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Ein Design in der EU anmelden
Als „Design“ wird geschützt:
- die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder
- eines Teiles davon,
- das sich insbesondere aus den Attributen der Farben, Gestalt, Linien, Konturen, Oberflächenstruktur und/oder
- der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.
Die Wiedergabe Ihres Designs ist der wichtigste Teil im Eintragungsprozess. Sie legt den Schutzumfang fest. Ein Design schützt nur die Erscheinungsform eines Erzeugnisses und nicht seine Funktion.
Das Design verfestigt sich dauerhaft im Bewusstsein ihrer geschäftlichen Kontakte und prägt das Image Ihres Unternehmens.
Europäisches Design – Kernpunkte
- Ein EU-Design wirkt in der gesamten EU. Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf, die maximale Laufzeit insgesamt 25 Jahre.
- Es erfolgt eine Eintragung des Designs in das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geführte Register.
- Als Inhaber des eingetragenen Designs haben Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design zu verwenden.
- Nach der Eintragung können Sie Ihr Design für bis zu 30 Monate geheim halten, indem sie die Bekanntmachung aufschieben.
Quelle: EUIPO
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Kernpunkte EU Designanmeldung
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.