• Marke anmelden: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine Deutsche Marke anmelden

Eine Deutsche Marke – oder DE Marke – ist die Bezeichnung, der Name oder Kennzeichen,

  • Ihrer Produkte
  • Dienstleistungen oder
  • Ihrer Firma oder Unternehmens

mit schützender Wirkung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie gewährt Ihnen in ganz Deutschland Schutz gegen Verstöße von Nachahmern Ihres Unternehmens.

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Lassen Sie die KMU-Förderung bei jeder Markenanmeldung von uns mitbeantragen – und erhalten Sie eine Erstattung von 75 % der Amtsgebühr.

* der EU KMU Fond ist ab dem 2. Februar 2026 wieder geöffnet, er läuft aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende des Jahres, aber aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit der KMU Förderung wird der Fördertopf wahrscheinlich wieder viel früher erschöpft sein, also lohnt es sich schnell zu sein.

Deutsche Marke – Kernpunkte

  • Eine Deutsche Marke wirkt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden.
  • Die DE Marke ist das individuelle Markenzeichen Ihres Unternehmens und verkörpert dessen Identität.
  • Im Jahr 2021 wurden 91 613 DE Marken angemeldet; 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie seit über 20 Jahren nicht.
  • Insgesamt gibt es mehr als 845 635 DE Marken (Stand Ende 2021).
  • Ab der Marken-Eintragung sind sie berechtigt, Konkurrenten und Dritten die Nutzung Ihrer Marke zu verbieten.

Quelle: DPMA

Wir melden Ihre DE Marke an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Mehr Informationen

Online DE Marke anmelden

Sie haben die Möglichkeit, Ihre DE Marke zum Festpreis von 359,– (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) direkt online anzumelden oder sich online eine Gratis-Erstberatung zu sichern.

Gratis Erstberatung

Sie bekommen bei uns eine eingehende kostenlose Erstberatung zur Anmeldung einer DE Marke. Wir beantworten Ihre Fragen hierzu und beraten Sie zu Kernthemen der DE-Markenanmeldung, damit verbundenen Kosten und dem genauen Procedere.

 DE Marken-Anmeldung

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Beginnend mit der Recherche nach identischen und ähnlichen Marken und einer Schutzfähigkeitsprüfung bis hin zur Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Und dies zu einem Festpreis von 359,– Euro – inklusive einer Ähnlichkeitsrecherche.

Überblick DE Markenanmeldung

Möchten Sie eine DE Marke anmelden, damit Ihre Firma bzw. Ihre Produkte/ Dienstleistungen optimal gegen Wettbewerber geschützt sind? Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns,  alle Ihre Fragen zur Markenanmeldung professionell und ausführlich zu beantworten. Durch unsere umfassende Prüfung kontrollieren wir, ob die gewünschte Marke bereits existiert, oder es ähnliche oder verwechselbare Konkurrenzmarken gibt, welche einer Eintragung im Wege stehen. Durch unsere sorgfältige Recherche sorgen wir für  eine wasserdichte Markenanmeldung.

Fragen wie:

  • „Wie kann ich eine DE Marke anmelden?“,
  • „Wie viel kostet die Eintragung der Marke?“ oder
  • „Ist eine Deutsche Marke die richtige Entscheidung?“,

werden hier eingehend beantwortet.

Die sorgfältige Prüfung ihrer Wort- oder Bildmarke im Vorfeld beugt rechtlichen Auseinandersetzung nach der Eintragung vor und verhilft Ihnen zu Ihrer  Wunschmarke.

 

DE Markenanmeldung – Unser Paket – Inklusive aller Prüfungen und Recherchen

Unser Paket enthält alle Prüfungen und Recherchen – zu einem niedrigen Festpreis. Alle Leistungen inkl. einer Ähnlichkeitsrecherche sind enthalten.

DE AnmeldungPLUS

€359,–zzgl. € 68,21 USt.
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  • DE Markenanmeldung mit Schutzfähigkeitsprüfung, Firmennamens-, Identitäts- und umfassender Ähnlichkeitsrecherche.

  • Organisation und Durchführung
    • Begleitung Ihrer Anmeldung zur Wortmarke Wort-/Bildmarke in 3 Nizza Klassen
    • Erstellung W/D Verzeichnis nach aktueller Nizza-Klassifikation
    • Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
    • Begleitung Amazon-Brand-Registry
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir prüfen Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Dazu werden die Markenfähigkeit und die Abwesenheit absoluter Schutzfähigkeitshindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkG) überprüft.
  • Identitätsrecherche
    Wir führen eine Identitätsrecherche durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach gleichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren gleichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren.
  • ÄHNLICHKEITSRECHERCHE
    Neben einer Identitätsrecherche führen wir IMMER eine umfassende ÄHNLICHKEITSRECHERCHE durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach klanglich, gedanklich oder visuell ähnlichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren ähnlichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren. Die Ähnlichkeitsrecherche wird mit einem professionellen Tool durchgeführt, welches abweichende ältere Konkurrentenmarken feststellt und Sie auf Risiken hinweist, um so die Gefahr einer Abmahnung größtmöglich zu beseitigen.
  • Firmennamenidentitätsrecherche
    Wir führen eine Firmennamen-Identitätsrecherche im deutschen Handelsregister durch.
  • Markengutachten
    Nach durchgeführten Prüfungen und Recherchen erstellen wir ein anwaltliches Schutzfähigeits- und Risikokurzgutachten. Dabei beziehen wir uns auf die etwaig durchgeführten Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen (Identität-, Ähnlichkeit- und Firmenname) und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Markenanmeldung
    Eine Markenanmeldung mit uns entbindet Sie von den Formalitäten des Anmeldungsprozesses. Wir reichen Ihre Markenanmeldung beim Markenamt. Dabei bestellen wir uns als Ihr Verfahrensbevollmächtigter und stehen dem Markenamt für die gesamte Dauer des Anmeldeverfahrens für Rückfragen zur Verfügung. Wird die Marke in das Markenregister eingetragen, bietet sie einen 10-jährigen Markenschutz, der danach verlängert werden kann.
  • Markenrechtliche Rechtsdokumente
    • Markenanmeldung
    • W/D Verzeichnis
    • Antrag auf (teilweisen) Verlängerung der Marke
    • Antrag auf (teilweisen) Verzicht der Marke
    • Anschreiben Verletzer - Einstellung markenrechtsverletzender Markennutzung und Drohung Anwalt
    • Lizenzierungsvertrag - Gestattung Markennutzung
  • ☑ Anmeldung für Programm

Was ist eine DE Marke?

Definition der Deutschen Marke

Unter einer Marke versteht man  ein Erkennungszeichen. Es kann sich dabei um Buchstabenfolgen handeln (Wortmarke), um eine grafische Darstellung/ ein Logo (Bildmarke), oder auch Elemente beider enthalten  (Wort-Bild-Marke).

Marken sollen Produkten oder Dienstleistungen für  (potenzielle) Kunden unterscheidbar machen und hervorheben. Die Marke soll mit dem Image und der Qualität Ihrer Produkte/  Dienstleistungen in Verbindung gebracht werden. Ihre DE-Marke ist ein repräsentatives Merkmal der Außenwelt gegenüber, welche Ihre Unternehmenswerte  vermitteln soll.

Anmeldung beim DPMA

Grundsätzlich kann in Deutschland jede Person (sowohl natürliche als auch juristische) eine Marke anmelden. Dazu muss ein Antrag an das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) gestellt werden. Das DPMA überprüft grundsätzlich nur oberflächlich, ob die jeweilige von Ihnen vorgelegte Marke bereits eingetragen wurde. Deswegen ist eine ausführlich vorab Recherche notwendig, um gegen einen zukünftigen Rechtsstreit vorzubeugen. Durch unsere umfassende Prüfung kontrollieren wir, ob Ihre Marke bereits existiert, oder es ähnliche oder verwechselbare Konkurrenzmarken gibt, welche einer Eintragung im Wege stehen.

Mit der Markenanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden. Sie können eine Wort-, Bild- oder Wort/Bild-Marke anmelden.

Arten der DE Marke

Grundsätzlich gibt es drei Kategorien deutscher Marken. Grundvoraussetzung der Eintragung einer Marke im DPMA-Register ist die grafische Darstellbarkeit. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Eintragung:

1. Die Wortmarke

Eine Wortmarke kann aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen bestehen. Es muss sich dabei nicht um ein zusammenhängendes oder aussprechbares Wort handeln. Es zählt alleine die grafische Darstellbarkeit mit Buchstaben, Zahlen und speziellen Schriftzeichen.

Wortmarken können in Deutschland nur eingetragen werden, wenn sie deutlich von bereits eingetragenen Marken zu unterscheiden sind (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Außerdem dürfen keine allgemeinen Begriffe oder Gattungsbezeichnungen benutzt werden.

2. Die Bildmarke

Bildmarken können in Form eines Logos, Produktfotos, einer Etikette oder sonstiger grafischer Elemente als Marke eingetragen werden. Die Eintragung kann nur von statten gehen, wenn die Grafik bzw. das Logo nicht vergeben ist. Problematisch ist regelmäßig, dass der Markenschutz sich nur auf die jeweilige Farbkombination erstreckt. Daher empfehlen wir die Anmeldung als schwarz-weiße Bildmarke.

3. Wort-Bild-Marke

Eine Wort-Bild-Marke ist eine Kombination der ersten zwei Varianten und bietet besonderer Unterscheidungskraft. Geschützt wird nicht nur die eingetragene Zeichenkombination, sondern auch das Layout des Schriftzugs.

Bekannte Wort-Bild-Marken sind etwa Coca-Cola oder REWE.

Sonstige Marken

Über die erörterten Kategorien  hinaus gibt es noch weitere  Markenformen, deren Anmeldung  möglich ist. Dazu gehören u.a.

  •  Farbmarken: Eine spezielle Farbkombination wird geschützt
  •  Klangmarken: Spezielle Töne oder Melodien werden geschützt
  • dreidimensionale Marken: Der betreffende Gegenstand muss so unverwechselbar sein, dass er geschützt werden kann.
  •  Geruchs- und Geschmacksmarken

Geschichte des Markenrechts

Marken kennt man im deutschsprachigen Raum bereits seit dem 14. Jahrhundert. Als einer der ersten Markenamen in Deutschland ist die Marke „Franziskaner Weißbier“ aus dem Jahre 1363 überliefert. Die Brauereien sollte ihre besonderen Brau-Techniken von Ihren Konkurrenten abgrenzen.

Grundlage des  heutigen Markenrechts ist allerdings erst das 1. Deutsche Markenschutzgesetz aus dem Jahre 1875. Damals wurde die  staatliche Porzellan-Manufaktur Meißen GmbH beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Ihr folgten u.a. Eau de Cologne,  Maggi und Dr. Oetker Backin

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Ziele der DE Markenanmeldung

  • Webinar - Marke geschützt?

DE Markenanmeldung in 8 Schritten – Ablauf der DE Markeneintragung

Überblick Ablauf Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung läuft wie folgt ab:

  1. Markennamen finden
  2. Prüfung der Eintragungsfähigkeit
  3. Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  4. Bekanntheitsschutzprüfung
  5. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
  6. Deutsche Marke anmelden
  7. Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist
  8. Markeneintragung – 10 Jahre Markenschutz
  • Schritt 1: Markennamen finden

    Den ersten Schritt bildet die kreative Entwicklung eines Markennamens. Die Vorgaben für diesen liefern die Marketingbedürfnisse Ihres Unternehmens. Wir kümmern uns dabei um die  rechtliche Haltbarkeit  Ihrer DE-Marke.

  • Schritt 2: Prüfung der Eintragungsfähigkeit

    Nachdem ein Markennamen kreiert wurde, prüfen wir die rechtliche Eintragungsfähigkeit. Das Augenmerk liegt dabei auf bestehenden absoluten Schutzhindernissen nach § 8 Abs. 2 MarkenG.

    Schritt 2: Prüfung der Eintragungsfähigkeit

  • Schritt 3: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

    Im Rahmen der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche überprüfen wir, ob im späteren Verlauf eine Kollision mit anderen Marken bestehen könnte. Dazu wird das Markenregister nach bereits eingetragenen deutschen Marken untersucht. Sollten bereits DE Marken existieren, mit denen eine rechtliche Kollision möglich ist, suchen wir nach alternativen W/D-Klassen, um eine Eintragung dennoch möglich zu machen.

  • Schritt 4: Bekanntheitsschutzprüfung

    Die Bekanntheitsschutzprüfung untersucht mögliche Rechtskollisionen mit namhaften und berühmtem deutschen Marken, die zwar in anderen W/D-Kategorien eingetragen sind, aber aufgrund ihrer enormen Bekanntheit zu einer Kollision führen könnten.

    Schritt 4: Bekanntheitsschutzprüfung

  • Schritt 5: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen

    Für einen rechtssicheren Markenschutz muss Ihre deutsche Marke im korrekten W/D-Verzeichnis eingetragen werden. Dies dient der späteren Abgrenzung zu ähnlichen Marken anderer Branchen. Dabei erfassen wir alle Klassen Ihrer Produkte und Dienstleistungen, um einen umfassenden Markenschutz nach § 49 Abs. 1 MarkenG zu gewährleisten.

  • Schritt 6: Deutsche Marke Anmelden

    Nachdem alle rechtlichen Überprüfungen stattgefunden haben, werden wir Ihre DE Marke beim zuständigen DPMA wirksam anmelden.

    Schritt 6: Deutsche Marke Anmelden

  • Schritt 7: Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist

    Ist die DE Markenanmeldung beim Markenamt eingegangen, wird von behördlicher Seite überprüft, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die DE Marke ins Markenregister eintragen. Eine Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken besteht für drei Monate. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, so ist die deutsche Marke nach Ablauf der Frist rechtssicher eingetragen. Um eventuelle Widersprüche zu vermeiden, führen wir bereits vor der Anmeldung eine tiefgründige Recherche durch, um für Sie eine reibungslose und schnelle Eintragung zu ermöglichen.

  • Schritt 8: Markeneintragung - 10 Jahre Markenschutz

    Ihre DE-Marke wird sodann in das Markenregister aufgenommen. Sie erlangen dadurch zehn Jahre lang Markenschutz in Deutschland.

    Schritt 8: Markeneintragung - 10 Jahre Markenschutz

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Vorteile und Nachteile der DE Marke

Die Anmeldung Ihrer Marke in Deutschland bietet im Inland tätigen Unternehmern die Möglichkeit schnell und unkompliziert das eigene Produkt oder eine Dienstleistung zu schützen. Gleichzeitig können sich Schwierigkeiten und Kollisionen als Folge der komplizierten juristischen Rahmenbedingungen ergeben.

Vorteile der DE Markenanmeldung

  • Kosten sparen

    Die Anmeldung einer DE-Marke ist günstiger als die einer internationalen. So ist schon die Recherche beim DPMA  im Vergleich zur EUIPO weniger aufwändig und auch die zu zahlenden Gebühren des Markenamts fallen geringer aus.

  • Reduzierte Abmahngefahr

    Eine DE-Marke kann – anders als die  EU-/ IR Marke –  nur von Unternehmen in Deutschland angegriffen werden, wenn ein Verstoß vorliegt, nicht aber grenzüberschreitend.

  • Zügige Anmeldung

    Bei sorgfältiger  Recherche und Vorarbeit ist der eigentliche formale Anmeldeprozess beim DPMA meist zügig durchführbar.

  • Seniorität

    Eine DE-Marke ist zwar nur im  Bundesgebiet geschützt. Wenn Sie Ihre Geschäfte aber später  einmal über die Landesgrenzen hinaus ausdehnen, so profitieren Sie vom so genannten „Senioritätsprinzip“: Falls es  im europäischen Raum eine ähnliche Marke gibt, so ist das frühere Anmeldedatum Ihrer nationalen deutschen Marke maßgeblich. Mit der Anmeldung einer DE Marke erhalten Sie also einen „schwebenden“ Markenschutz für Europa. Die DE- Marek kann in eine  EU-Marke umgewandelt werden.

Nachteile der DE Markenanmeldung

  • Kein internationaler Markenschutz

    Ein Nachteil einer DE-Marke liegt in der Beschränkung des Markenschutzes auf das Bundesgebiet. Falls Sie von Anfang an international tätig sind, haben Sie im Ausland keinen Schutz.  Wettbewerber können Ihr Unternehmen/  Ihre Marke im Ausland ungestraft kopieren. Allerdings kann Ihre DE-Marke eine Grundlage für eine  spätere EU-Marke bilden.

Dauer der DE Markenanmeldung

  • Recherchen und Prüfungen - Durchschnittlich 1 bis 5 Werktage

    Um ausschließen zu können, dass Ihre gewünschte Marke aufgrund absoluter oder relativer Schutzhindernisse ungeeignet für eine Markenanmeldung ist, fahnden wir nach identischen und ähnlichen Marken. Für die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche sowie die Prüfung der Eintragungsfähigkeit werden durchschnittlich fünf Werktage in Anspruch genommen. In Fällen besonderer Dringlichkeit, kann die Dauer mitunter auf 24 Stunden verkürzt sein.  

  • Waren und Dienstleistungsverzeichnis verfassen - im Schnitt 2 Werktage

    Für eine erfolgreiche Markenanmeldung ist die Erstellung eines durchdachten W/D-Verzeichnisses erforderlich. Wir benötigen dafür durchschnittlich zwei Werktage.

  • DE Markenanmeldung - durchschnittlich 1 Werktag

    Ist das W-/D-Verzeichnis freigegen und die  notwendige  juristische Vorarbeit geleistet, können wir Ihre Marke beim DPMA anmelden. Der Anmeldeprozess kann oft innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Prioritätsdatum ist der Eingang der Anmeldung dort.

  • Eintragung - im Schnitt 3 bis 6 Monate

    Beim DPMA dauert die Eintragung zumeist um die 3 Monate. In dieser Zeit wird vom DPMA geprüft, ob absolute Schutzhindernisse die Eintragung einer Marke verhindern würden. Danach gilt die Marke als eingetragen. Es folgt allerdings eine weiter Widerrufsfrist von drei Monaten. Inhabern älterer Marken wird hierbei die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen, etwa aufgrund von relativer Schutzhindernisse. 

  • Markenschutz - 10 Jahre

    Ist die deutsche Marke angemeldet und eingetragen worden, besteht ein zehnjähriger Markenschutz. Nach Ablauf der zehn Jahre besteht die Möglichkeit, die DE Marke erneut zu verlängern.

Bis zur Anmeldung einer DE Marke verstreichen oft nur 4 Tage. Die Eintragung erfolgt aber nicht selten erst nach 3 bis 6 Monaten, weil das DPMA  absolute  Schutzhindernissen prüfen muss und eine Widerrufsfrist von 3 Monaten existiert.

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DE Markenanmeldung – Kosten – Festpreis inkl. aller Prüfungen und Recherchen

Unser DE Markenpaket erhalten Sie zum Festpreis, der alle Leistungen einer Markenanmeldung enthält: Alle Prüfungen und Recherchen sind enthalten – insbesondere eine Ähnlichkeitsrecherche.

DE AnmeldungPLUS

€359,–zzgl. € 68,21 USt.
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  • DE Markenanmeldung mit Schutzfähigkeitsprüfung, Firmennamens-, Identitäts- und umfassender Ähnlichkeitsrecherche.

  • Organisation und Durchführung
    • Begleitung Ihrer Anmeldung zur Wortmarke Wort-/Bildmarke in 3 Nizza Klassen
    • Erstellung W/D Verzeichnis nach aktueller Nizza-Klassifikation
    • Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim DPMA oder EUIPO
    • Begleitung Amazon-Brand-Registry
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir prüfen Schutzfähigkeit Ihrer Marke. Dazu werden die Markenfähigkeit und die Abwesenheit absoluter Schutzfähigkeitshindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkG) überprüft.
  • Identitätsrecherche
    Wir führen eine Identitätsrecherche durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach gleichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren gleichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren.
  • ÄHNLICHKEITSRECHERCHE
    Neben einer Identitätsrecherche führen wir IMMER eine umfassende ÄHNLICHKEITSRECHERCHE durch. Dabei werden die Datenbanken des DPMA und der EUIPO nach klanglich, gedanklich oder visuell ähnlichen Marken durchsucht, um das Risiko einer Kollision mit einer älteren ähnlichen Marke mit dem gleichen Schutzbereich zu minimieren. Die Ähnlichkeitsrecherche wird mit einem professionellen Tool durchgeführt, welches abweichende ältere Konkurrentenmarken feststellt und Sie auf Risiken hinweist, um so die Gefahr einer Abmahnung größtmöglich zu beseitigen.
  • Firmennamenidentitätsrecherche
    Wir führen eine Firmennamen-Identitätsrecherche im deutschen Handelsregister durch.
  • Markengutachten
    Nach durchgeführten Prüfungen und Recherchen erstellen wir ein anwaltliches Schutzfähigeits- und Risikokurzgutachten. Dabei beziehen wir uns auf die etwaig durchgeführten Schutzfähigkeitsprüfung und Recherchen (Identität-, Ähnlichkeit- und Firmenname) und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Markenanmeldung
    Eine Markenanmeldung mit uns entbindet Sie von den Formalitäten des Anmeldungsprozesses. Wir reichen Ihre Markenanmeldung beim Markenamt. Dabei bestellen wir uns als Ihr Verfahrensbevollmächtigter und stehen dem Markenamt für die gesamte Dauer des Anmeldeverfahrens für Rückfragen zur Verfügung. Wird die Marke in das Markenregister eingetragen, bietet sie einen 10-jährigen Markenschutz, der danach verlängert werden kann.
  • Markenrechtliche Rechtsdokumente
    • Markenanmeldung
    • W/D Verzeichnis
    • Antrag auf (teilweisen) Verlängerung der Marke
    • Antrag auf (teilweisen) Verzicht der Marke
    • Anschreiben Verletzer - Einstellung markenrechtsverletzender Markennutzung und Drohung Anwalt
    • Lizenzierungsvertrag - Gestattung Markennutzung
  • ☑ Anmeldung für Programm

Kosten der deutschen Markenanmeldung im Überblick

BeschreibungKosten netto
Kosten der Markenprüfung und AnmeldungErstellung eines W-D Verzeichnisses in 3 Klassen, Schutzfähigkeitsprüfung, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Firmen-Identitätsrecherche, Markengutachten inkl. Risikoeinschätzung, Begleitung Amazon-Brand-Registry, Mustervertragspaket, Markenanmeldung beim DPMAFestpreis: 359,– € (“PLUS”)
DPMA: Markenanmeldung DEGrundgebühr des DPMA für eine DE Marke. Anmeldung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 3 Klassen enthalten290,- € elektronische Anmeldung mit Signatur

300,- € Formular-Anmeldung

DPMA: Anmeldung je KlasseAb der 4. Klasse für jede zusätzliche Klasse100,- €
DPMA: Beschleunigte PrüfungGebühr für eine beschleunigte Prüfung des DPMA. Insbesondere bei der Anmeldung einer IR Marke zur Anmeldung einer deutschen Basismarke empfehlenswert.200,- €
DPMA: MarkenverlängerungGrundgebühr des DPMA. Verlängerung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 3 Klassen enthalten750,- €
DPMA: Verlängerung je KlasseAb der 4 Klasse für jede zusätzliche Klasse260,- €

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Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung

Selbstständige, Freiberufler und auch Unternehmen benötigen eine Marke für eine nachhaltige Vermarktungsstrategie. Nicht nur innovative Unternehmen, sondern auch Händler oder Dienstleister in altbekannten Branchen sind auf die Individualisierung und abgrenzende Positionierung von Konkurrenten angewiesen. Eine Unternehmensgründung oder der Launch eines neuen Produktes sollte daher immer mit einer Markenanmeldung in Deutschland einhergehen. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über Tipps zur Markenanmeldung und  häufig auftretende Fehler.

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Einzelheiten zum Markenrecht

Das Markenrecht ist die gesetzliche Regulierung rund um das Thema Marke. Geregelt werden die Voraussetzungen möglicher Markennamen, die Anmeldung, und auch das Verfahren für rechtliche Kollisionen. Es gilt das deutsche Markengesetz.

Auf den u.g. Sonderseiten zum Markenrecht gehen wir u.a, auf folgende Punkte des Markenrechts ein:

– Die Entstehung des deutschen Markenrechts 
– Absolute Schutzhindernisse
– Relative Schutzhindernisse
– Durchsetzung, Lizensierung, Erlöschen 
– Das Markenregister
– Die Nizza-Klassen

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    Guten Tag Ich möchte eine Marke umwandeln bzw. bei Sinnigkeit eine neue Marke erzeugen. Auch bin ich mir nicht sicher welcher Bereich notwendig ist, zudem benötige ich eine genaue Kostenaufstellung Wie wird ab jetzt weiter verfahren ich bitte um Rückmeldung, damit wir beginnen können Danke Andreadakis

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