gGmbH als Komplementär einer gGmbH & Co Kg

Guten Morgen,

kann eine gGmbH – wie eine GmbH – Komplementär einer gGmbH & Co Kg sein ?

Mit bestem Dank

Stefan Walther

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Walther,

    vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage.
    Die Voraussetzung für die Gründung einer gGmbH ist die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft und Ihrer Satzung. Bei der Beteiligung an anderen Gesellschaften handelt es sich regelmäßig um einen Gewinnorientierten Zweck, welcher die Gemeinnützigkeit ausschließen würde. darüber hinaus sollten Sie beachten: Bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ist die GmbH nur die Komplementärin. Im Rechtsverkehr tritt jedoch die KG auf, die GmbH ist nur Vermögensverwalterin. Die Vorteile einer gGmbH würden sich dementsprechend bei einer GmbH & Co. KG ohnehin nicht entfalten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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