• Familien-Holding gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine Familien-Holding gründen

Sie überlegen, eine Familien-Holding zu gründen, um die Übertragung und Bewahrung Ihres Privat- oder Betriebsvermögens innerhalb der Familie zu erleichtern und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen? Eine solche Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gegen Zersplitterung durch Erbfolge, Scheidungen oder ähnliche Ereignisse zu schützen. Dabei können Sie weiterhin zu Lebzeiten die Kontrolle über Ihr Vermögen behalten und es schrittweise an die nächste Generation übergeben.

Eine vermögensverwaltende Familien-Holding eignet sich besonders für schwer teilbare Vermögenswerte wie Immobilien. Dies ermöglicht die frühzeitige Übertragung des Vermögens an die nächste Generation, ohne dass es aufgeteilt werden muss oder die Verfügungsmöglichkeit verloren geht.

Zudem bietet diese Gesellschaftsform steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, Erbengemeinschaften zu vermeiden. Die Übertragung und Verwaltung des Familienvermögens erfolgt vorrangig durch den Ein- und Austritt von Gesellschaftern, wobei die Einkommensteuer durch optimierte Verteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter minimiert werden kann.

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Begleitung von Gründungsprozessen können wir Ihre Familien-Holding schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis gründen. Der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsvertrag wird dabei direkt von einem Anwalt erstellt.

Wir gründen Ihre Familien-Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Online Familien-Holding-Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre Familien-Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Familien-Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung, wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Familien-Holding

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, bis hin zur  Erstellung Ihrer Steueranmeldung.

Überblick Familien-Holding-Gründungen

Familiengesellschaften können als Kapital- oder Personengesellschaften gegründet werden, auch in Form einer Holdingstruktur. Zu­sammenschließen können sich z.B.  Eltern, Kinder und Enkelkinder.

Für die häufig gewählte GmbH Holding benötigen Sie ein  Startkapital von 25.000 €. Ihre Haftung  ist auf  das Betriebsvermögen beschränkt.

Sie profitieren von der langfristig  niedrigen Besteuerung von Investition durch die Muttergesellschaft (1,5 % ).

Außerdem besteht ein Risikoschutz dahingehend, dass finanzielle Probleme einer  Tochter  sich nicht auf  Vermögen der anderen Gesellschaften auswirken.

Familien-Holding gründen: Unsere Pakete

Übersicht der Pakete

Familen GbR oder KG

€1.599,–zzgl. € 303,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Besondere Familienklauseln & Familiengerichtsverfahren
    Neben den gewöhnlichen Satzungsregelungen werden besondere Familienklauseln aufgenommen wie die Unterteilung der Familiengesellschafter in Klassen, alleinige Abstimmungs-, Entnahme und Verfügungsrechte des einbringenden Gesellschafters oder familientypische Anpassungen wie die Ermöglichung minderjähriger Gesellschafter. Bei minderjährigen Kindern wird der Gesellschaftsvertrag für diese "lediglich rechtlich vorteilhaft" gestalten. Außerdem begleiten wir Sie optional bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers beim zuständigen Familiengericht.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Familien GmbH (& Co. KG) / Holding

€1.899,–zzgl. € 360,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

    Bei der Erstberatung geht es um Ihre Fragen, die Rechtsform und den Ablauf der Gründung. Dabei wird Ihr individueller Gründungsfahrplan erstellt und alle erforderlichen Schritte vorbereitet.
  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Besondere Familienklauseln & Familiengerichtsverfahren
    Neben den gewöhnlichen Satzungsregelungen werden besondere Familienklauseln aufgenommen wie die Unterteilung der Familiengesellschafter in Klassen, alleinige Abstimmungs-, Entnahme und Verfügungsrechte des einbringenden Gesellschafters oder familientypische Anpassungen wie die Ermöglichung minderjähriger Gesellschafter. Bei minderjährigen Kindern wird der Gesellschaftsvertrag für diese "lediglich rechtlich vorteilhaft" gestalten. Außerdem begleiten wir Sie optional bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers beim zuständigen Familiengericht.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine Familien-Holding?

Eine Holding ist eine Struktur, die aus mehreren Unternehmen besteht. Bei einer GmbH-Holding dient z.B. eine GmbH als Muttergesellschaft und besitzt eine oder mehrere Tochtergesellschaften. Die Errichtung einer solchen Holding erfolgt in zwei Phasen:

  1. Die Gesellschafter errichten die GmbH als Holding-Muttergesellschaft.
  2. Die Holding-Muttergesellschaft gründet daraufhin eine oder mehrere Tochtergesellschaften, finanziert durch ihr eigenes Vermögen.

Die Tochtergesellschaften können auch in anderen Rechtsformen gegründet werden, wie zum Beispiel als UG oder AG. Die GmbH ist dabei eine sehr beliebte Wahl für die Rechtsform einer Holding.

Zur  Familien-Holding schließen sich mehrere Verwandte zusammen, etwa Eltern und Kinder. Sie wird oft im Zusammenhang mit Betriebs- oder Immobilienvermögen gewählt.

Mittels Familien-Holding kann das Familienvermögen  übertragen und  zusammengehalten werden. Eine Übertragung kann mittels  Wechsels von Gesellschaftern erfolgen, oder durch Anpassung von Anteilen.

Der Vermögensinhaber bringt Werte in die  Gesellschaft ein und überträgt danach Anteile auf andere Familienmitglieder, etwa mittels Schenkung oder Erbschaft.

Der Einbringende behält dabei seinen Einfluss. Das ist z.B. dadurch möglich, dass  er sich in der Satzung höhere Stimmrechte einräumen lässt oder Einschränkungen usw. für  Mitgesellschafter aufgenommen werden.

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Ziele der Familien-Holding-Gründung

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Vorbereitung der Familien-Holding-Gründung

Die Gründung einer Familien-Holding will gut vorbereitet sein. Fehler im Gründungsprozess  eine Korrektur oder Neugründung erforderlich machen oder sogar eine Auflösung der Familien-Holding nach sich ziehen.

Die Gründung einer Holding lohnt sich, wenn Ihr Jahresgewinn stabil über 70.000 € liegt (steuerlichen Vofteile,“Spardosenfunktion”). Ferner bei Aktivitäten in unterschiedlichen Geschäftsbereichen (Gesellschaften haften nicht für einander).

Wichtig für die Entscheidung ist  auch, aus welchen Werten  Ihr Vermögen besteht (Wertpapiere, Immobilien; Unternehmen usw.). Dazu werden die Kosten ins Verhältnis gesetzt, die beim Einbringen in eine Familien-Holding entstehen.

Alternativen

Sinnvolle Alternativen zur Holding-Gründung können z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder das Errichten einer Familienstiftung sein.

  • Die Testamentsvollstreckung greift allerdings erst nach dem Erbfall, nicht zu Ihren Lebzeiten .
  • Bei einer Familienstiftung gibt die Familie  das Vermögen aus der Hand, das dann der Stiftung gehört.
  • Bei Immobilien ist eine lebzeitige Übertragung und die Einräumung eines  Wohnrechts oder Nießbrauchs auf Lebenszeit für den Übertragenden möglich. Allerdings kann er über die Immobilie dann nicht mehr frei verfügen.  Kinder, Enkel usw. könnten sie  zwar verkaufen, aber nur belastet mit dem Nießbrauch o.ä., was Käufer abschreckt.

Sie wollen eine Familien-Holding gründen? Dann sind die folgenden Gründungs-Schritte zu vollziehen.

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Familien-Holding gründen in 16 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als Holding Schritt für Schritt

Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als Holding

Die Gründung einer Holding durchläuft folgende Schritte:

  • 1. Kostenlose Erstberatung
  • 2. Anwaltliche Gründungsberatung
  • 3. Erstellung der Holding-Struktur
  • 4. Prüfung der Firmennamen
  • 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
  • 6. Notarielle Beurkundung Mutter
  • 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
  • 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
  • 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
  • 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
  • 11. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
  • 12. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
  • 13. Anwaltliche Abschlussberatung
  • 14. Eröffnungsbilanz
  • 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter
  • 16. Eintragung in das Transparenzregister

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Ablauf der Familien-Holding-Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Insbesondere bei sehr großen Vermögen kommt auch eine Holdingstruktur in Betracht.  Bei einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir darüber, ob dies in Ihrem Fall denkbar und und welche Art von Holding für Sie interessant wäre.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Es folgt eine  anwaltliche Gründungsberatung Ihr Gründungsrechtsanwalt durchleuchtet Ihr Vorhaben mit Ihnen aus rechtlicher Perspektive. Eine Holding Gründung muss umfangreich und detailliert geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr Holding-Modell, das die von Ihnen gewünschten Vorteile mit sich bringt und zu Ihrem Unternehmen passt. Gleichzeitig besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der Holding-Mutter und  Tochter bzw. Töchter.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Holding-Struktur

    Basierend auf der Intensivberatung entwerfen wir Ihre Holding-Struktur. Wie viele Unternehmen sind erforderlich  und in welchem Verhältnis sollen sie zueinander stehen? Wir erörtern mit Ihnen  den rechtlichen Handlungsrahmen, der zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile einzuhalten ist.

  • Schritt 4 - Firmenname

    Wir begleiten das Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bezüglich Ihres Wunsch-Firmennamens  bei der für Sie zuständigen IHK / HWK. Firmenrechtliche Bedenken könnten die  Eintragung ins Handelsregister verzögern oder  Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist mancherorts kostenpflichtig.

    Schritt 4 - Firmenname

  • Schritt 5 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen

    Sodann erstellt Ihr Gründungsrechtsanwalt  auf Grundlage des Besprochenen Ihre  Gründungsunterlagen. Es werden die  Unterlagen der Mutter- sowie aller  Tochtergesellschaften erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen zu strukturieren, werden die Gesellschaftsverträge der Unternehmen aufeinander abgestimmt.

  • Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter

    Sodann steht der notarielle  Beurkundungstermin der Muttergesellschaft an. Hier erscheinen Sie persönlich und weisen sich aus.

    Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter

  • Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos Mutter

    Nächster Step ist die Geschäftskontoeröffnung für die Mutter. Es ist die entsprechende Stammeinlage der Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten für Sie den Termin bei der Bank  vor.  Zahlen Sie dann die erforderliche Einlage ein.

  • Schritt 8 - Eintragung Mutter

    Anschließend kann  die Muttergesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.

    Schritt 8 - Eintragung Mutter

  • Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Mutter

    Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter vor.

  • Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften

    Danach folgen die  Notartermine für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en) .

    Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften

  • Schritt 11 - Geschäftskonto Tochter

    Nachdem die Tochter/Töchter-Gründungsunterlagen  beurkundet sind, wird auch für sei je ein Geschäftskonto eröffnet und Stammeinlagen der  Töchter eingezahlt.

  • Schritt 12 - Handelsregister Tochter

    Es folgen die  Eintragungen im Handelsregister .

    Schritt 12 - Handelsregister Tochter

  • Schritt 13 - Anschlussgespräch

    Um die Vorteile einer Holding optimal zu nutzen, muss der rechtlich zulässige Handlungsrahmen eingehalten werden. Da hier oft Fragen erst während der Gründung aufkommen, klären wir diese im Abschlussgespräch.

  • Schritt 14 - Eröffnungsbilanz

    Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihres Unternehmens und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).

    Schritt 14 - Eröffnungsbilanz

  • Schritt 15 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Tochter

    Wir bereiten auf Wunsch die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor. Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).

  • Schritt 16 - Transparenzregister

    Schritt 16 - Transparenzregister

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Vorteile und Nachteile der Familien-Holding-Gründung

Die Familien-Holding  bietet eine Fülle von Vorteile.  Allerdings stehen diesen  auch einige Nachteile gegenüber. Hier eine Übersicht:

Vorteile der Familien-Holding-Gründung

  • Vermögensbündelung und Schutz

    Die Familien-Holding bündelt und schützt Ihr Familienvermögen. Erbstreitigkeiten; Pflichtteilsansprüche, Scheidungen oder Gläubigerzugriff  bringen es dann nicht in Gefahr.

    Gäbe es z.B. eine Erbengemeinschaft, so würde eine Teilungs­ver­stei­ge­rung drohen.

    Gläu­bi­ger einzelner Familienmitglieder hätten ohne Familien-Holding mglw. Zugriff auf das Familienvermögen,

    Scheidungen könnten dazu führen, dass z.B. wegen Unterhaltsforderungen Zugriff auf das Vermögen genommen würde.

  • Weitergabe von Vermögen

    Das Familienvermögen kann über Generationen weitergegeben werden, ggf. auch stufenweise. Die Übertragung ist einfach, da Gesellschaftsanteile übertragen werden können.

  • Kontrolle erhalten

    Trotz Übertragung kann der Vermögensinhaber Kontrolle behalten. Er kann z.B. Geschäftsführer sein oder höhere Stimmrechte aus dem Gesellschaftsvertrag erhalten.

    Trotz der Vermögensübertragung auf Familienmitglieder können so Einfluss und Verfügungsgewalt bestehen bleiben.

  • Steuervergünstigungen

    Es winken Steuervergünstigungen, u.a. bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (alle 10 Jahre Freibeträge), der Einkommensteuer (Verteilungsmöglichkeit  auf die Gesellschafter) oder der  Grunderwerbsteuer für Immobilien.

    Gewinne der operativ tätigen  Tochtergesellschaft fließen dem Gesellschaftsvermögen der Mutter zu. Dafür ist nur eine Steuer von rund 1,5 % zu zahlen. Dies sind nur 5 Prozent der normalerweise fällig werdenden Kapitalertragssteuer (25 Prozent). Die Mutter kann diese  Gewinne  beliebig investieren.

    Die Mutter kann vermögensverwaltend in fast alles investieren: Von Immobilien (15 statt 45 Prozent)  über  andere Unternehmen (1,5 Prozent) bis hin zu  Aktien (Veräußerung 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent).

    Steuerliche Vorteil  gibt es auch beim Verkauf von Unternehmensteilen. Verkäufe von  Töchtern schlagen nur mit  etwa 1,5 Prozent zu Buche. Dies sind  5 Prozent der normalerweise zu zahlenden  Steuern auf Veräußerungsgewinne (25 Prozent).

  • Risikoverlagerung

    Durch die Gründung von jeweiligen  Holding-Töchtern für jeden Bereich des Unternehmens wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Scheitert  ein einzelner Geschäftszweig, so kann das jeweilige Tochterunternehmen durch einen  Insolvenzantrag abgewickelt werden. Die „gesunden“ Teile der Holding bleiben davon unberührt.

    Eine Minimierung des Risikos liegt z.B. auch in der Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter. Diese dient nur der Verwaltung und Vermietung des Betriebsvermögens an operative Holding-Töchter. Durch die Trennung werden die Risiken des operativen Geschäfts vom Holding-Vermögen ferngehalten.

    Eine GmbH-Holding bringt ferner den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich.

Nachteile der Familien-Holding- Gründung

  • Kosten

    Die Gründung einer  Holding bringt einen hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwand mit sich. Es muss zwingend eine  Muttergesellschaft gegründet und laufend verwaltet werden. Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der Holding Gesellschaften an. Eine GmbH kann z.B. nur mit einem Stammkapital von 12.500 €/25.000 € gegründet werden. Die höheren Kosten sind  erst ab gewissen Umsätzen sinnvoll. Die  Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) macht Holding-Strukturen jedoch auch für kleinere Unternehmen möglich.

  • Verwaltungsaufwand

    Für jede der Gesellschaften fällt Verwaltungs­aufwand an,  z.B. für Buchhaltung, Jahresabschluss usw.

  • Stimmrechte

    Sollen Entscheidungen getroffen oder  Gesellschaftsverträge geändert werden, sind  hierfür bestimmte Stimmenmehrheiten nötig.

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Dauer der Gründung

Die Gründungsdauer der GmbH-Holding-Mutter betragt zumeist  durchschnittlich 21 Tage.

Für die Holding-Tochter/  Töchter ist grob noch einmal der gleiche Zeitraum zu veranschlagen.

Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, unseren Part des Gründungsprozesses (Gründungsberatung, Gründungsunterlagen)  innerhalb von 24 Stunden zu leisten.

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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung am Beispiel GmbH Holding

Bei der Besteuerung einer GmbH-Holding sind drei  Akteure zu unterschieden. Das sind:

  • GmbH-Holding-Tochter: Diese GmbHs nehmen die operative Geschäftszweige der Mutter wahr.  Es fallen  Gewerbe- und Körperschaftssteuer an, die zusammen etwa. 29 % ausmachen.
  • GmbH-Holding-Mutter: Die Mutter agiert vermögensverwaltend (vv GmbH). Bei der GmbH-Holding ist sie i.d.R. selbst eine GmbH.  Gewinne führen die  Töchter  an die Mutter ab.  Für  Ausschüttungen fallen  1,5 Prozent Steuern an (5 Prozent der  Kapitalertragssteuer). Den  entnommenen und insgesamt mit  30 Prozent besteuerten Gewinn (statt sonst 45 Prozent  Einkommenssteuer) kann die vv Mutter-GmbH  investieren. Dabei fallen an:
    • Immobilien – Mieteinnahmen  15 statt 45 Prozent, bei gesonderten Immobilien-vv-Töchtern,
    • Unternehmensanteile – auf Ausschüttung/ Veräußerung nur  1,5 Prozent
    • Aktien – Veräußerung 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent.
  • GmbH-Holding-Gesellschafter: Oft erhalten Gesellschafter-Geschäftsführer  der GmbH-Holding-Tochter  ein Geschäftsführergehalt. Dieses muss angemessen sein und darf  nicht von Monat zu Monat an den Bedarf  angepasst werden. Anderenfalls könnte es als  “verdeckte Entnahme”  hoch besteuert werden (über 50 Prozent). Das Gehalt unterliegt der  Einkommenssteuer. Bei spontanem privaten Bedarf kann die GmbH-Mutter- oder eine der  Töchter dem Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen auszahlen. Hierfür fällt keine Steuer an, es sind marktübliche Zinsen zu zahlen.

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Kosten der Familien-Holding Gründung

Bei der Gründung einer GmbH-Familien-Holding entstehen folgende Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Gründungskosten je GesellschaftRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 1.899,– € (“Rechtssicher PLUS”) je Gesellschaft, 20% Rabatt auf die Kosten jeder Tochtergesellschaft
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
Beurkundungskosten je GesellschaftNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 105,- € und 678,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- € je Gesellschaft
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
IHK Beitrag Ab 115,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei

Gründung einer GmbH Holding zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Fragen und Antworten zur Gründung einer Familien-Holding

Bei der Gründung einer Familien-Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Welche Vorteile hat die Familien-Holding ?”
  • “Wie lassen sich Zugriffe Dritter vermeiden?” oder
  • “Können bestehende Unternehmen in eine GmbH-Holding umgewandelt werden werden?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.

Die Vermögens-Übertragung erfolgt einfach durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern oder durch Änderung der Anteilsverhältnisse. Es muss keine Teilungs­ver­stei­ge­rung befürchtet werden.

Bereits bestehende Unternehmen können in eine  Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete GmbH ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.

Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine GmbH-Holding angegliedert werden soll:

Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert mit dem Ziel des späteren Verkaufs, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die Vermögensbündelung und der Vermögensschutz (Erbstreitigkeiten,  Zugriff von Schwiegerkindern,  Scheidungen,  Gläubigerzugriff  usw.). Ferner die einfache Übertragung von  Gesellschaftsanteilen, der Kontrollerhalt des  Vermögensinhabers  sowie Steuervergünstigungen.

Vor Personen wie geschiedenen Gatten, eigentlich Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern kann das Familienvermögen durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag geschützt werden.

Unterlagen Download

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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