IR Marke anmelden: Bundesweit mit Anwalt
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Eine Internationale Marke anmelden
Unter „Marke“ oder „Markenname“ versteht man die Bezeichnung
- Ihres Unternehmens,
- Ihrer Praxis,
- Ihres Produkts oder
- Ihrer Dienstleistung.
Durch die Anmeldung der internationalen Marke bei der WIPO können Sie Ihre Marke in über 114 Staaten, die dem Madrider Markenabkommen beigetreten sind, schützen lassen.
- Die Internationale Marke – oder IR Marke, schafft eine individuelle Identität für Ihr Unternehmen, mit globaler Geltung
- Die IR Marke bietet, anders als die DE Marke, auch Schutz vor Markenrechtsverletzungen im Ausland
- Bei der Anmeldung der IR Marke sind Sie frei darin auszuwählen, in welchen Ländern ihre Marke geschützt werden soll.
Wir melden Ihre IR Marke an – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte IR Markenanmeldung
Inhaltsverzeichnis
Online IR Marke anmelden
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Online IR Marke anmelden
Sie können Ihre IR Marke direkt online anmelden, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrer IR Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihrer IR Marke
Wir begleiten Sie von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, der Bekanntheitsschutzprüfung, über die Anmeldung der IR Marke bei der WIPO bis hin zur sicheren Eintragung der IR Marke im Markenschutzregister.
Überblick IR Markenanmeldung
Ihre Internationale Marke ist das erste Marketinginstrument Ihres Unternehmens, um im Gedächtnis zu bleiben. Denn
- ein Name mit Wiedererkennungswert oder
- ein Logo, das Ihre Geschäftstätigkeit treffend widerspiegelt,
wird von Interessenten, Kunden, Abnehmern, Patienten oder Mandanten mit größerer Wahrscheinlichkeit wahrgenommen und im Bewusstsein abgespeichert.
So prägt eine Marke auch das Image Ihres Unternehmens. Das Wort „Vermarktung“ bedeutet daher auch nichts anderes als Werbung für Ihre Marke und die darunter angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
Durch Anmeldung Ihrer Marke bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) erhalten Sie eine internationale Marke. Diese wird auch International Registered Trademark oder kurz IR-Marke genannt. Durch die Anmeldung der internationalen Marke bei der WIPO können Sie Ihre Marke in über 114 Staaten, die dem Madrider Markenabkommen beigetreten sind, schützen lassen. Hierzu gehören auch die EU-Mitgliedsstaaten. Sie bestimmen bei der Anmeldung die Staaten, in denen der Markenschutz gelten soll.
Überblick IR Marke anmelden
- Eine Marke bietet Ihrem Unternehmen oder Prosukt eine individuelle Kennzeichnung
- Sie können so einfach und schnell eine corporate identity erschaffen
- Die IR marke bietet Ihnen Markenschutz in bis zu 114 Ländern
- Wenn Sie international aktiv sind und sich vor Markenrechtsverletzungen schützen wollen, ist die IR Marke für Sie das Richtige
IR Markenanmeldung – Unsere Pakete
Was ist eine IR Marke?
Definition der IR Marke
Eine Marke im Rechtssinn ist in erster Linie ein Erkennungszeichen. Dieses kann aus Buchstaben (Wortmarke), einer grafischen Darstellung oder einem Logo (Bildmarke), oder einer Kombination aus beiden bestehen (Wort-Bild-Marke). Als internationale Marke versteht man die IR-Marke, die bei der World Intellectual Property Organisation – WIPO – angemeldet werden kann
Eine IR Marke dient der Erschaffung einer Corporate Identity bzw. der Etablierung Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung auf einem internationalen markt. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Marke auch im Ausland kontinuierlich mit dem Image Ihres Unternehmens in Verbindung gebracht wird.
Anmeldung bei der WIPO
Der Markenschutz der IR-Marke unterliegt dem Madrider Abkommen (MMA) sowie dem Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA). Über 100 Staaten sind Teil des Madrider Abkommens. Der Markenschutz kann sich in diesen Ländern entfalten, wenn sie bei der Anmeldung mit angegeben werden. Der Schutz entfaltet sich nicht automatisch in allen teilnehmenden Ländern.
Im Vergleich zur DE- oder EU-Marke, ist die IR-Marke keine eigenständige Markenform. Sie besteht aus der Bündelung zahlreicher nationaler Marken. Deswegen muss für die Anmeldung einer IR-Marke zunächst eine Basismarke in einem der WIPO-Staaten angemeldet werden. Die erfolgreiche Eintragung ist jedoch noch nicht notwendig.
Die WIPO beginnt den Prozess der Eintragung nach erfolgreichem Eingang der Anmeldung und Bezahlung der Gebühr. Sie leitet die Anmeldung an die zuständigen nationalen Markenbehörden der ausgewählten Länder weiter. Weder die WIPO, noch die zuständigen nationalen Markenämter führen eine eigenständige Prüfung der relativen Schutzhindernisse durch. Sie stellen keine Eintragungshindernisse dar. Ohne die entsprechende juristische Vorarbeit könnten Rechtskollisionen auch erst Jahre später auffallen. Liegt eine Rechtskollission vor, können die Behörden oder die Inhaber einer älteren nationalen Marke innerhalb einer Frist von 12 bis 18 Monaten Widerspruch einlegen. Der Markenschutz für das jeweilige Land kann dann entfallen. Eine Gesamtlöschung der IR-Marke aufgrund des Widerspruches eines einzelnen WIPO-Staates ist jedoch ausgeschlossen.

Mit der Markenanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden. Sie können eine Wort-, Bild- oder Wort/Bild-Marke anmelden.
Arten der IR Marke
Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Marken. Grundvoraussetzung der Eintragung einer Marke im ist die grafische Darstellbarkeit. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten der Eintragung:
1. Die Wortmarke
Eine Wortmarke kann aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen bestehen. Es muss sich dabei nicht um ein zusammenhängendes oder aussprechbares Wort handeln. Es zählt alleine die grafische Darstellbarkeit mit Buchstaben, Zahlen und speziellen Schriftzeichen.
Das wichtigste Merkmal für die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke ist die Unterscheidungskraft der Zeichenkombination. Negativbeispiele für nicht unterscheidungskräftige Wortmarken beinhalten deskriptive Begriffe, die dem Freihaltebedürfnis aufgrund ihrer Geeignetheit als Gattungsbegriff unterliegen.
2. Die Bildmarke
Bildmarken können in Form eines Logos, Produktfotos, einer Etikette oder sonstiger grafischer Elemente als Marke eingetragen werden. Die Eintragung kann nur von statten gehen, wenn die Grafik bzw. das Logo nicht vergeben ist. Problematisch ist regelmäßig, dass der Markenschutz sich nur auf die jeweilige Farbkombination erstreckt. Daher empfehlen wir die Anmeldung als schwarz-weiße Bildmarke.
3. Wort-Bild-Marke
Eine Wort-Bild-Marke ist eine Kombination der beiden vorherigen Markenformate. Sie sichert Kennzeichnungen, die neben der Kombination aus Symbolen und Buchstaben auch eine bestimmte grafische Darstellungsweise beinhalten soll.
Häufig kommt Sie zum Einsatz, wenn etwa eine bestimmte Schriftart oder ein Logo, das Buchstaben und Wörter beinhaltet, geschützt werden sollen. Dabei umfasst der Markenschutz allerdings nur die identische Darstellung der Marke. Gibt es eine Wortmarke, die mit demselben Wortlaut eingetragen wurde, so kann es nicht zu einer Rechtskollision kommen.
Beispiele für prominente Wort-Bild-Marken sind Folgende:
- Das Fujitsu-Logo
- Das Goretex-Logo
- Das BMW-Emblem
Sonstige Marken
Über die klassischen Kategorien der Marken hinweg, gibt es besondere Markenformen, deren Anmeldung ebenfalls möglich ist. Dazu gehört zum Beispiel:
- die Farbmarke: Die besondere Farbkombination wird geschützt (sehr schwer anzumelden aufgrund der Unterscheidungskraft).
- die Klangmarke: Besteht aus bestimmten Tönen oder Melodien (Beispiel Telekom-Jingle).
- dreidimensionale Marken: Ein physischer Gegenstand, der so einzigartig ist, dass er geschützt werden kann.
- Die Geruchsmarke: Geschützt wird ein bestimmter Duft oder Geschmack.

Ziele der IR Markenanmeldung
1. Ziel
Unternehmensidentität
Die Kreation einer Bild- oder Wortmarke ist regelmäßig der erste Schritt zur Schaffung einer Unternehmensidentität. Ein einprägsamer Name hinterlässt einen bleibenden Eindruck bei Kunden, Partnern oder der Öffentlichkeit. Die „Corporate Identity“, also Unternehmensidentität, ist gerade in konkurrenzbelebten Branchen von enormer Bedeutung für Ihre Marktstellung.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Planung Ihrer Corporate Identity!
2. Ziel
Alleinstellung am Markt
Durch die Eintragung Ihrer Marke im Markenregister haben Sie ein monopolgleiches internationales Recht auf die Nutzung Ihrer Marke. Sie haben die alleinige Entscheidung, wer Ihren Namen oder Ihr Logo verwenden darf und wer nicht. Sie sind in der Position, Wettbewerbern die Nutzung Ihres Namens zu untersagen. Selbst gegen die Verwendung ähnlicher Markennamen oder Logos sind Sie geschützt. Ohne eine rechtssichere internationale Markenanmeldung, haben Sie kein Mittel zur Gegenwehr von feindlichen Übernahmen Ihres Marktanteils oder Plagiatsversuchen.
3. Ziel
Rechtssicher und bequem
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Ihre internationale Markenanmeldung problemlos verläuft. Als erfahrene Unternehmensrechtskanzlei sorgen wir für die Rechtssicherheit der Markenanmeldung. Dadurch sind Sie vor späteren Abmahnungen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten geschützt. Gleichzeitig übernehmen wir den gesamten Prozess der Anmeldung für Sie.
Dadurch können Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren – während wir alle Formalitäten übernehmen.
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IR Markenanmeldung in 8 Schritten – Ablauf der IR Markeneintragung
Überblick Ablauf IR Markenanmeldung
Eine IR Markenanmeldung läuft wie folgt ab:
- Markennamen finden
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
- Bekanntheitsschutzprüfung
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
- Marke anmelden
- Eintragung und Widerspruchsfrist
- 10 Jahre Markenschutz
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Vorteile und Nachteile der IR Marke
Bevor Sie sich für eine IR-Marke entscheiden, sollten die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. In bestimmten Szenarien ist die Entscheidung für die IR-Marke unausweichlich, während andere Situationen lediglich die Anmeldung eine EU- oder nationalen Marke verlangen.
Vorteile der IR Markenanmeldung
Umfangreichster Markenschutz in bis zu über 100 Staaten
Die Anmeldung einer international Trademark ermöglicht einen weitreichenden Markenschutz in über 100 Staaten. Sie selber wählen bei der Anmeldung, welchen Staaten die Anmeldung Ihrer Marke zugestellt werden soll. Die erfolgreiche Eintragung ermöglicht die markenrechtlich geschützte Aufnahme eines Geschäftsbetriebes über die nationalen und EU-Grenzen hinaus.
Erleichterte Anmeldung
Obwohl es sich bei der Anmeldung der IR-Marke aus juristischer Perspektive um zahlreiche Anmeldungen von nationalen Marken handelt, muss die Anmeldung nur einmalig über die WIPO vorgenommen werden.
Geringere Sprachliche Barrieren
Die Anmeldung der IR-Marke läuft gebündelt über die Behörde der Basismarke und im Anschluss über die WIPO ab. Da die Anmeldung einer Bündelung zahlreicher nationaler Markenanmeldungen einheitlich in englischer oder ggf. französischer Sprache abläuft, bedarf es keiner mehrfachen Übersetzungen.
Nachteile der IR Markenanmeldung
Anmeldekosten
DSchon die juristische Vorarbeit für die Anmeldung einer internationalen Marke erfordert einen höheren Aufwand. Es müssen die Markenregister der Mitgliedstaaten der WIPO durchforscht werden, um möglichen Rechtskollisionen vorzubeugen. Hinzu kommen höhere formale Kosten, da zunächst eine Basismarke angemeldet werden muss, bevor die Anmeldung bei der WIPO erfolgen kann.
Hohes Abmahnpotential
Nach erfolgreicher Eintragung besteht das größte Abmahnpotenzial durch die Inhaber älterer Marken aus 80 Staaten. Zudem kann es zum Teilverfall kommen, da der Markenschutz in manchen teilnehmenden WIPO-Staaten lediglich fünf Jahre beträgt. Dieser Umstand kann zu Unübersichtlichkeit und im schlimmsten Fall rechtlichen Kollisionen führen. Die EU-Marke ist hierbei im Vergleich einheitlicher. Es besteht ein größerer Monitoring-Bedarf.
Keine Seniorität
Die internationale Marke mündet nicht in der Seniorität gegenüber der EU-Marke. Selbes gilt umgekehrt.
Abhängigkeit von der Basismarke
Die Basismarke ist nicht nur die Voraussetzung für eine IR-Marke, sondern mündet auch in einer fortbestehenden Abhängigkeit. Kommt es im Rahmen eines Rechtsstreits zur Löschung der Basismarke, so verfällt auch der internationale Markenschutz. Es besteht zwar die Möglichkeit, die IR-Marke in mehrere einzelne nationale Marken der gewünschten Mitgliedstaaten umzuwandeln, doch dafür müssen die Anmeldegebühren für die jeweiligen nationalen Markenämter erneut bezahlt werden.
Fazit zur IR Marke
Die Anmeldung einer WIPO-Marke ist schon dann empfehlenswert, wenn Sie Waren und Dienstleistungen in nur einem anderen Staat außerhalb der EU vertreiben möchten. Die EU- oder DE-Marke ist in diesem Fall leider nicht ausreichend. Die sprachlichen Barrieren sind im Vergleich zur Anmeldung einer oder mehrerer nationaler Marken deutlich geringer, da eine zentrale Anmeldung in englischer Sprache über die WIPO erfolgen kann. In jedem Fall ist die intensive juristische Vorbereitung durch erfahrene Rechtsanwälte notwendig, die Sie mit unserer Kanzlei an Ihrer Seite haben.
Planen Sie lediglich innerhalb Deutschlands oder der EU tätig zu werden, so ist eine nationale oder europäische Marke vorzuziehen. Selbes ist empfehlenswert, wenn Sie Ihren internationalen Markenschutz möglichst kostengünstig organisieren möchten. Eine IR-Marke geht zunächst mit einem höheren Investitionsaufwand sowie einem fortlaufenden Überwachungsaufwand einher. Daher ist die IR-Marke generell nur empfehlenswert, wenn Sie eine entsprechende Rendite erwarten. Bei Unsicherheiten empfehlen wir unseren Mandanten aufgrund von Erfahrungswerten die Anmeldung einer günstigeren EU- oder DE-Marke.

Dauer der IR Markenanmeldung
Recherchen und Prüfungen - meist 2 bis 7 Werktage
Die juristische Recherche umfasst die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche sowie die Prüfung auf das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse. Je nach Basismarke untersuchen wir dabei das nationale oder europäische Markenregister. Im Anschluss ist es notwendig, die jeweiligen nationalen Register der von Ihnen gewünschten Wunschländer mit denselben Hintergründen zu überprüfen. In der Regel benötigen wir dazu bis zu 7 Werktage. Bei Dringlichkeit kann der Prozess auf 48 Stunden verkürzt werden.
Erstellung Waren und Dienstleistungsverzeichnis - meist 2 Werktage
Bestehen keine juristischen Bedenken, erstellen wir meist innerhalb von 2 Werktagen die entsprechenden W-/D-Verzeichnisse für Basismarke und die internationale Marke. Letzteres besteht aus einer Bündelung von W-/D-Verzeichnissen für die von Ihnen gewählten Wunschländer. Die Erstellung kann meist innerhalb von zwei Werktagen vorgenommen werden.
Markenanmeldung - meist 1 Werktag
Für die Anmeldung der Marke benötigen wir meist einen Werktag. Ist die Anmeldung der Basismarke eingegangen, kann die internationale Marke direkt im Anschluss bei der WIPO angemeldet werden.
Markeneintragung Basismarke - im Schnitt 3 bis 6 Monate
Die Basismarke kann entweder als DE- oder EU-Marke angemeldet werden. Eine DE-Marke ist meistens nach drei Monaten eingetragen, an die sich eine dreimonatige Widerspruchsfrist dranhängt.
Die EUIPO-Marke wird meist innerhalb von 6 Monaten eingetragen. Die entsprechende Widerspruchsfrist ist darin eingeschlossen.Markeneintragung IR-Marke - Bis zu 18 Monate
Bereits nach der Anmeldung der Basismarke kann die IR-Marke bei der WIPO zur Eintragung eingereicht werden. Die Behörde benötigt meist 6 Monate für die Bearbeitung der Anmeldung. Danach läuft eine 12 bis 18-monatige Widerspruchsfrist für die jeweiligen nationalen Markenämter.
Markenschutz - 10 Jahre
Nach erfolgreicher Eintragung der internationalen Marke besteht ein zehnjähriger Markenschutz. Nach Ablauf der Frist kann diese ohne Weiteres verlängert werden.
Die Mindest-Dauer der Anmeldung einer IR Marke beträgt i.d.R. 5 Tage – vom ersten Telefonat bis zur Anmeldung bei der WIPO. Bis die IR Marke dann erfolgreich eingetragen ist, kann es oft bis zu 18 Monate dauern. Das liegt unter Anderem daran, dass die Basismarke und die IR Marke angemeldet werden müssen. Zudem beträgt die Widerspruchsfrist bei der WIPO mindestens 12 Monate.
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Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Markenanmeldung

Nach der Anmeldung einer Marke gibt es einige wesentliche Pflichten und Verantwortlichkeiten, die der Markeninhaber beachten muss, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Diese Pflichten variieren je nach Art der Marke, aber die allgemeinen Prinzipien sind oft ähnlich. Nachfolgend einige der wichtigsten Pflichten.
Es entstehen mit der Anmeldung aber auf der anderen Seite auch neue Möglichkeiten, z.B. für das Wachstum des Business. Dann ist es gut, wenn Sie wissen, wo Sie Rat und Unterstützung dazu erhalten.
Möglichkeiten nach der Markeneintragung
Markenschutz und -durchsetzung
Die wichtigste Möglichkeit ist der Schutz der Marke. Als eingetragener Markeninhaber können Sie rechtlich gegen Nachahmungen und unerlaubte Nutzung Ihrer Marke vorgehen. Dies umfasst die Möglichkeit, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, die Ihre Marke ohne Erlaubnis nutzen.
Lizenzierung und Franchising
Als Markeninhaber können Sie Lizenzen für Ihre Marke erteilen, was bedeutet, dass andere Unternehmen die Marke unter bestimmten Bedingungen nutzen dürfen. Dies kann eine wichtige Einnahmequelle sein. Ebenso kann die Marke für Franchising-Systeme genutzt werden.
Markenwert und Firmenwert:
Eine starke Marke kann den Wert Ihres Unternehmens steigern. Sie trägt zur Wiedererkennung bei und kann Vertrauen und Loyalität bei Ihren Kunden schaffen. Dies kann sich langfristig positiv auf den Geschäftserfolg auswirken.
Markenerweiterung und -diversifizierung:
Mit einer eingetragenen Marke können Sie Ihr Produkt- oder Dienstleistungsangebot erweitern. Sie haben die Möglichkeit, neue Produkte unter derselben Marke einzuführen, was den Markteintritt erleichtert und das Marketing vereinfacht.
Verbesserte Verhandlungsposition:
Um den Geldzufluss für Ihr Unternehmen zu sichern kommen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht, u.a. Förderungen, Investoren oder Bankkredite.
Ein Businessplan hilft Ihnen bei Verhandlungen mit Geldgebern.
Für Investoren sind passgenaue Finanzierungsverträge nötig, wie etwa stille Beteiligungen, Partiarische Darlehen oder Wandeldarlehen. Auch wenn es um Term Sheets, Gesellschaftervereinbarungen oder NDA geht sind wir für Sie da.
Eine eingetragene Marke kann in Verhandlungen mit Investoren, Partnern und bei Finanzierungsrunden einen erheblichen Vorteil darstellen. Sie signalisiert Seriosität und etablierte Marktposition.
Vertrag für Ihr Geschäftsmodell erstellen
Haben Sie eine komplexe Leistung, die nicht mit einem “einfachen” Auftrag nebst AGB abdeckbar ist, können Sie sich einen unternehmerfreundlich gestalteten Vertrag oder individuelle Auftragsunterlagen für Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell erstellen lassen.
AGB erstellen
Sie können sich individuelle AGB erstellen lassen, um für Ihre Geschäfte einen für Sie günstigen Rechtsrahmen zu schaffen und insbesondere für vorteilhafte Haftungs-, Zahlungs- und Rechtsschutzvorschriften zu Ihren Bedingungen sorgen zu lassen.
Pflichten nach der Markenanmeldung
Benutzungspflicht:
In vielen Ländern, einschließlich der EU und Deutschland, muss eine eingetragene Marke innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Eintragung auch tatsächlich genutzt werden. Wenn die Marke über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird, kann sie wegen Nichtgebrauchs angefochten und möglicherweise gelöscht werden.
Aufrechterhaltung des Markenschutzes:
Um den Schutz einer Marke aufrechtzuerhalten, muss der Markeninhaber regelmäßig die Verlängerungsgebühren bezahlen. Diese Fristen variieren je nach Land, aber üblicherweise müssen Marken alle zehn Jahre erneuert werden.
Überwachung und Durchsetzung der Marke:
Es ist die Verantwortung des Markeninhabers, die Nutzung seiner Marke zu überwachen und gegen mögliche Verletzungen oder widerrechtliche Nutzungen vorzugehen. Dazu kann auch gehören, gegen die Eintragung ähnlicher Marken Einspruch zu erheben.
Aktualisierung von Markeninformationen:
Änderungen in Bezug auf die Marke oder den Inhaber, wie Adressänderungen oder Änderungen in der Eigentumsstruktur, müssen dem Markenamt mitgeteilt werden.
Unterstützungen nach der Markenanmeldung
Markenüberwachung
Durch unsere professionelle Überwachung erfahren Sie von Markenverletzungen zeitnah und können rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihre Marke zu schützen. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche Sie geltend machen können und leiten die entsprechenden rechtlichen Schritte für Sie ein.
Widersprich gegen Markeneintragung
Webb Sie unsere Marken-Überwachung und -betreuung nutzen, gehen für Sie auch im Wege des Widerspruchsverfahrens rechtzeitig gegen fremde Markeneintragungen vor.
Der Widerspruch beim Markenamt muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der neuen Markeneintragung erhoben werden. Durch unsere sorgfältige Markenüberwachung erfahren wir von Markenverletzungen rechtzeitig und können die entsprechenden rechtlichen Schritte für Sie einleiten.
Marke übertragen
Nach § 27 des Markengesetzes (MarkenG) kann eine Marke auch übertragen, gehandelt und das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht auf andere übertragen werden oder übergehen. Man kann die Marke also verkaufen oder auch unentgeltlich übertragen. Die Markenart (Wortmarke, Bildmarke usw). spielt dafür keine Rolle.
Lizenzen vergeben
Eine Alternative zum Verkauf oder der Übertragung der Marke ist die Vergabe von Lizenzen. Der Lizenznehme erwirbt nicht die Marke selbst, aber das Recht, sie in einer bestimmten Weise zu nutzen.
Es kann entweder ein einfaches Nutzungsrecht vergeben werden (d.h. der Markeninhaber oder weitere Lizenznehmer dürfen die Marke ebenfalls nutzen) oder aber ein ausschließliches Nutzungsrecht des Lizenznehmers.
Marke löschen
Eine einmal eingetragene Marke kann auch wieder gelöscht werden. Dies ist entweder auf Betreiben des Markeninhabers oder einer dritten Person möglich. Der Inhaber einer Marke kann einen schriftlichen Antrag auf Löschung durch Verzicht stellen, § 48 MarkenG. Dieser Fall kann z.B, eintreten, wenn er die Marke nicht mehr nutzen möchte.
Andere Schutzrechte anmelden
Neben Marken gibt es auch noch andere gewerbliche Schutzrechte, die dazu dienen, Innovationen, kreative Werke, Marken und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
BETRUGSRECHNUNGEN ENTLARVEN
Vielen Unternehmern flattern nach der Markenanmeldung Rechnungen von Betrügern ins Haus. Darin wird vorgegeben, für eine erforderliche amtliche Leistung Geld zahlen zu müssen, das tatsächlich aber gar nicht geschuldet ist. Wichtig zu wissen: Neben den feststehenden Markenanmeldungs-Kosten sind andere Kosten von Ihnen nicht geschuldet.
Schlechte Bewertungen löschen
Ein anderes Problem sind negative Bewertungen durch Kunden – manchmal sogar zu Unrecht von Konkurrenten verfasst. Sie schaden dem guten Ruf Ihres Unternehmens und Ihrer Marke. Schlechte Internet- Bewertungen können mit Hilfe eines anwaltlichen Anschreibens an das Portal gelöscht werden.
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IR Markenanmeldung – Kosten
Kosten der IR Markenanmeldung: Preise und Gebühren bei der Anmeldung einer Internationalen Marke
Für eine IR Markenanmeldung fallen folgende Gebühren beim Amt der World Intellectual Property Organisation (WIPO) an.
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Markenanmeldung IR | Grundgebühr der WIPO für die Anmeldung einer IR Marke. Anmeldung unbegrenzter Anzahl von Waren und Dienstleistungen innerhalb von 1 Klasse enthalten – hinzu kommen die jeweiligen nationalen Grundgebühren sowie die Grundgebühr für die normalerweise gewählte deutsche oder europäische Basismarke | 653,- CHF (Wortmarke schwarz/weiß) oder 903,- CHF (Farbmarke) |
| Anmeldung je weitere Klasse | Ab der 2 Klasse für jede zusätzliche Klasse – hinzu kommen die jeweiligen nationalen Gebühren sowie die Gebühr für die normalerweise gewählte deutsche oder europäische Basismarke | 100,- CHF |
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Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler bei der Markenanmeldung
Die Anmeldung Ihrer IR-Marke unterliegt einem langwierigen Prozess. Es können nach der Anmeldung bis zu 18 Monaten vergehen, bis ein endgültiger internationaler Markenschutz besteht. Um unnötige Kosten und womöglich eine Wiederholung des Prozesses zu vermeiden, sollten typische Fehler vermieden werden. Eine Übersicht dazu finden Sie unter dem unten stehenden Link.
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Keyfacts zum Internationalen Markenrecht
Der komplette Lebenszyklus einer Marke wird durch das Markenrecht geregelt. Sowohl die Anmeldung, die Eintragung und die Entstehung der Marke als auch die Verhältnisse von Marken im nationalen und internationalen Raum untereinander, unterliegen gesetzlichen Regelungen.
Die IR-Marke ist keine eigenständige Markenform. Die rechtliche Grundlage bildet daher in erster Linie das Markenrecht der Basismarke, was im Falle unserer Mandanten in der Regel das deutsche Markenrecht (MarkenG) oder das europäische Markenrecht (UMV) darstellt. Die Weiterleitung und Organisation der beteiligten WIPO-Länder wird über das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) reguliert.
Folgende Bestandteile des Markenrechts können Sie auf unserer Sonderseite kennenlernen:
– Die Entstehung des Markenrechts
– Absolute Schutzhindernisse
– Relative Schutzhindernisse
– Verteidigung des Markenrechts
– Lizenzierung des Markenrechts
– Erlöschen des Markenrechts
– Markenregister
– Nizza-Klassifizierung und internationale W-/D-Verzeichnisse
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Jetzt direkt Ihre Marke anmelden lassen!
Aktuell keine Mandatierungen für Internationale Marken möglich – DE und EU Marken melden und prüfen wir wie gewohnt weiterhin für Sie an.
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Markenanmeldung International /Oder ähnliches
23 Aug. 2018/1 Kommentar/in Internationale Marke anmeldenGuten Tag Ich möchte eine Marke umwandeln bzw. bei Sinnigkeit eine neue Marke erzeugen. Auch bin ich mir nicht sicher welcher Bereich notwendig ist, zudem benötige ich eine genaue Kostenaufstellung Wie wird ab jetzt weiter verfahren ich bitte um Rückmeldung, damit wir beginnen können Danke Andreadakis
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