Betriebsstätte gründen, bundesweit mit Anwalt

Eine Betriebsstätte gründen
Unternehmen, die an zusätzlichen Strandorten geschäftlich tätig sein möchten, müssen sich die Frage stellen, wie sich dies am besten realisieren lässt. Häufig geht es dabei um ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf Deutschland ausweiten möchten.
Eine einfache und mit wenig Aufwand verbundene Möglichkeit ist die Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte.
Wenn Sie von der vergleichsweise kostengünstigen Möglichkeit Gebrauch machen möchten, eine weitere Betriebsstätte Ihres Unternehmens zu eröffnen
- übernehmen wir für Sie die Steueranmeldung und
- die Gewerbeanmeldung
In diesem Artikel lesen Sie mehr über die Voraussetzungen der Eröffnung einer Betriebsstätte und über Alternativen, wie Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen.
Kernpunkte Betriebsstätten-Gründung
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Betriebsstätte online gründen oder Anfrage senden
Sie können Ihre Betriebsstätte direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Betriebsstätte. Dabei klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Gründungsthemen wie Rechtsform, Kosten und Ablauf.

Gründung Ihrer Betriebsstätte
Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Betriebsstätte. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung der benötigten Unterlagen bis hin zur Gewerbe- und Steueranmeldung.
Betriebsstätte gründen: Gründungspaket im Überblick
Betriebsstätte gründen – was ist eine Betriebsstätte ?
Eine Betriebsstätte ist eine zusätzliche Lokalität, ein zusätzlicher Geschäftsbetrieb des Hauptunternehmens.
Sie ist unselbstständig und komplett von der Hauptstelle abhängig, darf keinen eigenen Firmenamen haben und nicht in eigenem Namen handeln. Dies tut sie vielmehr nur im Namen der Zentrale. Betriebsstätte und Hauptniederlassung bilden also einen einheitlichen Betrieb an unterschiedlichen Orten.
Eine Betriebsstätte kann allerdings Rechnungsadresse sein. Als solche akzeptiert die Finanzverwaltung seit Kurzem sogar Briefkastenadressen, Postfächer und c/o-Adressen von Lieferanten und auch von Rechnungsempfängern, unter denen diese nicht einmal wirtschaftlich tätig sein müssen. Sie folgt damit der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) und Bundesfinanzhofs (BFH). Der Vorsteuerabzug ist zwar nur möglich, wenn die Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers angibt. Es genügt aber jede Art von Anschrift, unter der der Unternehmer erreichbar ist.
Insgesamt ist wie folgt zu unterscheiden:
Unter einer bloßen Geschäftsadresse muss die Firma lediglich tatsächlich postalisch erreichbar sein.
An der Betriebsstätte müssen dagegen
- Betriebstätigkeiten wirklich stattfinden und
- Mitarbeiter tatsächlich tätig sein.
Der Gründungsaufwand und die -kosten sind bei einer Betriebsstätte relativ niedrig. Es ist z.B. keine Eintragung in das Handelsregister notwendig. Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt reicht für die Errichtung aus. Betriebsstätten ausländischer Unternehmen benötigen eine deutsche Steuernummer.
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Unterschiede zur Tochtergesellschaft
Tochtergesellschaften sind demgegenüber von der Muttergesellschaft unabhängig und rechtlich selbstständig. Sie sind zwar deren Eigentum/ werden von der Mutter kontrolliert, verfügen aber über eine eigene Rechtspersönlichkeit und können im eigenen Firmennamen handeln.
Der Gründungsaufwand ist höher als bei einer Betriebsstätte. Je nach Rechtsform wird z.B. eigenes Stammkapital benötigt.
Unterschiede zur Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist eine vom Hauptunternehmen räumlich getrennte Niederlassung. Sie gehört rechtlich zum Hauptunternehmen, kann aber selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen und hat eigene Kompetenzen.
In ihr gibt es nicht alle in der Hauptstelle vorhandenen Geschäftszweige, zentrale Bereiche bleiben vielmehr in der Hauptstelle angesiedelt. Sie kann aber eigene operative Kompetenzen haben,
Der Name ist der der Hauptstelle, ggf. mit einem Zusatz (z.B. „Niederlassung Hamburg“).
Betriebsstätte gründen – Ablauf der Gründung einer Betriebsstätte
Ablauf Betriebsstätten -Gründung
Eine Betriebsstätten -Gründung erfordert lediglich die Gewerbeanmeldung. Es wird weder ein eigener Firmenname gewählt noch erfolgt eine Anmeldung zum Handelsregister. Insofern gleicht die Gründung einer Betriebsstätte weitgehend der einer Einzelfirma.
Für die Eröffnung der Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens ist eine deutsche Steuernummer erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Beim Gewerbeamt sind die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen einzureichen, Dies sind insbesondere:
- Der Handelsregisterauszug des Hauptunternehmens
- Personalausweis bzw. Reisepass des anmeldenden Geschäftsführers, Prokuristen o.ä.
- Ggf. eine Vollmacht beim Handeln für andere
- Ggf. erforderliche Erlaubnisse (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
Ablauf der Eröffnung einer Betriebsstätte
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Eröffnung einer Betriebstätte.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche anwaltliche Gründungsberatung.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gewerbeanmeldung
Sodann übernehmen wir die Gewerbeanmeldung für Ihre Betriebsstätte.
Schritt 4 - Steueranmeldung
Wir kümmern uns für Sie auch um die Steueranmeldung Ihrer Betriebsstätte. Auch wer z.B. aus der Schweiz oder dem EU-Ausland in Deutschland eine Betriebsstätte eröffnet, der benötigt eine deutsche Steuernummer.
Schritt 4 - Steueranmeldung
Schritt 5 - IHK
Auch Betriebsstätten profitieren von der örtlichen IHK und müssen deshalb dort Mitglied sein. Jedes Unternehmen zahlt im betreffenden Bezirk aber nur einmal den Grundbeitrag, auch wenn es dort mehrere Betriebsstätten hat. Wo sich der Hauptsitz befindet ist dafür irrelevant. Für die Berechnung des Grundbeitrags und der Umlage wird aber nur der Gewerbeertrag im IHK-Bezirk angesetzt.
Exkurs: Betriebsstätte ausländischen Unternehmens
Betriebsstätten ausländischer Unternehmen gelten, wenn ihre Betreiber nicht zum EWR gehören (EU zzgl. Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz, besondere Anforderungen.
Soll die Betriebsstätte z.B. von einem Ausländer geleitet werden, so benötigt dieser eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde samt Erlaubnis, eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.
Wenn nach deutschem Recht eine besondere Genehmigung für das Gewerbe erforderlich ist, kommen noch Nachweise über das Vorliegen dieser Genehmigung hinzu.
Auch wer als EU-Ausländer mit seinem Business nach Deutschland expandieren möchte, benötigt für eine Betriebsstätte in Deutschland hier eine Gewerbeanmeldung und eine deutsche Steuernummer. Ohne letztere kann er keine Rechnungen schreiben.
Vorteile und Nachteile der Betriebsstätten-Gründung
Vorteile der Betriebsstätte -Gründung
Geringe Kosten, einfache Eröffnung
Die Kosten sind gering und die Eröffnung ist einfach. Betriebsstätten benötigen kein Stammkapital und es bedarf keines Handelsregistereintrags. Die Anmeldung beim Gewerbeamt reicht aus.
Geringer Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand ist niedrig, da die Hauptstelle fast alles zentral erledigt.
Nachteile der Betriebsstätte -Gründung
Kein eigener Firmenname
Betriebsstäten dürfen keinen eigenen Firmennamen führen.
Keine Entscheidungsfreiheit
Betriebsstätten können keine eigenen unternehmerischen Entscheidungen treffen. Ein Handeln ist stets nur im Namen der Zentrale möglich.
Betriebsstätte Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer Firma entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Rechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Verträge, Abschlussberatung | Festpreis: 529,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten | Notarielle Anmeldung | 100,- € |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 70,- € | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer Betriebsstätte zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

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26 Mai 2016/1 Kommentar/in Einzelunternehmen GründungSehr geehrte Damen und Herren, wenn ich mehr oder weniger ein Hobby betreiben werde (Verkauf verschiedenster Artikel über Auktionsplattformen) und als Verheirateter konsequent unter 16.900 EUR Gewinn/Jahr bleibe, dann wird KEINE Steuerbelastung für mich / meine Einzelunternehmung anfallen, ist das korrekt? Welche rechtlich vorgeschriebenen Daten muss ich im Impressum nennen und was gilt dbzgl. als […]
er öfnung eine Kiosk mit einen an-und verkauf von unterhaltungs technik wie taplet labtop frensegeräte alles gebraucht
05 Apr. 2016/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründungkann man bei der jobcom oder arbeitsamt eine gründer handgeld beantragen und wie schnell geht das
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