• Gemeinnützige Gesellschaft gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine gemeinnützige Gesellschaft gründen

Sie wollen eine gemeinnützige Gesellschaft gründen,  eine Gesellschaft, die ausschließlich gemeinnützigen oder sozialen Zwecken dient und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist?

Gemeinnützige Gesellschaften unterliegen bestimmten Vorschriften und Bestimmungen. Die Gewinne dürfen nur für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Eine gemeinnützige Gesellschaft kann beispielsweise im Bereich Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Naturschutz oder soziale Projekte tätig sein. Die Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft durch das Finanzamt ist hierbei von großer Bedeutung, da dies Steuervorteile mit sich bringt.

Wir haben langjährige Erfahrung bei begleiteten Gründungen und können Ihnen dabei helfen, eine gemeinnützige Gesellschaft zu gründen, die Ihren Unternehmenszweck verfolgt. Unser Gründungsprozess ist schnell, rechtssicher und wird zum Festpreis angeboten. Sie erhalten einen individuellen Gesellschaftsvertrag für Ihre Gesellschaft direkt von einem Anwalt.

  • Der Unternehmenszweck der Gemeinnützigkeit steht bei der gemeinnützigen Gesellschaft im Vordergrund
  • Die Gründung bringt erhebliche  steuerliche Vorteilen mit sich
  • Anders als Vereine oder einer Stiftungen sind gemeinnützige Gesellschaften wirtschaftlich tätig

Wir gründen Ihre gemeinnützige Gesellschaft– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Mehr Informationen

Online Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre gemeinnützige Gesellschaft direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer gemeinnützigen Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer gemeinnützigen Gesellschaft

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick gemeinnützige Gesellschaft Gründung

Die gemeinnützige Gesellschaft

Gemeinnützige Gesellschaften, deren Unternehmenszweck  rein gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist, sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Es dürfen allerdings keine Gewinnausschüttungen erfolgen.  Beispiele für gemeinnützige Tätigkeiten sind die Jugend- und Altenhilfe, der Umweltschutz oder der Denkmalschutz.

Wir gründen Ihre gemeinnützige Gesellschaft– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Gemeinnützige Gesellschaft gründen: Gründungspakete im Überblick

Übersicht der Pakete

gGmbHRechtssicher

€919,–zzgl. € 174,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gGmbH Plus

€1.349,–zzgl. € 256,31 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Übersicht der Pakete

gUGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gUG Plus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine gemeinnützige Gesellschaft?

Definition der gemeinnützigen Gesellschaft

Das soziale Unternehmertum erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Die gemeinnützige Gesellschaft dient einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck, der in ihrer Satzung  festgelegt ist. Er muss von ihr selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt werden. Erkennt das  Finanzamt den Zweck an. winken Steuervorteile.

Gemeinnützige Gesellschaften, wie etwa die gGmbH, sind juristische Personen mit  eigener Rechtspersönlichkeit, die selbst  am Rechtsverkehr teilnehmen.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft

Gemeinnützige Gesellschaften können die Vorteile von  Kapitalgesellschaften mit den Privilegien  gemeinnütziger Arbeit verbinden.

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Exkurs: Gemeinnütziger Verein

Von der gemeinnützigen Gesellschaft ist der gemeinnützige Verein zu unterscheiden.

Ein Verein ist eine Organisation, die aus mehreren Personen besteht, um gemeinsame Ziele zu verfolgen.

In Deutschland hat grundsätzlich jeder berechtigt, Vereine zu gründen. Beispiele  sind Sportvereine, Naturschutzvereine oder Fördervereine.

  • Für einen eingetragenen Verein sind mindestens sieben Gründungs-Mitglieder  erforderlich. Auch darf die Mitgliederzahl  nicht unter drei sinken. Demgegenüber kann  eine gemeinnützige Gesellschaft  auch alleine gegründet werden.
  • Anders als z.B. bei einer GmbH, gibt es bei einem Verein kein erforderliches Mindestkapital. Die Gründungskosten sind insgesamt gering
  • Im Unterschied zur gUG oder  gGmbH, bei denen nur das Stammkapital, haftet,  muss der Verein allerdings mit seinem gesamten Vermögen haften.

Steuerliche Vergünstigungen können beansprucht werden, wenn der Verein entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke  (§ 52 AO) verfolgt. Er ist dann von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Ein Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn er sich ausschließlich und direkt darauf konzentriert, die Allgemeinheit auf materieller, geistiger oder ethischer Ebene uneigennützig zu fördern. Er dient mildtätigen Zwecken, wenn er  Personen, die auf  Hilfe  angewiesen sind, selbstlos unterstützt. Ein kirchlicher Zweck liegt bei Förderung einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts vor.

Obwohl der Hauptzweck eines eingetragenen Vereins (e.V.) gemeinnützig sein sollte, kann innerhalb des Vereins ein wirtschaftlicher Betrieb existieren. Die Einnahmen daraus dürfen jedoch nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Vorbereitung der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft

Eine ausreichende Planung der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft ist von großer Bedeutung, um den optimalen rechtlichen Rahmen für Ihr Projekt zu schaffen. Es ist wichtig, alle juristischen Aspekte von Beginn an zu erfassen, um später kostspielige Korrekturen oder sogar eine  Neugründung zu vermeiden. Insbesondere die Gemeinnützigkeit Ihrer Unternehmung sollte vor der Gründung sorgfältig geplant werden.

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Mehr Informationen

  • Schritt 1 - Businessplan

    Am Anang steht ein Businessplan, um das Gründungsvorhaben  zu beschreibne und einzuschätzen.

  • Schritt 2 - Finanzierung, Vertrieb, Marketing

    Kalkulieren und planen Sie Finanzierung und  Vertrieb sowie Marketing sorgfältig.

    Schritt 2 - Finanzierung, Vertrieb, Marketing

  • Schritt 3 - Rechtliche Grundfragen

    Stellen Sie auch Überlegungen   zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung an.

  • Schritt 4 - Firmenname

    Außerdem müssen Sie sich entscheiden, wie Ihre gemeinnützige Gesellschaft heißen soll.

    Schritt 4 - Firmenname

Gemeinnützige Gesellschaft gründen in 12 Schritten – Ablauf der gemeinnützige Gesellschaft Gründung Schritt für Schritt

Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft :

1. Kostenlose Erstberatung

2. Gründungsberatung durch Anwalt

3. Prüfung Firmennamen

4.  Gründungsunterlagen

5. Prüfung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt)

6. Beurkundung

7. Geschäftskonto einrichten, Stammkapital

8. Eintragung Handelsregister

9. Abschlussberatung

10. ggf. Eröffnungsbilanz

11. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

12. Transparenzregister

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[cta_button_unter title=”Gemeinnützige Gesellschaft Gründung” label=”JETZT ONLINE GRÜNDEN” link=”/gesellschaftsrecht/ggmbh-gruendung//?click=CTA#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/03/gGmbH-download-beauftragung-vollmacht-beschreibung.pdf” ]

Exkurs: Transparenzregister

gGmbHs bzw. deren Geschäftsführer haben die Pflicht, für ihre Eintragung in das Transparenzregister zu sorgen (Geldwäschegesetz GwG).  

Anzugeben sind “wirtschaftlich Berechtigte”, d.h.  Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % bzw.  sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte.

Wird eine Eintragung unterlassen, drohen hohe Bußgelder bis 150.000 €.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

Alle Infos zum Transparenzregister

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Die Satzung der gemeinnützigen Gesellschaft

Die Ausgestaltung der Satzung spielt bei der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft eine besonders wichtige Rolle. Insbesondere die Gemeinnützigkeit muss klar und eindeutig herausgearbeitet werden, um eine Anerkennung durch das Finanzamt sicherzustellen.

Hierbei müssen die Voraussetzungen, die in der Abgabenordnung aufgestellt sind, unbedingt beachtet werden. In der Satzung sollten daher nicht nur der gemeinnützige Zweck und die selbstlose Tätigkeit aufgeführt werden, sondern auch die Maßnahmen, mit denen der Zweck erreicht werden soll.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die beabsichtigte Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaft tatsächlich der Satzung entspricht. Auch die Arbeitsweise, einschließlich Zuständigkeiten und Entscheidungsfindung, sollte bereits in die Satzung aufgenommen werden.

Bei späteren eventuellen Satzungsänderungen ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass der gemeinnützige Charakter nicht verloren geht, da dies auch die Steuervorteile der gemeinnützigen Gesellschaft beeinträchtigen würde.

Exkurs: Mittelverwendung und Rücklagenbildung

Eine gemeinnützige Gesellschaft ist dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die in ihrer Satzung bestimmten Zwecke zu verwenden und auszugeben. Hierbei zählt auch die Nutzung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen.

Die Verwendung der Mittel muss innerhalb von zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren nach dem Zufluss für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke erfolgen, um als zeitnah zu gelten.

Rücklagen dürfen nur in bestimmten anerkannten Ausnahmefällen gebildet werden, wie beispielsweise als Projekt- oder Betriebsmittelrücklagen für größere Investitionen, zur Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern oder zum Erwerb von Gesellschafterrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften. Es sind jedoch auch Rücklagen zulässig, wenn sie erforderlich sind, um die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen.

Die Bildung von Rücklagen sollte jedoch vorsichtig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, da ansonsten Maßnahmen seitens des Finanzamtes drohen können, im Extremfall sogar der Verlust der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Freie Rücklagen dürfen maximal in Höhe von einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent der sonstigen nach § 55 AO zeitnah zu verwendenden Mittel gebildet werden.

Vorteile und Nachteile der gemeinnützige Gesellschaft Gründung

Die gemeinnützige Gesellschaft bietet ihren Gründern viele Vorteile.  Natürlich bestehen auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer gemeinnützige Gesellschaft.

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Vorteile der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft

  • Zahlreiche steuerliche Erleichterungen

    Die gemeinnützige Gesellschaft genießt Steuervorteile (insbesondere bzgl. Körperschafts- und  Gewerbesteuer).

  • Öffentliche Ressourcen

    Die gemeinnützige Gesellschaft hat vergünstigten oder vereinfachten Zugang zu öffentlichen Ressourcen, Beratungen und Förderungen.

  • Positives Außenbild

    Der Status der Gemeinnützigkeit sorgt für ein  positives Image,

  • Fremdgeschäftsführung und Gesellschafterwechsel

    Kapitalgesellschaften können  Geschäftsführer  bestellen, die keine  Gesellschafter sein müssen.

    Wird der Gesellschaftsvertrag  entsprechend gestaltet, können Gesellschafter Anteile einfach an  Dritte verkaufen.

  • Spenden

    Die Gesellschaft kann Spenden annehmen und  steuerentlastende Bescheinigungen ausgeben.

  • Kombination von kaufmännischer Organisation und Gemeinnützigkeit

    Die Gründung ermöglicht die Kombination einer effizienten kaufmännischen Organisation mit den Vorteilen der Gemeinnützigkeit. Ein Vorteil gegenüber der Gründung eines Vereins.

  • EInzelgründung

    Kapitalgesellschaften können auch alleine gegründet werden – anders als Vereine

Nachteile der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft

  • Formalitäten

    Die Gründung ist aufwändig, die  Gründungsunterlagen sind vergleichsweise umfangreich, es ist bei Kapitalgesellschaften ein Notar einzubinden.

     

  • Status wird genau geprüft

    Der gemeinnützige Status muss  in der Satzung stehen und vorab genau herausgearbeitet werden. Die  gemeinnützige Ausrichtung prüft das Finanzamt regelmäßig. Bei nachträglichen Änderungen erfolgt eine erneuten Kontrolle des Finanzamts.  Steuernachzahlungen können  drohen.

     

  • Gehälterhöhe begrenzt

    Gehälter müssen im  Verhältnis zur Leistung stehen. Sonst könnte das Finanzamt sie als verdeckte Gewinnausschüttung werten, was die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gefährden kann.

  • Keine Gewinnausschüttung

    Gewinnausschüttungen sind  gemeinnützigen Gesellschaften untersagt.

  • Rücklagen nur bedingt

    Die Bildung von Rücklagen ist stark eingeschränkt. Um den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten, sind 75 Prozent der Gewinne in die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks zu reinvestieren.  Stammkapital darf nur für  Investitionen angespart werden, die  mit dem  Zweck zusammenhängen.

  • Buchführungsaufwand

    Die kaufmännische Organisation bringt einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich. Meist sind doppelte Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtend.

  • Notar

    Bei handelsrechtlichen Firmen, die im Handelsregister stehen, ist eine notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen nötig.

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Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss einer gemeinnützigen Gesellschaft

Eine gemeinnützige Gesellschaft spart Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie  Solidaritätszuschlag ein. Im gemeinnützigen Bereich fällt auch die Umsatzsteuer weg, im wirtschaftsorientierten Bereich ist sie gemindert.

Es dürfen keine Gewinne an  Gesellschafter ausgezahlt werden, die Frage der Kapitalertragssteuern stellt sich damit nicht.
Für Angestellte und fallen Lohnsteuern an.
Es  gilt eine Befreiung von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für Grundstücke , die dem gemeinnützigen Zweck dienen,  fällt  keine Grundsteuer an. Bei Spenden an Ihre Gesellschaft können Sie Spendenbescheinigungen ausstellen, welche der Spender von seiner Steuer absetzen kann.

In der Regel nimmt das Finanzamt eine Prüfung des gemeinnützigen Status mindestens alle drei Jahre vor.

Die Organe der gemeinnützigen Gesellschaft

Kapitalgesellschaften haben Organe: Die Geschäftsführung, ggf. die Gesellschafterversammlung (außer Ein-Mann-Gesellschaft), je nach Rechtsforma auch einen Aufsichtsrat. Aufgrund der Gemeinnützigkeit haben sie zudem einen Begünstigten.

Die Geschäftsführung

Der Geschäftsführer ist für die Vertretung nach außen und Leitung der Geschäfte zuständig. Es kann auch ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden, der kein Gesellschafter ist.

Gesellschafterversammlung

Für die Beschlussfassung in zentralen Angelegenheiten  beruft der Geschäftsführer die  Gesellschafterversammlung ein.

Der Begünstigte

Aufgrund des gemeinnützigen Zwecks  dürfen  Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.  Es muss ein Begünstigter benannt werden, an den das Vermögen  im Falle der Auflösung oder Liquidation oder im Erbfall übergeht. Infrage kommen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Organisationen, etwa ein anderes gemeinnütziges Unternehmen.

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Kosten der Gemeinnützige Gesellschaft Gründung

Übersicht der Pakete

gGmbHRechtssicher

€919,–zzgl. € 174,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gGmbH Plus

€1.349,–zzgl. € 256,31 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

gGmbH Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer gGmbH entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 919,– € (“Rechtssicher”) oder 1.349,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer gGmbH zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

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gUGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gUG Plus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

gUG Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer gUG entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer gUG zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Fragen und Antworten zur Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft

Bei der Gründung einer gemeinnützige Gesellschaft haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Sollte ich eine gemeinnützige Gesellschaft gründen?” oder
  • “Wie wird der Gewinn einer gemeinnützige Gesellschaft verteilt?”

Unten finden Sie häufige Fragen und unsere Antworten zur Gründung einer gemeinnützige Gesellschaft.

Eine klassische Kapitalgesellschaft wird meistens mit dem Ziel der Profitmaximierung und Kapitalaufbau gegründet. Die gemeinnützige Gesellschaft hingegen verfolgt einen Zweck, der der Allgemeinheit dient.

Daher gelten folgende Bestimmungen:

  • Kein Recht auf Gewinnausschüttung
  • Angemessenheit der Gehälter zur erbrachten Leistung
  • Vertragliche Verankerung des gemeinnützigen Zwecks
  • Steuerfreiheiten bei Anerkennung des gemeinnützigen Zwecks
  • Festlegung eines Begünstigten
  • Keine Möglichkeit zum Kapitalaufbau: 75% der Gewinne müssen im selben Geschäftsjahr für die Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks investiert werden.

Die gemeinnützige Gesellschaft profitiert von zahlreichen Steuervorteilen. Sie gehen mit dem gemeinnützigen Status einher, der vom Finanzamt geprüft und anerkannt werden muss.

Konkret sehen die Steuervorteile so aus:

  • Die gemeinnützige Gesellschaft muss keine Körperschaftsteuer
  • keine Gewerbesteuer sowie
  • im ideellen Bereich keine Umsatzsteuer abführen
  • Im wirtschaftlichen Bereich muss nur verringerte Umsatzsteuern abführen
  • Die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sowie Grundsteuer entfällt bei Verwendung für ideelle Zwecke

Damit die Steuervorteile nachhaltig bestehen bleiben, muss der gemeinnützige Zweck der Gesellschaft anerkannt sein. Wird eine Gewinnausschüttung offener oder verdeckter Art festgestellt, so wird der Status aberkannt.

Gemeinnützig ist eine Gesellschaft dann, wenn der Gemeinnützigkeitsstatus vom Finanzamt anerkannt wird.  Dabei gelten die Anforderungen aus § 52 AO:

  • Sie  muss einen Zweck verfolgen der gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist
  • Die Verfolgung des Zweckes oder Realisierung des Vorhabens muss selbstlos, unmittelbar und ausschließlich umgesetzt werden. Werden beispielsweise zu hohe Gewinne ausgezahlt, wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt und die Selbstlosigkeit verfällt
  • Der Gesellschaftszweck muss der Allgemeinheit zugutekommen. Er darf nicht nur einen beschränkten Personenkreis begünstigen
  • Im Gesellschaftsvertrag wird ein Begünstigter festgelegt, an den das Stammkapital im Falle einer Gesellschaftsauflösung übergeht. Begünstigte dürfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Organisationen sein.

Die korrekte Verwendung der Gewinne einer gemeinnützige Gesellschaft ist für den Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus notwendig. Maßgeblich sind dafür die Prinzipien der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit. Gewinne dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung ausgeschüttet oder verwendet werden, sondern müssen dem Zweck unmittelbar dienen. Daher ist vorgesehen, dass 75% der Gewinne im selben Geschäftsjahr im Sinne des gemeinnützigen Zweckes investiert werden.

Rücklagenbildung teilweise möglich

25% der restlichen Gewinne dürfen zum Aufbau von Stammkapital verwendet werden. Sollen darüber hinaus Gewinne angespart werden, muss dies für eine nachvollziehbare größere Investition geschehen, die wiederum dem ideellen Zweck dient.

Verdeckte Gewinnausschüttung gefährden den Gemeinnützigkeitszweck

Verdeckte Gewinnausschüttungen können etwa bei der Auszahlung überteuerter Gehälter oder der Veranstaltungen unnötiger Firmenevents angenommen werden. Sie verstoßen gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit und gefährden deshalb den Gemeinnützigkeitsstatus.

Das soziale Unternehmertum erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Seit der Einführung der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften im Jahr 2013 lösen die gGmbH und die gUG den Verein zunehmend als favorisierte Rechtsform für gemeinnützige Projekte ab.

Die Gründe liegen auf der Hand: Die gemeinnützige Gesellschaft vereint die steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile einer als gemeinnützig anerkannten Rechtsform mit der kaufmännischen Organisation einer GmbH. Kurze Entscheidungswege machen die gemeinnützige Gesellschaft agiler als den Verein.

Eine gemeinnützige Gesellschaft könnte für Sie die richtige Rechtsform sein, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie möchten eine gemeinnützige Organisation gründen, die
  • Kurze Entscheidungswege vorweist,
  • Über eine kaufmännische Organisation verfügt und
  • Steuerliche Vorteile für sich beanspruchen kann.

Es existieren keine Erleichterungen für die Erstellung des Jahresabschlusses einer gemeinnützige Gesellschaft alleine aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus.  Lediglich aus der Kategorisierung als Kleinkapitalgesellschaft nach §267a HGB können Erleichterungen entstehen.

Die Umwandlung eines Vereins in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft ist durchaus möglich. Seit der Einführung im Jahr 2013 lösen die gemeinnützigen Rechtsformen den Verein zunehmend ab.

Eine Umwandlung ist zwar komplex, aber durchführbar.

Keine komplette Neugründung notwendig

Es bedarf keiner kompletten Neugründung, sodass Geschäftsbeziehungen und bestehende Verträge mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern behalten werden können. Notwendig sind allerdings:

  • Beschluss der Mitgliederversammlung zur Umwandlung und rechtlichen Prüfung
  • Neue Gesellschaftssatzung mit Verankerung des gemeinnützigen Zwecks
  • Einen Begünstigten, an den das Kapital bei Auflösung oder Liquidation übergeht

Beschließen die Mitglieder die Umwandlung des Vereins in eine gemeinnützige Gesellschaft, muss anschließend der übliche Prozess für eine Neugründung vollzogen werden.

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