UG Gründung IT und Softwaresupport

Hallo Herr Kraus, ich möchte gerne alleine eine UG für mein IT und Softwareunternehmen gründen. Ich bin derzeit selbstständig und denke darüber schon länger nach. Ich will nicht privat Haften. Bei mir steht eine Baufinanzierung vor der Tür.. Allerdings hafte ich als Geschäftsführer doch noch für Schulden der UG? In welchen Fällen muss ich mit meinen privaten Vermögen einstehen? Danke im Voraus!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es ist tatsächlich so, dass der Geschäftsführer als einziges in der UG eine Haftung übernehmen kann. Die Haftung des UG/GmbH Geschäftsführers ist dabei ein recht umfassendes Thema. Insgesamt ist er verpflichtet, bei der Führung einer UG/GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG).

    Zu den wichtigsten Fällen der Geschäftsführerhaftung zählt die unberechtigte Auszahlung an Gesellschafter, die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder die Insovlenzverschleppung.

    Regelmäßig beraten wir unsere Mandanten zu den Haftungstatbeständen bei der Abschlussberatung. Dabei werden Gründer auf ihre Pflichten besonders vorbereitet.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Geschäftsführerhaftung: https://anwalt-kg.de/geschaeftsfuehrerhaftung-in-der-gmbh-ug/

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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