4. Wie hoch sollte das Stammkapital der UG sein?
Möglich ist die Gründung bereits mit einem Stammkapital iHv 1,- Euro. Gründer und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müssen bei einer rechnerischen Überschuldung Insolvenz für die UG anmelden – ansonsten machen sich diese strafbar und haften den Gläubigern für die entstandenen Schäden mit Ihrem Privatvermögen. Daher empfehlen wir angehenden Gründern, ein höheres Stammkapital einzubringen. Ferner erhöhen Sie damit die Seriosität Ihrer UG, da Ihre potentiellen Geschäftspartner durch einen Blick ins Handelsregister sofort feststellen können, wie hoch das Stammkapital Ihres Unternehmens ist. Die Höhe des Stammkapitals sollte mindestens die Gründungskosten und die in den ersten Monaten anfallenden übrigen Anlaufkosten umfassen. Sie dürfen dieses Stammkapital durchaus auch für die Unternehmung verwenden – Ihnen ist lediglich eine Ausschüttung an die Gesellschafter nicht erlaubt.
5. Was muss ich bei der Wahl meiner Mitgesellschafter beachten?
Grundsätzlich sind die Gesellschafter, die Anteile an der UG halten, die Eigentümer der Gesellschaft. Die Anzahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein und ist nicht nach oben begrenzt. Die Gründung der Einpersonen-UG ist ausdrücklich vom Gesetzgeber gestattet. Am Ende entscheidet jedoch die persönliche Beziehung, ob jemand als Mitgesellschafter in Frage kommt. Sie sollten den Mitgesellschaftern vertrauen und sich auf diese im Krisenfall verlassen können.
6. Wie kann ich bereits bestehende Verträge auf die UG übertragen?
Diese Frage ist besonders wichtig, wenn Sie bereits am Markt tätig sind, Verträge mit Kunden und Auftraggebern abgeschlossen haben und jetzt die Vorteile der UG nutzen möchten. Sie müssen in diesen Fällen entscheiden, ob diese Verträge auf die Unternehmergesellschaft übertragen werden sollen. Rechtlich gibt es zwei Wege, wie Sie als Gründer die bereits abgeschlossenen Verträge auf die UG übertragen können.
Zum einen besteht die Möglichkeit, unter Mitwirkung der Vertragspartner die Verträge zu übertragen. Sie müssen hierbei die Einwilligung jedes einzelnen Vertragspartners einholen. Je nachdem wie viele Verträge Sie bereits abgeschlossen haben, kann es eine sehr aufwändige Angelegenheit sein. Sie sind außerdem von der Mitwirkung der Geschäftspartner abhängig – wenn diese die Einwilligung nicht erteilen, dann haften Sie weiterhin privat für die Verträge. Eine Garantie haben Sie somit nicht und sind abhängig vom Vertragspartner.
Sie können die Verträge auch ohne Mitwirkung der Vertragspartner auf die UG übertragen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Umwandlung. Wenn Sie vorher Einzelkaufmann waren, tritt bei der Umwandlung eine Nachhaftung ein. Wenn Gläubiger eine Gefährdung ihrer Forderung durch die Umwandlung glaubhaft machen, ist diesen eine Sicherheit zu leisten. Der Vorteil liegt allerdings auf der Hand: Sie sind nicht abhängig von der Zustimmung der Vertragspartner.
7. Was kostet die Gründung einer UG?
Die Gründung mit uns erfolgt zu einem Festpreis, der auch bei einer komplexen Gründung gleich bleibt. Die Beurkundungskosten hängen von der Anzahl der Gesellschafter und davon ab, ob Sie mit einem Musterprotokoll oder einer individuellen Satzung gründen. Die Kosten der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister belaufen sich in der Regel auf 150,- €. Die Kosten der Gewerbeanmeldung liegen meist zwischen 10,- € und 60,- €. Gründen Sie mit einem individuellen Gesellschaftsvertrags, so sind die Gründungskosten vollständig von der Steuer absetzbar.
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