Steuern der GmbH & Co KG
Für die Frage nach der steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG ist zwischen
- der KG,
- der GmbH und
- den jeweiligen Gesellschaftern
zu differenzieren. Weiterhin sind für alle Beteiligten
- die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
- die Gewerbesteuer und
- die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung ist zudem die Grunderwerbsteuer zu beachten, sofern Ihr Geschäftsgegenstand unter anderem auch Grundstücke und Immobilien umfasst.
Grundsätzlich werden die GmbH & Co. KG wie eine einfache KG und die Komplementär-GmbH wie eine GmbH besteuert. Soweit die Kommanditisten Ihrer GmbH & Co. KG natürliche Personen sind, unterliegen diese ihrer individuellen Einkommensteuer. Bei der GmbH, die in die Komplementärstellung gerückt ist, fällt die Körperschaftsteuer an. von der GmbH & Co. KG sind die Gewerbe- und Umsatzsteuer selbst zu entrichten.
Art der Versteuerung
Körperschaftssteuer
Die GmbH der GmbH & Co. KG zahlt reguläre 15% Körperschaftssteuer auf den Gewinn. In der Regel ist das Unternehmen so konstruiert, dass die GmbH gewinnneutral ist und somit keine Körperschaftssteuer anfällt.
Solidaritätszuschlag
Sowohl die GmbH als Kommanditist als auch die einzelnen Privatpersonen als Komplementäre müssen den Solidaritätszuschlag zahlen. Für die GmbH beläuft er sich auf 5,5 Prozent der abzuführenden Körperschaftssteuer, der Satz beträgt 0,825%.
Gesellschafter der KG profitieren seit 2021 ggf. von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist in der Regel in der Gesellschaft zu zahlen, die den gewerblichen Betrieb organisiert. In der Regel wird dies die KG sein. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von Standort der KG.
Umsatzsteuer
Auf alle Umsätze müssen Steuern in Höhe von 19% an das Finanzamt abgeführt werden. Agiert die GmbH & Co. KG als Kleinunternehmen, würde dies entfallen. Dabei wäre die Mischform allerdings nicht empfehlenswert, sondern die GmbH in Reinform.
Lohnsteuer
Auf alle Löhne muss die Lohnsteuer abgeführt werden.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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