1-Mann-GmbH: So gründen Sie alleine eine GmbH

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1-Mann-GmbH: So gründen Sie alleine eine GmbH

Aufgrund stetig wachsender Arbeitslosenzahlen, dem schlechten Arbeitsmarkt und einer schlechten Entlohnung, trotz Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes, entscheiden sich viele unserer  Mandanten für den Weg in Selbstständigkeit. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Im Folgenden soll ein Überblick über die Gründung der sogenannten Einmann-GmbH geboten werden, denn nicht zuletzt minimiert eine solche das persönliche Haftungsrisiko und ermöglicht dem Einzelnen, sein eigener Herr zu sein.

Der Ablauf

Die Gründung  einer 1-Mann-GmbH bedarf im Wesentlichen drei Schritte.

Es muss ein notarieller Gesellschaftervertrag angefertigt werden, der den Gesellschaftszweck festlegt (eine Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft reicht bei der Einmann-GmbH – dazu unten mehr), es muss das Stammkapital von 12.500 / 25.000 Euro aufgebracht und die Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Der Gesellschaftsvertrag – Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft

Die generelle Möglichkeit, eine GmbH alleine zu gründen wird von § 1 GmbHG eröffnet.

Wichtig ist insbesondere der Gesellschaftszweck und die Form des Gesellschaftsvertrages. Bei einer 1-Mann-GmbH spricht man auch von einer Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft, welche dann notariell beurkundet wird – zur Vereinfachung bietet sich hierfür das sogenannte Musterprotokoll an.

Gesellschaftszweck

Der Gesellschaftszweck wird als die Art, der Bereich und die Tätigkeit des Unternehmens, in der Regel also das geschäftliche beziehungsweise gewerbliche Vorhaben der Gesellschaft beschrieben. Ferner muss dieser zulässig sein, er darf also nicht gegen das Gesetz verstoßen. Ein Beispiel für einen unzulässigen Gesellschaftszweck ist etwa der illegale Handel mit Betäubungsmitteln.

Form des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag kann nicht mündlich oder durch einfache Textform geschlossen werden. In § 2 Abs. 2 GmbHG ist die Form des Gesellschaftsvertrages geregelt – die notarielle Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen.

Die Beurkundungskosten einer 1-Mann-GmbH liegen bei ca. 500 – 800 Euro, je nachdem, wie viel Aufwand der Notar hat. Zu beachten gilt, dass für die Gründung einer 1-Mann-GmbH ein vereinfachtes Verfahren existiert, was die Kosten reduzieren kann.

Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Hierfür ist das in der Anlage bestimmte Musterprotokoll zu verwenden. Darüber hinaus dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

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Aufbringung des Stammkapitals

Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen, § 5 GmbHG. Grundsätzlich besteht eine Bareinlagepflicht, jedoch sind auch Sacheinlagen möglich. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.

Beispielsweise können Sie einen PKW als Sacheinlage in die GmbH einbringen.

Der Gesellschaftsvertrag muss den Gegenstand der Sacheinlage festsetzen. Ferner muss ein Sachgründungsbericht angefertigt werden, der im Wesentlichen sicherstellen soll, dass die Sache auch den ausgewiesenen Wert tatsächlich besitzt.

Eintragung ins Handelsregister

Nach Ausfertigung und notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sowie Bereitstellung des Stammkapitals muss die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden.

Die GmbH ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die Stammeinlage, sofern es sich um eine Bareinlage handelt, zur Hälfte – 12.500 Euro – erbracht worden sein. Bei Sacheinlagen gelten höhere Anforderungen, denn diese müssen bei der Eintragung ins Handelsregister endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.

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