Guten Tag,
ich beabsichtige, eine gGmbH zu gründen.
Eine wichtige Frage zuvor: Dürfen Gelder, die man als gGmbH erhält ausschließlich an die in der Satzung genannte gemeinnützige Organisation “ausgeschüttet” werden oder auch an beliebige andere ebenfalls natürlich gemeinnützige Organisationen?
Beispiel:
Wir erhalten eine Zahlung/Spende von € 100,00. Davon sollen auf Wunsch des Spenders € 90,00 an eine Organisation seines Willen weitergeleitet werden, € 10,00 bleiben bei uns. Darf ich dem Spender eine Spendenquittung über € 100,00 ausstellen? Oder muss ich wiederum von der Organisation, an die die € 90,00 ging, eine Spendenquittung verlangen und sende dann dem Spender 2 Quittungen?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Freundlich grüßt Sie