UG Auflösung

Hallo,
Ich habe 2017 eine UG als Shareholding für ein Startup gegründet . Bin dann aus dem Startup nach einem Jahr ausgestiegen und seit dem wird die UG nicht mehr genutzt.

– Es gibt keine Umsätze und kein Vermögen, da die UG nichts macht

Ich habe nach meinem Wissen jährlich die Elster Unterlagen mit -0- in den Formularen abgeschickt und laut den Finanzamt Beratern war das auch genug. Nun habe ich von IHK und dem Finanzamt ein Schreiben wegen Bilanzen bekommen, die ich nie gemacht habe, weil ich davon auch nichts wusste.

Da die UG immer bei 0 war, müsste ich laut denen jedes Jahr einzeln veröffentlichen und dann IHK Beiträge zahlen.

Dies würde ich gerne vermeiden durch die Auflösung der UG, da ich alles aus der eigenen Tasche bezahlen darf und das Thema gerne abschließen würde.

Beste Grüße,
A.M.Trusev

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die UG kann leider nicht für die Vergangenheit aufgelöst werden.

    Und selbst bei einer Auflösung ohne Sperrjahr (schnellste Variante, innerhalb von nur 3 Monaten) muss vorab immer die steuerliche Unbedenklichkeit beim Finanzamt abgeklärt werden.

    Wir empfehlen Ihnen, Rechtsrat einzuholen.

    Beste Grüße

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