• gGmbH gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine gGmbH gründen

Sie wollen eine gGmbH gründen, um einem gemeinnützigen Unternehmenszweck nachzugehen und Ihre private Haftung auszuschließen? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre gGmbH schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller gGmbH Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.

  • Die gGmbH entspricht im Wesentlichen der GmbH
  • Der Unternehmenszweck der Gemeinnützigkeit steht bei der gGmbH im Vordergrund
  • Die Gründung einer gGmbH geht mit großen steuerlichen Vorteilen einher
  • Im Gegensatz zu einem Verein oder einer Stiftung, ist die gGmbH wirtschaftlich aktiv

Wir gründen Ihre gGmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online gGmbH Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre gGmbH direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer gGmbH. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer gGmbH

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen gGmbH Gesellschaftsvertrags, über die Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick gGmbH Gründung

Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die gGmbH – gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ist eine besondere Unterform der GmbH, welche 2013 geschaffen wurde und den Gesellschaftern enorme Steuervorteile bringt. GmbHs deren Unternehmenszwecke rein gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sind, sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Gewinnausschüttungen sind jedoch nicht möglich. Gemeinnützige Tätigkeiten gibt es insbesondere auf den Feldern:

  • der Jugendhilfe
  • der Altenhilfe
  • des Umweltschutzes
  • des Tierschutzes
  • des Verbraucherschutzes
  • und des Denkmalschutzes

Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH lohnt sich insbesondere für Gründer, welche alleine gemeinnützig tätig werden möchten, oder solche, die die unternehmerischen Vorteile einer GmbH für ihr Geschäft nutzen möchten.

Umwandlung Ihres bestehenden Unternehmens in eine gGmbH

Oft gibt es bereits ein Unternehmen. Es wird während der gGmbH Gründung

  • Ihr bestehender Verein oder auch
  • Ihr Einzelunternehmen/ Ihre  UG usw.

in eine gGmbH umgewandelt. Die Umwandlung passiert im gGmbH Gründungsprozess. Es tritt eine  rückwirkende  Einbeziehung der Eingänge- und Ausgänge Ihres Ursprungsunternehmens von bis zu 8 Monaten ein.

Wir gründen Ihre gGmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

gGmbH gründen: Gründungspakete im Überblick

Übersicht der Pakete

gGmbHRechtssicher

€919,–zzgl. € 174,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gGmbH Plus

€1.349,–zzgl. € 256,31 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine gGmbH?

Die gemeinnützige GmbH wurde durch eine Sonderregelung im Jahr 2013 geschaffen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die zunehmende Beliebtheit des sozialen Unternehmertums und den Bedarf nach einer gemeinnützigen kaufmännisch organisierten Rechtsform.

Wie wird ein bestehendes Unternehmen in eine gGmbH umgewandelt?

Häufig soll die gGmbH aus einem anderen Unternehmen entstehen. Dann wird im Gründungsprozess der gGmbH  das bestehende Unternehmen oder beispielsweise ein Verein  in die gGmbH umgewandelt. Die häufigste Umwandlungsmethode ist beim Verein – anders als bei gewerblichen Unternehmen – die Beendung und Neugründung. Die Umwandlung erfolgt meist durch  Übertragung des Vereinsvermögens (Asset-Deal),  und Neugründung der gGmbH sowie Vereinsauflösung ab.

Definition der gemeinnützigen GmbH

Die gGmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die hauptsächlich einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dient. Der Zweck muss fest in der Satzung der Gesellschaft verankert sein und dabei selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt werden. Wird der gemeinnützige Zweck vom Finanzamt anerkannt, kann die gGmbH zahlreiche Steuerfreiheiten genießen. Gleichzeitig profitiert die gGmbH von der kaufmännischen Organisation

gGmbH hat eigene Rechtspersönlichkeit

Die gemeinnützige GmbH ist eine juristische Person und eine Kapitalgesellschaft. Demnach besitzt sie eine eigene Rechtspersönlichkeit, wodurch sie selbst als Teilnehmer am Rechtsverkehr auftreten kann. Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter ab oder mieten Sie ein Grundstück, läuft der Vertrag nicht auf Sie oder die Gründer, sondern auf die gGmbH.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der Gründung einer gemeinnützigen GmbH

Die gGmbH erfreut sich, aufgrund ihrer kaufmännischen Struktur für eine gemeinnützige Organisation, großer Beliebtheit. Kurze Entscheidungswege gepaart mit großzügigen Steuerfreiheiten begünstigen das soziale Betriebswesen. Sie bietet Ihnen alle Vorteile einer Kapitalgesellschaft und gleichzeitig die Privilegierung  gemeinnütziger Arbeit.

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Vorbereitung der Gründung einer gGmbH

Damit Sie den optimalen rechtlichen Rahmen für Ihr Projekt schaffen, sollten Sie die Gründung der gemeinnützigen GmbH ausreichend planen. Ziel sollte es sein, alle juristischen Aspekte von Beginn an zu erfassen. Spätere Korrekturen sind kostspielig oder können sogar in einer erzwungenen Neugründung müden. Besonders die Gemeinnützigkeit Ihrer Unternehmung sollte vor der Gründung feinstens durchgeplant sein.

Mit der angemessenen Vorbereitung kann derartigen Szenarien vorgebeugt werden. Auch wenn jede Unternehmensgründung einzigartig ist, sollte Sie die folgenden vier grundlegenden Schritte durchlaufen.

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  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen.

  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung und der Vertrieb stehen. Beginnen sie frühestmöglich mit der Akquise für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung.

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen

    Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung.

  • Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

    Schließlich sollten Sie sich entscheiden, wie Ihre gGmbH heißen soll.

    Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

gGmbH gründen in 12 Schritten – Ablauf der gGmbH Gründung Schritt für Schritt

Die Gründung der gGmbH durchläuft folgende Schritte:

1. Kostenfreie Erstberatung

2. Anwaltliche Gründungsberatung

3. Prüfung des Firmennamens

4. Erstellung der Gründungsunterlagen

5. Überprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt

6. Notarielle Beurkundung

7. Eröffnung des Geschäftskontos / Einzahlung Stammkapital

8. Eintragung der gGmbH ins Handelsregister

9. Abschlussberatung durch Anwalt

10. Eröffnungsbilanz

11. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

12. Eintragung in das Transparenzregister

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Ablauf der Gründung einer gGmbH

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Bevor Sie sich für die Gründung mit unserer Kanzlei entscheiden, können Sie gerne ein kostenfreies Beratungsgespräch wahrnehmen. Wir klären zunächst alle wichtigen rechtlichen Fragen und überprüfen, ob die gGmbH für Ihr Vorhaben geeignet ist. Im Fokus steht dabei die Frage, ob der gemeinnützige Zweck plausibel vor dem Finanzamt dargestellt werden kann. Wichtig ist, dass das Prinzip der Selbstlosigkeit dauerhaft gewahrt wird. Nach der kostenlosen Erstberatung haben Sie einen ausreichenden Überblick, um sich selbstständig für oder gegen eine bestimmte Rechtsform entscheiden zu können.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Intensivberatung

    Haben Sie sich für die Gründung einer gGmbH mit uns entschieden, heißen wir Sie als Mandant in unserer Kanzlei Willkommen. Wir stellen Ihnen Ihren persönlichen Rechtsanwalt vor, der Sie durch die Gründung begleiten wird. Zunächst werden alle juristischen Grundfragen geklärt, auf denen der anschließende Prozess basiert. Der Intensivberatung sollten Sie angemessene Zeit einräumen. Hier wird das Fundament für Ihren geschäftlichen Erfolg gelegt. Die umfangreiche Vorbereitung verhindert, dass spätere Korrekturen anfallen müssen. Unser Ziel ist es, alle Ihre persönlichen Präferenzen zu erfassen, um das optimale rechtliche Gerüst für Ihr Unternehmen zu bilden. Wir befassen uns daher u.a. mit folgenden Themen:

    • Wahl der richtigen Rechtsform
    • Der Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
    • Selbstlosigkeit des gemeinnützigen Unternehmenszweckes
    • Begünstigter
    • Stammkapital
    • Gesellschafter
    • Nachfolge
    • Gewinnverteilung
    • Verfügung über Geschäftsanteile
    • Geschäftsführung

    Schritt 2 - Anwaltliche Intensivberatung

  • Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens

    Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).

  • Schritt 4 - Erstellung der Gründungsunterlagen

    Nachdem wir alle relevanten Informationen und Ihre Präferenzen erfasst haben, können wir das rechtliche Gerüst für Ihre gGmbH schaffen: Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag und alle weiteren relevanten Gründungsunterlagen. Im Falle der gGmbH widmen wir der Darstellung des gemeinnützigen Zweckes besondere Aufmerksamkeit. Die überzeugende Verankerung in der Unternehmenssatzung ist für die spätere Anerkennung durch das Finanzamt von besonderer Bedeutung.

    Außerdem bringen wir alle Ihrer persönlichen Präferenzen in den Gesellschaftsvertrag ein. Viele Gründer möchten aus Zeitgründen mit einem “Musterprotokoll” gründen (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG). Wir passen den Vertrag Ihren persönlichen Vorlieben an.

    Sie entscheiden die Form der Gründung

    Sie entscheiden persönlich, wie detailliert und individuell Ihre Gründungsunterlagen ausfallen sollen:

    • Möchten Sie individuelle Regelungen in die Satzung einbringen? – Wir erstellen einen individuellen Gesellschaftsvertrag für Ihre gGmbH
    • Es bestehen keine Risiken – Wir passen Ihr Musterprotokoll an Ihre Zwecke an
    • Der Festpreis bleibt bestehen – Unsere Kanzlei bietet die gGmbH zum Festpreis an. Die gewünschte Individualität der Gründung beeinflusst den Gesamtpreis nicht.

    Gründungskosten absetzen: Wir passen Ihren Gesellschaftsvertrag an

    Gründungskosten sind nicht in jedem Fall steuerlich absetzbar. Gründen Sie mit einem Musterprotokoll, so sind maximale Kosten von 300 € absetzbar. Eine vollständige steuerliche Absetzung ist möglich, wenn Sie mit einer individuellen Satzung gründen.

    Vorsorge für Krisen- oder Streitfall

    Der Gesellschaftsvertrag ist gerade für die gemeinnützige GmbH von besonderer Bedeutung, auch über die rechtliche Pflicht hinaus. Er sichert durch eine angemessene Darstellung nicht nur den gemeinnützigen Status, sondern festigt das Unternehmen für den Krisen- oder Streitfall. Sind einzelne Haftungsfragen ungeklärt oder Verantwortungen nicht klar verteilt, ist die Existenz eines Unternehmens im Streitfall nicht gesichert. Der Vertrag dient insbesondere der Vorsorge für unvorhergesehene Szenarien. Eine klare Verteilung der Zuständigkeiten wahrt den sauberen Geschäftsbetrieb, auch im Streitfall.

    Weitere Unterlagen für die gGmbH-Gründung

    Nicht nur der Gesellschaftsvertrag, sondern auch weitere Gründungsunterlagen müssen für die gGmbH erstellt werden:

    • Gesellschaftsbeschlüsse / Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung
    • Gesellschafterliste / Anmeldung zum Handelsregister

    Hier finden Sie unseren Exkurs zum Gesellschaftsvertrag!

    Schritt 4 - Erstellung der Gründungsunterlagen

  • Schritt 5 - Prüfung der Gemeinnützigkeit

    Nach Erstellung Ihrer Unterlagen schicken wir die Satzung Ihrer gGmbH an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft dann die Gemeinnützigkeit Ihrer Gesellschaft. Erst wenn diese positiv bestätigt wurde, können die Unterlagen beurkundet werden. Lehnt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit ab, so korrigieren wir Ihre Satzung, bis die Gründung möglich wird.

  • Schritt 6 - Notarielle Beurkundung

    Sind alle wichtigen Unterlagen erstellt, müssen sie vom Notar beglaubigt werden. Dazu müssen die Gründungsunterlagen an den Notar weitergeleitet werden.

    Schritt 6 - Notarielle Beurkundung

  • Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos / Einzahlung Stammkapital

    Ist Ihre Gründung notariell beurkundet, kann ein Geschäftskonto bei der passenden Bank eröffnet werden. Wir bereiten den Banktermin für Sie vor und stellen Ihnen eine Vollmacht sowie eine Checkliste für den Banktermin.

  • Schritt 8 - Eintragung der gGmbH in das Handelsregister

    Ihre gGmbH wird ins Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG).

    Schritt 8 - Eintragung der gGmbH in das Handelsregister

  • Schritt 9 - Abschlussgespräch

    Ist der Großteil der Formalitäten abgeschlossen, bieten wir unseren Mandanten ein Abschlussgespräch an. Wir klären dabei alle rechtlichen Fragen, die während des Gründungsprozesses aufgetreten sind. In der Regel betreffen diese:

    Steuerliche Pflichten

    Gewerbeanmeldung

    Rechtliche Anforderungen Geschäftsbriefe

    Rechtssichere Werbung

    Urheberrecht

    Unseriöse Rechnungen / Betrugsprävention

    Notwendige Versicherung

  • Schritt 10 - Eröffnungsbilanz

    Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihrer gGmbH  und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).

    Schritt 10 - Eröffnungsbilanz

  • Schritt 11 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

    Zuletzt wird Ihre gGmbH steuerlich und gewerblich angemeldet. Wir kümmern uns auf Wunsch auch darum. Wählen Sie das Paket “PLUS”, so  erstellen wir auch die steuerliche Anmeldung Ihrer gGmbH und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie beim zuständigen Finanzamt elektronisch ein (ELSTER).

  • Schritt 12 - Transparenzregister

    Schritt 12 - Transparenzregister

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Die Satzung der gGmbH

Bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH ist der Ausgestaltung der Satzung besondere Sorgfalt zu widmen. Insbesondere die  Gemeinnützigkeit muss klar herausgearbeitet werden, um eine Anerkennung durch das Finanzamt sicherzustellen.

Dabei sind die von der Abgabenordnung aufgestellten Voraussetzungen einzuhalten. In der Satzung sind deshalb nicht nur der gemeinnützige Zweck und die selbstlose Tätigkeit aufzuführen, sondern auch die Maßnahmen, mit denen der Zweck erreicht werden soll.

Es ist darauf zu achten, dass die beabsichtigte der tatsächlichen Tätigkeit der gGmbH entspricht und auch die Arbeitsweise (Zuständigkeiten, Entscheidungsfindung usw.) sollte bereits in die Satzung mit einfließen.

Auch bei sorgfältiger Erstellung der Satzung kann später natürlich trotzdem der Fall eintreten, dass sich die Verhältnisse ändern und die Satzung deshalb nicht mehr passt und geändert werden muss. Die ist grundsätzlich mittels eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung möglich, geht aber mit einer notariellen Beurkundung und Handelsregistermeldung einher. Bei Satzungsänderungen ist außerdem genau darauf zu achten, dass der gemeinnützige Charakter nicht verloren geht – und damit möglicherweise auch die Steuervorteile.

Exkurs: Mittelverwendung und Rücklagenbildung

Gemeinnützige GmbHs sind dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die in ihrer Satzung bestimmten Zwecke zu verwenden und auszugeben.

  • Verwendung in diesem Sinne ist auch die Nutzung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen.
  • Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Rücklagen dürfen gemeinnützige GmbHs nur in bestimmten anerkannten Ausnahmefällen bilden, Details regelt § 62 der Abgabenordnung (AO).  Werden Rücklagen falsch gebildet oder nicht zügig genug aufgelöst, drohen Maßnahmen seitens des Finanzamtes, im Extremfall sogar der Verlust der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Sind die Überschüsse zu hoch und eine zügige  Verwendung nicht machbar, bietet in manchen Fällen die Gründung einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft einen Ausweg.

Zulässig sind Rücklagen aber u.a. wenn sie

  • als Projekt- oder und Betriebsmittelrücklagen für größere Investitionen benötigt werden,
  • zur Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern oder
  • zum Erwerb von Gesellschafterrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften oder
  • soweit Rücklagen erforderlich sind, um die steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen.
  • Freie Rücklagen dürfen maximal in Höhe von einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent der sonstigen nach § 55 AO zeitnah zu verwendenden Mittel gebildet werden.

Vorteile und Nachteile der gGmbH Gründung

Die Rechtsform der gGmbH bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer gGmbH.

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Vorteile der Gründung einer gGmbH

  • Zahlreiche steuerliche Erleichterungen

    Die gGmbH kommt in den Genuss zahlreicher Steuervorteile. So fallen auf den Gesellschaftsgewinn beispielsweise weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer an.

  • Vergünstigte Inanspruchnahme öffentlicher Ressourcen

    Die gGmbH hat Privilegien durch die öffentliche Hand. Dazu gehört der vergünstigte oder vereinfachte Zugang zu öffentlichen Ressourcen als auch Beratungen und Förderungen.

  • Persönlicher Haftungsausschluss

    Kein Gesellschafter der gGmbH haftet mit seinem Privatvermögen. Lediglich das Betriebsvermögen haftet für die Verbindlichkeiten der gGmbH (§§ 5a, 13 GmbHG).

  • Positives Außenbild Ihres Unternehmens

    Durch den Status der Gemeinnützigkeit profitiert Ihr Unternehmen von dem positiven Image, das es für die Außenwelt erzeugt. Manche gGmbHs werden auch von Unternehmen als Tochtergesellschaften zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes gegründet.

  • Fremdgeschäftsführung möglich

    Als Kapitalgesellschaft hat die gGmbH das Recht einen Geschäftsführer zu bestellen, der nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammt. Sie können somit das Risiko der Geschäftsführung an eine außenstehende Person aussondern.

  • Einfacher Gesellschafterwechsel

    Die Struktur der gGmbH bietet die Möglichkeit eines einfachen Geschäftsführerwechsels. Wird der Gesellschaftsvertrag dementsprechend gestaltet, können auch Gesellschafter ihre Anteile unkompliziert an einen Dritten verkaufen.

  • Vorteilhaftes Spendewesen

    Die gGmbH ist in der Lage Spenden anzunehmen und dafür steuerentlastende Bescheinigungen auszugeben. Unternehmen und Privatpersonen sind somit angeregt, Ihrer gGmbH Spenden zukommen zu lassen, um diese steuerlich abzusetzen.

  • Kombination von kaufmännischer Organisation und Gemeinnützigkeit

    Die Gründung der gGmbH ermöglicht die Kombination der kaufmännischen Organisation, kurzer Entscheidungswege und klarer Strukturen mit den Vorteilen der Gemeinnützigkeit. Seit der Einführung entscheiden sich viele wohltätige Organisationen für die Gründung einer gGmbH anstelle eines Vereins.

  • Möglichkeit der Gründung mit Sacheinlage

    Die gGmbH kann – genau wie die gewöhnliche GmbH- mit einer Sacheinlage gegründet werden. In dem Sie Sachgegenstände aus Ihrem Eigentum in das Stammkapital einbringen, kann die enorme Hürde der Gründung mit mindestens 12.500/25.000 € umgangen werden.

  • Gründung als Ein-Personen-gGmbH

    Sie können die gemeinnützige GmbH auch alleine gründen und so eine „Ein-Mann-gGmbH“ etablieren. Sie stellen als Gründer dann den einzigen Gesellschafter des Unternehmens und gleichzeitig den Geschäftsführer. Im Vergleich zur Gründung eines eingetragenen Vereins mit mindestens 7 Personen ist die Gründung der gGmbH deutlich simpler.

Nachteile der Gründung einer gGmbH

  • Formalitäten bei der Gründung einer gGmbH

    Die Gründung der gGmbH geht mit einem erhöhten formalen Aufwand einher. So müssen umfangreiche Gründungsunterlagen erstellt sowie ein Notartermin durchgeführt werden.

    Alternative: Die Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks kann auch durch die Gründung einer GbR oder eines Vereins realisiert werden. Dabei fallen die laufenden Verwaltungskosten geringer aus.

  • Status der Gemeinnützigkeit wird streng geprüft

    Der gemeinnützige Status muss fest in der Satzung der gGmbH verankert sein und vorab präzise herausgearbeitet werden. Zudem wird die tatsächliche gemeinnützige Ausrichtung vom Finanzamt im Jahres- oder Drei-Jahres-Takt geprüft. Nach der Prüfung wird der Status rückwirkend bestätigt, wodurch die gGmbH in ständiger Beweispflicht ist.  Nachträgliche Änderungen des Unternehmensgegenstandes bedürfen der erneuten Kontrolle des Finanzamts. Verliert die gGmbH ihren gemeinnützigen Status, so werden Steuernachzahlungen fällig.

    Alternative: Ein eingetragener Verein dient ebenfalls der Gemeinnützigkeit. Da allerdings keine wirtschaftsorientierte Alternative existiert, ist der Gemeinnützigkeitsstatus nicht derart “schwebend” wie bei einer gGmbH.

  • Gehälter dürfen nicht zu hoch ausfallen

    Die Gehälter der Mitarbeiter einer gGmbH müssen stets im nachvollziehbaren Verhältnis zur erbrachten Leistung sein. Andernfalls könnte das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung werten, was seinerseits wiederum zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen würde.

    Alternative: Wenn Sie zwar einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, aber nicht dem Druck der Angemessenheit der Gehälter ausgesetzt sein wollen, könnten Sie dies auch mit einer herkömmlichen GmbH tun.

  • Keine Gewinnausschüttung möglich

    Den Prinzipien der Selbstlosigkeit widerspricht einer Gewinnausschüttung. Daher ist sie in jeglicher Form für gemeinnützige GmbHs untersagt, die ihren gemeinnützigen Status erhalten möchten.

    Alternative: Möchten Sie zwar einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, aber dennoch gelegentlich bei Bedarf Gewinnausschüttungen vornehmen, so könnten Sie eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG gründen.

  • Bildung von Rücklagen nur bedingt möglich

    Die Bildung von Rücklagen ist für die gGmbH nur in einem gewissen Rahmen möglich. Um den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten müssen 75% der Betriebsgewinne in die Verfolgung des ideellen Zwecks reinvestiert werden. Der Aufbau von Stammkapital ist nur dann gestattet, wenn für eine Investition gespart werden muss, die wiederum mit dem ideellen Zweck zusammenhängt oder im wirtschaftlichen Bereich indirekt diesem Zweck dient.

    Alternative: Der Kapitalaufbau ist mit einer gewinnorientierten GmbH oder UG möglich.

  • Höherer Buchführungsaufwand als bei Verein

    Die kaufmännische Organisation bringt mehr Struktur und kürzere Entscheidungswege, doch geht gleichzeitig mit einem höheren Verwaltungsaufwand einher. Unabhängig von der Umsatzgröße ist die gGmbH zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Der Verein muss diese erst ab einem Umsatz von 500.000€ pro Jahr vornehmen.

    Alternative: Wenn Sie lediglich kleine Umsätze erwarten und vor dem Verwaltungsaufwand einer doppelten Buchführung zurückschrecken, könnten Sie auch eine GbR gründen, um Ihr Projekt zu realisieren. Für die GbR bestehen allerdings keine Steuererleichterungen.

  • Notarielle Beurkundung notwendig

    Als handelsrechtliche Firma muss die gGmbH im Handelsregister eingetragen werden. Dafür benötigt ist eine notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen notwendig. Der Termin nimmt Zeit in Anspruch und verursacht Kosten. Auch die Abtretung von Geschäftsanteilen oder die Aufnahme neuer Gesellschafter muss beurkundet werden.

    Alternative: Mit der Gründung einer GbR können Sie zwar keine steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, aber benötigen auch keine notarielle Beurkundung. Langfristig steht dieses zeitliche Ersparnis in keinem Verhältnis zum Nutzen der Steuerersparnisse.

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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine gGmbH während der Gründung

Falls Sie bereits ein Unternehmen haben, können Sie es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine gGmbH umwandeln lassen – vor allem:

Die Vorteile einer Umwandlung während Ihrer Gründung:

  • Steuergünstige Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
  • Steuergünstige Zurechnung Ihrer Einnahmen mit bis zu 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer gGmbH.

Alle Infos zur Umwandlung Ihres Unternehmens in eine gGmbH.

Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Gründung

Nach der Gründung gibt es noch Pflichten, es ergeben sich aber auch neue Chancen. Es wird auch Fragen geben, zu denen Sie Hilfe, Rat und Unterstützung benötigen:

  • Pflichten: Transparenzregister, Steuer- und Gewerbeanmeldung, Prüfungsverfahren bzgl. der Gemeinnützigkeit (§ 52 AO), u.v.m.
  • Möglichkeiten: AGB erstellen, gewerbliche Schutzrechte, gGmbH  finanzieren und/ oder Förderung beantragen u.v.m.
  • Hilfe und Rat: Steuerberatung, Hilfe gegen  Abmahnungen, schlechte Bewertungen und andere  Rechtsverletzungen u.v.m.

Möglichkeiten nach der Gründung

  • AGB erstellen

  • Marke & Design anmelden

  • Mitarbeiter & Subunternehmer Verträge

  • Finanzierung & Förderung, Investoren

  • Individuelle Verträge erstellen

  • Ehevertrag für Unternehmer

  • In Stiftung upgraden

  • Satzung upgraden

  • Weitere Möglichkeiten

Pflichten nach der Gründung

  • Transparenzregister anmelden

  • Steuer & Gewerbe anmelden

  • USt.- Vor- Anmeldung, FIBU und Abschlüsse

  • Gemeinnützigkeitsprüfung

  • Weitere Pflichten

Unterstützungen nach der Gründung

  • Steuerberater beauftragen

  • Betrugsrechnungen nicht bezahlen

  • Abmahnungen vermeiden

  • Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte

  • Abwehr von Klagen

  • Mitarbeiter- & Gesellschafterstreit

  • Unternehmensverkauf & Nachfolge

  • Weitere Unterstützungen

Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung

Neben den zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Optionen gibt es viele unternehmerische Möglichkeiten, die Sie als Unternehmer kennen sollten:

  • IT optimieren
  • Stichworte AI Automation- oder Operation- Apps, CRM, VOIP-Telefonie, Projektmanagement- oder Messengertools
  • Marketing optimieren
  • Fragen wie Webdesign, SEA, SEO, Verkaufsfunnel, AI Tools wie Chatbots oder Outsourcing Ihres Callcenters, Social Media
  • Finanzierung finden
  • Stichworte DIspo, Crowdfounding, Investoren, Bankkredit KfW oder APO Bank
  • Versicherung finden
  • Directors & Officers Geschäftsführer- Versicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Altersversorgung
  • Operation optimieren
  • Geschäftskonto, FIBU-Software, Geschäftsadresse

Exkurs: Transparenzregister

 gGmbHs bzw. deren Geschäftsführer  haben die Pflicht,  für ihre Eintragung in das Transparenzregister zu sorgen (Geldwäschegesetz GwG).  

Anzugeben sind “wirtschaftlich Berechtigte”, d.h.  Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % bzw.  sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte.

Wird eine Eintragung unterlassen, drohen hohe Bußgelder bis 150.000 €.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

Alle Infos zum Transparenzregister

Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss einer gGmbH

Eine gemeinnützige GmbH muss keine Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie kein Solidaritätszuschlag entrichten. Umsatzsteuerlich ist die gGmbH im ideellen Bereich von der Abfuhr der Umsatzsteuer befreit. Für Einnahmen aus dem wirtschaftsorientierten Bereich sind nur verminderte Umsatzsteuern abzuführen.

Die gGmbH darf keine Gewinne an ihre Gesellschafter auszahlen, weshalb auch keine Kapitalertragssteuern anfallen. Für Angestellte und sonstige Mitarbeiter sind regulär Lohnsteuern abzuführen.
Die gGmbH ist spendenberechtigt und daher von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für Grundstücke die zum ideellen Zweck der Gesellschaft verwendet werden fällt auch keine Grundsteuer an.

Keine Körperschaftssteuer für die gGmbH

Als gemeinnütziges Unternehmen muss die gGmbH keine Körperschaftsteuer an das Finanzamt abführen. Dadurch entsteht ein Ersparnis von 15,6% auf den Betriebsgewinn, das für die Verfolgung des ideellen Zweckes eingesetzt werden kann. Der Status der Gemeinnützigkeit muss jedoch während der Lebensdauer des Unternehmens gehalten werden. In der Regel nimmt das Finanzamt eine Prüfung des Status mindestens alle drei Jahre vor.

Keine Gewerbesteuer abzuführen

Der Gemeinnützigkeitsstatus erwirkt ebenso, dass die gGmbH keine Gewerbesteuer abführen muss. Die Anmeldung muss beim Amt zwar vorgenommen werden, doch solange der gemeinnützige Status erhalten bleibt, müssen keine Steuern abgeführt werden.

Vom Solidaritätszuschlag befreit

Der Solidaritätszuschlag ist von einer gGmbH nicht zu zahlen.

Gehälter müssen im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen

Damit der gemeinnützige Status gewahrt werden kann, müssen die Gehälter einer gGmbH in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Andernfalls kann das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung betrachten, was zum Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus führt.

Spenden an die Gesellschaft sind steuerfrei

Bei Spenden an Ihre Gesellschaft können Sie Spendenbescheinigungen ausstellen, welche der Spender von seiner Steuer absetzen kann. Für Sie fällt wiederum keine Schenkungssteuer an.

Die Organe der gemeinnützigen GmbH

Als Kapitalgesellschaft hat die gGmbH folgende Organe: Die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung, und den Aufsichtsrat. Aufgrund der Gemeinnützigkeit hat sie zudem einen Begünstigten.

Die Geschäftsführung

Für die Vertretung nach außen und Leitung der Geschäfte verfügt die gGmbH über einen Geschäftsführer. Zur Minimierung des Risikos und für die Ausgliederung des operativen Tagesgeschäfts können Gründer der gGmbH einen Fremdgeschäftsführer bestellen. Er muss nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammen.

Gesellschafter der gGmbH

Gesellschafter haben Rechte und Pflichten. Als Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH existiert kein Gewinnentnahmerecht.

Gesellschafterversammlung

Für die Beschlussfassung wichtiger Fragen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Geschäftsführung sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens wird die Gesellschafterversammlung einberufen.

Die Versammlung wird vom Geschäftsführer einberufen. Er wird von der Versammlung bestimmt und ist an deren Beschlüsse gebunden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist kein gesetzlich verpflichtendes Organ. Es wird erst dann eingeführt, wenn die gGmbH eine gewisse Größe erreicht hat. Er dient der Kontrolle der Geschäftsführung.

Der Begünstigte

Der Begünstigte ist kein Organ der Gesellschaft, aber eine Besonderheit der gGmbH. Aufgrund des gemeinnützigen Zwecks der gGmbH dürfen die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Dies gilt auch im Falle der Liquidation der Gesellschaft. Daher muss ein Begünstigter benannt werden, an welchen das Vermögen der gGmbH im Falle der Auflösung oder Liquidation oder im Erbfall übergeht. Begünstigte dürfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Organisationen sein. Daher wird häufig ein fremdes gemeinnütziges Unternehmen als Begünstigter benannt.

Exkurs: Problemstellungen beim Anteilsverkauf

Wie bei jeder anderen GmbH können auch die Gesellschafter einer gGmbH grundsätzlich von ihnen gehaltene Anteile veräußern. Es sind dabei jedoch einige Besonderheiten zu beachten, die sich aus den Einschränkung der Mittelverwendung auf gemeinnützige  Zwecke ergeben.

Werden Anteile zum Beispiel zu einem höheren Preis als den Nominalwert verkauft, so kann schon allein darin eine bei der gGmbH unzulässige Gewinnausschüttung an den betreffenden Gesellschafter zu sehen sein. Es droht dann die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, ggf. verbunden mit hohen Steuernachzahlungen.

Selbst wenn Kaufinteressenten für Anteile an angesehenen Unternehmen oft auch verlockende höhere Preise zu zahlen bereit sind, ist beim Verkauf über dem Nominalwert deshalb Vorsicht geboten. Eine anwaltliche Beratung ist vor dem Aufsetzen entsprechender Verträge dringend zu empfehlen.

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Mehr Informationen

Kosten der gGmbH Gründung

Übersicht der Pakete

gGmbHRechtssicher

€919,–zzgl. € 174,61 USt.
  • Gründung nach umfassender anwaltlicher Gründungsberatung und darauf aufbauender individueller Gestaltung.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gGmbH Plus

€1.349,–zzgl. € 256,31 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

gGmbH Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer gGmbH entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 919,– € (“Rechtssicher”) oder 1.349,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer gGmbH zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Fragen und Antworten zur Gründung einer gemeinnützigen GmbH

Bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie ist die Haftung bei einer gGmbH?” oder
  • “Wie wird der Gewinn einer gGmbH verteilt?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Gründung einer gGmbH.

Unter bestimmen Umständen können Sie schon vor der Eintragung der gGmbH ins Handelsregister Geschäfte tätigen:

  • Im Geschäftsverkehr wird das Kürzel „i.G.“ für „in Gründung“ an Ihren Firmennamen angehängt
  • Die Haftung beschränkt sich nicht nur auf das Betriebsvermögen. Sie haften für Schulden privat.
  • Sie haben eine vorläufige Steuernummer beim Finanzamt beantragt, mit der sie Rechnungen ausstellen.

Sie können einen freien und kreativen Firmennamen wählen, der im Einklang mit Ihrer Marketingstrategie steht und ihre gemeinnützigen Werte vermittelt. Dennoch gelten die handelsrechtlichen Bestimmungen:

  • Der Name darf nicht irreführend und
  • Bereits in Verwendung sein ( 30 Abs. 1 HGB) und
  • Muss eine Unterscheidungskraft besitzen ( 18 Abs. 1 HGB)

Außerdem muss das Kürzel „gGmbH“ oder „gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ im Geschäftsverkehr angehängt werden.

Eine klassische GmbH wird meistens mit dem Ziel der Profitmaximierung und Kapitalaufbau gegründet. Die gemeinnützige GmbH hingegen verfolgt einen Zweck, der der Allgemeinheit dient.

Im Gegensatz zur klassischen GmbH gelten für die gGmbH folgende Bestimmungen:

  • Kein Recht auf Gewinnausschüttung
  • Angemessenheit der Gehälter zur erbrachten Leistung
  • Vertragliche Verankerung des gemeinnützigen Zwecks
  • Steuerfreiheiten bei Anerkennung des gemeinnützigen Zwecks
  • Festlegung eines Begünstigten
  • Keine Möglichkeit zum Kapitalaufbau: 75% der Gewinne müssen im selben Geschäftsjahr für die Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks investiert werden.

Die gGmbH profitiert von zahlreichen Steuervorteilen. Sie gehen mit dem gemeinnützigen Status einher, der vom Finanzamt geprüft und anerkannt werden muss.

Konkret sehen die Steuervorteile so aus:

  • Die gGmbH muss keine Körperschaftsteuer
  • keine Gewerbesteuer sowie
  • Im ideellen Bereich keine Umsatzsteuer abführen
  • Im wirtschaftlichen Bereich muss nur verringerte Umsatzsteuern abführen
  • Die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sowie Grundsteuer entfällt bei Verwendung für ideelle Zwecke

Damit die Steuervorteile nachhaltig bestehen bleiben, muss der gemeinnützige Zweck der Gesellschaft anerkannt sein. Wird eine Gewinnausschüttung offener oder verdeckter Art festgestellt, so wird der Status aberkannt.

Gemeinnützig ist eine GmbH dann, wenn der Gemeinnützigkeitsstatus vom Finanzamt anerkannt wird.  Dabei gelten die Anforderungen aus § 52 AO:

  • Die GmbH muss einen Zweck verfolgen der gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist
  • Die Verfolgung des Zweckes oder Realisierung des Vorhabens muss selbstlos, unmittelbar und ausschließlich umgesetzt werden. Werden beispielsweise zu hohe Gewinne ausgezahlt, wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt und die Selbstlosigkeit verfällt
  • Der Gesellschaftszweck muss der Allgemeinheit zugutekommen. Er darf nicht nur einen beschränkten Personenkreis begünstigen
  • Im Gesellschaftsvertrag wird ein Begünstigter festgelegt, an den das Stammkapital im Falle einer Gesellschaftsauflösung übergeht. Begünstigte dürfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Organisationen sein.

Generell haftet das Betriebsvermögen für betriebliche Schulden der gGmbH. Die Geschäftsführung kann nur in bestimmten Fällen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Dafür müssen allerdings Fälle von groben Fehlverhalten und Pflichtverletzungen vorliegen.

In den meisten Fällen ist ein haftbares Verhalten in folgenden Bereichen vorzufinden:

  • Steuerrecht und Sozialversicherungen
  • Insolvenzrecht
  • Schadensverursachung durch Fehlverhalten und Pflichtvernachlässigung

Damit Sie die Geschäftstätigkeit Ihrer gGmbH aufnehmen können, muss die Eintragung im Handelsregister erfolgt sein. Eine aktive Beschleunigung ist zwar nicht möglich, doch es können Vorkehrungen getroffen werden, um eine schnellstmögliche Eintragung zu begünstigen.

  • Wahl eines korrekten Firmennamens: Als handelsrechtliche Firma können Sie einen freien und kreativen Namen für Ihre gGmbH wählen. Er muss dennoch im Einklang mit den rechtlichen Bedingungen sein. Wir prüfen Ihren Firmennamen vor der Eintragung. Ist der Name nicht Eintragungsfähig, wird die Eintragung ins Handelsregister abgelehnt und der Prozess verzögert sich.
  • Firmenbriefkasten korrekt beschriften: Ist der Firmenbriefkasten nicht korrekt beschriftet, kann unter Umständen die Post nicht zugestellt werden. Dadurch verlängert sich der Eintragungsprozess um ca. einen Monat.
  • Unternehmenszweck genau angeben: Der Unternehmenszweck muss bei der Eintragung genau betitelt werden können. Bei einer gemeinnützigen GmbH ist er identisch mit dem gemeinnützigen Zweck. Wir betiteln den Zweck Ihres Unternehmens korrekt und verankern ihn im Gesellschaftsvertrag.
  • Einzahlung des Kostenvorschusses: Für eine schnellstmögliche Eintragung sollte der Kostenvorschuss bereits bei der Kasse eingezahlt oder beim Notar hinterlegt werden.

 

Eine pauschale Bezifferung von Buchführungskosten ist nicht zielführend, da die Kosten maßgeblich von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind:

  • Komplexität des Geschäftsmodells
  • Zahl der Buchungen
  • Regionale Ausrichtung des Unternehmens
  • Größe des Unternehmens

Die gGmbH ist zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Ein ungefährer Kostenrahmen wäre der folgende: Für 30 Buchungen im Monat fallen Kosten von 800€ an, während 100 Buchungen eher 1500 € Kosten verursachen würden.

Gründer einer gGmbH können durchaus zur Einzahlung in eine Sozialversicherung verpflichtet sein. Das ist vor allem der Fall, wenn die Selbstständigkeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Sind Sie etwa weniger als 20 Stunden pro Woche im Unternehmen tätig, würde keine hauptberufliche Tätigkeit vorliegen und eine Sozialversicherungspflicht bestehen.

Die korrekte Verwendung der Gewinne einer gGmbH ist für den Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus notwendig. Maßgeblich sind dafür die Prinzipien der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit. Gewinne dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung ausgeschüttet oder verwendet werden, sondern müssen dem Zweck unmittelbar dienen. Daher ist vorgesehen, dass 75% der Gewinne im selben Geschäftsjahr im Sinne des gemeinnützigen Zweckes investiert werden.

Rücklagenbildung teilweise möglich

25% der restlichen Gewinne dürfen zum Aufbau von Stammkapital verwendet werden. Sollen darüber hinaus Gewinne angespart werden, muss dies für eine nachvollziehbare größere Investition geschehen, die wiederum dem ideellen Zweck dient.

Verdeckte Gewinnausschüttung gefährden den Gemeinnützigkeitszweck

Verdeckte Gewinnausschüttungen können etwa bei der Auszahlung überteuerter Gehälter oder der Veranstaltungen unnötiger Firmenevents angenommen werden. Sie verstoßen gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit und gefährden deshalb den Gemeinnützigkeitsstatus.

Die gemeinnützige GmbH profitiert von zahlreichen Steuervorteilen. So muss sie keine Umsatzsteuer abführen, wenn Umsätze im ideellen Bereich, also im Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Zweck erwirtschaftet wurden. Allerdings können in diesem Bereich auch keine Vorsteuern für Ausgaben abgezogen werden.

Dennoch ist die gGmbH vorsteuerabzugsberechtigt, wenn Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Bereich vorhanden sind. Dieser kann in drei Teilbereiche gegliedert werden:

  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • Sonstiger Geschäftsbetrieb

Auf alle Einnahmen im Zweckbetrieb und in der Vermögensverwaltung müssen lediglich 7% abgeführt werden. Vorsteuern sind allerdings voll abziehbar. Im sonstigen Geschäftsbetrieb fallen reguläre 19% Umsatzsteuern an.

Werden also Umsatzsteuern erhoben, ermäßigt und regulär, können Vorsteuern abgezogen werden.

Das soziale Unternehmertum erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Seit der Einführung der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften im Jahr 2013 lösen die gGmbH und die gUG den Verein zunehmend als favorisierte Rechtsform für gemeinnützige Projekte ab.

Die Gründe liegen auf der Hand: Die gemeinnützige GmbH vereint die steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteile einer als gemeinnützig anerkannten Rechtsform mit der kaufmännischen Organisation einer GmbH. Kurze Entscheidungswege machen die gGmbH agiler als den Verein.

Eine gGmbH könnte für Sie die richtige Rechtsform sein, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie möchten eine gemeinnützige Organisation gründen, die
  • Kurze Entscheidungswege vorweist,
  • Über eine kaufmännische Organisation verfügt und
  • Steuerliche Vorteile für sich beanspruchen kann.

Es existieren keine Erleichterungen für die Erstellung des Jahresabschlusses einer gGmbH alleine aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus. Als Kapitalgesellschaft ist die gGmbH zur doppelten Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Lediglich aus der Kategorisierung als Kleinkapitalgesellschaft nach §267a HGB können Erleichterungen entstehen.

Gerade nach der Eintragung im Handelsregister sollten alle erhaltenen Rechnungen genau geprüft werden. Die Daten sind für jedermann öffentlich einsehbar. Betrüger machen sich dies zunutze und versenden illegal Rechnungen für bestimmte Leistungen, welche die meisten Unternehmen nach der Gründung in Anspruch nehmen. So kann es sein, dass Sie eine Rechnung über den Handelsregistereintrag oder zu ihrer kürzlich registrierten Unternehmensdomain erhalten, obwohl sie diese bereits bezahlt haben.

Sehr häufig kommt es vor, dass Startups Opfer von Betrug werden. Gerade in der Anfangsphase sollten Sie daher wachsam sein.

Die Umwandlung eines Vereins in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, wie die gGmbH oder die gUG ist durchaus möglich. Seit der Einführung im Jahr 2013 lösen die gemeinnützigen Rechtsformen den Verein zunehmend ab.

Eine Umwandlung ist zwar komplex, aber durchführbar.

Keine komplette Neugründung notwendig

Es bedarf keiner kompletten Neugründung, sodass Geschäftsbeziehungen und bestehende Verträge mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern behalten werden können. Notwendig sind allerdings:

  • Beschluss der Mitgliederversammlung zur Umwandlung und rechtlichen Prüfung
  • Neue Gesellschaftssatzung mit Verankerung des gemeinnützigen Zwecks
  • Einen Begünstigten, an den das Kapital bei Auflösung oder Liquidation übergeht

Beschließen die Mitglieder die Umwandlung des Vereins in eine gGmbH, muss anschließend der übliche Prozess für eine Neugründung vollzogen werden.

Rechtssicher zu Werben ist ein elementarer Bestandteil eines jeden Unternehmens. Der rechtliche Rahmen darf nicht überschritten werden, da sonst Abmahnungen oder sogar Klagen von Konkurrenten drohen.

In Deutschland wird der rechtliche Rahmen vor allem durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Es betrifft alle gängigen Werbeformate:

  • Werbung auf der eigenen Webseite
  • Werbung über das Telefon
  • Werbung per SMS
  • E-Mail-Marketing
  • Werbung über Social Media
  • Werbung über die Suchmaschine
  • Werbebriefe

Maßgebend ist dabei, dass die Werbung nicht irreführend oder sittenwidrig vergleichend ist.

Eine Werbung ist dann irreführend, wenn sie dazu geeignet ist die angesprochen Zielgruppe zu täuschen oder generell nicht wahrheitsgemäß ist (§5b UWG).

Vergleichende Werbung ist aufgrund ihrer Effektivität beliebt. Unternehmern erscheint es einleuchtend, das eigene Angebot durch Alleinstellungsmerkmale von dem der Konkurrenz abzuheben. Vergleichende Werbung ist generell zulässig, nur darf sie nicht sittenwidrig sein (§6 Abs. 2 UWG).

Wurde der rechtliche Rahmen überschritten, können Konkurrenten abmahnen oder sogar verklagen.

Im Rahmen der Gründungsberatung erörtern wir den rechtlich zulässigen Rahmen des Werbens für Ihr gemeinnütziges Projekt.

Die einfache Zugänglichkeit zu Medien durch das Internet hat für Unternehmer viele Vorteile. Allerdings geschehen dadurch auch zahlreiche Fehltritte im Bereich des Urheberrechts. Da hier unterschiedliche Meinungen zur rechtlichen Zulässigkeit herrschen, sehen wir uns in der Pflicht aufzuklären.

Alle Werke, jeglicher kreativer oder intellektueller Art aus den Bereichen der Kunst, Literatur oder Wissenschaft sind urheberrechtlich geschützt. Dazu gehören auch:

  • Bilder
  • Fotos
  • Grafiken
  • Logos
  • Texte
  • Software
  • Filme
  • Musikstücke
  • Tabellen
  • etc. (§ 2 UrhG)

Wissenswert ist, dass jegliches urheberrechtlich geschütztes Werk nur durch die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers von einem Dritten verwendet werden kann. Häufig geschieht dies in Form einer käuflich erwerblichen Nutzungslizenz.

Es ist dafür irrelevant, ob es sich um professionelle Werke oder etwa Amateurfotografien handelt. Eine Einwilligung ist stets einzuholen.

Ein Verweis reicht nicht aus

Ein häufiger Irrtum liegt darin, dass Werke verwendet werden dürfen, wenn auf den Urheber verwiesen wurde. So nutzen Webseitenbetreiber häufig Bilder und verweisen auf den Fotografen oder Shop-Betreiber verwenden Produktbeschreibungen ohne ausdrückliche Einwilligung des Herstellers. Liegt keine Lizenz vor, handelt es sich um einen urheberrechtlichen Verstoß, der meistens in hohen Rechtskosten mündet.

Die Abkürzung AGB steht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie können als unternehmenseigene Richtlinien für den Geschäftsverkehr verstanden werden. Da Unternehmen häufig sich wiederholende und ähnelnde Geschäfte betreiben, lohnt sich die einmalige Ausarbeitung der Konditionen. So müssen wichtige Vereinbarungen zu Ihren Produkten oder Dienstleistung nicht bei jedem Geschäftsabschluss neu verhandelt werden.

Folgende Themen sind häufig Inhalt von AGB:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackungskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit können AGB sogar von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Nur eine absurde Abweichung ist nicht zulässig. Da die ABG nur gültig sind, wenn sie einer juristischen Inhaltskontrolle standhalten, sollten Sie Ihre AGB anwaltlich erstellen lassen.

Der Diebstahl von intellektuellem Eigentum ist für viele Unternehmen ein schädlicher Faktor. Sind Produkte, Dienstleistungen oder Marketingstrategien erstmal erfolgreich, so kopieren Konkurrenten in der Regel recht schnell. Mit der Anmeldung einer Marke befähigen Sie Ihr Unternehmen zu juristischer Gegenwehr.

Wurde Ihre Marke erfolgreich eingetragen, stehen Ihnen unterschiedliche Mittel zur Gegenwehr zur Verfügung. Hat ein Konkurrent trotz markenrechtlichen Schutzes Ihr geschütztes Element kopiert oder einen sonstigen markenrechtlichen Verstoß begangen, könnten Sie:

  • Eine Berechtigungsanfrage stellen
  • abmahnen,
  • klagen oder
  • eine gerichtliche Verfügung erwirken.

Das deutsche Markenrecht gilt als umfangreich und effizient. Nicht umsonst wurde das europäische Markenrecht, dass sich über den gesamten EU-Raum erstreckt, dem deutschen Recht nachempfunden. Nicht nur Logos, Namen und Grafiken, sondern auch Produktformen, Gerüche und Audioformate können geschützt werden.

Wir empfehlen Ihnen, schutzwürdige Elemente Ihrer gemeinnützigen GmbH schützen zu lassen. Möchten Sie mehr zum Thema erfahren, lesen Sie unseren Artikel zur Anmeldung einer deutschen Marke.

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    Guten Tag, ich beabsichtige, eine gGmbH zu gründen. Eine wichtige Frage zuvor: Dürfen Gelder, die man als gGmbH erhält ausschließlich an die in der Satzung genannte gemeinnützige Organisation “ausgeschüttet” werden oder auch an beliebige andere ebenfalls natürlich gemeinnützige Organisationen? Beispiel: Wir erhalten eine Zahlung/Spende von € 100,00. Davon sollen auf Wunsch des Spenders € 90,00 […]

    gGmbH

    Beruflich bin ich als Facharzt für Allgemeinmedizin in selbständiger Niederlassung tätig. Aufgrund zweier Einsätze in der Ukraine will ich nun gerne eine gGmbH (gerne über sie) gründen. Meine Frage: ist meine Selbständigkeit und die Gründung einer gGmbH kompatibel, auch wenn ich gegebenenfalls ein kleines Gehalt in der gGmbH erhalte? Vielen Dank. Ich warte gespannt auf […]

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