UG für Immobilienmakler – Gewerbe
Ich will gerne mit einem Partner ein Versicherungs- und Immobilienmaklerbüro gründen. Dazu wollen wir zunächst mit einer UG starten. Eine Frage:
Ich habe die spezifische Gewerbeerlaubnis (34c GewO). Mein Partner hat keine. Kann ich meine Erlaubnis auf die UG übertragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
falls Sie eine UG Gründung im Maklerbereich anstreben, benötigt die UG die besondere Gewerbeerlaubnis. Bei der Erteilung wird dabei auf die Person des Geschäftsführers abgestellt. Die Erteilungsbehörde und auch oft der Sachbearbeiter sind dabei identisch. Dadurch werden aller Wahrschinlichkeit die Ergebnisse Ihrer Akte bei der Erteilung der UG Gewerbeerlaubnis übernommen. Zu einer rechtlichen “Übertragung” kommt es dabei jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus