Für eine ganzheitliche Betrachtung der Besteuerung einer Aktiengesellschaft sollte zwischen Gesellschaft und Aktionären getrennt werden.
Besteuerung der Gesellschaft
Als Kapitalgesellschaft unterliegt die AG den regulären Steuersätzen.
Körperschaftssteuer
Die Aktiengesellschaft muss ihre Gewinne mit der Körperschaftssteuer versteuern. Aktuell liegt der Steuersatz dafür bei 15,6%. Der Gewinn wird durch Bilanzierung, also durch Vergleich vom Betriebsvermögen des Vorjahres mit dem des aktuellen Geschäftsjahres verglichen. Im Vergleich zu Personengesellschaften oder der Einkommenssteuer von natürlichen Personen, ist die Körperschaftsteuer ein Ersparnis. Es kann Kapital aufgebaut werden. Im Falle der Aktiengesellschaft müssen alle Gewinne, egal ob sie als Dividende ausgeschüttet oder einbehalten werden, versteuert werden.
Solidaritätszuschlag
Neben der Körperschaftsteuer muss der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Er beläuft sich auf 5,5 Prozent der abzuführenden Körperschaftssteuer.
Gewerbesteuer
Jede Aktiengesellschaft ist als Gewerbebetrieb einzustufen. Der tatsächliche Geschäftszweck spielt dabei keine Rolle. Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer hängt zunächst vom Standort des Unternehmens ab. Städte und Regionen unterliegen unterschiedlichen Sätzen zur Gewerbesteuer. Berechnet wird die Steuer auf Grundlage des Gewerbeertrags.
Die Gewerbesteuern sind der Steuermessbetrag von 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Steuerhebesatz, der wiederrum von Region abhängig ist. In München beträgt er 490 Prozent, in manchen ländlichen Regionen 300 Prozent.
Umsatzsteuer
Auf Umsätze muss die Aktiengesellschaft Umsatzsteuer abführen. In der Regel beträgt diese 19% des entstandenen Umsatzes. In einigen Fällen sind lediglich 7% Umsatzsteuer abzuführen.
Lohnsteuer
Für angestellte Mitarbeiter innerhalb der AG müssen Lohnsteuer abgeführt werden.
Besteuerung der Aktionäre
Als Eigenkapitalgeber und Teilnehmer der Hauptversammlung sind Aktionäre ein wichtiges Element der Aktiengesellschaft.
Kapitalertragssteuer
Aktionäre müssen Ihr Aktiengewinne mit der Kapitalertragssteuer versteuern. Das gilt für jegliche Art von Aktiengewinnen, wie:
- Zinsgewinne
- Dividenden
- Realisierte Kursgewinne
Bei der Ausschüttung der Dividenden behält die Gesellschaft die Kapitalertragssteuer, also 25%, ein. Dieser einheitliche Steuersatz für Privatanleger wurde im Rahmen der Abgeltungssteuer eingeführt, und sorgt dafür, dass die Gewinnausschüttung als abgegolten gilt, die persönliche Versteuerung für Anteilseigner entfällt also.
Für Alleinstehende gilt ein Steuerfreibetrag von 801 € pro Jahr. Ehepaare bleiben bei Aktiengewinnen von maximal 1.602 € steuerfrei.
Alle Erträge über den Steuerfreibetrag hinaus müssen in Höhe von 25% versteuert werden. Dazu kommen 1,3 % Solidaritätszuschlag, sowie 2,2 % Kirchensteuer.