• Unsere Prinzipien

Telefonische Erstberatung

Unsere Prinzipen

Unsere Prinzipien im Vergleich

Wir haben den Anspruch, uns von gewerblichen Anwaltsportalen und den meisten gewöhnlichen, nicht spezialisierten Rechtsanwälten abzuheben. Wir möchten unseren Mandanten in den von uns übernommenen Rechtsgebieten eine rundum-Beratung zu einem fairen Preis anbieten. Hier sehen Sie unsere Prinzipien im Vergleich zu gewerblichen Anwaltsportalen und den meisten gewöhnlichen Rechtsanwälten.

  • KOSTENFREIE ANWALTLICHE ERSTBERATUNG

    Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • SCHNELL & EINFACH

    Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • RECHTSSICHERHEIT

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • PREISTRANSPARENZ

    Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • SPEZIALISIERUNG

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis

  • LANGFRISTIGKEIT

    Die kostenfreie Beratung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmensrechts.

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Mehr Informationen

Ihre Vorteile

GEWERBLICHES ANWALTSPORTAL
SPEZIALISIERTER ANWALT
GEWÖHNLICHER ANWALT
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG × Vermittlungsportale dürfen Sie nicht rechtlich beraten (§ 2 RDG). Bei Falschberatung wird unter Verweis auf den Verbot der Rechtsberatung keine Verantwortung übernommen
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG ✓ Als Anwaltskanzlei sind wir zu einer kostenfreien anwaltlichen Erstberatung und Ersteinschätzung Ihres Falls berechtigt (§ 2 Abs. 1 RDG)
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG × Die meisten nicht spezialisierten Rechtsanwälte berechnen für ein Erstberatungsgespräch die gesetzliche Gebühr von 190,00 Euro (§ 34 RVG)
ANWALTLICHE GEWÄHR × Vermittlungsportale dürfen Sie nicht vertreten (§ 2 RDG). Sie sind bloße Vermittler und bekommen eine „Maklergebühr“ von den teilnehmenden Anwälten. Eine Gewähr für die Qualität wird nicht übernommen – achten Sie auf die jeweiligen AGB („Eine Rechtsberatung erfolgt nicht“)
ANWALTLICHE GEWÄHR ✓ Als Anwaltskanzlei betreuen wir Ihren Fall selbstständig und in eigener Verantwortung. Wir sind dazu nach § 2 Abs. 1 RDG berechtigt und übernehmen die anwaltliche Gewähr
ANWALTLICHE GEWÄHR ✓/× Als Anwaltskanzlei wird der anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) erfüllt. Allerdings fehlt vielen nicht spezialisierten Anwälten die Spezialisierung
PREISTRANSPARENZ × Die Preise des Anwaltsportals enthalten auch die Provisionen der teilnehmenden Anwälte. Gewerbliche Portale sind angewiesen, alle rechtlichen Vorgänge an Anwälte auszulagern, weil sie keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Der Preis ist deshalb höher oder geht zulasten der Qualität
PREISTRANSPARENZ ✓ Wir begleiten Sie als spezialisierte Anwaltskanzlei zu einem von Beginn an feststehenden Festhonorar
PREISTRANSPARENZ × Die Begleitung erfolgt meistens nach einer komplizierten Gebührenberechnung
SPEZIALISIERUNG ✓/× Anwaltsportale sind immer spezifisch Aufgestellt. Allerdings betreuen sie die Fälle nicht selbstständig und übernehmen keinerlei Gewähr für die Qualität der vermittelten Aufträge
SPEZIALISIERUNG ✓ Wir sind auf bestimmte Kerngebiete spezialisiert. Fälle außerhalb unserer Spezialisierung werden nicht übernommen
SPEZIALISIERUNG × Viele Anwälte haben ein breites Profil. Dadurch können sie weder ein hohes Qualitätsniveau in bestimmten Feldern erreichen noch günstige Preise anbieten
LANGFRISTIGKEIT ✓/× Anwaltsportale haben meistens eine langfristige Kundenstrategie. Mangels der Übernahme einer Gewähr kann die Zusammenarbeit zu einem hohen Schaden führen
LANGFRISTIGKEIT ✓ Wir wünschen uns eine lange Zusammenarbeit auf unseren Spezialgebieten
LANGFRISTIGKEIT ✓/× Anwälte sind meist an „Stammandanten“ interessiert. Durch diesen Druck werden oftmals Fälle angenommen, zu deren Lösung die Qualifikation fehlt

Unsere Prinzipien im Detail

1. Anwaltliche Gewähr

Unser wichtigstes Prinzip ist die anwaltliche Gewähr: Wir organisieren anwaltlich Ihre gesamte Gründung, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Festpreis. Auch wenn sich ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt oder besonders langwierig wird, begleiten wir Sie bis zur Gründung Ihrer Unternehmung und auf Ihren Wunsch auch darüber hinaus. Unser Anliegen ist dabei, Sie voll umfänglich zu Beraten und Ihnen ein Maximum an Arbeit abzunehmen, damit Sie sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren können. Dabei übernehmen wir als Anwaltskanzlei die vollständige Organisation Ihrer Gründung, Ihre Beratung und die Erstellung aller Unterlagen – aus einer Hand. Unser Honorar bleibt auch bei erhöhtem Aufwand oder Langwierigkeit Ihres Falls gleich.

2. Gründung erst nach umfassender Rechtsberatung

Mit der Gründung legen wir das Fundament Ihrer Unternehmung. Wir begreifen uns als Beratungskanzlei und die Gründung deshalb als einen wichtigen Vorgang, der mit großer Sorgfalt und einer persönlichen Betreuung vorbereitet wird. Rein theoretisch kann eine Gründung auch ohne Begleitung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Aufgrund der zahlreichen offenen Rechtsfragen ist es Laien kaum möglich, häufige Fehler zu vermeiden, die später viel Zeit und Geld kosten könnten.

Deshalb ist es uns wichtig, Sie vor jedem Gründungsschritt umfassend zu beraten:

  • Durch die Ausarbeitung Ihres individuellen Gründungsplans während der Gründungsberatung ersparen wir Gründern lästige Verzögerungen, im Einzelfall aber auch schwerwiegende Folgen (z. B. verdeckte Gewinnausschüttung durch Angabe eines unzureichenden Unternehmensgegenstands).
  • Durch die Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags auf Grundlage der Gründungsberatung stellen wir sicher, dass keine wichtigen Regelungen leichtfertig oder aufgrund Dringlichkeit vergessen worden sind (z. B. Nachfolgeregelung, Gewinnverteilung, steuerliche Absetzbarkeit).
  • Durch die Abschlussberatung nach der Gründung helfen wir Gründern, rechtliche Stolpersteine zu umgehen, die zu Beginn der Gründung bestehen. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, jemanden nicht alleine stehen zu lassen. Wir beantworten die offenen Fragen unserer Mandanten und stellen sicher, dass Gründer Ihren rechtlichen Pflichten lückenlos nachkommen, um sich alleine auf Ihre Unternehmung konzentrieren zu können.

Diese Vorgehensweise ist unser entscheidender Vorteil gegenüber gewerblichen Gründungsanbietern (“Gründungsbaukästen”/”Onlinegründung”/”Anwaltliche Erstberatung”). Diese stellen Ihren Mandanten vorgefertigte Unterlagen zu niedrigen Preisen. Ihnen ist es allerdings aufgrund ihrer mangelnden anwaltlichen Zulassung nicht erlaubt, eine Rechtsberatung durchzuführen (§ 1 ff. Rechtsdienstleistungsgesetz). Sie erhalten Gründungsunterlagen ohne die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung und einer darauf basierenden individuellen Anpassung. Dies birgt hohe rechtliche Risiken. Gründern wird nicht die Möglichkeit gegeben, dem Ersteller der Unterlagen rechtliche Fragen zu den einzelnen Punkten zu stellen. Dadurch wird bei Gründungsfehlern keinerlei Haftung übernommen. Wir denken, dass die Gründung als Grundstein einer Unternehmung die falsche Stelle zum Sparen ist.

3. Preistransparenz

Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: die Preise der Gründung einer UG, GmbH, GbR/OHG, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft sind Pauschalpreise, die auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleiben. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten interessiert. Deswegen ist unser Anliegen, unseren Mandanten ein günstiges Pauschalhonorar anzubieten. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie deshalb, bis Sie Ihr Ziel erreichen – zu einem Einheitspreis. Wegen unserer engen Spezialisierung können wir Ihnen dabei eine umfassende Gründungsdienstleistung anbieten. Und zudem ist unser Honorar als Betriebsausgabe bei Verwendung einer Satzung komplett steuerlich absetzbar. Auch die Umsatzsteuer lässt sich in diesem Fall als Vorsteuer abziehen.

4. Schnelligkeit

Wenn Sie eine beschleunigte Gründung benötigen, führen wir unsere Gründungsdienstleistung innerhalb von 24h durch – ohne zusätzliche Kosten.

5. Langfristigkeit

Wir begleiten unsere Mandanten seit der Grundsteinlegung ihrer Unternehmung. Die rechtliche Problematik unserer Mandanten ist uns deswegen von Beginn an bekannt. Durch den Pauschalpreis unserer Dienstleistung nehmen wir auch einen erhöhten Gründungs- und Beratungsaufwand in Kauf, weil wir Ihre Gründung als Investition in eine langfristige Zusammenarbeit sehen. Gerne beraten und vertreten wir Sie anwaltlich bei den rechtlichen Angelegenheiten Ihrer Unternehmung. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) sehen wir uns dabei verpflichtet, Ihnen gegenüber keine Werbung für gewerbliche Produkte zu machen – Sie erhalten alleine eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung.  So werden Sie von uns keine Angebote gewerblicher Anbieter wie Banken, Paymentservices, Versicherungen, Telefonsekretariate, Geschäftsadressen usw. bekommen.

6. Wirtschaftsrechtliche Kompetenz

Neben dem Unternehmensrecht berät und vertritt die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei Mandanten auf den Gebieten des

  • Insolvenzrechtes
  • Bankenrechtes
  • Arbeitsrechtes

Insbesondere durch unsere insolvenzrechtliche Kompetenz sind wir in der Lage, Sie vor schwerwiegenden Gründerfehlern zu schützen. Unsere Kanzlei hat seit 2012 mehr als 1000 Insolvenzen und Schuldenvergleiche begleitet. Rechtsanwalt Andre Kraus hat den Lehrgang “Fachanwalt für Insolvenzrecht” absolviert. Aufgrund vieler Krisenberatungen von Selbstständigen und Unternehmern sind uns zahlreiche rechtliche Gründerprobleme und ihre Folgen aus erster Hand bekannt:

  • Steuerrecht, insb. Betriebsprüfungen, Schätzungen, Vorauszahlungen
  • Insolvenzverschleppung
  • Gewerberechtliche Abmahnungen
  • Urheberrechtliche Abmahnungen
  • Rücknahme/Widerruf der Zulassung/Gewerberlaubnis
  • Buchführungspflichten
  • Nachfolgehaftung
  • Geschäftsführerhaftung

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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