Gründungsberatung: Bundesweit mit Anwalt
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Gründungsberatung – Unternehmensgründung
Die Gründungsberatung ist ein telefonisches Gespräch welches nach Ihren Wünschen mit einem unserer Rechtsanwälte terminiert wird. Zum vereinbarten Termin werden Sie angerufen. unser Anwalt bespricht mit Ihnen ausführlich alle Besonderheiten und Probleme Ihres Einzelfalls.
Es besteht ein besonderer Fokus auf die Rechtsform Ihres Unternehmens. Unsere Anwälte haben bereits viele Gründungsmandate begleitet und kennen die Vor- und Nachteile aller in Betracht kommenden Rechtsformen. So können Sie perfekt beraten werden, und Ihre Unternehmung genau Planen.
Damit Sie häufige Fragen wie:
- „Welche Rechtsform eignet sich für mich?“
- „Welche Schritte sind zur Gründung nötig?“
- „Wie viel kostet die Gründung?“
- „Gibt es Risiken die ich beachten muss?“
rechtssicher beantworten können, bieten wir unseren Mandanten eine ausführlich Gründungsberatung mit unseren Rechtsanwälten an.
Nach der Gründung erstellt der Ihnen zugewiesene Rechtsanwalt die individuellen Gesellschaftsunterlagen – schnell, rechtssicher und zum Festpreis.
Inhaltsverzeichnis
Online Gründung
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Gesellschaft online gründen oder Anfrage senden
Sie können Ihre Gesellschaft direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Gesellschaft. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Gesellschaft
Wir beginnen mit der Gründung Ihrer Gesellschaft. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Was ist die Gründungsberatung?
Mit dem Weg in die eigene Selbstständigkeit kommen schon mit der Planung vor Beginn der eigentlichen Gründung viele Fragen auf, die durchaus auch rechtlicher Natur sein können. Bevor die individuelle Gründung begonnen werden kann, wird zunächst einmal geklärt, welche Rechtsform zu Ihrem Startup oder Unternehmen passt. Schon in dieser Phase treten häufig Fragen auf, die insbesondere die Haftung, die Außenwirkung, den Verwaltungsaufwand, steuerliche Belange, etc. betreffen werden.
Gründungsberatung: Jede Gründung ist anders!
Im Anschluss folgt die eigentliche Gründung. Hierbei sollten alle Schritte von Anfang an gut geplant sein, um nachträgliche Änderungen zu vermeiden, sodass der Gründungsvorgang nicht wiederholt werden muss.
Bei Ihrer individuellen Gründung können Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Rahmen einer umfassenden Gründungsberatung betreuen und beraten lassen. Dies bedeutet, dass die gesamte Gründung von der Erstellung eines detaillierten Gründungsplans bis hin zu dem Abschluss der Gründung rechtssicher durch einen Anwalt betreut wird.
Ablauf der Gründungsberatung
Im Rahmen der umfassenden Gründungsberatung wird zunächst ein individueller Gründungsplan herausgearbeitet. Dieser gut ausgearbeitete Gründungsplan beugt insbesondere nachträglichen Änderungen vor, die nach der Gründungsphase sehr zeit- und kostenintensiv wären!
Im Rahmen der umfassenden Gründungsberatung werden zudem die offenen Fragen des Gründers ausführlich beantwortet und entsprechende Anliegen bezüglich der Gründung bearbeitet. Durch diese intensive Beratung werden die individuellen Einzelheiten des Falls erfasst, um anschließend auf dieser Grundlage die Gründungsunterlagen an die Bedürfnisse und Vorstellungen des Gründers anzupassen.
Die gesamte Gründungsberatung und -betreuung wird auf die Auswahl der Rechtsform zugeschnitten und den Bedürfnissen und Wünschen des Gründers angepasst, damit eine zufriedenstellende und rechtssichere Gründung des Unternehmens gewährleistet werden kann.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Ziele der Gründungsberatung
1. Ziel
Wahl der richtigen Rechtsform
In der Gründungsberatung beziehen sich die meisten Fragen insbesondere auf die Haftung, die Außenwirkung, den Verwaltungsaufwand, steuerliche Belange oder beispielsweise die persönliche Eignung von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Viele dieser Fragen können häufig bereits im Rahmen der kostenlosen Erstberatung vor der Gründungsberatung geklärt werden..
Mittels der Gründungsberatung wird die Wahl der Rechtsform des Unternehmens auf die Bedürfnisse und Wünsche des Gründers zugeschnitten und angepasst. Sollte beispielsweise eine kostengünstige Gründung gewünscht sein, in der die Haftung ausgeschlossen sein soll, so könnte die UG als passende Rechtsform in Betracht kommen.
Steht für die Gründung ein höherer Geldbetrag zur Verfügung und sollen wertvolle Sachen in das Unternehmen eingebracht werden, so könnte die Rechtsform der GmbH von Vorteil sein. Diese genießt das höchste Ansehen im Handelsverkehr in Deutschland.
Scheuen Sie einen höheren Verwaltungsaufwand nicht, wollen aber von den steuerlich günstigsten Entnahmemöglichkeiten profitieren, können Sie sich für eine GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG entscheiden.
2. Ziel
Keine Haftung mit dem Privatvermögen
Die meisten Gründer wollen das Geschäftliche vom Privaten trennen – insbesondere wollen sie ihre private Haftung für Schulden einer möglicherweise nicht erfolgreich verlaufenden Unternehmung nicht durch ihr privates Vermögen ausgleichen. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft nach einer ausführlichen Gründungsberatung führt sie zu diesem Ziel.
Wir raten den meisten Gründern zu einer Rechtsform die ihr privates Vermögen Schützt. Gründen Sie eine UG oder GmbH so fallen die Schulden der Gesellschaft auch nur auf das Betriebsvermögen an. Sie haften damit faktisch nur in der Höhe des Kapitals, welches Sie in die Gesellschaft einzahlen.
3. Ziel
Rechtssichere Gründung
Eines der Hauptziele der anwaltlichen Gründungsberatung ist es, Ihnen eine rechtssichere Gründung durch eine ausführliche Betreuung und Beratung zu gewährleisten. Die Gründungsberatung zielt somit darauf ab, dass während des eigentlichen Gründungsprozesses rechtliche Fehler vermieden werden, die später viel Zeit und Aufwand mit sich bringen können.
Zu der Erfüllung dieses Ziels wird die Gründung erst nach einer ausführlichen Gründungsberatung vorgenommen. Da sich jede Gründung durch Individualität auszeichnet, werden alle wichtigen Details der jeweiligen Gründungssituation von einem Anwalt step-by-step durchgegangen. Erst danach erstellt derselbe Rechtsanwalt speziell an Ihre Bedürfnisse angepasste Gründungsunterlagen.
4. Ziel
Keine Formalitäten
Die Gründung durch eine in der Gründungsberatung erfahrene Anwaltskanzlei entbindet Sie von den meisten Formalitäten des Gründungsprozesses. Dabei steht Ihnen ein in Gründungsfragen versiertes Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung.
Wir gründen Ihre Firma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Vorbereitung Ihrer Gründung
Sorgfältige Vorbereitung Ihrer Gründung unabdingbar
Gründen Sie unter keinen Umständen unbedacht ein Unternehmen. Denn jeder Fehler und jede nachträgliche Änderung Ihres Gesellschaftsvertrages und/oder der Gründungsunterlagen kostet Sie Zeit und Geld. Gegebenenfalls benötigen Sie hierfür einen Gesellschaftsbeschluss, dessen Ausfertigung und Beurkundung weitere anwaltliche und notarielle Kosten verursachen wird. Zudem kann es das Ende einer Unternehmung bedeuten, wenn beispielsweise zwischen mehreren Gründungspartnern Unstimmigkeiten herrschen und keine entsprechenden vertraglichen Regelungen dazu bestehen.
Eine vorausschauende und sorgfältige Planung kann dies verhindern. Im Nachgang zu der Vorbereitung können Sie Ihre Vorstellungen und offenen Fragen im Rahmen der Gründungsberatung mit einem erfahrenen Anwalt besprechen und überprüfen lassen.
Vier grundlegende Schritte zur Vorbereitung der Gründung
Der Gründungsvorgang ist natürlich kein schematischer Vorgang, der sich auf viele kleine Schritte reduzieren lässt. Allerdings gibt es einige wichtige Schritte, die sich immer wieder ähneln und die Sie deshalb bereits bei der Vorbereitung der eigentlichen Gründung beachten sollten.
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Schritt 1 - Einen Businessplan erstellen
Um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einschätzen zu können, sollten Sie zunächst einen ausführlichen Businessplan erstellen. So können Sie sich eine genaue Vorstellung über Ihr Unternehmen verschaffen und dieses auch nach außen hin vermarkten. Der Businessplan ist quasi die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Anhand des Businessplans können Banken, Investoren und Fördergeber die Tragfähigkeit Ihrer Unternehmung in Erfahrung bringen. Zudem wird ersichtlich wie gut Sie Ihr Unternehmen durchdacht haben.
Ihr Businessplan sollte klar strukturiert, mit einem sachlichen Ton geführt und für jeden Leser verständlich sein. Begründen Sie die aufgeführten Argumente und Einschätzungen stets gut. Wenn Sie Schwächen entdecken, sollten Sie gleichzeitig auch Pläne zu möglichen Lösungsansätzen aufführen. Verlieren Sie sich vor allem nicht in Worten. Halten Sie Ihren Businessplan kurz, aber dennoch inhaltsreich. So sollten Sie den Businessplan auf das Wesentliche beschränken und mit Zahlen und Fakten untermauern.
Wie umfangreich ein Businessplan sein sollte, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Der Businessplan sollte vor allem
- die Qualifikationen,
- die Stärken und
- die Schwächen
der Gründerpersonen hervorheben. Zudem sollte Ihre Idee unter Berücksichtigung der Produkte / Dienstleistungen, der rechtlichen Voraussetzungen, der Ziele Ihres Unternehmens und der Vermarktung detailliert beschrieben werden.
Schätzen Sie die Chancen und Risiken Ihrer Unternehmung ein. Es ist empfehlenswert Ihre Marktsituation in Relation zum vorhandenen Wettbewerb anhand der potenziellen Zielgruppe und den Bedürfnissen der dort vorhandenen Kunden einzuschätzen. Ihre Organisation sollte zudem mit dem Sitz und der Ausstattung als auch mit den Mitarbeitern in ihrer Anzahl und Qualifikation Berücksichtigung finden. Arbeiten Sie im Rahmen Ihres Businessplans einen detaillierten Finanz- und Liquiditätsplan sowie auch eine Rentabilitätsvorschau aus.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Stellen Sie beispielsweise durch die gängigen Finanzierungsformen wie etwa: das Darlehen, private Ersparnisse, Investoren oder auch Förderungen sicher, dass Ihre Finanzierung steht.
Überlebenswichtig ist daneben, dass Sie alsbald eine Marketingstrategie ausarbeiten, um unmittelbar nach der Gründung Ihres Unternehmens mit der Akquise von Kunden beginnen zu können.
Schritt 2 - Finanzierung und Marketing
Schritt 3 - Erfassung der rechtlichen Grundfragen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmung tatsächlich in der Form ausgeübt werden kann, die Sie sich vorstellen, indem Sie sich vorab Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung machen.
Sie können hier im Vorfeld eine Aufstellung über Fragen zu der Haftung, der Rechtsform, der Gewinnverteilung, den Einlagen, der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und der Nachfolge als auch der Erbschaft anfertigen. Diese Aufstellung kann dann im Rahmen der Gründungsberatung erfasst und beantwortet werden.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
Schließlich sollten Sie sich unmittelbar vor der Gründung für einen Namen entscheiden, der nicht bereits durch eine andere Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB), nicht irreführend ist und auch genug Unterscheidungskraft hat (§ 18 Abs. 1 HGB).
Der Name sollte Ihre Zielgruppe ansprechen. Zum Glück haben Sie hierbei viel Platz für Kreativität. Phantasie- oder Gesellschafternamen sowie Leistungsbeschreibungen – all das kann in Betracht gezogen und kombiniert werden.
Des Weiteren sollten Sie den zukünftigen Absatzmarkt im Blick haben. Für einen ausländischen Absatzmarkt sollte der Name in jeder Sprache leicht auszusprechen sein. Bei regionalen Produkten hingegen, kann ein englischer Name den Eindruck erwecken, dass die Mentalität der Kunden nicht verstanden wird.
Schritt 4 - Firmennamen aussuchen
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Gesellschaft gründen – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie vor:
- Kostenfreie Erstberatung
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Gründungsprozess
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Ablauf einer Gründung
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Bevor der eigentliche Gründungsprozess Ihrer Selbstständigkeit beginnt, sollte der Weg in Ihre Gründungsberatung zunächst mit einer kostenlosen Erstberatung beginnen. Wie eingangs bereits erwähnt, kommen Ihrerseits schon mit den ersten Gedanken der Planung Ihrer Selbstständigkeit zahlreiche Fragen auf. Häufig betreffen diese aufkommenden Fragen Themengebiete wie etwa die Rechtsform Ihrer Unternehmung, Ihre persönliche Haftung, die Außenwirkung, den Verwaltungsaufwand, steuerliche Belange und die persönliche Eignung der Gesellschafter und Geschäftsführer.
Viele dieser Fragen können bereits mit einer kostenfreien Erstberatung abgedeckt werden. Dabei wird vor allem geklärt welche Rechtsform zu Ihrem Startup passt.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Steht die Wahl Ihrer Rechtsform nach Abschluss der kostenfreien Erstberatung fest, kommt es zu einer umfassenden Gründungsberatung durch Ihren Rechtsanwalt.
Als Hauptziel der anwaltlichen Gründungsberatung ist die Gewährleistung einer rechtssicheren Gründung anzusehen. Die Gründungsberatung zielt somit darauf ab, dass während des eigentlichen Gründungsprozesses rechtliche Fehler vermieden werden, die später viel Zeit und Aufwand mit sich bringen können. Auf ihrer Basis wird Ihr Rechtsanwalt Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag anfertigen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Gründungsprozess
Auf Grundlage der Gründungsberatung wird unsere in Gründungen erfahrene Kanzlei Ihren gesamten Gründungsprozess in die Hand nehmen. Typischerweise übernehmen wir dabei die folgenden Schritte:
✓ Überprüfung Ihres Firmennamens
✓ Erstellung der Gründungsunterlagen – insbesondere der individuelle Gesellschaftsvertrag
✓ Organisation der notwendigen Beurkundungstermine bei den Gründern vor Ort / in Auslandsvertretungen
✓ Gewerbeanmeldung
✓ Steueranmeldung
✓ Individuelle Anpassung des Geschäftsführervertrags
✓ Markenanmeldung
✓ AGB Erstellung
✓ Erstellung von Mitarbeiterverträgen – z. B. Arbeitsverträgen oder Freelancerverträgen
✓ Erstellung von Finanzierungsverträgen wie stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen
Sie werden von den Formalitäten des Gründungsprozesses entbunden und können sich alleine auf Ihr Unternehmen konzentrieren. Dabei steht Ihnen unser Kanzleiteam während des gesamten Gründungsvorgangs zur Verfügung.
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Dauer einer Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer einer Gesellschaft beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister mitunter nur 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung eher 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
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Gründungsberatung – eine UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt auch
- UG,
- UG (haftungsbeschränkt)
- oder umgangssprachlich „1-Euro-GmbH“, „Mini-GmbH“ oder „Kleine GmbH“ genannt,
ist keine eigenständige Rechtsform, sondern vielmehr als eine kleinere Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt: GmbH) anzusehen. Seit ihrer Einführung ist die UG eine gut angenommene Alternative zur bis dahin sehr weit verbreiteten, aber unter Imageproblemen leidenden britischen Limited. Mittlerweile hat die UG diese Rechtsform in Deutschland zum größten Teil verdrängt.
Die Gründung einer UG entbindet die Gesellschafter von ihrer privaten Haftung
Durch die Gründung einer UG entfällt die private Haftung der Gesellschafter für die im Betrieb entstehenden Schulden der Gründer. Sie dient somit vor allem der persönlichen Enthaftung und Risikoverringerung der Gesellschaft.
Die Gründung einer UG mit einer Stammeinlage ab 1 €
Die UG wird umgangssprachlich auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Zurückzuführen ist diese umgangssprachliche Bezeichnung vor allem darauf, dass es sich um eine Variante der GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche Gründung einer GmbH vorgesehenen Mindeststammkapital von 25.000 € handelt. Vielmehr genügt zur Gründung einer UG die Erbringung des Stammkapitals in Höhe von 1 €. Grundsätzlich ist eine höhere Einlage allerdings empfehlenswert, da die Gesellschaft vor allem in ihrer Anfangs-Gründungsphase über ausreichend finanzielle Mittel zum Wirtschaften verfügen sollte.
Mit der Einführung der UG wollte der Gesetzgeber die finanziell schwächeren Gründer vor einer zu großer Haftung bewahren. Dies führt insbesondere in Existenzgründerkreisen zu einer positiven Resonanz in Bezug auf die Gründung einer UG, da damit ein immenser Vorteil durch die haftungsausschließende Form der UG mit Erbringung eines geringeren Stammkapitals im Vergleich zur GmbH besteht.
Die UG ist eine juristische Person
Wie auch ihre „große Schwester“, die GmbH, ist die UG eine Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG), die eigenständig zum Abschluss von Verträgen fähig ist (beispielsweise Kauf-, Miet- und / oder Arbeitsverträge). Wird beispielsweise ein neuer Mitarbeiter für Ihren Betrieb eingestellt, so sind nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern vielmehr die UG als juristische Person Vertragspartner.
Die Firma der UG
Wenn Sie sich für die Gründung einer UG entscheiden, so geht damit auch die eigene Benennung Ihres Unternehmens einher – die sogenannte Firma. Der Name Ihres Unternehmens muss sodann mit der Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ versehen werden (§ 5a GmbHG). Eine Umformulierung des Zusatzes ist nicht zulässig.
Die Leitung der UG durch einen Geschäftsführer:
Wie die GmbH auch, wird eine UG durch einen Geschäftsführer geführt und geleitet (§§ 35 und 5a GmbHG). Als Gesellschafter einer UG müssen Sie nicht zwingend auch die Aufgaben eines Geschäftsführers übernehmen. Vielmehr ist der Geschäftsführer frei wählbar, was wiederum zu einer Verringerung des Haftungsrisikos für Sie führen kann.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung einer UG
Anders als bei Personengesellschaften besteht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der UG grundsätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags (§§ 2 f. und 5a GmbHG). Dieser ist als ein „Grundbaustein“ Ihrer persönlichen Gründung Ihrer UG anzusehen und von höchster praktischer Relevanz. Die individuelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags ist meistens beratungsintensiv und erfolgt nach einer eingehenden Gründungsberatung. Des Weiteren wird die UG nach erfolgreicher Gründung in das Handelsregister eingetragen (§ 7 und 5a GmbHG).
Die Ein-Mann-UG
Sie können eine UG auch alleine gründen – bei der Ein-Mann-UG brauchen Sie als Gründer grundsätzlich keine weiteren Gesellschafter. Dennoch kommen Sie in den Genuss einer Gesellschaftsform, die Ihr privates Vermögen in aller Regel schützen kann.
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Vorteile der UG
Sie haften für Schulden der UG grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen. Wie oben bereits erwähnt genügt zur Gründung einer UG eine Stammeinlage von lediglich 1 €. Der große Vorteil liegt für Sie als Gründer also darin, eine haftungsausschließende Unternehmung mit einer Einlage unterhalb von der 25.000 € / 12.500 € Grenze gründen zu können.
Zudem genießt die UG im Gegenzug zu beispielsweise dem Einzelunternehmen steuerliche Vorteile durch die Körperschaftssteuer (§ 1 Abs. 1 KStG), der Sie als juristische Person unterliegt. Im Vergleich zur Einkommenssteuer (Spitzensteuersatz 45 %) wie beispielsweise beim Einzelunternehmen ist die GmbH in der Besteuerung günstiger, es fallen nur Körperschaft- und Umsatzsteuer an, falls Gewinne in einem folgenden Geschäftsjahr wieder für den Betrieb verwendet werden sollen.
Steuerersparnisse können Sie als Gründer einer UG auch durch die Bildung von stillen Reserven erzielen. Darunter werden Reserven verstanden, die nicht aus Ihrer Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer als der Zeitwert ist.
Nachteile der UG
Falls Sie Investoren an Ihrer UG beteiligen wollen, die selbst nicht Geschäftsführer sind und nicht am Betrieb teilnehmen, ist die UG & Co. KG die vorteilhafte Gesellschaftsform. Denn eine Entnahme und Gewinnbeteiligung ist bei dieser Gesellschaftsform steuerlich vorteilhafter.
Die großen Nachteile der Gründung bestehen wie auch bei der GmbH in den Formalitäten der Gründung, die natürlich für einen Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf sorgen – gerne übernehmen wir deshalb die Gründung Ihrer UG.
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Gründungsberatung – eine GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts und gehört zu den Kapitalgesellschaften. In Deutschland genießt die GmbH einen sehr guten Ruf und hat sich über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Sie ist der absolute „Klassiker“ unter den Gesellschaftsformen.
Die Gründung einer GmbH entbindet die Gesellschafter von ihrer privaten Haftung
Durch die Gründung einer GmbH werden die Gesellschafter von der privaten Haftung für die Schulden ihres Unternehmens befreit. Die GmbH gibt Ihnen als Gründer die Möglichkeit eine die persönliche Haftung ausschließende Gesellschaftsform zu wählen. Mit der Wahl der haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform haften Sie als Gesellschafter grundsätzlich nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Schulden der GmbH. Dieser Haftungsausschluss führt neben der guten Reputation der Rechtsform dazu, dass Sie in der Gründungspraxis von sehr großer Beliebtheit ist.
Die Gründung einer GmbH mit einer Stammeinlage ab 12.500 €
Zur Gründung einer GmbH werden Sie als Gesellschafter ein Geschäftskonto eröffnen und hierauf das erforderliche Mindestkapital zur Gründung einzahlen. Das Stammkapital einer GmbH beträgt zur vollen Haftungsausschließung nach § 5 GmbHG 25.000 €. Allerdings können Sie eine GmbH bereits mit einer Bareinlage in Höhe von 12.500 € gründen (§ 7 Abs. 2 GmbHG) – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von 25.000 € bei einer persönlichen Haftung aller Gesellschafter für den Differenzbetrag von 12.500 €. Der Einlagenbetrag setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können.
Die GmbH ist eine juristische Person
Gemäß § 13 GmbHG ist die GmbH als Kapitalgesellschaft eine juristische Person mit einer „eigenen Rechtsform“, die dadurch zum eigenständigen Abschluss von Verträgen berechtigt ist und selbst Eigentum und andere Rechte erlangen kann.
Die Firma der GmbH
Wenn Sie eine GmbH gründen, geben Sie Ihrem Unternehmen einen Namen – die sogenannte Firma. Der Name Ihres Unternehmens muss sodann mit der Bezeichnung „Gesellschaft mit begrenzter Haftung“„GmbH“ oder „Ges. m. b. H.“ versehen werden (§ 4 GmbHG). Eine Umformulierung des Zusatzes ist nicht zulässig.
Weiterhin darf der Firmenname nicht irreführend sein oder bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet werden. Abgesehen davon sind Sie in der Namenswahl frei – auch ein kreativer Name ist möglich.
Die Leitung einer GmbH durch einen Geschäftsführer
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben werden bei der GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer wahrgenommen – sie können aus dem Kreis der Gründer oder von Außen stammen (§ 35 GmbHG).
Die Ein-Mann-GmbH
Zur Gründung ist mindestens eine Person (Ein-Personen-GmbH oder Ein-Mann-GmbH) notwendig. Es können aber auch beliebig viele weitere Personen am Gründungsakt teilnehmen. Mögliche Gesellschafter können sowohl natürliche und juristische Personen als auch andere Gesellschaften sein.
Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung einer GmbH
Anders als bei Personengesellschaften besteht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH grundsätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags (§§ 2 f. GmbHG). Dieser ist als ein „Grundbaustein“ Ihrer persönlichen Gründung Ihrer GmbH anzusehen und von höchster praktischer Relevanz. Die individuelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags erfolgt nach einer eingehenden Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt. Des Weiteren wird die GmbH nach erfolgreicher Gründung in das Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG).
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Vorteile der GmbH
Die GmbH ist insbesondere auch deswegen sehr attraktiv für viele Gründer, weil sie eine sehr anerkannte Gesellschaftsform bei gleichzeitigem privatem Haftungsausschluss erhalten.
Zudem genießt die GmbH steuerliche Vorteile durch die Körperschaftssteuer (§ 1 Abs. 1 KStG), der Sie als juristische Person unterliegt. Im Vergleich zur Einkommenssteuer (Spitzensteuersatz 45%), der beispielsweise das Einzelunternehmen unterliegt, ist die GmbH mit der Körperschaftssteuer mit 15,6% wesentlich günstiger dran. falls Gewinne in einem späteren Kalenderjahr ausgegeben werden sollen.
Steuerersparnisse können Sie als Gründer einer GmbH schließlich auch durch die Bildung von stillen Reserven erzielen.
Nachteile der GmbH
Falls Sie Investoren an Ihrer GmbH beteiligen wollen, die selbst nicht Geschäftsführer sind und nicht am Betrieb teilnehmen, ist die GmbH & Co. KG die vorteilhafte Gesellschaftsform. Denn eine Entnahme und Gewinnbeteiligung ist bei dieser Gesellschaftsform steuerlich vorteilhafter.
Außerdem kann die Gründung mit einer Stammkapitaleinzahlung von mindestens 12.500 € für viele Gründer zu teuer werden, in einem solchen Fall kommt die Gründung einer UG in Frage.
Die großen Nachteile der Gründung bestehen wie auch bei der UG in den Formalitäten der Gründung, die natürlich für einen Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf sorgen – gerne übernehmen wir die Gründung der GmbH für Sie.
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Gründungsberatung – eine UG & Co. KG gründen
Die UG & Co. KG ist ein Firmenzusammenschluss, indem durch die Gesellschafterverträge einer UG und einer KG miteinander verschmolzen werden. Anstatt eines vollhaftenden Komplementärs, wird die UG an dessen Stelle platziert. Die Haftung wird somit auf die UG umgewälzt, weswegen keine Privathaftung eines Gesellschafters entsteht.
Außenstehende Investoren lassen sich unkompliziert beteiligen, indem sie Kommanditisten der KG werden. Sie müssen nicht in das operative Geschäft der UG & Co. KG involviert werden. Die Beteiligung ist obendrein steuerlich vorteilhaft, da die Gewinne der Kommanditisten lediglich zum Einkommenssteuersatz besteuert werden.
Als UG & Co. KG ist Ihr Unternehmen juritsische Person und kann eigenständig als Vertragspartner auftreten und Geschäfte abschließen.
Auch als einzelner Gründer können Sie eine „Ein-Personen-Gesellschaft“ als UG & Co. KG gründen. Sie werden einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der UG, sowie Komplementär der KG. Sie können dennoch außenstehende Investoren später an Ihrer Gesellschaft beteiligen.
Aufgrund der rechtlichen Doppelnatur der UG & Co. KG gibt es auch einen doppelten fortlaufenden Verwaltungsaufwand. Buchhaltungs- und Steuerpflichten fallen zweimal an. Genauso müssen zwei separate Unternehmen gegründet werden.
UG & Co. KG vereint Prinzipien der Kapital- und Personengesellschaften
Die UG & Co. KG ist eine Kombination aus einer UG und einer KG. Es handelt sich zwar nicht um eine eigene Rechtsform, dennoch ist die UG & Co. KG durch eine über Jahrzehnte gefestigte Rechtsprechung bekannt und geschätzt. Die Prinzipien der GmbH & Co. KG lassen sich auf die UG & Co. KG übertragen.
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Vorteile der UG & Co. KG
Die Gründung einer UG & Co. KG bringt Ihnen zuallererst den Vorteil der privaten Enthaftung. Da der Komplementär die haftungsbeschränkte UG ist und die Kommanditisten der KG höchstens mit ihrer Einlagesumme haften, gibt es kein privates Haftungsrisiko.
Außerdem können durch die Beteiligung als Kommanditisten unkompliziert Investoren, wie Familienmitglieder,in das Unternehmen eingebunden werden. Sie erhalten keine Mitbestimmungsrechte, können jedoch steuerlich Vorteilhaft Gewinne ausschütten lassen.
Die UG & CO. KG kann bereits mit einem Stammkapital von nur 1 €, gegründet werden. In der Praxis wird diese Summe jedoch nicht ausreichen, um die Gründungskosten und die ersten Schritte zu finanzieren. Dennoch ist Sie gerade wegen des geringen Startkapitals für Gründer attraktiv.
Schließlich darf die UG & Co. KG ihren Namen frei wählen. Die Vorschriften entsprechen dabei denen der gewöhnlichen UG.
Nachteile der UG & Co. KG
Wie auch bei der GmbH & Co. KG bedarf es einer Gründung von zwei Gesellschaften, für welche jeweils fortlaufende Verwaltungsaufwendungen anfallen.
Zudem wird der UG & Co. KG im Vergleich zur GmbH & Co. KG ein schlechteres Image zugesprochen, da es keine Anforderungen an das Stammkapital gibt.
Darüberhinaus hat die UG & Co. KG den Nachteil der höheren Gründungskosten verglichen mit der UG. Die Anmeldung zweier Gesellschaften verdoppelt die kosten der Gründung.
Sollten Sie eine Gesellschaft gründen wollen die Sie privat enthaftet, aber keine hohen Kosten verursacht, sollten Sie eine über eine UG Gründung nachdenken.
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Gründungsberatung – eine GmbH & Co. KG gründen
Die GmbH & Co. KG ist keine eigene Rechtsform – sondern ein „Hybrid“ aus einer GmbH und KG und verknüpft die Hauptvorteile dieser beiden Gesellschaftsformen. Die Gründung ist bereits mit einem Stammkapital von 12.500 € möglich – bei der Einzahlung von 25.000 € erfolgt die volle Enthaftung. Die GmbH & Co. KG hat einen hervorragenden Ruf.
Mit der Gründung einer GmbH & Co. KG haften Sie als Gesellschafter der GmbH privat nicht für die Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens. Die Haftung übernimmt die als Komplementärin gegründete GmbH.
Die GmbH & Co. KG begünstigt die Beteiligung von Investoren. Sie können als Gesellschafter der KG (Kommanditisten) steuerlich günstiger am Gewinn beteiligt werden, ohne übliche Gesellschafterpflichten übernehmen zu müssen.
Die GmbH & Co. KG ist eine eigenständige Rechtsperson und kann auch alleine als „Ein-Mann-GmbH & Co. KG“ gegründet werden. Die wichtigsten Vorteile der GmbH & Co. KG sind der Haftungsausschluss verbunden mit einem hervorragendem Image und der Möglichkeit der steuerlich vorteilhaften Beteiligung von Investoren. Ein wichtiger Nachteil der GmbH & Co. KG ist der doppelte Gründungs- und Verwaltungsaufwand.
Während die GmbH seit den 80er Jahren bis heute fortwährend als absoluter „Klassiker“ der Gesellschaftsformen anzusehen ist, galt die GmbH & Co. KG lange Zeit als exotische Gesellschaftsform. Durch eine über Jahre gefestigte Rechtsprechung wandelte die GmbH & Co. KG sich allerdings zu einer durch Leistung gefestigten Gesellschaftsform mit einem hervorragendem Ruf.
Mischform aus einer GmbH und einer KG
Entgegen der GmbH ist die GmbH & Co. KG ein juristisches Konstrukt. Es handelt sich um eine Mischform bestehend aus
- einer Personengesellschaft (KG) und
- einer Kapitalgesellschaft (GmbH).
Die beiden Gesellschaften werden regelmäßig aufeinander abgestimmt und parallel gegründet. Die Besonderheit besteht darin, dass die GmbH bei der Gründung einer GmbH & Co. KG in die Stellung des Komplementärs der KG eingesetzt wird. Durch diesen Vorgang entsteht einer der großen Hauptvorteile der GmbH & Co. KG, der diese Gesellschaftsform für viele Gründer interessant macht: Die Gesellschafter werden von ihrer persönlichen Haftung befreit.
GmbH & Co. KG empfehlenswert für „größere“ Unternehmungen
Allgemein lässt sich zur Differenzierung zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG zusammenfassen:
- die GmbH & Co. KG ist grundsätzlich empfehlenswert, wenn Sie schon nach der Gründung mit höheren Umsätzen rechnen können oder eine Beteiligung von Investoren oder Familienmitgliedern beim Gründungsprozess oder in vorhersehbarer Zukunft geplant ist.
- die GmbH hingegen als „kleine Schwester“ der GmbH & Co. KG ist eher für ein inhabergeführtes Unternehmen geeignet, das zunächst keine Investorenbeteiligung vorsieht.
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Vorteile der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist grundsätzlich eine Gesellschaftsform mit hervorragendem Ruf die ihre persönliche Haftung ausschließt. Neben diesen beiden Vorteilen bietet die GmbH & Co. KG jedoch noch ganz besondere Vorzüge.
Sie bietet Ihnen die Möglichkeit auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten die alltägliche Leitung des Gesamtunternehmens bei den ursprünglichen Gründern zu zentrieren. Damit ist sie die ideale Gesellschaftsform für Investoren oder bei Familiengesellschaften.
Gleichzeitig können Sie Investoren leichter einbeziehen und nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter auf eine steuerlich vorteilhafte Weise am Gewinn des Unternehmens beteiligen.
Bei sehr hohen Umsätzen ist die laufende Gewinnbeteiligung an einem inhabergeführten Unternehmen durch die Gründung einer GmbH & Co. KG vorteilhaft – auch als Einmann-GmbH & Co. KG. In solchen Fällen wäre die GmbH vom Nachteil, weil ein besonders hohes Geschäftsführergehalt nicht mehr angemessen wäre.
Außerdem können Sie die Firma Ihrer GmbH & Co. KG, genau wie bei der einfachen GmbH, frei wählen.
Nachteile der GmbH & Co. KG
Durch die Notwendigkeit der Gründung zweier Gesellschaften (GmbH und KG) entsteht ein doppelter Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Sollte Ihnen die Gründung und Führung zweier Unternehmen zu teuer oder zu aufwendig sein, können Sie stattdessen eine einfach GmbH oder UG gründen. Diese bieten Ihnen ebenfalls den Vorteil der privaten Enthaftung und des guten Rufs im Handelsverkehr.
Sollten Sie vor den Komplexitäten der Gründung zurückschrecken können Sie beruhigt sein. Wir übernehmen in der Gründung alle Formalitäten für Sie, sodass Sie sich alleine auf das Geschäft konzentrieren können.
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Gründungsberatung – eine GbR gründen
Die GbR, oder auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist die Standardform der Personengesellschaft. Wenn Sie als Gründer über:
- Die Gründung mit mehreren Partnern
- Ohne hohe formelle oder materielle Voraussetzungen
- Kostengünstig
- und ohne notwendige Haftungsbegrenzung
nachdenken, könnte die GbR für Sie in Frage kommen.
Überblick zur GbR
Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Schritt in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Das liegt in erster Linie daran, dass die Gründung quasi keine Voraussetzungen hat, es bedarf lediglich eines Zusammenschlusses von mindestens zwei Gesellschaftern (natürliche oder juristische Personen), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck in der durch den Vertrag geregelten Weise zu fördern und zu erreichen (§ 705 BGB).
Der Gesellschaftsvertrag muss dabei nicht einmal schriftlich vorliegen, wobei dies aus vielerlei Hinsicht empfehlenswert ist.
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Vorteile der GbR
Die Gründung einer GbR erfordert keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, obwohl ein solcher sehr dringend zu empfehlen ist! Zudem bedarf es nicht der Eintragung in das Handelsregister und auch nicht der notariellen Beurkundung. Vielmehr können Sie sich als Gründer über die GbR formlos, beispielsweise mündlich oder stillschweigend, sehr wohl auch mit einem Handschlag über die Gründung einer GbR einigen. Deutlich wird dies dadurch, dass eine GbR zu verschiedenen Zwecken gegründet werden kann. Beispielsweise kann selbst eine simple Fahrgemeinschaft eine GbR sein. Bei der GbR besteht keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht und ermöglicht somit eine freie Organisation der Buchhaltung.
Die Gesellschafter einer GbR können sich allerdings freiwillig dazu entscheiden, die GbR in das Handelsregister eintragen zu lassen. Alleine durch diese Eintragung wird die GbR zu einer OHG. Das bedeutet, dass alle Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auch für Ihre Gesellschaft gelten, sobald Sie diesen Schritt vollzogen haben.
Nachteile der GbR
Wenn Sie sich als Gründer für die Gesellschaftsform der GbR entscheiden sollten, ist trotz der unkomplizierten Gründung die Hinzuziehung einer ausführlichen Gründungsberatung ratsam, da die Gründung einer GbR auch erhebliche Risiken birgt.
Hervorzuheben ist insbesondere das Risiko, welches zugleich auch einen der Unterschiede zur UG oder GmbH ausmacht, dass die Gesellschafter persönlich in der Haftung stehen. Eine versierte Gründungsberatung kann hierbei zukünftige Konflikte und Probleme verhindern.
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Gründungsberatung – eine OHG gründen
Eine weitere beliebte Form der Personengesellschaft ist die offene Handelsgesellschaft – auch OHG genannt. Genau wie die GbR ist sie ein Zusammenschluss natürlicher Personen zu einem gemeinsamen Zweck.
Besonderheit sind:
- der Gesellschaftszweck muss ein Handelsgewerbe sein
- Außerdem ist die OHG zur Anmeldung im Handelsregister verpflichtet.
- Dafür darf sie eine Firmierung, also einen eigenen Namen, tragen.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG):
Ab einer gewissen Größe und einem gewissen Umsatz ist jede GbR zur Anmeldung im Handelsregister verpflichtet, dadurch wird sie automatisch zu einer OHG. Indizien für das Vorliegen eines Handelsgewerbes sind insbesondere ein Jahresumsatz ab etwa 250.000 €, mehrere Beschäftigte und Niederlassungen, als auch das Erfordernis einer Buchführung. So ist in einem Kiosk, der durch zwei Freunde geführt wird, kein Handelsgewerbe zu sehen. Durch einen Pizza-Lieferservice mit mehreren Köchen und Fahrern als auch mehreren Niederlassungen jedoch schon eher.
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Vorteile der OHG
Durch die Anknüpfung der OHG an eine bestimmte Größe und einen bestimmten Umsatz, genießt diese Gesellschaftsform ein höheres Ansehen.
Darüber hinaus darf eine OHG einen kreativen Firmennamen tragen, anders als eine GbR. Gegenüber einer GmbH oder UG hat die OHG den Vorteil, der leichteren Gründung und Schließung des Unternehmens.
Nachteile der OHG
Einer der entscheidendsten Nachteile der OHG ist das Fehlen einer privaten Enthaftung. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft wie der UG oder GmbH haften die Gesellschafter der OHG für Schulden des Unternehmens mit ihrem Privatvermögen. Gleichzeitig sind sie jedoch zur Bilanzierung und Anmeldung beim Handelsregister verpflichtet. Daher hat die OHG vor allem in den vergangenen Jahren an Beliebtheit verloren.
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Gründungsberatung – ein Einzelunternehmen gründen
Wenn Sie als Gründer eine Geschäftsidee haben mit der Sie sich „alleine“ in die Selbstständigkeit begeben möchten, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie von der sogenannten „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft“ Gebrauch machen, wie beispielweise eine
Zum anderen können Sie aber auch mit dem sogenannten „Einzelunternehmen“ in Ihre Selbstständigkeit starten.
Das Einzelunternehmen als beliebteste Unternehmensform!
In Deutschland stellt das Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform dar. Etwa 79 % aller Gründer beginnen ihre selbstständige Tätigkeit mit dieser Rechtsform – insbesondere weil Unternehmungen oft zunächst als Kleingewerbe beginnen. Zurückzuführen ist das darauf, dass viele Gründer als Einsteiger sich keine besonders großen Gedanken um den rechtlichen Status Ihrer Selbstständigkeit machen. Häufig wird ein Gewerbe angemeldet, anschließend beispielsweise ein Geschäft eröffnet und somit automatisch der Weg zum Einzelunternehmen geebnet. Erst dann kommt der Schritt zur UG oder GmbH.
Vorteile des Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen benötigt in erster Linie keine Stammeinlage – Sie betreiben es mit Ihrem privaten Kapital.
Ein weiterer Vorteil des Einzelunternehmens gegenüber den juristischen Personen liegt darin, dass die Gründung verhältnismäßig einfach abzuwickeln ist. So kann jeder ein Einzelunternehmen ohne große Hürden und besondere Formalien durch eine Gewerbeanmeldung und anschließende Steueranmeldung gründen. Die Gründungskosten sind gering – dies gilt insbesondere für Kleingewerbetreibende.
Nachteile des Einzelunternehmens
Durch die Gründung eines Einzelunternehmens entsteht eine private Haftung des Gründers für die im Betrieb entstehenden Schulden des Unternehmens. Entgegen einer UG oder GmbH besteht beim Einzelunternehmen keine persönliche Enthaftung und Risikoverringerung des Gründers. Das Einzelunternehmen ist mit Ihnen „personenidentisch“ – Sie haften voll mit Ihrem privaten Vermögen.
Sollten Sie kostengünstig und als Einzelperson in die Selbstständigkeit starten wollen, ohne mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden zu haften, können Sie über die Gründung einer UG nachdenken.
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Gründungsberatung – weitere Gesellschaftsformen
Abgesehen von den Klassischen Gesellschaftsformen helfen wir unseren Mandanten auch bei der Gründung von
- Holding-Gesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gemeinnützigen Unternehmergesellschaften
- Gemeinnützigen GmbHs
Je nach Vorhaben kommen verschiedene Rechtsformen in Betracht. Durch die Gründungsberatung finden wir die perfekte Gesellschaft für Ihre Unternehmung.
Holding
Die Holding ist ein Zusammenschluss aus Mutter- und Tochter-Gesellschaften. Sie bietet dem Gründer den Vorteil der steuerlichen Vermögensverteilung und effektiveren Organisation des Unternehmens.
Nachteil der Holding sind die hohen Gründungs- und Verwaltungskosten. Diese Fallen noch höher an als bei einer GmbH & Co. KG.
Wenn Sie mehr zur Holding wissen möchten, klicken Sie hier.
Aktiengesellschaft
Die AG – oder Aktiengesellschaft – ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter durch Ankauf von Aktien beteiligt werden, und über die Aktionärsversammlung Ihre Rechte ausüben. Hauptvorteil ist, neben der Privatenthaftung, die simple und steuergünstige Beteiligung von Investoren.
Nachteil der AG ist in erster Linie das nötige Stammkapital von 50.000 €.
Mehr zur AG können Sie auf unserer Spezialseite lesen.
Gemeinnützige Gesellschaften
Sowohl die GmbH, als auch die UG können als gemeinnützige Gesellschaft gegründet werden. Dafür müssen Sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und dürfen keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Diese gUG oder gGmbHs bieten dem Gründer in erster Linie enorme Steuervorteile.
Hauptnachteil der gemeinnützigen Gesellschaften ist, dass der Unternehmenszweck sehr beschränkt ist. Eine Gewinnausschüttung ist daher beispielsweise unmöglich.
Wenn Sie mehr zu gUG und gGmbH lesen möchten, können Sie sich auf unseren Seiten informieren.
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Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen.
Satzungen Download
Eine Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Es trifft sowohl die zur Gründung notwendigen, als auch vertiefende Regelungen und bestimmt des Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Die meisten unserer Mandanten erhalten deshalb eine individuelle Satzung.
Wir erstellen individuelle Satzungen für
- UG Gründungen
- GmbH Gründungen
- GmbH & Co. KG Gründungen
- UG & Co. KG Gründungen
- OHG Gründungen
Musterprotokoll Download
Das Musterprotokoll ist die Minimalvariante einer Satzung bzw. Gesellschaftsvertrags. Wichtige vertiefende Regelungen sind nicht enthalten. Deshalb raten wir – falls nur möglich – von einem Musterprotokoll ab. Unsere Mandanten erhalten eine individuelle Satzung – zum gleichbleibenden Festpreis.
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Markenname
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