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Patente, Gebrauchsmuster und weitere Schutzrechte anmelden

Nicht nur Marken, also Namen oder Symbole eines Unternehmens oder Produktes, können schutzwürdig sein. Auch Erfindungen, Designs und anderes geistiges Eigentum hat einen hohen Wert für Wissenschaft und Wirtschaft und sollte entsprechend geschützt werden. Schließlich fließen erhebliche Mittel in Forschung und Entwicklung.

Wer diese Investitionen tätigt, will die Früchte seiner Arbeit auch selbst nutzen können und sie sich vom Wettbewerb und Nachahmern nicht etwa unentgeltlich aus der Hand nehmen lassen. Er will selbst entscheiden, wer seine Neuentwicklungen nutzen, verwerten und vermarkten darf und was derjenige dafür ggf. zu bezahlen hat.

Die richtige Anlaufstelle für den gewerblichen Rechtsschutz ist – wie bei der Markenanmeldung –  das Deutsche Patent- und Markenamt. Mehr über die unterschiedlichen gewerblichen Schutzrechte erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.