Dienstleister AGB erstellen oder prüfen: Bundesweit vom Anwalt
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Dienstleister AGB: Erstellung und Prüfung
Kaum ein Wirtschaftszweig ist so dynamisch wie der Dienstleistungssektor. Neu entwickelte Services, ja sogar komplett neue Berufsfelder sind nahezu an der Tagesordnung. Für Anbieter von Dienstleistungen sind „AGB“ das rechtliche Fundament ihrer Kundenbeziehungen. Sie sollten allerdings passgenau auf die jeweilige Dienstleistung zugeschnitten sein.
- AGB vereinheitlichen und optimieren Ihre Abläufe beim Vertrieb
- Mit AGB wählen Sie als Dienstleister einen für Sie günstigen Rechtsrahmen für Ihre Angebot.
- Sie schaffen Rechtssicherheit, klare Vertragsverhältnisse und Ihre rechtlichen Risiken werden leichter kalkulierbar.
- Muster-AGB oder Generatoren enthalten allerdings häufig veraltete Klauseln.
- Einige Klauseln in AGB sind unwirksam und unzulässige AGB können außerdem als Wettbewerbsverstoß gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen
Um AGB für Dienstleistungen rechtssicher zu erstellen, sollte deshalb ein erfahrener Unternehmensrechtsanwalt hinzugezogen werden.
Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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AGB schnell und einfach erstellen lassen

Dienstleister AGB Erstellung oder Prüfung
Sie können Ihre AGB erstellen oder prüfen lassen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Erstellung oder Prüfung Ihrer Shopify-AGB. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen sicherer AGB, Ihren Klauseln und Möglichkeiten.

Erstellung oder Prüfung Ihrer Dienstleister-AGB
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen AGB Beratung, der Erstellung Ihrer individuellen allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie der Rechtstexte wie Widerrufserklärung, Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zur Abschlussberatung, der Prüfung der wirksamen Einbeziehung Ihrer AGB und der Einarbeitung Ihrer Änderungswünsche.

Dienstleister-AGB Beauftragung
Sie haben die Möglichkeit, uns mit der Erstellung Ihrer AGB zum günstigen Festpreis von 389,– € direkt online zu beauftragen.

Angaben zu Ihrem Geschäftsmodell
Sie senden uns nach unserer Abfrage alle Angaben zu Ihrem Modell, die wir überprüfen, um für Sie auf Ihr Unternehmen zugeschnittene AGB zu erstellen.

Erstellung Ihrer Dienstleister-AGB
Wir erstellen Ihre AGB. Sie zudem ein Angebot zur Durchführung einer AGB-Beratung vom Anwalt. Bei einem Auftrag erhalten Sie eine telefonische Besprechung Ihres Modells, Ihrer Fragen oder Ihrer Anpassungswünsche durch einen Anwalt.
Überblick Dienstleister AGB
AGB sind das rechtliche Fundament ihrer Kundenbeziehungen. Sie enthalten passgenaue Regeln für
- den Vertrieb Ihrer Dienstleistungen und
- das Erbringen Ihrer Leistungen
Dienstleister-AGB lassen sich ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Sie bekommen für Sie günstige rechtliche Regelungen und vereinheitlichte Abläufe, intern wie extern.
Wir erstellen Ihre AGB – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Rechtliche Definition von Dienstleistungs AGB
Für AGB gibt es eine klare rechtliche Definition im § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach sind AGB
- für eine Vielzahl von Verträgen
- vorformulierte Vertragsbedingungen,
- die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei
- bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Ist diese Definition erfüllt, spricht man von AGB. Es kommt für die rechtliche Einordnung nicht darauf an, wie die AGB bezeichnet werden. So werden AGB oftmals auch “Vertragsbedingungen”, “Lieferungs- und Zahlungsbedingungen” oder “Zusatzklauseln” genannt.
Was sind Dienstleister AGB?
Als Dienstleister schließen Sie Verträge mit Ihren Auftraggebern..
Dienstleister treffen insbesondere Verbrauchern gegenüber Informations- und Aufklärungspflichten hinsichtlich der Eigenschaften der Dienstleistungen und der mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten. Lediglich im B2B Bereich gelten weniger strenge Anforderungen.
Um ihre Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Haftung für alle Eventualitäten auszuschließen, sollten Sie rechtssichere AGB verwenden. Auf diese Weise können Sie im B2B auch verhindern, dass statt Ihrer Regeln die des Geschäftspartners gelten. AGB enthalten z.B. Bestimmungen über
- den Geltungsbereich
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Zahlungsbedingungen
- Gewährleistungs- und Haftungsgfragen
AGB, „Nutzungsbedingungen“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Allgemeine Verkaufsbedingungen“, „Vertragsbedingungen“, „Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ oder umgangssprachlich auch „das Kleingedruckte“ bilden das Rückgrat Ihrer Verträge.
Hinzu kommen ggf. noch ein Impressum (bei Webauftritt) und eine Datenschutzerklärung
Folgen von Fehlern in AGB
Dienstleister sollten Wert auf fehlerfreie AGB legen und bereits bestehende Geschäftsbedingungen ggf. überprüfen lassen. Abzuraten ist von Mustervorlagen und vom Kopieren fremder AGB. Muster enthalten oft veraltete Klauseln, die rechtlich nicht mehr haltbar sind. Wenn Sie fremde AGB kopieren, können Sie sich ggf. wegen einer Verletzung des Urheberrechts schadensersatzpflichtig machen.
Die Folgen von fehlerhaften AGB sind oft gravierend:
- Fehler in AGB können diese unwirksam machen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sie können einen Wettbewerbsverstoß begründen und Abmahnungen zur Folge haben.
- Unklar formulierte Klauseln werden zu Gunsten des Verbrauchers und zum Nachteil des Dienstleister ausgelegt.
Anforderungen an Dienstleister-AGB
Die Anforderungen an AGB regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 ff. Danach sind AGB insbesondere nur dann wirksam einbezogen wenn
- die Vertragspartei ausdrücklich oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist,
- der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und
- wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
- AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten und
- den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen benachteiligen.
- Die dürfen ferner nicht gegen ein im Gesetz ausdrücklich genanntes Klauselverbot verstoßen. Verboten ist z.B. ein absoluter Haftungsausschluss, auch für den Fall, dass der Dienstleister seine Pflichten vorsätzlich verletzt und Kunden einen Gesundheitsschaden erleiden.
Sind Unternehmen Kunden des Dienstleisters, so sind die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) für Dienstleistungen zu beachten.
Gibt es eine Pflicht, Dienstleister-AGB zu verwenden?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, AGB zu verwenden. Wenn keine AGB benutzt werden, so gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sofern keine individuellen Vereinbarungen ausgehandelt wurden. Wenn Unternehmen Verträge mit Verbrauchern schließen, treffen sie allerdings umfangreiche Informationspflichten. Ohne AGB ist es ist fast unmöglich, alle zu erfüllen.
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AGB und Rechtstexte für einen Dienstleister
Ein rechtssicher agierender auch online tätiger Dienstleister benötigt die folgenden Rechtstexte:
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Ziele der Dienstleister AGB
1. Ziel
DIENSTEISTUNGEN RECHTSSICHER ANBIETEN
Dienstleister schließen mit Ihren Kunden Verträge. Mit unseren rechtssicheren AGB können Sie diese in Ihrem Sinne gestalten und Ihre rechtlichen Pflichten auf das Nötige begrenzen
2. Ziel
ABLÄUFE IHRES GESCHÄFTES OPTIMIEREN
Eigene, passgenaue Dienstleister-AGB tragen zur Verbesserung Ihrer Geschäftsprozesse bei. Anwaltlich erstellt sind sie rechtssicher und machen die individuelle Aushandlung aller Vertragspunkte mit jedem Kunden überflüssig. Insbesondere die Leistungs-, Zahlungs-, und Haftungsabläufe sind unmittelbar sich nach Ihrer Vorstellung organisiert. Ihre Abläufe sind vereinheitlicht. Der betriebliche Aufwand sinkt.
2. Ziel
3. Ziel
RECHTLICHE RISIKEN MINIMIEREN
Individuelle AGB minimieren Ihr rechtliches Risiko als Anbieter. Passgenaue und rechtlich wirksame allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Lieferungs-, Zahlungs- oder Haftungsklauseln, die den Betrieb Ihres Business vorteilhaft gestalten. Gesetzliche Pflichten werden auf das Minimum reduziert. Verpflichten Sie sich also nicht weiter, als unbedingt notwendig.
4. Ziel
REGELN SELBST AUFSTELLEN
Mit der Verwendung eigener, individuell angepasster AGB schaffen Sie einen eigenen Rechtsrahmen. Ihre Verträge sind damit genau auf Ihr Business angepasst und läuft rechtlich gesehen nach Ihren eigenen Regeln. Bei der Erstellung Ihrer individuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir natürlich Ihren Vorteil im Blick. Nur so können Sie nachteilige gesetzliche Bestimmungen oder auch AGB der anderen Vertragspartei modifizieren.
4. Ziel
5. Ziel
ABMAHNSICHERHEIT
Fehlerhafte und veraltete AGB bedeuten eine Abmahngefahr. Die Verwendung rechtlich unzulässiger AGB wird von Konkurrenten genutzt, um Sie abzumahnen. Auch das Kopieren fremder allgemeiner Geschäftsbedingungen kann kostenpflichtige Abmahnungen und Klagen zur Folge haben. Unsere Dienstleister AGB stellen sicher, dass das nicht eintreten kann.
6. Ziel
ANWALTLICHE GEWÄHR
Als zur Rechtsberatung zugelassene Kanzlei (§ 2 RDG) geben wir die Gewähr für Ihre AGB. Sie selbst erhalten Haftungsfreiheit. Muster-AGB, Generatoren usw. sind demgegenüber rechtlich nicht sicher und bieten auch keine Haftungsübernahme.
6. Ziel
7. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wir übernehmen die komplette Erstellung Ihrer AGB. Darüber hinaus erstellen wir ggf. auch Ihr Impressum, Ihre Widerrufsbelehrung sowie Ihre Datenschutzerklärung. Sie selbst können sich ausschließlich auf den Betrieb Ihres Geschäfts konzentrieren.
Ablauf der Dienstleister AGB Erstellung
Überblick Ablauf Dienstleister-AGB Erstellung
Wir begleiten und organisieren die Erstellung Ihrer Dienstleister-AGB – von der anwaltlichen AGB Beratung und Erstellung der AGB und weiterer Rechtstexte über die Abschlussberatung und -anpassung bis hin zur Prüfung der wirksamen AGB-Einbeziehung und einer Korrekturschleife.
Je nach von Ihnen gewählten Leistungspaket läuft die AGB-Erstellung in bis zu 7 Schritten ab. Mehr dazu lesen Sie unter dem nachfolgenden Link.
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Ablauf der Dienstleister AGB Prüfung
Wir fassen nicht nur komplett neue AGB für Sie ab. Gerne prüfen wir auch Ihre bestehenden AGB und passen Sie an Ihr Business oder veränderte Rechtslagen an. Häufige Anlässe für einen AGB-Check sind unsichere AGB (z.B. kopiert), veraltete Klauseln, eine Abmahnung, eine Angebotserweiterung, neue Zielgruppen oder eine Expansion.
Wir checken Ihre bisherigen AGB, schätzen Abmahngefahren und die Wirksamkeit ein und informieren Sie darüber. Auf Wunsch nehmen wir dann sinnvolle Änderungen an den AGB vor.
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Möglichkeiten & Unterstützungen nach der AGB-Erstellung

Nach der AGB-Erstellung ergeben sich noch weitere Möglichkeiten, die Ihnen Vorteile einbringen können. Außerdem können sich Situationen ergeben, in denen Sie erfahren möchten, wie Sie Unterstützung erhalten.
Möglichkeiten & Unterstützung
AGB überwachen/ prüfen, andere Rechtstexte und Verträge erstellen, Impressum erstellen, Datenschutzvorgaben erfüllen, gewerbliche Schutzrechte anmelden, Finanzierung & Förderung erhalten, steuerliche Gestaltungsberatung zwecks Steueroptimierung, Abwehr von schlechten Bewertungen oder Abmahnungen, Vorgehen gegen Verletzer Ihrer Rechte, Vorgehen gegen Nichtzahler, Bewertung entfernen,
Möglichkeiten nach der AGB Erstellung
AGB-Prüfung
Fehlerhafte oder veraltete AGB sind oft ungültig oder können zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Dies kann durch eine fortlaufende regelmäßige AGB-Überprüfung verhindert werden. Sie haben dadurch dauerhaft wirksame AGB, die Sie bedenkenlos einsetzen können.
Vertrag erstellen
Mit Unternehmensverträgen lässt sich das Verhältnis zwischen einem Unternehmen, Selbstständigen, Freiberufler oder Gründer sowie seinen unterschiedlichen Geschäftspartnern gestalten. Das können Mitgesellschafter sein (Gesellschaftsvertrag), Investoren (Beteiligungsvertrag), Mitarbeitern (Arbeitsvertrag, Freelancervertrag, Geschäftsführervertrag9 oder auch Kunden.
Haben Sie eine komplexe Leistung, die nicht mit AGB abdeckbar ist, können Sie sich einen unternehmerfreundlich gestalteten Vertrag oder individuelle Auftragsunterlagen für Ihre Leistung oder Ihr Geschäftsmodell erstellen lassen.
Wir erstellen Ihren Unternehmensvertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Impressum, Datenschutzerklärung
Alle geschäftlich betriebenen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Faktisch gilt sie somit für nahezu jeden Onlineauftritt. Ausgenommen sind nur Internetseiten, die rein privaten Zwecken dienen und keinen geschäftlichen Bezug haben. Das Impressum enthält die wesentlichen Kontaktinformationen des Betreibers, damit User mit ihm Kontakt aufnehmen können.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber ferner zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, Sie gilt für die meisten Onlineauftritte. Sobald Daten verarbeitet werden – etwa bei Kontaktformularen oder der Verwendung von Google Analytics – ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.
Wir erstellen Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung– Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Widerrufsbelehrung
Bieten Sie Ihre Leistungen auch online an, benötigen Sie außerdem eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher (u. a. bei Fernabsatzverträgen Widerrufsrecht nach § 355 BGB).
Bei der Widerrufsbelehrung ist die korrekte Formulierung ebenso wichtig wie die Einbindung in Bestellung und Vertragsbestätigung.
Finanzierung & Förderung erhalten und Investoren beteiligen
Um finanzielle Mittel für Ihr Unternehmen zu erhalten, lassen Sie sich zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Fördermitteln, Investoren oder Bankfinanzierungen beraten oder einen Businessplan für ein Bankgespräch erstellen.
Möchten Sie Investoren beteiligen, können Sie Ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigende Finanzierungsverträge wie stille Beteiligungen, Partiarische Darlehen oder Wandeldarlehen erstellen lassen.
Gewerbliche Schutzrechte anmelden
Sie können gewerbliche Schutzrechte, wie eine Marke und ein Design, anmelden, um die Bezeichnung, das Logo ihres Unternehmens oder Leistung sowie das Aussehen und Design ihrer Produkte vor Nachahmern zu schützen. In diesem Zusammenhang ist auch an die Verwertung von Lizenzrechten zu denken.
Unterstützungen nach der AGB-Erstellung
Steuerberater beauftragen
Für die Regelung und Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu beauftragen – etwa für die laufende FIBU inkl. Umsatzsteuervoranmeldungen oder zur Gestaltungsberatung/ Steueroptimierung.
Abmahnungen für Ihre Werbung vermeiden
Verzichten Sie bei Ihrem Außenauftritt darauf, Rechte Dritter zu verletzen. So ist es z.B. bei Werbemaßnahmen wichtig, diese so auszugestalten, dass Sie Abmahnungen vermeiden.
Abwehr gegen Abmahnungen & Klagen
Oft erhalten Unternehmer auch Abmahnungen – meistens von Konkurrenten bzgl. Schutzrechten im Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht. Gegen solches können Sie sich anwaltliche verteidigen: Reagieren Sie nicht überstürzt. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und bezahlen Sie nicht auf eine ungeprüfte Zahlungsaufforderung hin. In vielen Fällen sind sowohl die Zahlungsaufforderung als auch die Unterlassungserklärung überzogen. Mit professioneller Abmahnungsabwehr lässt sich oft ein günstiger Vergleich erzielen. Sollten Sie verklagt werden, können Sie sich bei der Verteidigung anwaltlich vertreten lassen.
Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte
Wettbewerber können auf unterschiedliche Weise Ihre Rechte verletzen: Sei es Ihr Markenrecht, seien es Verstöße gegen Wettbewerbsrecht u.v.m. Sie können sich gegen solches rechtlich wehren, mittels anwaltlicher Anschreiben, Abmahnungen, einstweiliger Verfügungen oder Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Zahlen Ihre Kunden nicht, können Sie gegen säumige Kunden im Wege des Inkassos vorgehen.
Bewertungen löschen
Sehr oft kommt es vor, dass Unternehmer von ihren Kunden – und manchmal von Konkurrenten – negativ bewertet werden. Ungerechtfertigte schlechte Bewertungen lassen sich durch ein anwaltliches Anschreiben des Portals wie Google löschen.
Im Detail: Rechtstexte Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung für Dienstleister
Es gibt bestimmte gesetzliche Informationspflichten für Unternehmen, die in Deutschland agieren. Zu nennen sind in diesem Kontext vor allem Online-Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung.
Im Folgenden erfahren Sie mehr zu:
Impressum
Betreiber von Webseiten sind zur Bereitstellung eines Impressums verpflichtet. Bieten Sie Ihre Leistungen auch online an, ist das Impressum also nicht optional.
Fehler oder ein unvollständiges Impressum können für Dienstleister gravierende Folgen haben. Dazu gehören mögliche Abmahnungen und Geldbußen. Wir erläutern Ihnen, wie Ihr Impressum rechtssicher wird.
Widerrufsbelehrung bei Online-Angebot
Bieten Sie Ihre Leistungen auch online an, benötigen Sie außerdem eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Gemäß § 312g BGB steht dem Verbraucher u. a. bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Es gilt nicht nur für Waren, sondern auch für viele Dienstleistungen.
Bei der Widerrufsbelehrung ist nicht nur auf die korrekte Formulierung, sondern auch auf die Einbindung in Bestellung und Vertragsbestätigung zu achten. Auch bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung drohen Abmahnungen. Außerdem läuft die normalerweise nur zweiwöchige Widerrufsfrist dann länger.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung enthält Informationen über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie ggf. die Weiterleitung an Dritte. Da Ihre Internetseite Kundendaten erhebt, haben Sie eine Datenschutzerklärung bereitzustellen.
Form und Inhalt der Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung sollte jederzeit abrufbar sein. Darüber hinaus muss die Datenschutzerklärung allgemein verständlich sein. Sie muss angeben, welche Kundendaten gesammelt und wozu sie genutzt werden.
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Vorteile und Nachteile der Dienstleister AGB Erstellung
EIGENER RECHTSRAHMEN
Mit Ihren eigenen AGB werden Sie selbst aktiv und gestalten die Rahmenbedingungen Ihrer Dienstleistungen. Die rechtlichen Möglichkeiten nutzen wir für Sie dabei bestmöglich aus. Gesetzeslücken können gefüllt oder für Sie vorteilhaftere gesetzlichen Regelungen genutzt werden.
EFFEKTIVITÄT UND EINHEITLICHKEIT
Anwaltliche AGB sorgen für einheitliche Dienstleisterverträge und Prozesse. Sie ersparen Sie sich individuelle Verhandlungen mit jedem Kunden. Auch Leistungserbringung und Zahlungsabwicklung werden standardisiert. Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz sind die Effekte.
RISIKOVERRINGERUNG
AGB mindern rechtliche Risiken ab. Für sie vorteilhafter Klauseln können Ihre rechtlichen Pflichten herabsetzen. Dies bringt ihnen im Endeffekt auch finanzielle Vorteile.
RECHTSSICHERHEIT
Professionelle anwaltlich erstellte AGB garantieren Ihnen rechtssichere Verträge. Die maßgeschneiderte Anpassung an Ihr Business und eine regelmäßige Überprüfung stellen die Wirksamkeit des Regelwerks sicher.
ABMAHNSICHERHEIT
Konkurrenten oder professionelle „Abmahner“ recherchieren im Netz oft eigens nach Fehlern in AGB. Solche können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen und Abmahnungen rechtfertigen. Unsichere AGB sind für Sie also ein Abmahn- und damit auch ein finanzielles Risiko. Professionelle AGB schützen Sie optimal.
PROFESSIONALITÄT
Kunden sind es gewohnt, AGB zu akzeptieren. Obwohl die Klauseln natürlich Sie als Verwender bevorteilen, sehen Kunden eine gute und übersichtliche Gestaltung von AGB als Zeichen eines seriösen und vertrauenswürdigen Anbieters. Somit sind das Layout und die Übersichtlichkeit Ihrer AGB auch ein Marketinginstrument.
NEUTRALISIERUNG FREMDER AGB
Mit Ihren persönlichen Dienstleister-AGB begegnen Sie Geschäftspartnern, die ihrerseits AGB verwenden, gleichberechtigt. Deren mglw. für Sie nachteiligen Klauseln lassen sich so neutralisieren; es greifen dann ersatzweise die gesetzlichen Regelungen ein.
ANWALTLICHE GEWÄHR
Als Anwaltskanzlei (§ 2 RDG) geben wir Ihnen Gewähr für von uns aufgesetzte AGB – zu einem Fixpreis. Gewerbliche Anbieter von Muster-AGB-Paketen usw. bieten hingegen keine Haftungsübernahme und anwaltliche AGB-Beratung.
KOSTEN
Für das Aufsetzen von Dienstleister-AGB wird ein Honorar fällig. Sie bekommen sie jedoch zum Fixpreis. Auch die hohen finanziellen Schäden, vor denen wasserdichte AGB Sie schützen können, sollten Sie im Auge haben.
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AGB Recht – Überblick
Im AGB Recht sind die wichtigsten Rechtsfragen zu AGB festgeschrieben. Es gilt auch für Dienstleister-AGB und regelt u.a.:
Inhalt von AGB
Wenn Ihr Angebot sich auch/ nur an private Verbraucher richtet, gelten die strengen Vorschriften zum Verbraucherschutz. Dies engt den Formulierungsspielraum für Ihre AGB ein. Unzulässige Klauseln sind ungültig. Sie können außerdem abgemahnt werden
B2C AGB enthalten üblicherweise Regelungen zum Anwendungsbereich, zur Vertragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und –bedingungen, zu Preisen, Zahlungsbedingungen (PAngV), Nutzungsrechten (sie sind besonders entscheidend bei Verträgen von Dienstleistern wie Werkverträgen oder auch bei Software- und IT-Verträgen. Räumen Sie wenn möglich kein ausschließliches, sondern ein einfaches Nutzungsrecht ein) sowie Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse.
Inhalt von AGB für Ihr B2B Business
Wenn Sie dagegen nur/ eher gewerbliche Kunden haben (B2B), empfehlen wir angepassten AGB. Die strengen Verbraucherschutz-Vorschriften haben Sie Firmenkunden gegenüber nicht einzuhalten.
B2C AGB enthalten oft Regelungen zur Einschränkung der Gewährleistungspflicht, für Sie günstigere Rügefristen, Haftungsbegrenzungen, eine Abbedingung der Eingangsprüfung, Preisanpassungsklauseln u.v.m..
Einbeziehung von AGB
Wichtig ist es, dass Ihre AGB in den Vertrag einbezogen werden (§ 305 BGB). Beim Vertragsschluss haben Sie explizit auf sie hinzuweisen, der Vertragspartner muss Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben und einverstanden sein. Im B2B-Sektor reicht es aus, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag auf die Klauseln verweisen und die andere Partei ihnen nicht widerspricht.
AGB Pflicht für Dienstleister?
Eine AGB Pflicht besteht unmittelbar nicht. Teils schreibt die Preisangabenverordnung (PAngV) gewerblichen Anbietern vor, sogenannte Zahlungsbedingungen zu verwenden. Sie werden meistens in AGB umgesetzt und sind Pflicht. Außerdem bietet die Nutzung von AGB rechtliche Vorteile. Wer keine individuellen AGB nutzt, gerät gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen und hat wirtschaftliche Nachteile.
Überraschende Klauseln sind unwirksam
Den Inhalten von AGB sind bestimmte Grenzen gesetzt. Zunächst können Sie den Kunden nicht mit unerwarteten Klauseln überraschen. Beispielsweise Klauseln, die einen gänzlich anderen Vertragstyp bedeuten würden, sind unzulässig.
Sind AGB-Klauseln mehrdeutig und unklar formuliert, geht dies zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).
AGB Kontrolle – Inhaltskontrolle nach §§ 308 und 309 BGB
Darüber hinaus sind in AGB einige Klauseln von vornherein ausgeschlossen. Dies sind insbesondere Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen würden (§ 309 BGB) Daneben gibt es Klauseln, die unbestimmte Rechtsbegriffe wie “unangemessene Frist” beinhalten (§ 308 BGB).
Folgen unrichtiger AGB
Fehlerhafte AGB sind oft rechtlich angreifbar und unwirksam. Außerdem können sie Abmahnungen zur Folge haben. Schützen Sie sich vor diesen Gefahren und lassen Sie Ihre AGB anwaltlich erstellen.
Zahlungs-Bedingungen
Die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV) enthält die Verpflichtung, Verbraucher u.a. auch über Zahlungsbedingungen zu informieren. Sie benötigen als Dienstleister rechtlich einwandfreie Zahlungs-Bedingungen. Wir achten darauf, dass sie korrekt ausgewiesen sind.
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AGB: Die wichtigsten Tipps und häufigsten Fehler
Die wichtigsten Tipps zur AGB Erstellung
Als Dienstleister ist Ihnen in jedem Fall dazu zu raten, Ihre AGB korrekt und komplett in Ihre Verträge einzubeziehen. Sie sollten ferner zwischen B2C- und B2B differenzieren und möglichst passgenaue AGB für Ihre Dienstleistungen nutzen. Die detaillierte Ausgestaltung können Sie dann nach Ihren Präferenzen abwandeln, z.B. Leistungsbedingungen, Gewährleistung usw.
Die häufigsten Fehler bei der AGB Erstellung
AGB-Fehler resultieren meistens aus einer unprofessionellen Erstellung, Mustern usw.
Fehlerhafte Klauseln sind oft nichtig und für Sie nutzlos. Es besteht zudem eine Abmahn-Gefahr.
Das BGB verbietet u.a. überraschende AGB-Klauseln. Mehrdeutige Klauseln werden im Sinne des Kunden ausgelegt.
AGB muss der Kunde ferner auch zur Kenntnis nehmen können. B2B-Kunden gegenüber reicht ein Verweisen auf das Regelwerk aus. B2C-Kunden gelten die vorgenannten strengeren Anforderungen an die Kenntnisnnahme.
Beispiele typischer AGB Klauseln
AGB schreiben Rechte und Pflichten des Dienstleiters und Kunden fest. Mitunter kommen dabei aber auch unzulässige Klauseln zum Einsatz, weil die AGB unprofessionell selbst erstellt, kopiert oder aber längere Zeit nicht aktualisiert wurden. Unter dem nachfolgenden Button haben wir einige typische Beispiele für AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit:
Kosten der Dienstleister -AGB/ Geschäftsbedingungen Erstellung
Kosten Erstellung Dienstleister-AGB
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| AGB Erstellung | Alle AGB Unterlagen: Erstellung individueller AGB für ein Geschäftsmodell, eine Abschlussanpassung; Mustervertragspaket inkl. Impressums-, Widerrufserklärungs-, Webseiten- und App-Datenschutzerklärungs-Muster | 389,- |
| AGB Beratung | Ausführliche AGB Beratung vom Anwalt (max. 60 Min) | zzgl. 199,- |
| Mustervertragspaket PLUS | Breite Auswahl wichtiger Verträge für Ihr Unternehmen wie Arbeitsvertrag, Content-Lizenzvertrag, Gerätemietvertrag, Minijobvertrag, Freie Mitarbeit, Mietvertrag Gewerbeimmobilienmietvertrag, Websiten-Erstellungs-Werkvertrag, Subunternehmervertrag und eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) | zzgl. 129,- |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine fortlaufende Gebühr tragen müssen / kein Abo abschließen – im Festpreis ist die vollständige Ihrer AGB für ein Modell inkl. einer Abschlussanpassung enthalten
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die AGB-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihrer individuellen AGB
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten der Dienstleister-AGB Erstellung
Kosten Erstellung Dienstleister AGB
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Dienstleister AGB Erstellung | Alle AGB Unterlagen; Ausführliche AGB-Beratung vom Anwalt (1h); Erstellung individuelle AGB für Onlinehändler: Warenkorb-Webshop – Eigen- oder Fremdportal – B2C, B2B oder beides: Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen (1 h); Erstellung individuelle Rechtstexte für die Webseite (Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung); Mustervertragspaket PLUS | Festpreis:899,– € (“AGB Paket START-UP”), 949,– € (“AGB Paket Rechtssicher”),1.249,– € (“AGB Paket PLUS”). |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die AGB-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihrer individuellen AGB
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Dienstleister AGB
Sollen bereits bestehende Webshop – AGB geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Dienstleister AGB Prüfung | Prüfung aller bestehender AGB Unterlagen; Ausführliche AGB-Beratung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer AGB; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Bei Bedarf Anpassung oder Neuerstellung individueller Rechtstexte für die Webseite (Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung); Mustervertragspaket PLUS; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit. Start-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 1.599,– € (“AGB Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 1.699,– (“AGB Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 2.099,– € (“AGB Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individuelle Dienstleister-AGB
Handelt es sich bei Ihren AGB nicht um Webshop AGB, Dienstleister AGB oder Portal AGB, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle AGB Erstellung | Alle AGB Unterlagen; Ausführliche AGB-Beratung vom Anwalt; Erstellung individuelle AGB; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Bei Bedarf Erstellung individuelle Rechtstexte für die Webseite (Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung); Mustervertragspaket PLUS; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit. START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 1.599,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 1.699,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 2.099,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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AGB für Online Platform (Vermittlungsportal)
02 Aug. 2019/1 Kommentar/in Vermittlungsportal AGBich möchte gerne meine HP rechtlich absichern (Existenzgründer), es handelt sich aber nicht um einen Versandhandel, sondern um reine Dienstleistungen. Angemeldete Benutzer (zahlungspflichtige) bieten Unterstützung an, andere suchen Unterstützung, eine Art Community. (Vermittlungsportal oder online Community…) Welches Paket brauche ich für AGB, Impressum, Datenschutz usw.? Ich bin zunächst als Kleinunternehmer tätig. MfG Markus Fuhrmann
Eigenen Online-Shop
03 Juli 2019/1 Kommentar/in Onlineshop AGBWas sind die Kosten für eine von ihnen erstellte rechtssichere AGB, sowie Widerrufsbelehrung und Impressum und allem drum und dran? Mit freundlichen Grüßen, Stefan Theißen
AGB
17 Mai 2019/1 Kommentar/in Vermittlungsportal AGBEinen schönen guten Tag, ich bereite momentan meinen Marktplatz für Bildungsangebote vor und würde mich für eine AGB-Erstellung interessieren. Könnten Sie mir Infos insbesondere zum Preis schreiben? Freundliche Grüße Dennis Weißflog
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).



