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Marken: Wann besteht Verwechslungsgefahr?

Eine eingetragene Marke ist ein Zeichen, das ein Unternehmen oder eine Einzelperson registriert hat, um seine Produkte oder Dienstleistungen zu identifizieren und sie von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.

Die Registrierung einer Marke gewährt dem Inhaber exklusive Rechte zur Nutzung der Marke im Zusammenhang mit den registrierten Waren oder Dienstleistungen. Der Markeninhaber kann anderen die Nutzung derselben Marke untersagen.

  • Dritten ist es dabei nicht nur untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt.
  • Sie dürfen auch keine Zeichen benutzen, wenn diese einer Marke ähnlich sind und für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht.
  • Davon ist auch die Gefahr umfasst, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.
  • Auch einer im Inland sehr bekannten Marke ähnliche Zeichen dürfen nicht benutzt werden, wenn dadurch die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt wird. Eine solche hohe Kennzeichnungskraft kann nur bei Gegebenheiten angenommen werden, die zu einer besonders hohen Bekanntheit der älteren Marke im Verkehr geführt haben (Beispiel: Coca Cola).

Doch wann besteht Verwechslungsgefahr ähnlicher Marken? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bild von zwei Menschen, die an einer Tafel etwas planen

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.