Bewertung entfernen - Internetbewertungen löschen lassen
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Schlechte Internetbewertungen entfernen lassen
Zahlreiche Internet-Nutzer verfassen auf Portalen wie Google, Jameda, Yelp, DocInsider oder Facebook Bewertungen. Nicht alle halten sich dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir Ihre Ansprüche auf Löschung/Entfernung unzulässiger Rezensionen durch – nach kostenfreier Vorab-Überprüfung und zum Festpreis.
Internet-Bewertungen ersetzen persönliche Empfehlungen
Internet-Bewertungen haben persönlichen Empfehlungen längst den Rang abgelaufen:
- 77 % aller Verbraucher vertrauen auf Internet-Bewertungen, wenn sie vor einer wichtigen Kaufentscheidung stehen oder einen Dienstleister suchen (Kunden-Studie 2014 – HTW Berlin).
- Wichtigste Informationsquelle sind zunächst Suchmaschinen oder Bewertungsportale. 90,8 % aller Anfragen von Usern erfolgen dabei über Google (12 Monate ab März 2016 – StarCounter, Web-Stats).
Guter Ruf im Internet immer wichtiger
Internet-Bewertungen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmensgewinn, Kundenbindung und Geschäfts-Erfolg. Ihr guter Ruf im Netz ist wertvoll. Seine Pflege durch ein professionelles Reputationsmanagement sowie entschiedenes Vorgehen gegen schlechte Bewertungen sollte hohe Priorität haben.
Wir löschen Ihre negative Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Online Bewertung einreichen oder Termin abstimmen
Sie können Ihre Bewertung hier online einreichen oder uns eine Nachricht senden.

Erstberatung gratis
Wir überprüfen die umstrittene Bewertung vorab gratis für Sie. Dann informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten der Entfernung und besprechen mit Ihnen das mögliche Vorgehen.

Entfernung Ihrer Bewertung
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren der Löschung. Vom ersten Gespräch über die Gratis-Vorab- Prüfung, das Anschreiben des Portals bis zur Löschung und möglichen weiteren Steps.
Überblick Bewertung löschen
Wann ist eine Bewertung unzulässig? Wie kann man sie entfernen lassen? Wie ist die Vorgehensweise zur Löschung und was muss man dazu wissen? Wir kennen den genauen Ablauf des Verfahren und Sie erhalten bei uns schnelle und professionelle anwaltliche Hilfe.
Rechtswidrige Bewertungen müssen Sie keinesfalls klaglos erdulden. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir Ihren Anspruch auf Löschung einer schlechten Bewertung konsequent durch – nach kostenloser Vorab-Prüfung.
Wichtige Kernpunkte:
- Viele Verbraucher setzen bei ihrer Entscheidungsfindung auf Internet-Bewertungen
- Der Löschung kann auch noch Jahre nach der Bewertung durchgesetzt werden
- Sie verbessert Ihr Ansehen bei Kunden erheblich
- Beim Vorgehen gegen Bewertungsportale entstehen keine Gerichtskosten
- Zu Unrecht schlecht Bewertete haben gute Aussichten, ihre Anwaltskosten ersetzt zu erhalten

Richtlinien der Portale und Suchmaschinen für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Internetbewertungen nehmen einen immer höheren Stellenwert bei Entscheidungen von Kunden, Patienten, Gästen oder Käufern ein. Sie stellen sich Fragen wie:
- Schmeckt das Essen in dem Restaurant?
- Behandelt der Arzt gründlich?
- Wie sind die Erfahrungen von Kunden mit diesem Handwerker?
- Ist das Hotel sauber?
- Ist das Produkt oder die Dienstleistung für meine Absichten geeignet?
Bewertungsportale in allen Branchen
Hierbei werden in unterschiedlichen Branchen verschiedene Bewertungsportale genutzt:
- Google, Facebook, Yelp – Allgemein – alle Branchen
- Amazon, Ebay – Vor allem Handel mit Waren
- Jameda, DocInsider, Sanego – Bewertungen von Ärzten
- Tripadvisor, Holidaycheck – Hotelbewertungen
- Kununu – Bewertungen von Arbeitgebern
Auffindbarkeit von Bewertungen
Regelmäßig wird zuerst auf Suchmaschinen Google, Yahoo, Bing etc. nach dem Produkt oder der Dienstleistung recherchiert. Die Suchergebnisse liefern die Anbieter oder Verweise auf Bewertungsportale. Bewertungsportale geben dem Nutzer verschiedene Bewertungsmöglichkeiten. Diese sind nicht unproblematisch. Negative Bewertungen für Produkte oder Dienstleistungen können geschäftsschädigend sein und Kunden vom Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhalten.
Bewertungen grundsätzlich erlaubt
Viele Mandanten sind sich nicht sicher, ob sie sich überhaupt im Internet bewerten lassen müssen. Vielfach finden Sie einen Eintrag Ihres Unternehmens in einem Portal, obwohl eine Registrierung dessen nicht vorgenommen wurde. In mehreren Urteilen hat der BGH diesbezüglich entschieden (“Spickmich”-Urteil VI ZR 196/08 und VI ZR 358/13), dass sich Unternehmer und Selbstständige auf Portalen bewerten lassen müssen und dass solche Rezensionen unter die Meinungsfreiheit fallen. Bewertungen seien aber dann zu entfernen, wenn sie gegen die Portal-Richtlinien verstießen oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzten (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Verfahren und Richtlinien zur Löschung und Entfernung
Um unwahre oder beleidigende und somit schlechte Bewertungen auszuschließen und ihren Usern einen höheren Qualitätsstandard zu gewährleisten, haben Internetportale Verfahren entwickelt und entsprechende Richtlinien aufgestellt. Zwischen den einzelnen Portalen bestehen dabei Gemeinsamkeiten.
Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Entfernung dieser Bewertungen.
Abgabe von negativen Bewertungen auf Internetportalen
Um eine schlechte Bewertung abzugeben, verlangen die Portale häufig die Einrichtung eines Kontos, welche meist kostenfrei ist. Bewertungen bestehen dabei oft aus Sternen (1 Stern = am schlechtesten / maximale Anzahl an Sternen = am besten) und der Möglichkeit, eine Rezension zur gemachten Erfahrung zu verfassen und diese sodann zu hinterlassen.
Interne Entfernungs- und Löschungsrichtlinien der Bewertungsportale
Die internen Richtlinien der einzelnen Portale ähneln sich zumeist und verbieten i.d.R.:
- Illegale, gesetzeswidrige Bewertungen, z.B. Lügen oder Beleidigungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Reklame: Negative Bewertungen die werbliche Ziele verfolgen
- Netiquette-Verstöße: Obszöne oder sonst unangemessene Bewertungen
- Bewertungen der eigenen Firma oder gekaufte Fake-Bewertungen
- Bewertungen unter falschem Namen oder für jemand anderen
Wir gehen für Sie nach einer Doppelstrategie vor und beanstanden bei den Portalen sowohl Verstöße gegen die Portal-Richtlinien als auch gegen Ihr Persönlichkeitsrecht.
Kontaktaufnahme mit einem Portalbetreiber
Eine eigene Kontaktaufnahme mit einem Internetportal gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierig. Schon das Herausfinden der zuständigen Ansprechpartner ist mitunter kaum möglich. Im Fall von Google ist beispielsweise die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg nicht die richtige Ansprechpartnerin. Obwohl die Gesellschaft Google in Deutschland repräsentiert, ist sie nicht die Betreiberin des Google My Business Dienstes. Daher kontaktieren wir unmittelbar die Rechtsabteilung oder sonst zuständige Abteilung des Portals- im Fall von Google die Google Inc., die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten hat – mit einem anwaltlichen Schreiben („notice-and-take-down-letter“).
Google Bewertung
Wann ist eine Google Bewertung angreifbar? Wie kann sie entfernt werden? Wie ist das Procedere zur Entfernung und auf was ist dabei alles zu achten? Wir sind mit dem gesamten Verfahren bestens vertraut und bieten Ihnen schnelle anwaltliche Hilfe.
Wir entfernen Ihre negativen Google Bewertungen – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Jameda Bewertung
Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen haben eine negative Bewertung auf Jameda erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung. Wir bieten Ihnen unverzügliche Hilfe bei einer negativen Bewertung auf Jameda an – nach kostenfreier Überprüfung.
Kununu Bewertung
Sie sind zum Beispiel als Handwerker, Architekt oder in der Hotelbranche tätig und beschäftigen einen oder mehrere Angestellte. Möglicherweise sind Sie für das Recruiting eines mittelständischen Unternehmens verantwortlich. Sie oder Ihr Unternehmen haben eine negative Bewertung auf Kununu erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung.
Yelp Bewertung
Sie haben eine negative Bewertung auf Yelp erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung. Wir bieten Ihnen unverzügliche Hilfe bei einer negativen Bewertung auf Yelp an – nach kostenfreier Überprüfung.
Facebook Bewertung
Sie haben eine negative Bewertung auf Ihrer Facebook Fanpage bekommen und möchten diese entfernen? Wir kennen das Löschungsverfahren und die Kriterien von Facebook und bieten Ihnen sofortige Hilfe bei einer negativen Facebookbewertung.
Viele Unternehmen und Dienstleister haben eine Fanpage auf Facebook. Auf dieser können Facebook User sowohl Sterne vergeben als auch Beiträge über die Produkte oder Dienstleistungen erstellen.
Docinsider Bewertung

Sie sind in der Gesundheits- und Pflegebranche tätig, beispielsweise der Human- oder Zahnmedizin, der Psychotherapie oder einem weiteren Heilberuf. Ihre Praxis oder ihr Unternehmen wurden auf DocInsider negativ bewertet. Sie möchten die negative Bewertung gerne entfernen lassen. Wir kennen das Löschungsverfahren, den rechtlichen Rahmen sowie die Rechtsprechung. Wir offerieren Ihnen sofortige Unterstützung bei einer negativen Bewertung auf DocInsider.
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Ziele der Beseitigung einer negativen Internetbewertung
Reputation wiederherstellen
Die Entfernung Ihrer schlechten Bewertung wirkt sich sofort positiv auf Ihre Reputation im Netz aus.
Kostenfreier Check
Wir checken die Erfolgsaussichten für ein Entfernen der schlechten Bewertung kostenlos. Bei positivem Ergebnis können Sie uns mit der Bewertungsentfernung beauftragen. Besteht keine Aussicht, sich zu wehren, haben Sie auch keine Kosten.
Kostenfreier Check
Hohe Erfolgsquote
Die meisten Bewertungen löschen die Portale bereits kurz nach dem Erhalt des ersten Anwalts-Briefes.
Schnell und Einfach
Wir kümmern uns um die Entfernung Ihrer schlechten Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
Entfernung einer negativen Bewertung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor
ZUSENDUNGEN DER SCHLECHTEN BEWERTUNG AN UNS
GRATIS ÜBERPRÜFUNG
ANWALTSSCHREIBEN AN PORTAL
LÖSCHUNG
GGF. PRÜFUNG UND DURCHSETZUNG WEITERER ANSPRÜCHE
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Rechtsschutz gegen negative Rezensionen
Mit einer schlechten Bewertung im Internet kann fast jeder konfrontiert sein, ob Unternehmer, Freiberufler oder Privatperson.
Viele Mandanten fragen uns, ob sie es hinnehmen müssen, überhaupt im Internet bewertet zu werden.
BGH: Bewertungen auf Bewertungsportalen sind im Grundsatz erlaubt
Der BGH hält Bewertungen für zulässig (Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Die Richter entschieden wiederholt, dass z.B. Ärzte, Unternehmen und Selbstständige Bewertungen auf öffentlichen Portalen tolerieren müssen, wenn sie ihr Angebot öffentlich machen. Das heißt allerdings nicht, dass jegliche Rezensionen akzeptiert werden müssen. Gegen rechtswidrige Bewertungen können Sie sich wehren.
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Unerlaubte und zu löschende schlechte Bewertungen
Bestimmte negative Bewertungen im Netz sind unerlaubt und können gelöscht werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht und wenn die Rezension nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Negative Bewertungen können sowohl Private, Unternehmer oder Freiberufler treffen als auch “juristische Personen”, d.h. z.B. Firmen.
Interessenabwägung
Ob eine schlechte Bewertung zu entfernen ist hängt auch von einer Interessenabwägung ab. Dem Interesse an einer unverletzten Persönlichkeit steht das Interesse der freien Meinungsäußerung gegenüber. Unter anderem Wortlaut, Kontext und Schutzsphäre spielen hierbei eine Rolle. Außerdem genießen Meinungen einen höheren Schutz als Tatsachenbehauptungen.
Beispiele unerlaubter schlechter Bewertungen im Internet
Welche schlechten Bewertungen im Netz noch erlaubt sind und welche entfernt werden müssen ist nicht leicht zu entscheiden. Hier kommt es auf unterschiedliche Faktoren an. Wurden Bewertungs-Sterne vergeben oder auch eine Rezension geschrieben? Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung? Hält sich diese noch im Rahmen des Zulässigen?
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele erlaubter und verbotener Online-Bewertungen.
Häufige Fragen und Antworten zur Bewertungs-Löschung
Kann ich eine schlechte Bewertung löschen lassen?
Für juristische Laien ist es oft schwierig, die Löschung einer negativen Bewertung durchzusetzen. Vielfach reagieren die Portale nicht auf ihre Anfragen. Insbesondere wenn diese juristisch nicht präzise und professionell formuliert sind, sehen sie meist keinen Handlungsbedarf. Mit anwaltlicher Hilfe stehen die Chancen auf Löschung deutlich besser.
Wie erfolgt die Löschung einer Bewertung?
Wir prüfen für Sie im Vorfeld, ob die Löschung der Bewertung möglich und erfolgversprechend ist. Senden Sie sie uns z.B. als Screenshot zu. Ist das Ergebnis der Vorab-Prüfung positiv, so schreiben wir das Portal auf Wunsch an und fordern für Sie die Löschung der Bewertung. Oftmals wird die Rezension schon nach dem ersten anwaltlichen Schreiben gelöscht.
Wie stehen die Chancen auf eine Löschung?
Die meisten negativen Bewertungen sind juristisch angreifbar und können gelöscht werden. Am besten stehen die Chancen bei offensichtlich rechtswidrigen Rezensionen, etwa Verleumdungen oder Beleidigungen. Schmähkritiken, aber auch unwahre Tatsachenbehauptungen müssen gelöscht werden. Der Verfasser hat ggf. zu beweisen, dass seine Behauptungen wahr sind. Die Voraussetzungen müssen allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden.
Was sollte man als Bewerteter vermeiden?
In der Regel ist davon abzuraten, auf eigene Faust gegen eine Bewertung vorzugehen oder den Bewerter zu kontaktieren. Laien können dabei in der Argumentation viele Fehler machen und es kann dann schnell so aussehen, als sei die schlechte Rezension doch in Teilen irgendwie berechtigt. Wenden Sie sich lieber an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die richtigen Schritte zur Bewertungslöschung genau kennt.
Was, wenn der Bewerter gar kein Kunde war?
Behauptet ein Bewerteter, eine negative Rezension auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so hat das Bewertungsportal das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH Urt. v. 27.08.2020, Az. 15 U 309/19).).
Häufige Irrtümer zur Bewertungs-Löschung
Nur Bewertungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind löschbar
Diese Annahme ist falsch. Nicht nur rechtswidrige Beleidigungen oder Verleumdungen sind zu löschen, Auch gegen Rezensionen, die gegen die Richtlinien des Portals verstoßen oder gegen unbewusst unwahre Behauptungen können Sie sich wehren, etwa wenn der Bewerter sich geirrt hat. Er ist in der Plicht nachzuwiesen, dass seine Behauptung zutrifft. Leitet das Portal das Anwaltsschreiben an den Rezensenten weiter und reagiert dieser gar nicht, wird die Bewertung ebenfalls gelöscht.
Meinungsäußerungen sind immer erlaubt
Auch diese Annahme ist falsch. Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Insbesondere Meinungen, welche als so genannte Schmähkritik anzusehen sind, oder Beleidigungen sind verboten und zu löschen.
Man sollte einfach nur höfflich auf die Rezension antworten
Oft glauben Bewertete, sie sollten einfach nur höfflich auf die Rezension antworten und die Dinge richtigstellen. Das ist meist keine gute Idee. Allzu schnell verliert sich der juristische Laie hier in Details oder verwickelt sich in Widersprüche. Manchmal wirken die Antworten sogar wie ein teilweises Schuldeingeständnis.
Es bedarf juristischen Fachwissens, welche Details des Falles relevant sind und welche nicht. Ein anwaltliches Anschreiben an das Portal ist deutlich erfolgversprechender und führt in den meisten Fällen zügig zur Löschung der negativen Bewertung.
Einzelne negative Bewertungen schaden nicht
Viele Kunden lesen sich die einzelnen Bewertungen gar nicht durch, sondern achten nur auf den Gesamtdurchschnitt. Haben Sie z.B. weniger Sterne/Bewertungen als ein Wettbewerber, so entgehen Ihnen Kunden. Auch kann eine einzige schlechte Bewertung mehrere positive überlagern; negative Rezensionen werden von Usern besonders aufmerksam wahrgenommen.
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Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Google Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 79,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 49,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
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Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
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