kann eine gGmbH – wie eine GmbH – Komplementär einer gGmbH & Co Kg sein ?
Mit bestem Dank
Stefan Walther
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2020-02-06 08:31:472020-02-06 08:31:47gGmbH als Komplementär einer gGmbH & Co Kg
1Antwort
RA Andre Kraus says:
Sehr geehrter Herr Walther,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage.
Die Voraussetzung für die Gründung einer gGmbH ist die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft und Ihrer Satzung. Bei der Beteiligung an anderen Gesellschaften handelt es sich regelmäßig um einen Gewinnorientierten Zweck, welcher die Gemeinnützigkeit ausschließen würde. darüber hinaus sollten Sie beachten: Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ist die GmbH nur die Komplementärin. Im Rechtsverkehr tritt jedoch die KG auf, die GmbH ist nur Vermögensverwalterin. Die Vorteile einer gGmbH würden sich dementsprechend bei einer GmbH & Co. KG ohnehin nicht entfalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Walther,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage.
Die Voraussetzung für die Gründung einer gGmbH ist die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft und Ihrer Satzung. Bei der Beteiligung an anderen Gesellschaften handelt es sich regelmäßig um einen Gewinnorientierten Zweck, welcher die Gemeinnützigkeit ausschließen würde. darüber hinaus sollten Sie beachten: Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ist die GmbH nur die Komplementärin. Im Rechtsverkehr tritt jedoch die KG auf, die GmbH ist nur Vermögensverwalterin. Die Vorteile einer gGmbH würden sich dementsprechend bei einer GmbH & Co. KG ohnehin nicht entfalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Kraus