• Design anmelden: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Ein Design in der EU anmelden

Als „Design“ wird geschützt:

  • die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder
  • eines Teiles davon,
    • das sich insbesondere aus den Attributen der Farben, Gestalt, Linien, Konturen, Oberflächenstruktur und/oder 
    • der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.

Die Wiedergabe Ihres Designs ist der wichtigste Teil im Eintragungsprozess. Sie legt den Schutzumfang fest. Ein Design schützt nur die Erscheinungsform eines Erzeugnisses und nicht seine Funktion.

Das Design verfestigt sich dauerhaft im Bewusstsein ihrer geschäftlichen Kontakte und prägt das Image Ihres Unternehmens. 

Europäisches Design – Kernpunkte

  • Ein  EU-Design wirkt in der gesamten EU. Die Schutzdauer beträgt  zunächst fünf, die maximale Laufzeit insgesamt 25 Jahre.
  • Es erfolgt eine Eintragung des Designs in das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geführte Register.
  • Als Inhaber des eingetragenen Designs haben Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design zu verwenden.
  • Nach der Eintragung können Sie Ihr Design für bis zu 30 Monate geheim halten, indem sie die Bekanntmachung aufschieben.

Quelle: EUIPO

Wir melden Ihr EU Design an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Online EU Design anmelden

Sie haben die Möglichkeit, Ihr EU Design zum Festpreis ab 259,– € direkt online anzumelden oder sich online eine Gratis-Erstberatung zu sichern.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrem Design. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Designanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung. 

 Anmeldung Ihres Designs

Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess Ihrer Designanmeldung: Von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, über die Schutzfähigkeitsprüfung bis hin zur Anmeldung des Designs beim Designamt. Dies geschieht zu einem Festpreis ab 179,– € (DE Design) oder 259,– € (EU Design).

Überblick EU Designanmeldung

Planen Sie ein Design anzumelden, um Ihr Unternehmen und Ihr Produkt durch Ihr individuelles Design zu schützen und eine Corporate Identity zu kreieren? Dank jahrelanger Erfahrung können wir alle Ihre Fragen zur Designanmeldung umfangreich, schnell und professionell beantworten. Durch unsere ausführliche Recherche ermöglichen wir Ihnen dabei eine rechtssichere Anmeldung.

Fragen wie:

  • „Welches Design ist eintragungsfähig?“
  • „Wie melde ich ein Design an?“ oder
  • „Wie teuer ist die Designanmeldung?“

werden auf unserer Seite umfassend beantwortet.

Die professionelle und umfassende Vorabprüfung ihres Designs bildet die Basis für eine erfolgreiche Eintragung ins Designregister. Mit unserer Unterstützung können Sie Rechtsstreitigkeiten nach der Designanmeldung vorbeugen und ihr Wunschdesign verwirklichen.

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EU Designanmeldung – Unsere Pakete

Unser EU Paket “START-UP” enthält umfassende Prüfungen und Recherchen und das EU Paket “PLUS” enthält alle Prüfungen und Recherchen (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) – zu einem niedrigen Festpreis.

EU DesignStart UP

€259,–zzgl. € 49,21 USt.
  • EU Designanmeldung die notwendigen Leistungen zur Designanmeldung

  • Organisation und Durchführung
    Wir begleiten Sie während des gesamten Anmeldeverfahrens Ihres Designs. 
  • Anwaltliches Designgutachten „Start UP
    Sie erhalten einen umfassenden Überblick über ihr Design, die dazugehörigen Anmeldeinformationen, Locarnoklassifikation und die Schutzfähigkeitsprüfung. Sie geben uns die Freigabe für die Anmeldung. 
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir überprüfen die Eintragungsfähigkeit ihres Designs.
  • Festlegung Locarno-Klassifikation
    Wir legen Ihre Locarno Klasse fest. 
  • Designanmeldung
    Wir führen Ihre Anmeldung nach Ihrer Freigabe durch und übermitteln Ihnen die Anmeldeunterlagen. 
  • Designgutachten PLUS
    Sie erhalten zudem einen umfassenden Überblick über die Prüfung und Recherche ihres Designs nach bereits eingetragenen gleichen oder ähnlichen Designs.
  • Identitätsrecherche
    Sie erhalten eine Recherche, nach identischen und kollidierenden Designs im deutschen und europäischen Designregister.  
  • Ähnlichkeitsrecherche
    Neuheit 
    • Wir klären mit Ihnen die Umstände über die Neuheit Ihres Designs.  
    Eigenart 
    • Wir prüfen, ob Ihr Design Eigenart besitzt und ob bereits kollidierende Designs eingetragen sind.
  • Designrechtliche Rechtsdokumente
    • Antrag auf Verlängerung des Designs
    • Antrag auf Verzicht des Designs
    • Anschreiben Verletzer – Einstellung designrechtsverletzender Nutzung und Drohung Anwalt
    • Lizensierungsvertrag – Gestattung Designnutzung

EU DesignPLUS

€1.189,–zzgl. € 225,91 USt.
  • EU Designanmeldung mit Prüfung der Schutzfähigkeit, Design-Identitätsrecherche UND Design-Ähnlichkeitsrecherche

  • Organisation und Durchführung
    Wir begleiten Sie während des gesamten Anmeldeverfahrens Ihres Designs. 
  • Anwaltliches Designgutachten „Start UP
    Sie erhalten einen umfassenden Überblick über ihr Design, die dazugehörigen Anmeldeinformationen, Locarnoklassifikation und die Schutzfähigkeitsprüfung. Sie geben uns die Freigabe für die Anmeldung. 
  • Schutzfähigkeitsprüfung
    Wir überprüfen die Eintragungsfähigkeit ihres Designs.
  • Festlegung Locarno-Klassifikation
    Wir legen Ihre Locarno Klasse fest. 
  • Designanmeldung
    Wir führen Ihre Anmeldung nach Ihrer Freigabe durch und übermitteln Ihnen die Anmeldeunterlagen. 
  • Designgutachten PLUS
    Sie erhalten zudem einen umfassenden Überblick über die Prüfung und Recherche ihres Designs nach bereits eingetragenen gleichen oder ähnlichen Designs.
  • Identitätsrecherche
    Sie erhalten eine Recherche, nach identischen und kollidierenden Designs im deutschen und europäischen Designregister.  
  • Ähnlichkeitsrecherche
    Neuheit 
    • Wir klären mit Ihnen die Umstände über die Neuheit Ihres Designs.  
    Eigenart 
    • Wir prüfen, ob Ihr Design Eigenart besitzt und ob bereits kollidierende Designs eingetragen sind.
  • Designrechtliche Rechtsdokumente
    • Antrag auf Verlängerung des Designs
    • Antrag auf Verzicht des Designs
    • Anschreiben Verletzer – Einstellung designrechtsverletzender Nutzung und Drohung Anwalt
    • Lizensierungsvertrag – Gestattung Designnutzung

Was ist eine Design?

Definition des Designs

Ein Design im rechtlichen Sinn ist in zunächst ein Erkennungszeichen. Dieses kann auch aus Bestandteilen des Erzeugnisses (Design) oder einer grafischen Darstellung wie einem Logo bestehen.

Sie dient der Unterscheidung und Hervorhebung von Erzeugnissen. Kunden und Interessenten sollen Ihr Design kontinuierlich mit dem Image und der Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen in Verbindung bringen. Der Öffentlichkeit gegenüber dient sie als repräsentatives Merkmal. Durch Ihr Design kommunizieren Sie mit der Außenwelt und vermitteln Ihre Unternehmenswerte.

Jeder kann ein Design anmelden

Ein Design kann von jedermann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden, also von

  • Privatpersonen wie beispielsweise Erfindern oder Gründern in der frühen Konzeptionsphase
  • Unternehmen und Firmen wie beispielsweise GmbH, UG, Ltd oder GmbH & Co. KG
  • Selbstständigen
  • Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten, Steuerberatern oder Anwälten
  • Kleinunternehmern
  • Herstellern
  • Dienstleistern wie beispielsweise Beratern, Handwerkern oder Freelancern
  • Werkunternehmern wie beispielsweise Handwerksbetrieben
  • Verkäufern wie beispielsweise Webshopbetreibern oder Ladenbesitzern
  • Vertrieblern wie beispielsweise Maklern

Ein Geschäftsbetrieb ist nicht notwendig. So kann bereits in einer frühen Konzeptionsphase ein gut passendes Muster oder eine Idee gesichert werden. Die Designs können nach der Gründung des Unternehmens an dieses übertragen werden.

Mit der Designanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden.

Das Design

Ein Geschmacksmuster, auch als Designschutz für Form- und Farbgestaltung bekannt, schützt das geistige Eigentum eines Erfinders in Bezug auf ein Produktdesign. Es kann die ästhetischen (äußeren) Gestaltungsformen eines ganzen Erzeugnisses oder auch nur eines Teils davon (Design, Farbe, Form, Material, Oberflächenstruktur) umfassen.

Als Teil des gewerblichen Schutzrechtes gewährt das Geschmacksmuster dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht der Benutzung. Das bedeutet der Inhaber kann jedermann verbieten, das Design ohne Zustimmung zu verwenden. Unter der Benutzung versteht man hier insbesondere die Herstellung und das Anbieten eines identischen oder ähnlichen Erzeugnisses.

Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind, dass das Muster im Wesentlichen eine Neuheit darstellt und eine Eigenart besitzt.

Neuheit besteht, wenn das Design nicht älter als 12 Monate ist.

Durch die Registrierung eines Designs entsteht ein zeitlich begrenzter, exklusiver Schutz für das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, einschließlich Form und Farbe. Die eingereichten Darstellungen des Designs definieren den Schutzumfang, da nur die in diesen Darstellungen erkennbaren Merkmale geschützt sind. 

Die maximale Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung, wobei der Schutz erst mit der Eintragung in das Register entsteht. Die Schutzdauer muss alle fünf Jahre durch Zahlung einer so genannten Aufrechterhaltungsgebühr verlängert werden.

Beispiele für Designs sind:

Designanmeldung für Erzeugnisse

Die Locarno-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Erzeugnisse für geschützte Designs. Sie wurde durch ein internationales Abkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geregelt und ist benannt nach dem Ort Locarno, an dem 1968 ein völkerrechtlicher Vertrag über die Einteilung von Waren für Designs beschlossen wurde.

Die Locarno-Klassifikation teilt die verschiedenen Produktbereiche bzw. Erzeugnisse in insgesamt 32 Hauptklassen und 241 Unterklassen ein. Sie erleichtert den Umgang mit geschützten Designs im internationalen Rechtsverkehr.

Unsere Aufgabe ist die richtige Zuordnung Ihres Designs bei der Anmeldung. Dabei dürfen nur Begriffe der Locarno-Klassifikation angegeben werden. Wird die Zuweisung bei der Eintragung nicht von Anfang an berücksichtigt, können sie nicht mehr nachgetragen werden. Sie müssten das Design vielmehr noch einmal neu anmelden.

Schutzdauer

Ihr Design ist nach der Anmeldung für fünf Jahre geschützt und kann viermal bis zu einer Höchstschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.

Hierzu ist erforderlich, dass die sog. “Aufrechterhaltungsgebühr” vollständig und vor Ablauf des Designs bezahlt wird. Falls die Zahlung zu spät erfolgt, verfällt das Recht und die Anmeldung müsste ggf. erneuert werden.

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Nichtigkeitsverfahren

Die Anmeldung eines Designs ist vor allem an formelle Voraussetzungen geknüpft. Die Designämter selbst prüfen nur wenige materielle Schutzvoraussetzungen. Insbesondere die Neuheit und Eigenart eines Designs werden nicht bei der Anmeldung geprüft. Lediglich die spätere Auseinandersetzung in einem Nichtigkeitsverfahren kann eine nachträgliche Löschung aus dem Designregister begründen. Ihr Design gilt dann als von Anfang an nicht geschützt. 

Hierzu wird von einem Dritten ein sog. Nichtigkeitsverfahren beim Designamt eingeleitet. Daher ist besonders wichtig, dass Ihre Designanmeldung vor der Anmeldung überprüft wird.

Gründe für ein solches Nichtigkeitsverfahren sind sog. Absolute und Relative Nichtigkeitsgründe. 

Zu den absoluten Nichtigkeitsgründen gehört die missbräuchliche Benutzung eines Hoheitszeichens oder sonstigen Zeichens von öffentlichem Interesse. Er kann nur von einem Staat oder Behörden geltend gemacht werden. Daneben gibt es die 

  • Fehlende Designfähigkeit
  • Fehlende Neuheit oder Eigenart
  • Ausschließliche technische Bedingtheit
  • Verbindungselemente die passgenau zur Funktionserfüllung zweier Erzeugnisse notwendig sind 
  • Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. 

Am Schwierigsten ist die Einordnung der Neuheit und Eigenart eines Designs. Es ist neu und eigenartig, wenn sich sein Gesamteindruck vom Gesamteindruck einer anderen Gestaltung unterscheidet, die zum Zeitpunkt der Anmeldung dieses Designs bereits offenbart worden ist. Ob und wann eine Gestaltung offenbart worden ist, richtet sich danach, ob und wann die jeweiligen Fachkreise die Möglichkeit hatten, von der Gestaltung Kenntnis zu nehmen. 

Ferner bestehen relative Nichtigkeitsgründe, die von den jeweiligen Inhabern geltend gemacht werden können bei 

  • Urheberrechtverstößen
  • Älteren eingetragenen Designs
  • Ältere Designs und sonstigen älteren Zeichen mit Unterscheidungskraft

Ziele der EU Designanmeldung

  • Webinar - Marke geschützt?

EU Designanmeldung in 8 Schritten – Ablauf der EU Designeintragung

Überblick Ablauf Designanmeldung

Eine Designanmeldung läuft wie folgt ab:

  1. Erzeugnis finden
  2. Locarnoverzeichnis erstellen
  3. Prüfung der Eintragungsfähigkeit
  4. Neuheits- und Eigenartsrecherche
  5. Ähnlichkeitsrecherche
  6. Design anmelden
  7. Eintragungsüberwachung
  8. Designeintragung und Bekanntmachung

Exkurs: Designrecherche

Eine sorgfältige Neuheits- und Eigenartsrecherche ist immer zu empfehlen.

Ein Design muss zum Zeitpunkt seiner Anmeldung neu sein. Das bedeutet, dass es vor dem Anmelde- oder Prioritätstag weder vermarktet noch auf andere Weise der Öffentlichkeit vorgestellt worden sein darf. Sollte die Offenbarung in Kreisen, die sich  mit dem betreffenden Warensektor befassen, unbekannt sein, gilt dies nicht als Veröffentlichung.

Es gibt eine Ausnahme in Form der “Neuheitsschonfrist”. Diese erlaubt es dem Designer, das Design bis zu zwölf Monate vor der Anmeldung zu veröffentlichen, um dessen Markterfolg zu testen. Eine solche Veröffentlichung beeinträchtigt die Neuheit nicht, solange sie innerhalb dieser 12 Monate erfolgt.

Das Design muss zudem Eigenart besitzen. Es muss sich in seinem Gesamteindruck von bereits bekannten Designs unterscheiden. Diese Beurteilung basiert auf dem Eindruck eines “informierten Benutzers”, nicht auf dem eines Laien, aber auch nicht auf dem eines Designers.

Ein hohes gestalterisches Niveau ist nicht zwingend erforderlich, doch wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Designers berücksichtigt. Ist die Gestaltungsfreiheit aufgrund zahlreicher ähnlicher Designs in einem Bereich begrenzt, können die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit entsprechend niedriger sein.

Sie können vorab zur ersten Orientierung in frei zugänglichen Datenbanken selbst eine Recherche vornehmen. Danach empfiehlt sich aber grundsätzlich eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Gibt es bereits identische oder ähnliche Designs, sollte das gewünschte Design geändert werden.

Die Kosten für eine Designrecherche sind wesentlich geringer als die Prozesskosten für ein Schutzrechtsverletzungsverfahren, die i.d.R. hohe fünfstellige Beträge erreichen.

Umfang der Recherche

Die Recherche sollte sich dabei nicht nur an dem Erzeugnis orientieren und wann Sie das Erzeugnis erstellt haben, sondern auch an der Zuordnung zu den einzelnen Locarno-Klassen, damit keine problematischen Designs übersehen werden.

Die Recherche in den einzelnen Klassen ist mit einigem Aufwand verbunden. Bei einzelnen Locarnoklassen existieren mehrere tausend Einträge ganz ähnlicher Erzeugnissen oder Teilen davon. Diese müssen oft alle mit recherchiert werden, wenn Sie die Anmeldung oder Benutzung wünschen. Sonst kann es durchaus passieren, dass eine Eintragung ähnlicher Designs der eigenen Design-Anmeldung entgegenstehen.

Vorteile und Nachteile eines Designs

Die Anmeldung eines Designs bietet Rechtssicherheit, schützt vor Abmahnungen und schafft Ihrer äußerlichen Darstellung einen Wiedererkennungswert. Als Designinhaber besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen, es Dritten zu verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.

Die Designanmeldung kann

  • in Deutschland oder
  • in der EU

erfolgen. 

Um sich für eine der Verfahrensarten zu entscheiden, gilt es, ihre Vorteile und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

Vorteile der EU Designanmeldung

  • Schutz im Ausland

    Sollten Sie bereits von Anfang an Produkte und Dienstleistungen im Ausland vertreiben, ist ein EU-weites Design von Vorteil. Konkurrenten haben damit keine Möglichkeit, Ihr Unternehmen oder Ihr Design im Ausland zu kopieren.

Nachteile der EU Designanmeldung

  • Höhere Anmeldungsgebühren

    Die Anmeldung eines Designs auf EU-Ebene geht im Vergleich mit der Anmeldung beim DPMA mit weitaus höheren Gebühren einher.

  • Höhere Abmahngefahr

    Die höhere Reichweite eines EU-Designs bedeutet im Umkehrschluss auch einen erweiterten Wirkungskreis und daher ein erhöhtes Abmahnrisiko.

  • Langsamere Anmeldung

    Das EUIPO prüft umfassend für den gesamten EU-Raum. Die durchschnittliche Anmeldungsdauer beträgt daher etwa 6 Monate – etwa zweimal so viel wie beim DPMA.

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Dauer der EU Designanmeldung

  • Recherchen und Prüfungen - Durchschnittlich 1 bis 5 Werktage

    Die Recherchen (Neuheit und Eigenart) und anwaltlichen Prüfungen (Eintragungsfähigkeit) nehmen je nach Locarnoklasse unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Durchschnittlich liegen wir meist bei ca. 5 Werktagen. Bei Dringlichkeit kann dieser Schritt mitunter innerhalb von 36 Stunden (PRIORITY) durchgeführt werden. 

  • Erstellung Locarnoverzeichnis - im Schnitt 2 Werktage

    Das Locarnoverzeichnis wird meist innerhalb von einem Werktag vor den Recherchen als Entwurf erstellt. 

  • Designanmeldung - durchschnittlich 1 Werktag

    Nach Freigabe des Locarno-Verzeichnisses reichen wir alle Designunterlagen meist innerhalb eines Werktages beim Designamt ein. Der Eingang der Designanmeldung begründet das Prioritätsdatum. 

  • Designeintragung - im Schnitt 6 Monate

    Das EUIPO benötigt zur Eintragung der Designs durchschnittlich 6 Monate. 

  • Designschutz - 5 Jahre

    Nach der Designanmeldung und erfolgreicher Eintragung entsteht der Designschutz. Er hält 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Designanmeldung an. Danach sollten Sie Ihren Designschutz verlängern. 

Die Anmeldung eines EU Designs benötigt vom ersten Telefonat bis zur Anmeldung beim Designregister meist mindestens 5 Tage. Bis Ihr Design eingetragen ist und der Designschutz besteht vergehen jedoch meist 6 Monate. Das liegt daran, dass das EUIPO Ihr Design nach Eintragungshindernissen überprüfen muss bevor die Anmeldung veröffentlicht werden kann. 

Kosten der Designanmeldung: Alle Preise und Gebühren bei der Anmeldung eines Designs im Überblick

Für eine EU-weite Designanmeldung fallen folgende Anwaltskosten und Gebühren beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) an.

Das EUIPO bietet auf seiner Webseite auch einen leicht zu bedienenden Gebührenrechner an.

BeschreibungKosten netto
Kosten der Designanmeldung im Paket Start-UPOrganisation und Begleitung der Designanmeldung in dazugehörigen Locarno-Klassen, Anwaltliches Designgutachten „Start UP“, Erstellung Verzeichnis nach
aktueller Locarno-Klassifikation, Erstellung und Durchführung der elektronischen
Anmeldung beim EUIPO
Festpreis: 259,– € (“START-UP”)
Kosten der Designanmeldung im Paket PLUSOrganisation und Begleitung der Designanmeldung in dazugehörigen Locarno-Klassen, Anwaltliches Designgutachten „PLUS“, Erstellung Verzeichnis nach
aktueller Locarno-Klassifikation, Erstellung und Durchführung der elektronischen Anmeldung beim EUIPO,
Anwaltliches Designgutachten „PLUS“, Prüfung der Schutzfähigkeit, Design-Identitätsrecherche UND Design-ÄHNLICHKEITSRECHERCHE
im deutschen und europäischen
Designregister nach kollidierenden Designs im Schutzbereich, Mustervertragspaket PLUS
Festpreis: 1.189,– € (“PLUS”)
EUIPO Designanmeldung EinzelanmeldungEinzelanmeldung und
Bekanntmachung
230 € für die Einzelanmeldung und 120 € für die Bekanntmachung
EUIPO Designanmeldung Sammelanmeldung je weiteres Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Je weitere Bekanntmachung

je 115 €

je 60 €

AufschiebungsgebührDie Bekanntmachungsgebühr wird durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt, wenn die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung enthält.40 €
Aufrechterhaltungsgebühren für das 6. bis 10. Schutzjahr je eingetragenes Design 90 €
Aufrechterhaltungsgebühren für das 11. bis 15. Schutzjahr je eingetragenes Design 120 €
Aufrechterhaltungsgebühren für das 16. bis 20. Schutzjahrje eingetragenes Design150 €
Aufrechterhaltungsgebühren für das 21.-25. Schutzjahr je eingetragenes Design 180 €

Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der Designanmeldung

Viele Unternehmer, Gründer oder Firmen nutzen eine Design für ihr Produkt. Auf diese Weise setzen sie sich vom Wettbewerb ab und verankern sich im Bewusstsein von Kunden und Interessenten. Mit der Anmeldung eines Designs können Sie sich dieses Recht schützen lassen.

Die wichtigsten Tipps zur Designanmeldung

Wollen Sie verhindern, dass ein anderes Unternehmen Ihre Kreativität benutzt, sollten Sie bei der Designanmeldung die folgenden Tipps beachten. Nehmen Sie die Anmeldung des Designs rechtzeitig vor, wählen Sie einen phantasievollen Namen, nutzen Sie die richtige Designklasse und sparen Sie nicht bei der Recherche und Vorprüfung. Dieser einmalige Aufwand erspart Ihnen späteren rechtlichen Ärger – der Streitwert einer Abmahnung kann unter Umständen bei 50.000,- € liegen. Das sind die wichtigsten Tipps zur Designanmeldung

Die besten Tipps

Designanmeldung unbedingt vor Produktstart durchführen

Einprägsame Musterart wählen

Als Gründer oder Start-UP zunächst ein Deutsches Design anmelden

Priorität eines deutschen Designs nutzen

EU Designs bei Tätigkeit in mindestens einem anderen EU-Mitgliedstaat außer Deutschland anmelden

IR Design bei Tätigkeit in mindestens einem anderen WIPO-Mitgliedstaat als einem EU-Mitgliedstaat anmelden

Eintragungsfähigkeit prüfen lassen

Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen

Eigenarts- und Neuheitsschutzprüfung machen lassen

Eintragungsgebühr rechtzeitig einzahlen

Verteidigen Sie sich bei Verletzungen oder Angriffen

Verletzungen Ihres Designs überwachen lassen

Lizenzvertrag in Betracht ziehen

An die Verlängerung des Designs denken

Die häufigsten Fehler

Ein Design kann nur von einem Unternehmen angemeldet werden

Firmenname verwenden und auf das Design verzichten

Firmenlogo wegen Markenschutz nicht als Design eintragen

Ohne Design kann ich nicht gegen Designrecht verstoßen

Ich kann keine Designrechtsverletzung begehen, wenn ich nur Originalwaren verkaufe

Keine Absprache bei mehreren Anmeldern

Designanmeldung und gleichnamige Firmengründung ohne Vorrechtsvereinbarung

Unnötigerweise ein Unionsdesign statt eines deutschen Designs anmelden

Design preiswert nach Eigenrecherche anmelden lassen

Wenn ich das Design anmelde, prüft das Amt nach Kollisionen

Unvollständiges oder ausuferndes Locarno-Verzeichnis

Verwendung falscher Locarno-Klassen 

Ablauf der Eintragung bedeutet Sicherheit

Abmahnungen entfalten erst nach anschließender Mahnung Rechtswirkung

Rechnungen von Designrechtsbetrügern bezahlen

Vorsicht Falle: Unseriöse Schreiben nach Designanmeldung

Für die  Anmeldung oder Verlängerung eines Designs erheben die Registerbehörden die o.g. Gebühren. Fällig werden sie schon mit der Einreichung der Design-Anmeldung oder des Antrags auf Verlängerung. Für die Veröffentlichung in den Registern werden im Nachhinein keine weiteren Gebühren erhoben.

Die Tricks der Bauernfänger

Da alle Designanmeldungen in Deutschland im Designregister veröffentlicht werden, machen sich das leider auch zweifelhafte „Dienstleister“ und Betrüger zunutze. Sie verwenden die entsprechenden Adressdaten der Designanmelder, um “Rechnungen“ oder „Zahlungsaufforderungen“ zu versenden, die angeblich mit der Designanmeldung einhergehen. Derartige Schreiben stammen nicht vom DPMA oder EUIPO , sondern von privaten Unternehmen.

  • Manche von ihnen bieten z.B. eine kostenpflichtige Eintragung von „Schutzrechten“ in kommerzielle, nicht offizielle Register an, die die Empfänger dann oft mit dem DPMA oder EUIPO verwechseln. Die Schreiben kommen von völlig nutzlosen und teils gar nicht existenten „Designregistern” und es werden hohe „Gebühren“ für die „Designeintragung“ in Verzeichnisse erhoben, die einen behördlichen Absender und ein offizielles Register nur vortäuschen.
  • Manchmal behaupten Absender auch wahrheitswidrig, dass der Designinhaber noch offene Rechnungen für angeblich erhaltene Leistungen zu begleichen habe. Mitunter werden solche Schreiben auch als Textnachrichten aufs Handy versendet.

Schwarze Schafe erkennen

Zu erkennen sind die schwarzen Schafe häufig daran, dass ihre Bankverbindung sich im Ausland – teilweise Nicht-EU-Ausland befindet. Absender sind natürlich auch nicht das DPMA, EUIPO oder WIPO, sondern vorgebliche oder Fantasie-Register, wie „EUTD – European Trademarks & Domains“, „WPAT- World Patents and Trademarks“ oder „WPT – World Patent and Trademark Register ltd“. Vielfach wird dem Empfänger gar nicht auf den ersten Blick klar, dass es offizielle internationale Register dieser Namen gar nicht gibt.

Unseriöse Firmen melden

Wenn Sie nach Ihrer Designeintragung Schreiben von Unternehmen erhalten, die ihnen dubios vorkommen, sollten Sie sich an das DPMA, EUIPO oder die WIPO wenden und den Fall melden. Das  DPMA führt und veröffentlich auch eine Liste mit Namen von  Firmen, die in diesem Zusammenhang bereits auffällig geworden sind und vor denen ausdrücklich gewarnt wird.

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    Sehr geehrte Damen und Herren, gerne hätten wir die Gesamtkosten für eine EU Markenanmeldung in 3 Klassen erfahren. Beste Grüße Ulrich J. CEO V. GmbH

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    Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein maltesisches Unternehmen und möchten gerne unsere Unternehmensmarke bei EUIPO registrieren. Auf Malta haben wir aber leider Schwierigkeiten ein Berater mit dem Fachgebiet auf Markenregistrierungen zu finden. Da bei uns intern die verantwortlichen Kollegen auch die deutsche Sprache beherrschen, würden wir gerne mit Ihrer Anwaltskanzlei kooperieren. Falls Sie […]

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    Sehr geehrte Damen und Herren, gerne würde ich im Vorfeld wissen, was eine Markenanmeldung beim Deutschen Patentamt bei Ihnen kostet. Es geht entweder um eine Anmeldung einer Wort, Bild oder Wortbildmarke. Habe ich bei Ihnen die Möglichkeit im Vorfeld eine kostenlose Vorabberatung zu erhalten um zu erfahren ob eine Anmeldung überhaupt möglich ist, bzw. Schutzwürdig […]

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    00Tage: 00Stunden: 00Minuten: 00Sekunden Ausgelaufen

    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

    00Tage: 00Stunden: 00Minuten: 00Sekunden Ausgelaufen

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