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Eine gUG gründen

Sie wollen eine gUG gründen, um einem gemeinnützigen Unternehmenszweck nachzugehen und Ihre private Haftung kostengünstig auszuschließen? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre gUG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller gUG Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.

  • Die gUG  kann bereits mit einem Startkapital von 1 Euro gegründet werden
  • Der Unternehmenszweck der Gemeinnützigkeit steht bei der gUG im Vordergrund
  • Die Gründung einer gUG geht mit großen steuerlichen Vorteilen einher
  • Im Gegensatz zu einem Verein oder einer Stiftung, ist die gUG wirtschaftlich aktiv

Wir gründen Ihre gUG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online gUG Gründung oder Terminvereinbarung

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Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer gUG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer gUG

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen gUG Gesellschaftsvertrags, über die Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick gUG Gründung

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Unterform der UG und wurde 2013 geschaffen. Sie bietet Gesellschaften mit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck enorme Steuervorteile. So fallen für gUGs zum beispiel keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer an. Die Gemeinnützigkeit kann auf unterschiedlichsten Themenfelder ausgeübt werden, wie zum Beispiel:

  • der Jugend- und Altenhilfe.
  • dem Umwelt- und Tierschutz.
  • dem Verbraucher- und Denkmalschutz.

Gründer greifen häufig auf die gUG zurück, denn diese bringt die Vorteile der

  • Gründungsmöglichkeit als 1-Personen-UG.
  • effektiven Unternehmensführung durch Geschäftsführer.
  • Privaten Enthaftung der Gesellschafter.
  • Gründung mit nur 1 € Startkapital.

Für Gründer die Kostengünstig mit ihrem Unternehmen starten möchten und gemeinnützig tätig sein wollen, bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung, ist die gUG die optimale Rechtsform.

Umwandlung Ihres bestehenden Unternehmens in eine gUG

Sehr häufig besteht bereits ein Unternehmen. Es wird während der gUG Gründung

  • Ihr bestehender Verein oder auch
  • Ihr Einzelunternehmen/ Ihre  Gesellschaft

in eine gUG umgewandelt. Die Umwandlung passiert im gUG Gründungsprozess und führt zu einer rückwirkenden Einbeziehung der Eingänge- und Ausgänge Ihres Ursprungsunternehmens von bis zu 8 Monaten – dies ist häufig steuerlich vorteilhaft.

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gUG gründen: Gründungspakete im Überblick

Übersicht der Pakete

gUGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gUG Plus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG)?

Die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) wurde im Jahr 2013 geschaffen. Ihre Ursprungsrechtsform, die UG, wurde im Jahr 2008 durch eine Sonderregelung eingeführt. Das Ziel war es eine Rechtsform zu schaffen, welche die englische Limited ersetzen kann. Es wurde damit dem Wunsch deutscher Unternehmer nach einer haftungsbeschränkten Rechtsform mit geringeren Anforderungen an die Stammeinlage, als die für eine GmbH üblichen 12.500€ / 25.000 €, nachgekommen. Durch eine Gesetzesreform im Jahr 2013 wurde die gemeinnützige GmbH geschaffen, deren Recht ebenso auf die gemeinnützige UG anwendbar ist.

Wie wird ein bestehendes Unternehmen in eine gUG umgewandelt?

Sehr oft gibt es bereits ein Unternehmen, aus dem die gUG entstehen soll. In diesen Fällen wird im Gründungsprozess der gUG  das bestehende Unternehmen oder beispielsweise ein Verein  in eine gUG  umgewandelt. Die gängigste Umwandlungsmethode ist beim Verein – anders als bei der Umwandlung gewerblicher Unternehmen – die Beendung und Neugründung. Die Umwandlung läuft in fast allen Fällen mittels Übertragung des Vereinsvermögens (Asset-Deal),  Neugründung der gUG und Vereinsauflösung ab.

Definition der gemeinnützigen UG

Eine gemeinnützige UG ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes gegründet wird. Durch die zunehmende Beliebtheit von Social Entrepreneurship spielt die gUG (haftungsbeschränkt) in Deutschland eine wichtige Rolle. Mittlerweile sind mehr als 2,3 Mio. Angestellte im gemeinnützigen Sektor beschäftigt. Sie definiert sich vor allem durch ihren gemeinnützigen Zweck, der in der Satzung dokumentiert und verankert sein muss.

Als Rechtsform vereint sie die Vorteile der kaufmännischen Organisation mit den Vorzügen der gemeinnützigen Bevorteilung, wie im Vereinsrecht. So profitiert die gUG von Steuererleichterungen, muss keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer abführen und kann öffentliche Ressourcen vergünstigt nutzen.

gUG (haftungsbeschränkt) hat eigene Rechtspersönlichkeit

Als Kapitalgesellschaft hat die gUG eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann selbstständig als Vertragspartner auftreten oder gerichtlich verklagt werden (§§ 13, 5a GmbHG). Werden beispielsweise Mitarbeiter eingestellt oder Betriebsgrundstücke angemietet, so ist nicht der Geschäftsführer oder der Begünstigte der Vertragspartner, sondern die gUG selbst.

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Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der gUG Gründung

Die Gründung einer gUG bietet eine hervorragende Möglichkeit, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein gemeinnütziges Projekt herzustellen. Das Unternehmen profitiert von weitläufigen Steuerfreiheiten.

Ziele der gUG-Gründung sind:

  1. Erreichung des Zustands der Steuerfreiheit
  2. Vereinigung von Gemeinnützigkeit und Vorteile einer UG
  3. Rechtssichere Gründung
  4. Minimierung des formalen Aufwands

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Vorteile und Nachteile der gUG Gründung

Die Rechtsform der gUG bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei einem geringen Stammkapital. Dadurch können Sie kostengünstig und unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so dürfen Gehälter beispielsweise nicht zu hoch sein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer gemeinnützigen UG.

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Vorteile der gUG Gründung

  • Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

    Wie bei einer herkömmlichen UG oder GmbH ist die Haftung auf das Betriebsvermögen beschränkt. Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer haften für Betriebsschulden mit ihrem Privatvermögen (§§ 13, 5a GmbHG).

  • Günstige Gründung - ab 1 € Stammkapital

    Die Gründung der gUG ist bereits mit einem Stammkapital von 1€ möglich und somit deutlich günstiger als die Gründung einer gGmbH, für die 12.500 € / 25.000 € erforderlich sind. Auch die Erstellung der Unterlagen und notarielle Beurkundung sind bei der UG einfacher und somit günstiger.

  • Positives Image durch Gemeinnützigkeit

    Die Gründung der gUG erzeugt ein positives Image aufgrund ihrerer Gemeinnützigkeit. Sowohl für das Unternehmen selber, als auch für beteiligte Gesellschafter, die ebenfalls juristische Personen sein können, kann die Beteiligung an einem gemeinnützigen Unternehmen für Marketingzwecke genutzt werden.

  • Zahlreiche steuerliche Vorteile und Steuerfreiheiten

    Die gUG genießt zahlreiche steuerliche Vorteile und Freiheiten. Sie muss dafür einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dadurch wird sie von der Pflicht zur Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer befreit. Die Ersparnisse können vollständig reinvestiert werden. Zudem müssen für Umsätze aus dem ideellen Bereich keine Umsatzsteuern abgeführt werden. Für die restlichen Umsätze müssen nur verminderte Umsatzsteuern abgeführt werden. Eine genaue Abgrenzung ist hierfür notwendig. Weitere Steuervorteile wie die Befreiung von der Schenkungs- Erbschafts- und Grundsteuer kommen noch dazu.

  • Möglichkeit der Umwandlung zur gGmbH

    Sobald das Stammkapital der gUG auf 12.500 € / 25.000 € angewachsen ist, kann die gUG in eine gGmbH umgewandelt werden. Ob die Umwandlung tatsächlich vollzogen werden soll, liegt in Ihrem eigenem Ermessen (§ 5a Abs. 1 GmbhG).

  • Vergünstigte Inanspruchnahme öffentlicher Ressourcen

    Als gemeinnützige gUG können Sie öffentliche Ressourcen zu vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen. Auch die Inanspruchnahme von Subventionen ist möglich. So werden beispielsweise bürokratische Hürden abgebaut oder u.U. Personal bevorzugt bereitgestellt.

  • Führung durch Fremdgeschäftsführer möglich

    Die gUG kann einen Geschäftsführer bestellen, der nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammt. Durch die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers kann Ihre persönliche Haftung minimiert bzw. ausgeschlossen werden, wenn Sie Gesellschafter der gUG sind und zuvor die Geschäfte geführt haben.

  • Einfacher Gesellschafterwechsel

    Der Wechsel von Gesellschaftern einer gUG kann einfach vollzogen werden. Ist der Gesellschaftsvertrag darauf ausgelegt, können Gesellschafter ihre Anteile an Interessenten verkaufen.

  • Vorteilhafte Annahme von Spenden

    Die gUG ist dazu berechtigt, von anderen Unternehmen und Organisationen Spenden anzunehmen. Sie kann dem Spender eine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausstellen, sodass Verbraucher, Unternehmer und andere Marktteilnehmer ihre eigene Steuerlast senken können. Somit bietet sie einen attraktiven Gegenwert.

  • Kaufmännische Organisation für Vereine und Stiftungen

    Die Gründung einer gUG ermöglicht es Ihnen, einen gemeinnützigen Zweck im Rahmen eines Vereins oder einer Stiftung mit kaufmännischer Organisation anzugehen. Das klassische Vereinswesen wird oftmals als veraltet kritisiert. Die gUG hingegen ist eine moderne Variante für gemeinnützige Organisationen, da sie schnelle Entscheidungswege ermöglicht.

  • Gründung mit nur einer Person

    Die Gründung einer gUG kann komplett durch einen einzelnen Gründer vollzogen werden. Sie sind dann alleiniger Gesellschafter des Unternehmens und stellen gleichzeitig auch den Geschäftsführer.

Nachteile der gUG Gründung

  • Formalitäten bei der Gründung und Verwaltung einer gUG

    Die Gründung einer gUG geht mit einem erhöhten formalen Aufwand einher, als etwa die Gründung eines Vereins.

    Alternative:  Für die Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks könnte theoretisch auch ein Verein gegründet werden. Der bürokratische Aufwand für die Gründung und die Verwaltung der gUG ist höher, dafür bietet ein Verein nicht die unternehmerischen und steuerlichen Vorteile der gUG.

  • Zweck der Gemeinnützigkeit unterliegt strengen Anforderungen

    Die Satzung der gUG muss den gemeinnützigen Zweck fest verankert haben. Zudem unterliegt er der ständigen Prüfung des Finanzamts, das seinerseits die Gemeinnützigkeit für das laufende Geschäftsjahr prüft. Der Status wird jeweils rückwirkend erwirkt. Gehälter für Geschäftsführer und Angestellte müssen einem bestimmten Rahmen unterliegen. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter dürfen nicht vorgenommen werden. Andernfalls wird die Gemeinnützigkeit aberkannt und die Gesellschaft wird steuerpflichtig.

    Alternative: Die Gründung eines Vereins dient ebenfalls der Gemeinnützigkeit. Da diese Struktur ohnehin nur für gemeinnützige Zwecke angedacht ist, besteht hier kein vergleichbares Risiko der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

  • Gehälter dürfen nicht zu hoch ausfallen

    Um den Gesamtcharakter der Gemeinnützigkeit zu wahren, dürfen die Gehälter für Geschäftsführer und Angestellte der gUG nicht zu hoch ausfallen. Sie müssen in einem verhältnismäßigen Rahmen zur ausgeübten Tätigkeit stehen. Fallen Gehälter zu hoch aus, kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

    Alternative: Auch gemeinnützige Unternehmen können selbstverständlich mit einer herkömmlichen UG agieren. Anstelle eines Begünstigten tritt ein Gesellschafter, der auch eine juristische Person sein kann. Lediglich das Geschäftsführergehalt muss angemessen bleiben, wobei der Rahmen höher angesetzt wird, als bei einem rein gemeinnützigen Unternehmen. Es entfallen aber die Steuerfreiheiten.

  • Keine Gewinnausschüttung möglich

    Bei einer gemeinnützigen UG ist eine Gewinnausschüttung an Gesellschafter nicht möglich. Sie würden ihren Status der Gemeinnützigkeit und somit alle Steuervorteile verlieren und fortan als herkömmliche UG agieren müssen. Die Ausschüttung verstößt gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit.

    Alternative: Mit einer reinen UG können Sie Gewinnausschüttungen vornehmen. So könnte beispielsweise ein Verein Gesellschafter einer UG sein und auf diesem Wege beteiligt werden. Andere Gesellschafter könnten mit wirtschaftlichem Eigeninteresse beteiligt sein.

  • Bildung von Rücklagen nur bedingt möglich

    Der Selbstlosigkeit der gUG wurde ein Kapitalaufbau entgegen stehen. Somit müssten jährlich stets 75% der Einnahmen für den gemeinnützigen Zweck investiert werden. Lediglich 25% dürfen zum Aufbau von Stammkapital einbehalten werden. Andere Rücklagen sind nur im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben zu bilden.

    Alternative: Der bedingungslose Kapitalaufbau ist mit einer gewinnorientierten UG (haftungsbeschränkt) möglich.

  • Höherer Buchführungsaufwand als bei Verein

    Die kaufmännische Organisation erfordert eine doppelte Buchführung und eine Bilanzerstellung. Der Verwaltungsaufwand der gUG ist somit ungleich höher als bei einem Verein. Dieser muss erst ab einem Umsatz über 500.000 € eine doppelte Buchführung vornehmen.

    Alternative: Sind mit Ihrem gemeinnützigen Projekt kleinere Umsätze und Gewinne zu erwarten, kann der Verein die bessere Variante sein, wenn Sie den Verwaltungsaufwand minimieren möchten. Alternativ darf auch die GbR lediglich die Einnahmen-Überschussrechnung führen.

  • Notarielle Beurkundung notwendig

    Die gUG benötigt als Kapitalgesellschaft eine notarielle Beurkundung, bevor sie ins Handelsregister eingetragen und das Geschäftskonto eröffnet werden kann. Daher ist die Gründung etwas kostspieliger.

    Alternative: Eine GbR kann auch zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks gegründet werden. In diesem Fall ist allerdings keine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich. Es entfällt jedoch die private Enthaftung für die Gesellschafter.

  • Schlechteres Image als die gGmbH

    Die gUG ist eine relativ neue Form der Kapitalgesellschaft und hat darüberhinaus ein deutlich geringeres Startkapital. Daher ist das Image der gUG im Vergleich zur gGmbH deutlich schlechter. Dies kann gerade im Handelsverkehr problematisch sein, wo die GmbH als absolut renommierteste Gesellschaftsform immer den Vorrang hat.

    Alternative: Sollten Sie eine gemeinnützige Gesellschaft mit einem starken Image gründen wollen lohnt sich die gGmbH als Rechtsform.

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Vorbereitung der gUG Gründung

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bedarf einer umfangreichen und präzisen Planung vorab. Schon vor Beginn des Gründungsprozesses sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um alles zu planen. Eine nachträgliche Änderung der Gesellschaftssatzung kann teuer und umständlich werden. Schlimmer ist es sogar, wenn nur ein Mustervertrag benutzt wird, und im Nachhinein Schwierigkeiten auftreten.

Daher sollten Sie in der Vorbereitung 4 wichtige Schritte beachten.

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  • Schritt 1 - Erstellung des Businessplans

    Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen.

  • Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung und der Vertrieb stehen. Beginnen sie frühestmöglich mit der Akquise für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung.

    Schritt 2 - Finanzierung und Marketing

  • Schritt 3 - Beachtung der rechtlichen Grundfragen

    Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung.

    Wichtige Aspekte sind:

    • Gemeinnützigkeit
    • Rechtsform
    • Vertretung und Geschäftsführung
    • Gesellschafter
    • Begünstigte
    • Stammkapital
    • Nachfolge
    • Erbschaft
  • Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

    Schließlich sollten Sie sich entscheiden, wie Ihre gUG heißen soll. Er  darf nicht irreführend oder bereits vergeben sein (§ 30 Abs. 1 HGB). Zudem muss er Unterscheidungskraft haben (§ 18 Abs. 1 HBG).

    Schritt 4 - Firmennamen aussuchen

Gemeinnützige Unternehmergesellschaft gründen in 12 Schritten – Ablauf der gUG Gründung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf gUG Gründung

Eine gUG Gründung läuft wie folgt ab:

  1. Kostenlose Erstberatung
  2. Anwaltliche Intensivberatung
  3. Prüfung des Firmennamens
  4. Erstellung der Gründungsunterlagen
  5. Überprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
  6. Notarielle Beurkundung
  7. Eröffnung des Geschäftskontos / Einzahlung Stammkapital
  8. Eintragung der gUG ins Handelsregister
  9. Abschlussgespräch
  10. Eröffnungsbilanz
  11. Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
  12. Eintragung in das Transparenzregister

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Ablauf der gUG Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Bevor Sie eines unserer Gründungspakete in Anspruch nehmen, können Sie sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung informieren. Einer unserer Mitarbeiter wird mit Ihnen die wichtigsten und grundlegenden Fragen zur Gründung einer gUG klären. Vordergründig klären wir mit Ihnen, ob die gUG für Ihr geschäftliches Vorhaben geeignet ist und ob das Prinzip der Selbstlosigkeit gewahrt werden kann. Im Anschluss an die Beratung können Sie sich selbstständig für die geeignete Rechtsform entscheiden.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Stellt sich heraus, dass die gUG die beste Wahl für Ihr gemeinnütziges Unternehmen ist, begrüßen wir Sie gerne als Mandant in unserer Kanzlei. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Sie persönlich durch den kompletten Gründungsprozess begleiten. Zunächst werden die juristischen Fragen im Detail geklärt, die den weiteren Verlauf des Prozesses bestimmen. Die Intensivberatung sollte die entsprechende Zeit gewidmet werden. Eine gute Vorbereitung beugt späteren Korrekturen vor, die mit großem Kostenaufwand einhergehen. Ihr Anwalt nimmt sich ausreichend Zeit, um alle Aspekte zu erfassen, die von juristischer Relevanz sind und Ihre Gründung beeinflussen. Aufgrund der Gemeinnützigkeit, wird vor allem die Selbstlosigkeit Ihres Vorhabens überprüft, die für die Erlangung der späteren Steuervorteile notwendig ist. In der Gründungsberatung werden folgende Thematiken besprochen:

    • Wahl der richtigen Rechtsform
    • Der Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
    • Selbstlosigkeit des gemeinnützigen Unternehmenszweckes
    • Begünstigter
    • Stammkapital
    • Gesellschafter
    • Nachfolge
    • Gewinnverteilung
    • Verfügung über Geschäftsanteile
    • Geschäftsführung

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens

    Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).

  • Schritt 4 - Erstellung der Gründungsunterlagen

    Basierend auf den Erkenntnissen der Intensivberatung erstellen wir alle notwendigen Unterlagen für die Gründung. Da der Fokus der gUG auf der Selbstlosigkeit und dem gemeinnützigen Zweck liegt, widmen wir der Darstellung dessen im Gesellschaftsvertrag besonderer Aufmerksamkeit. Damit der Status langfristig gewahrt werden kann, muss die Gemeinnützigkeit in der Satzung verankert werden.

    Zudem arbeiten wir die weiteren Details des Gesellschaftsvertrags in Ihrem Sinne aus. Häufig wird aus Zeitgründen mit einem “Musterprotokoll” gegründet (Anlage zu §2 Abs. 1a GmbHG). Wir passen dieses an Ihre persönlichen Präferenzen an.

    Sie entscheiden über die Form der Gründung

    Je nach Ihren persönlichen Präferenzen erstellen wir die notwendigen Gründungsunterlagen:

    • Sie möchten bestimmte Regelungen für die interne Organisation einbringen – Wir erstellen einen individuellen Gesellschaftsvertrag für Sie!
    • Es bestehen keine Risiken – Wir passen Ihr Musterprotokoll persönlich an.
    • Der Festpreis bleibt bestehen – Unsere Kanzlei bietet die Gründungen zum Festpreis an und zwar unabhängig von der Komplexität der Gründungsunterlagen

    Gesellschaftsvertrag: Gründungskosten der gUG steuerlich absetzen

    Die Gründungskosten sind nur steuerlich absetzbar, wenn mit einer individuellen Satzung gegründet wird. Bei der Gründung mit einem Musterprotokoll können die Gründungskosten höchstens 300 € betragen, um absetzbar sein zu können (Ziff. 5 der Anlage zu § 2 Abs. 1a).

    Für den Krisen- oder Streitfall vorsorgen

    Der Gesellschaftsvertrag für Ihre gUG ist nicht nur der Garant für die Wahrung Ihres Gemeinnützigkeitsstatus, sondern dient auch der Vorsorge für einen Krisen- oder Streitfall. Werden wichtige Haftungsfragen oder die Nachfolge nicht angemessen geregelt, kann im Krisenfall eine finanzielle Schieflage für das Unternehmen drohen. Kühlt das Verhältnis der Gesellschafter im Laufe der Zeit ab, können klare Verteilungs- und Zuständigkeitsregelungen dafür sorgen, dass die Stabilität des gUG weiterhin gewahrt wird.

    Weitere Gründungsunterlagen

    Neben dem Gesellschaftsvertrag müssen weitere Gründungsunterlagen für Ihre gUG erstellt werden. Dazu zählen:

    • Alle relevanten Gesellschafter-/Gesellschaftsbeschlüsse, Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung
    • Gesellschafterliste / Anmeldung zum Handelsregister.

    Schritt 4 - Erstellung der Gründungsunterlagen

  • Schritt 5 - Prüfung der Gemeinnützigkeit

    Die erstellten Gründungsunterlagen werden von uns an das zuständige Finanzamt übermittelt, um den Gemeinnützigkeitsstatus Ihrer Gesellschaft zu prüfen. Nach positiver Bestätigung wird die Gründung fortgesetzt, ansonsten wird der Vertrag nach den Anregungen des Finanzamts angepasst.

  • Schritt 6 - Notarielle Beurkundung

    Sind alle Gründungsunterlagen erstellt, steht der notarielle Beurkundungstermin an. Die erforderlichen Unterlagen gehen vorab an den Notar. Im Termin müssen Sie sich ausweisen.

    Schritt 6 - Notarielle Beurkundung

  • Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos / Einzahlung Stammkapital

    Nach der Beurkundung eröffnen wir für Ihre gUG ein Geschäftskonto bei einer passenden Bank Ihrere Wahl. Sie zahlen das Stammkapital ein. Wir bereiten den Banktermin für Sie vor und stellen Vollmacht sowie Checkliste.

  • Schritt 8 - Handelsregistereintrag

    Ihre gUG wird ins Handelsregister eingetragen (§ 7 GmbHG).

    Schritt 8 - Handelsregistereintrag

  • Schritt 9 - Abschlussgespräch

    Erfahrungsgemäß entstehen auch während der Gründung viele juristische Fragen, die zuvor nicht ersichtlich waren. Daher bieten wir unseren Mandanten ein Abschlussgespräch an. Häufig wird dabei behandelt:

    • Steuerliche Pflichten
    • Gewerbeanmeldung
    • Rechtliche Anforderungen Geschäftsbriefe
    • Rechtssichere Werbung
    • Urheberrecht
    • Unseriöse Rechnungen / Betrugsprävention
    • Notwendige Versicherung
  • Schritt 10 - Eröffnungsbilanz

    Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihrer gUG und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).

    Schritt 10 - Eröffnungsbilanz

  • Schritt 11 - Steuer- und Gewerbeanmeldung

    Basierend auf der Abschlussberatung erstellen wir auf Wunsch  für Ihre gUG die steuerliche und gewerbliche Anmeldung bei den zuständigen Behörden. Wählen Sie das Paket “PLUS”, so  erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie beim zuständigen Finanzamt elektronisch ein (ELSTER).

  • Schritt 12 - Transparenzregister

    Schritt 12 - Transparenzregister

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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine gUG während der Gründung

Falls Sie bereits ein Unternehmen haben, können Sie es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine gUG umwandeln lassen – vor allem:

Die Vorteile einer Umwandlung während Ihrer Gründung:

  • Steuergünstige Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
  • Steuergünstige Zurechnung Ihrer Einnahmen mit bis zu 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer gUG.

Alle Infos zur Umwandlung Ihres Unternehmens in eine gUG

Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Gründung

Nach der Gründung bestehen bestimmte Pflichten, es entstehen aber auch neue Möglichkeiten. Es wird auch Situationen geben, in denen Sie  Hilfe, Rat und Unterstützung benötigen:

  • Pflichten: Transparenzregister, Steuer- und Gewerbeanmeldung, Prüfungsverfahren bzgl. der Gemeinnützigkeit (§ 52 AO), Finanzbuchhaltung und Abschluss, Datenschutz
  • Möglichkeiten: AGB erstellen, gewerbliche Schutzrechte, bestimmte Upgrades, z.B. in gGmbH, Mitarbeiter einstellen, Unternehmen finanzieren und/ oder Förderung beantragen, Gründungsunterlagen upgraden
  • Hilfe und Rat: Steuerberatung, Hilfe gegen Betrugsrechnungen, Abmahnungen, schlechte Bewertungen und andere  Rechtsverletzungen, Vorgehen gegen säumige Schuldner, Hilfe bei Mitarbeiter- oder Gesellschafterstreit, gUG-Verkauf

Möglichkeiten nach der Gründung

  • AGB erstellen

    Es besteht die Möglichkeit, maßgeschneiderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anfertigen zu lassen, um für Ihre geschäftlichen Aktivitäten einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies kann insbesondere dazu beitragen, günstige Regelungen in Bezug auf Haftung, Zahlungsbedingungen und Rechtsschutz nach Ihren Vorgaben zu etablieren.

  • Marke & Design anmelden

    Es ist möglich, Ihre Unternehmensbezeichnung, das Logo und die spezifische Gestaltung Ihrer Produkte als Marke oder Design zu registrieren, um sie vor Imitationen zu schützen. Dadurch sichern Sie sich exklusive Rechte am Erscheinungsbild und an der visuellen Identität Ihrer Produkte und Dienstleistungen.

  • In GmbH umwandeln

    Nach der Gründung Ihrer Gesellschaft haben Sie die Option, diese in eine Rechtsform umzuwandeln, die für Sie vorteilhafter ist. Beispielsweise können Sie eine UG in eine GmbH umwandeln, sobald Sie ein Stammkapital von 12.500 € erreicht haben, was Ihnen eine prestigeträchtigere Rechtsform verschafft.

  • Finanzierung, Förderung, Investoren

    Um neues Kapital für Ihr Unternehmen zu generieren, sollten Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten wie Fördermittel, Investorenansprache oder Bankkredite beraten lassen und einen Businessplan für Gespräche mit Banken erstellen lassen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Investoren zu beteiligen  oder  selbst als Investor auftreten, können Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungsverträge wie stille Gesellschaften, partiarische Darlehen oder Wandelschuldverschreibungen entwerfen lassen. Ebenso ist es möglich, eine Finanzierungsrunde mit Instrumenten wie Term Sheets, Gesellschaftervereinbarungen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) vorzubereiten. In diesem Rahmen können auch Verträge für Wachstumsmodelle, wie Franchisevereinbarungen, in Kombination mit der Finanzierung in Betracht gezogen werden.

  • Vertrag für Ihr Geschäftsmodell erstellen

    Wenn Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell komplex ist und nicht durch einen Standardauftrag mit allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen für Ihre unternehmerischen Bedürfnisse gestalteten Vertrag oder spezifische Auftragsunterlagen anfertigen zu lassen.

  • Ehevertrag abschließen

    Für Unternehmer und Gesellschafter kann es ratsam sein, einen Ehevertrag zu schließen, um im Falle einer Scheidung die finanzielle Belastung zu reduzieren. Dies kann durch das Herausnehmen des Unternehmensvermögens aus der Zugewinngemeinschaft erreicht werden, kombiniert mit einer Ausgleichsregelung, die den Ehepartner auf alternative Weise entschädigt.

  • In Stiftung upgraden

    Sie können die Inhaberstruktur Ihres Unternehmens in eine Stiftung umwandeln, um das entnommene Vermögen dauerhaft zu schützen und es vor Ihrer privaten Haftung abzuspalten.

  • Satzung upgraden

    Im Laufe des Geschäftsbetriebs können sich neue Regelungsbedarfe ergeben, besonders bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, Änderungen in den Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, Erweiterungen des Geschäftsbereichs oder Anpassungen der Investitionsstruktur. Dazu gehören beispielsweise veränderte Abfindungsrechte, abweichende Stimmrechte, neue Zuständigkeiten, die Einrichtung eines Beirats oder Aufsichtsrats, geänderte Abfindungsregelungen, Geheimhaltungspflichten, Schiedsvereinbarungen oder Ausnahmen von Übertragungsbeschränkungen wie “Tag-Along” oder “Drag-Along” Klauseln, die in die Satzung integriert werden können.

    Für besonders heikle Angelegenheiten kann eine separate Gesellschaftervereinbarung nützlich sein. Diese wird oft in einem gesonderten Notartermin parallel zur Beurkundung der Satzung abgeschlossen und muss dadurch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anwendung finden solche Vereinbarungen z.B. bei geheimen Stimmrechtsvereinbarungen, Poolingvereinbarungen, Regelungen zur Vergütung von Organmitgliedern, Vereinbarungen zwischen Investoren, Joint-Venture-Abkommen, Kauf- und Verkaufsoptionen, sowie Bestimmungen zu Leistungen, Unterlassungen, Mitwirkungspflichten, Personal- und Unternehmenspolitik, Sonderrechten für Gesellschafter, Strafklauseln, Mitarbeiterbeteiligungen und Nachfolgeregelungen.

    Alltägliche, jedoch weniger tiefgreifende Regelungen für die Geschäftsführung, wie die Befugnisse der Geschäftsführer oder Zustimmungserfordernisse, werden aus Gründen der Einfachheit in der Geschäftsordnung festgelegt. Ein entsprechendes Muster ist in den Mustervertragspaketen “Rechtssicher” und “PLUS” bei der Gründung enthalten.

  • Weitere Möglichkeiten

    Zu den weiteren wichtigen Optionen zählen: Die stille Beteiligung Ihrer Erben, um deren Eintrittsrecht zu vermeiden, während sie dennoch am Gewinn beteiligt sind; steuerliche Gestaltungsberatung, um den optimalen steuerlichen Rahmen für Ihr Unternehmen zu finden; die Wahl eines Unternehmenssitzes in einer Region mit niedrigerem Gewerbesteuerhebesatz; sowie die Anmeldung und Nutzung von Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern und Lizenzrechten.

Pflichten nach der Gründung

  • Transparenzregister anmelden

    Direkt nach der Eintragung Ihres Unternehmens in das Handelsregister ist es erforderlich, eine Anmeldung beim Transparenzregister vorzunehmen.

  • Steuer & Gewerbe anmelden

    Es ist notwendig, sowohl die Steueranmeldung als auch die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Im PLUS Paket übernehmen wir für Sie die Steueranmeldung und bereiten die Gewerbeanmeldung vor. Zusätzlich erfordern viele Tätigkeiten das Einholen von Genehmigungen oder das Nachweisen von Qualifikationen.

  • USt.- Vor- Anmeldung, FIBU und Abschlüsse

    Es ist ratsam, unmittelbar mit der Durchführung der vorbereitenden Buchrührung zu beginnen, insbesondere sollten Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zeitnah erledigen. Am Ende des Geschäftsjahres ist es erforderlich, den Jahresaschluss zu erstellen. Diese Aufgaben können entweder eigenständig, unter Einsatz professioneller und vollautomatisierter Buchhaltungssoftware, oder durch Beauftragung externer Dienstleister wie Buchhaltungsfirmen oder Steuerberater bewältigt werden.

  • Gemeinnützigkeit

    Es ist ein Finanzamtsverfahrens zur Klärung der Gemeinnützigkeit zu durchlaufen.

  • Weitere Pflichten

    Direkt nach der Unternehmensgründung sollten Sie weitere wichtige Aufgaben beachten: Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung und bestellen Sie gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten . Führen Sie, falls notwendig, die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Sozialversicherung durch. Erstellen Sie ein Impressum und zahlen Sie, im Falle einer gewerblichen Tätigkeit, die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Erhalt der automatischen Aufforderung.

Unterstützungen nach der Gründung

  • Steuerberater

    Es empfiehlt sich, für die Verwaltung Ihrer steuerlichen Belange einen Steuerberater zu engagieren. Dies gilt besonders für die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Erstellung Ihrer Abschlüsse sowie für Beratungen zur steuerlichen Gestaltung und Optimierung.

  • Betrugsrechnungen

    Direkt im Anschluss an die Gründung eines Unternehmens kommt es häufig vor, dass Unternehmer betrügerische Rechnungen erhalten. Dies tritt sowohl nach Eintragungen ins Handelsregister als auch nach Markenregistrierungen auf. Das typische Vorgehen dieser Betrüger besteht darin, den Anschein zu erwecken, als müsste für eine notwendige behördliche Leistung bezahlt werden, obwohl tatsächlich keine solche Leistung geschuldet ist. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass es lediglich bestimmte, festgelegte Gründungskosten gibt und dass andere Kosten von Ihnen nicht zu begleichen sind.

  • Abmahnungen vermeiden

    Seien Sie bei Ihrem öffentlichen Auftritt vorsichtig, um keine Rechte anderer zu verletzen. Ihre Werbeaktionen können durchaus aggressiv sein, aber sie müssen sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen, um gerade bei großer Reichweite Abmahnungen zu vermeiden.

  • Hilfe gegen Rechtsverletzungen

    Es gibt viele Situationen, in denen Ihre Konkurrenten Ihre Rechte verletzen könnten: Ein Produktpirat verletzt Ihr Markenrecht, indem er einen Namen verwendet, der dem Ihren sehr ähnlich ist. Ein Wettbewerber verstößt gegen das Wettbewerbsrecht durch nachweislich unwahre Behauptungen oder den Einsatz unerlaubter Werbemethoden, die Sie belegen können. Ein Konkurrent verwendet Ihre Texte oder Bilder in leicht abgewandelter Form. Gegen solche Rechtsverstöße können Sie sich wehren, indem Sie den Verletzer rechtlich abmahnen, einstweilige Verfügungen beantragen oder Klage auf Unterlassung und Schadensersatz erheben.

    Zudem kommt es häufig vor, dass Unternehmen von Kunden oder manchmal auch von Konkurrenten negative Bewertungen erhalten. Diese Bewertungen können oft durch ein anwaltliches Schreiben an das betreffende Portal, wie zum Beispiel Google, entfernt werden.

    Falls Kunden Ihre Leistungen nicht bezahlen, obwohl Sie diese korrekt erbracht haben und der Kunde zahlungsfähig ist, können Sie gegen diese säumigen Kunden ein Inkassoverfahren  einleiten.

  • Abmahnungen & Rechtsstreit

    Unternehmer werden häufig mit Abmahnungen konfrontiert, oft aufgrund von behaupteten Verletzungen von Urheber-, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechten durch Konkurrenten. Sie können sich rechtlich dagegen verteidigen, indem Sie besonnen reagieren: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, ohne diese genau zu prüfen. Leisten Sie keine Zahlungen, ohne die Forderungen genau zu überprüfen. In vielen Fällen sind sowohl die Zahlungsaufforderungen als auch die Unterlassungserklärungen überzogen formuliert – häufig können Sie mit einer wesentlich niedrigeren Zahlung rechnen und bei übertriebenen Forderungen sogar Gegenansprüche geltend machen. Mit professioneller Unterstützung bei der Abwehr von Abmahnungen lässt sich oft ein günstiger Vergleich erreichen, der ein Gerichtsverfahren und eine weiterführende Auseinandersetzung vermeidet. Sollten Sie dennoch verklagt werden, können Sie sich für die Verteidigung anwaltlich vertreten lassen.

  • Streit mit Mitarbeitern/ Gesellschaftern

    Als Unternehmensgründer, der Mitarbeiter einstellt, könnten Sie in Situationen geraten, in denen Konflikte mit Angestellten auftreten. In solchen Fällen sollten Sie über verschiedene Mittel wie Abmahnungen, Mediation, notfalls auch über Kündigungen oder Schadensersatzforderungen nachdenken. Für die effektive Umsetzung dieser Maßnahmen können Sie rechtliche Unterstützung bei Mitarbeiterkonflikten in Anspruch nehmen.

    Wenn Sie ein Unternehmen zusammen mit anderen Gesellschaftern führen, kann es leider auch zu ernsthaften Streitigkeiten kommen. Oft können solche Konflikte durch Mediation und eine gütliche Einigung beigelegt werden, in manchen Fällen ist jedoch nur eine Kündigung, eine gerichtliche Auseinandersetzung oder der Einsatz von einstweiligem Rechtsschutz möglich. In solchen Fällen eines Gesellschafterstreits ist es ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

  • Unternehmen veräußern

    Ein Unternehmensübergang, auch als Exit bezeichnet, lässt sich auf verschiedene Arten gestalten. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ermöglicht es Ihnen, die Übergabe Ihres Unternehmens gründlich zu planen, um eine reibungslose Fortführung und angemessene Vergütung zu gewährleisten. Die Nachfolge kann intern durch Familienmitglieder oder das Management oder extern durch Verkauf, Pacht oder kombinierte Modelle erfolgen. Bei einem Unternehmensverkauf ist es besonders wichtig, Ihr Unternehmen zu bewerten, den Firmenwert im Vorfeld zu steigern und die Verkaufsverhandlungen geschickt zu führen.

  • Weiterer Rat und Hilfe

    Es ist ratsam, darüber hinaus folgende Unterstützungsleistungen in Betracht zu ziehen: Überprüfung Ihres Gewerbemietvertrags oder etwaiger Mieterhöhungen, Prüfung eines Immobilienkaufvertrags, Überprüfung eines Bauträgervertrags, Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und eine Überprüfung Ihrer Webseite auf mögliche Abmahnrisiken.

Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung

Neben den zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Optionen gibt es viele unternehmerische Möglichkeiten, die Sie als Unternehmer kennen sollten:

  • IT optimieren
  • Es ist jetzt an der Zeit, auch über die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse nachzudenken. Durch den Einsatz von Tools wie KI-Automatisierung oder Betriebs-Apps, Customer Relationship Management (CRM), VOIP-Telefonie, Projektmanagement-Software und Messaging-Tools können wichtige Bereiche Ihres Unternehmens optimiert und automatisiert werden.
  • Marketing optimieren
  • Das Marketing entwickelt sich ständig weiter, insbesondere mit dem Fortschritt der künstlichen Intelligenz und der ständigen Einführung neuer Kommunikationskanäle. Es ist ratsam, Unterstützung in verschiedenen Bereichen des Marketings in Anspruch zu nehmen, darunter Webdesign, Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Verkaufstrichter (Sales Funnel), die Integration von AI-Tools wie Chatbots und die Möglichkeit des Outsourcings von Aktivitäten wie Callcenter oder Social-Media-Management.
  • Finanzierung finden
  • Es ist wichtig, rechtzeitig an die Finanzierung Ihres Unternehmens zu denken. Dies kann verschiedene Optionen umfassen, angefangen bei einem Geschäftskreditrahmen (Dispo) bei Ihrer Hausbank bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfunding, Investorenbeteiligungen oder traditionellen Bankkrediten. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Finanzierungsoptionen wie die KfW oder APO Bank, die je nach Bedarf in Betracht gezogen werden können.
  • Versicherung finden
  • Es ist ratsam, eine umfassende Versicherungsstrategie für Ihr Unternehmen in Betracht zu ziehen. Dies kann verschiedene Versicherungen einschließen, von der Directors & Officers (D&O) Geschäftsführer-Versicherung bis hin zur Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollten Sie auch die Möglichkeit einer Rentenversicherung oder anderer Vorsorgeinstrumente in Betracht ziehen.
  • Operation optimieren
  • Es sind einige grundlegende und entscheidende operative Aspekte zu beachten, darunter die Einrichtung eines Geschäftskontos, die Nutzung einer Buchführungssoftware, die Möglichkeit des Outsourcings von bestimmten Abteilungen, die Wahl einer repräsentativen Geschäftsadresse (möglicherweise im Ausland), die Einrichtung eines Geschäftssitzes an einem Ort mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz oder die Nutzung einer virtuellen Geschäftsadresse.

Exkurs: Transparenzregister

 Auch gUGs müssen wegen des des Geldwäschegesetzes (GwG)  in das Transparenzregister eingetragen werden. Die  Geschäftsführer haben dafür zu sorgen.

Als wirtschaftlich Berechtigte sind Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % anzugeben, aber ggf.  auch  an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte. Wer die Pflicht nicht ernst nimmt riskiert Bußgelder bis 150.000 €.

Gerne helfen wir bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.

Alle Infos zum Transparenzregister

Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss einer gUG

Keine Körperschaftssteuer für die gUG

Wird der gemeinnützige Status vom Finanzamt anerkannt, so muss das Unternehmen keine Körperschaftsteuer zahlen. Dadurch entsteht ein Ersparnis von 15% auf den Betriebsgewinn, der wiederum für Ausgaben im ideellen Bereich investiert werden kann. Es muss allerdings beachtet werden, dass die Gemeinnützigkeit für jedes Jahr unabhängig vom Finanzamt anerkannt wird. Verfällt der Status, muss die Körperschaftsteuer abgeführt werden. Eine steuerberaterische Begleitung ist für die gUG daher besonders wichtig.

Keine Gewerbesteuer

Die gUG ist ebenfalls von der Abführung der Gewerbesteuer befreit. Sie muss zwar eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt vornehmen, aber sie muss keine Steuern abführen, wenn der Gemeinnützigkeitsstatus erhalten bleibt.

Solidaritätszuschlag

Auch der Solidaritätszuschlag ist für die gUG nicht abzuführen.

Kapitalertragsteuer

Eine Befreiung der Kapitalertragsteuer existiert nicht. Allerdings darf die gUG keine Gewinne an seine Gesellschafter auszahlen, da dies den Gemeinnützigkeitsstatus bedroht. Ansonsten müsste eine Kapitalertragsteuer von 25% abgeführt werden.

Auszahlung von Gehältern nur im angemessenen Rahmen zulässig

Damit der Gemeinnützigkeitsstatus gewahrt werden kann, ist die Angemessenheit ausgezahlter Gehälter für die gUG von besonderer Bedeutung. Die Höhe des Gehalts muss stets mit dem im Verhältnis zur ausgeübten Tätigkeit stehen. Andernfalls könnte das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung werten, was zum Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und mit den damit einhergehenden Steuerfreiheiten führen würde.

Befreiung von sonstigen Steuern

Die gUG ist, genau wie die gGmbH, obendrein von der Grundsteuer auf Grundstücke befreit, soweit diese für den ideellen Zweck der Gesellschaft verwendet werden. Auch die Schenkung- und Erbschaftssteuer entfällt.

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Die Organe der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft

Die gUG ist eine juristische Person. Sie tritt daher bei Geschäften selbst als Vertragspartner auf. Damit Handlungen im Geschäftsverkehr vollzogen werden können, bedarf es allerdings Organe. Diese bestehen bei der gUG aus: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Als Besonderheit bedarf es für die gUG eines Begünstigten.

Die Geschäftsführung

Die gUG bedarf eines Geschäftsführers. Er kann von außen als Fremdgeschäftsführer bestellt werden und muss nicht dem Kreis der Gesellschafter entstammen. Die Geschäftsleitung gehört zu seinem Aufgabenbereich. Bei kleineren Gesellschaften ist der Geschäftsführer jedoch häufig mit dem Gründer / Gesellschafter deckungsgleich.

Gesellschafter

Gesellschafter der gUG haben einige Rechte und Pflichten. Anders als bei einer profitorientierten UG steht ihnen kein Recht zur Gewinnentnahme zu.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung dient der Beschlussfassung bestimmter wichtiger Entscheidungen. So beruft sie den Geschäftsführer für die gUG. Zudem werden strategische und grundsätzliche Entscheidungen für die Ausrichtung des Unternehmens gefällt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist für die gUG nicht zwingend vorgeschrieben. Er wird meistens erst ins Leben gerufen, wenn das Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat und dadurch ein erhöhtes Bedürfnis der Kontrolle der Geschäftsführung besteht.

Begünstigter

Der Begünstigte ist eine Besonderheit der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften. Gewinne der gemeinnützigen Gesellschaft dürfen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Stattdessen muss ein Begünstigter benannt werden, welcher im Falle der Liquidation oder Auflösung das Vermögen der gUG erhält. Begünstigte dürfen nur juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Organisationen sein. Daher wird meistens ein fremdes gemeinnütziges Unternehmen als Begünstigter benannt.

Die Organe einer UG

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Kosten der Gründung einer gUG

Übersicht der Pakete

gUGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

gUG Plus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Beratung zu steuerlichen und enthaftenden Gemeinnützigkeitsprivilegen sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • Finanzamtsverfahren Gemeinnützigkeit
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

gUG Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer gUG entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung)
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer gUG zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

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Fragen und Antworten zur Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft

Bei der Gründung einer gUG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie ist die Haftung bei einer gUG?”
  • “Wie wird der Gewinn einer gUG verteilt?” oder
  • “Wann ist eine gUG gemeinnützig?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur gUG Gründung.

Sie können bereits vor der Eintragung der gUG im Handelsregister tätig werden. Dazu müssen allerdings einige Punkte beachtet werden:

  • Sie müssen im Geschäftsverkehr den Briefkopf anpassen. So muss der Zusatz “i.G.” für “in Gründung” an den Unternehmensnamen und den Zusatz gUG (haftungsbeschränkt) angehängt werden.
  • Während dieses Zeitraums ist die Haftung nicht auf das Betriebsvermögen beschränkt. Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
  • Damit Rechnungen gestellt werden können, muss eine vorläufige Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden.

Als einzutragende handelsrechtliche Firma kann die gUG über einen freien Firmennamen verfügen. Somit kann er im Einklang mit ihrer Marketingstrategie oder ihren gemeinnützigen Werten stehen. Dennoch müssen die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden:

  • Der Name darf nicht irreführend oder
  • bereits in Verwendung sein (§ 30 Abs. 1 HGB) und
  • muss unterscheidungskräftig sein (§ 18 Abs. 1 HGB)

Zudem muss das offizielle Kürzel im Geschäftsverkehr angehängt werden. Diese sind “gUG (haftungsbeschränkt)” oder “gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”.

Der Unterschied liegt in der Ausrichtung des Gesellschaftszwecks. Während die klassische UG (haftungsbeschränkt) auf Profitmaximierung und Gewinnabschöpfung zur persönlichen Bereicherung abzielt, verfolgt die gUG einen gemeinnützigen Zweck. Dieser muss fest im Gesellschaftsvertrag verankert sein.

Dadurch entstehen folgende rechtlichen Unterschiede:

  • Die gUG darf den Gesellschaftern keine Gewinne auszahlen.
  • Gehälter der Angestellten und des Geschäftsführers müssen im hervorgehobenen Maße angemessen zu erbrachten Leistung sein, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird.
  • Der Zweck der Gemeinnützigkeit muss fest im Gesellschaftsvertrag verankert sein.
  • Durch den Status der Gemeinnützigkeit erlangt die gUG zahlreiche Steuerfreiheiten.
  • Die gUG muss einen Begünstigten bestimmen, dem das Kapital bei Gesellschaftsauflösung zukommt.
  • Die gUG muss 75% der Einnahmen für den gemeinnützigen Zweck reinvestieren. Lediglich 25% dürfen zum Aufbau von Stammkapital verwendet werden.

Die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) kommt in den Genuss zahlreicher steuerlicher Vorteile. Dafür muss der gemeinnützige Zweck allerdings vom Finanzamt anerkannt werden, was in einer jährlichen Prüfung geschieht.

So muss die gUG:

  • Keine Körperschaftsteuer abführen
  • Keine Gewerbesteuer entrichten
  • Im ideellen Bereich keine Umsatzsteuer abführen
  • Für andere Zwecke nur eine verringerte Umsatzsteuer abführen

Wichtig ist dabei allerdings, dass die Geschäftsvorfälle dem gemeinnützigen Zweck zugeordnet werden können. Andernfalls könnte dadurch oder durch eine Gewinnausschüttung in irgendeiner Form, der Steuervorteil zunichte gemacht werden, indem das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt.

Damit Ihre UG (haftungsbeschränkt) als gemeinnützig eingestuft wird, muss der gemeinnützige Zweck zunächst in der Satzung verankert sein. Dabei müssen die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts nach § 52 AO berücksichtigt werden:

  • Der Geschäftszweck der Gesellschaft muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein.
  • Der Geschäftszweck muss selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt werden. Alle Aktivitäten müssen der Erfüllung des Gesellschaftszweckes dienen. Ein Negativbeispiel wäre etwa die Auszahlung zu hoher Löhne.
  • Durch die Verfolgung des Geschäftszweckes muss die Allgemeinheit gefördert werden. Die Förderung darf nicht nur einem begrenzten Personenkreis zugute kommen.
  • In der Satzung muss ein Begünstigter festgehalten werden, dem das Stammkapital im Falle einer Gesellschaftsauflösung zugutekommt.

Für jegliche Schulden, die im Rahmen der Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes entstehen, haftet das Betriebsvermögen der gUG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch der Geschäftsführer einer gUG (haftungsbeschränkt) haftbar gemacht werden. Dafür muss er etwa persönliches Fehlverhalten verantworten.

Häufig findet derartiges Verhalten in folgenden Bereichen statt:

  • Steuerrecht und Sozialversicherungen
  • Im Zusammenhang mit Insolvenzen
  • Bei Schadensverursachung im Rahmen der Verletzung seiner Sorgfaltspflicht

Somit ist festzuhalten, dass jegliches Fehlverhalten, das gegen die Pflichten eines Geschäftsführers verstößt, zu einer privaten Haftung des Geschäftsführers führt.

Um die Gründung Ihrer gUG möglichst schnell zum Abschluss zu bringen, können Sie eine möglichst schnelle Eintragung der gUG ins Handelsregister voranbringen (§ 7 GmbHG). Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Wählen Sie einen eintragungsfähigen Firmennamen: Bei der Wahl des Firmennamens für Ihre gemeinnützige UG haben Sie die freie Wahl. Sie können einen Namen wählen, der im Einklang mit Ihren gewünschten Image oder den gemeinnützigen Werten des Unternehmens steht. Dennoch müssen firmenrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Wird der Firmenname bei der Eintragung ins Handelsregister abgelehnt, verzögert sich der Prozess um einen Monat. Wir prüfen Ihren Wunschnamen auf die rechtliche Zulässigkeit vor der Eintragung
  • Korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens: Es mag banal erscheinen, doch wird Ihr Firmenbriefkasten falsch beschriftet, kann der Prozess der Eintragung drastisch verlängert werden. Werden die Unterlagen zurückgesandt, so verlängert sich der Prozess um ca. einen Monat
  • Genaue Angabe des Unternehmenszwecks: Für die Eintragung ins Handelsregister muss der Unternehmenszweck exakt benannt werden können. Der Unternehmenszweck der gUG ist in der Regel identisch mit dem gemeinnützigen Zweck. Im Rahmen der Gründungsberatung erfassen wir diesen juristisch korrekt und bringen ihn in den Gesellschaftsvertrag ein.
  • Einzahlung des Kostenvorschusses: Das Registergericht kann Ihre Einzahlung erst bewilligen, wenn der Kostenvorschuss eingezahlt wurde. Sie haben die Möglichkeit diesen bereits vorher in die Kasse des Gerichts einzuzahlen oder beim Notar zu hinterlegen. Somit kann die Zahlung schneller abgeschlossen werden, als wenn Sie erst auf die Aufforderung warten.

Die Frage nach der Buchhaltungskosten ist berechtigt, doch lässt sich hier keine pauschale Antwort geben. Unterschiedliche Faktoren spielen hier eine Rolle:

  • Komplexität des Geschäftsmodells
  • Anzahl der zu buchenden Geschäftsvorgänge
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Lokale oder internationale Ausrichtung des Betriebs
  • Anforderungen an die UG in Abhängigkeit der Größe

Als Kapitalgesellschaft muss die gUG eine doppelte Buchführung vornehmen und einen Jahresabschluss erstellen. Fällt sie in die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften, so können einige Erleichterungen vorgenommen werden. Exemplarische Kosten liegen etwa bei 800 € pro Jahr, wenn jährlich 30 Buchungen vorgenommen werden sowie 1500 € pro Jahr bei 100 Buchungen.

Es existieren keine Anforderungen an die Stammeinlage der UG. Lediglich 1€ müssen symbolisch eingezahlt werden. Im Optimalfall direkt im Zuge der Eröffnung eines Geschäftskontos.

Maßgebliche Bedingungen für die Wahl eines Geschäftskontos

Wir haben bereits zahlreiche gUG-Gründungen für unsere Mandanten vorgenommen. Dahingehend konnten wir vier Kriterien ermitteln, die für die Wahl eines Geschäftskontos von Bedeutung sind:

  • Höhe der Einzelkosten: Oft sind es nicht die Kontoführungsgebühren, die hohe Kosten verursachen, sondern die Kosten für einzelne spezifische Buchungen. Prüfen Sie daher alle Kostensätze genau.
  • Einfache Zugänglichkeit zu Belegen: Ein Online-Banking mit der Möglichkeit zur Ausgabe der Buchungsbelege erweist sich als vorteilhaft.
  • Konservative Banken sind zu bevorzugen: Reine Online-Banken haben sich nicht als vorteilhaft bei der Eröffnung eines Geschäftskontos erwiesen. Da die Vorlage der notariellen Beurkundung für die Eröffnung des Geschäftskontos einer Kapitalgesellschaft notwendig ist, ist der klassische Banktermin zu bevorzugen.
  • Kartenausgabe für Mitarbeiter vorgesehen: Ihr Geschäftskonto sollte die Möglichkeit bieten auch an Mitarbeiter EC- und Kreditkarten auszugeben.

Damit der Gemeinnützigkeitsstatus einer gUG gewahrt wird, darf der Gewinn nur für die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Es gelten dabei die Prinzipien der Unmittelbarkeit und Selbstlosigkeit. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gewinne nicht angespart, sondern unmittelbar für den Zweck verwendet werden müssen. Selbstlos heißt dabei, dass die Höhe der Gehälter für Geschäftsführer und Angestellte stets in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur aufgebrachten Arbeit stehen müssen.

Rücklagenbildung unter Bedingungen möglich

Die Rücklagenbildung ist für gemeinnützige UGs nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese müssen rechtlich in der Satzung der Gesellschaft verankert sein. Anders als die gGmbH kann die gUG generell 25% der Betriebsgewinne einsparen, um Stammkapital aufzubauen. Darüber hinaus könnte eine Rechtfertigung etwa durch die Notwendigkeit der Ansparung für eine größere Investition gegeben sein. Diese Investition hingegen muss wieder der Verfolgung des gemeinnützigen Zweckes dienen.

Vorsicht vor verdeckten Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen verstoßen gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit und führen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer UG, was zum Verlust der Steuerfreiheiten führt. Werden etwa Gehälter ausgezahlt, die nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden.

Die gemeinnützige UG profitiert in erster Linie von Steuererleichterungen. So müssen für Einnahmen, die im ideellen Bereich, also dem gemeinnützigen Geschäftszweck zuzuordnen sind, keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden. Somit können allerdings für Ausgaben in diesem Bereich keine Vorsteuer abgezogen werden. Sie sind als Anschaffungskosten abzusetzen.

Vorsteuerabzugsberechtigt ist die gUG weiterhin, wenn im wirtschaftlichen Bereich agiert wird. Dabei ist in drei Kategorien zu unterscheiden:

  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • sonstiger Geschäftsbetrieb

Einnahmen im Rahmen des Zweckbetriebes und der Vermögensverwaltung müssen lediglich den vergünstigten Steuersatz von 7% abführen.

Für den sonstigen Geschäftsbetrieb fallen regulär 19% Umsatzsteuer an.

Vorsteuer kann demnach in den Bereichen abgezogen werden, wo Umsatzsteuer anfällt. Das sind alle der drei genannten Unterbereiche des wirtschaftlichen Bereichs. Lediglich für den ideellen Bereich können keine Vorsteuer abgezogen werden. Die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und ideellen Bereich kann schwer fallen und sollte im Rahmen der Erstellung der Gesellschaftsvertrags vorgenommen werden.

Social Entrepreneurship gewinnt auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Bis zur Einführung der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften war der eingetragene Verein die gängige Rechtsform für ein gemeinnützige Organisation.

Was für das klassische Vereinswesen eine Bereicherung sein mag, ist für wirtschaftlich orientierte gemeinnützige Organisation ein Ballast: Die langen Entscheidungswege und starken Mitbestimmungsrechte für Vereinsmitglieder. Erst durch die Einberufung einer Mitgliederversammlung können wichtige Entscheidungen gefällt werden, was den Verein im Vergleich zur gUG träger macht.

Die gUG vereint die vorteilhaften Komponenten der kaufmännischen Organisation mit den nützlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit. Dank der Stellung des Geschäftsführers können Entscheidungen schneller getroffen, aber über die Gesellschafterversammlung dennoch Kontrollrechte von Beteiligten wahrgenommen werden. Gleichzeitig kommen die enormen Steuererleichterungen dem gemeinnützigen Zweck zu Gute.

Die gUG ist somit lohnenswert, wenn:

  • Sie eine gemeinnützige Organisation gründen wollen und
  • dabei kurze Entscheidungswege sowie
  • eine kaufmännische Organisation bevorzugen und
  • steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen möchten.

Die gUG ist als Kapitalgesellschaft und Formkaufmann einzuordnen. Daher muss sie eine doppelte Buchführung pflegen und einen Jahresabschluss erstellen. Im Grunde stimmen die Anforderungen des Jahresabschlusses der UG mit denen der gUG überein. Der größte Unterschied liegt darin, dass die gUG auch im Jahresabschluss eine satzungsgemäße Mittelverwendung nachweisen muss.

Alle Rechnungen, die unmittelbar nach der Eintragung ins Handelsregister erhalten werden, sollten genau geprüft werden. Es existiert eine betrügerische Branche, die an neu eingetragene Unternehmen ungerechtfertigte Rechnungen versendet. Die Daten werden aus dem Handelsregister entnommen. Oftmals handelt es sich um Kopien von gerechtfertigten Rechnungen, wie beispielsweise für die Eintragung selbst.

Prüfen Sie jede Rechnung genau. Es könnte sein, dass Sie das Ziel eines Startup-Betrugs werden könnten. Sie laufen sonst Gefahr, gerade nach der Neugründung, eine Rechnung zu begleichen, für eine nicht-existente Leistung.

Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum Thema Startup-Betrug.

Seit der Einführung der Regelungen zu gemeinnützigen Kapitalgesellschaften hat sich der Bedarf an Vereinen drastisch verringert. Aufgrund der kaufmännischen Organisation und der hauptamtlichen Geschäftsführung ist die gemeinnützige UG für viele Organisationen attraktiv geworden.

Die Umwandlung eines Vereins in eine gemeinnützige UG ist zwar etwas kompliziert, aber dennoch möglich. Gerade wenn Vereine ein größeres Kapital angehäuft oder kaufmännisch agieren wollen, ist die Umwandlung tendenziell lohnenswert.

Kein kompletter Neuaufbau notwendig

Es bedarf keiner kompletten Neugründung und Verwerfung der Strukturen des Vereins. Bestehende Verträge können in der Regel übernommen werden. Es bedarf allerdings eines Beschlusses zur rechtlichen Prüfung und Umwandlung durch die Mitgliederversammlung. Wurde dieser nach vereinsrechtlichen Vorgaben gefasst, muss die Satzung für die gUG entworfen werden. Wichtig ist hierbei die Verankerung des gemeinnützigen Zwecks. Zudem muss eine begünstigte Organisation benannt werden, an die das Kapital bei Auflösung übergeht. Wird die Satzung notariell beurkundigt, kann die Gesellschafterversammlung einberufen werden, um den Geschäftsführer zu bestellen. Danach ist der Prozess abgeschlossen.

Die Werbung ist ein elementarer Bestandteil jeder unternehmerischen Handlung. Um für Ihre gemeinnützige UG rechtssicher werben zu können, müssen Sie den rechtlich zulässigen Rahmen kennen.

Andernfalls können Sie durch Wettbewerber oder entsprechende Vereine abgemahnt oder sogar verklagt werden. Derartigen kostspieligen Unterfangen gilt es vorzubeugen. In Deutschland ist vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant. Betroffen sind dabei alle gängigen Werbeformate:

  • Werbung per Webseite
  • Werbung per Telefon
  • Werbung per SMS
  • E-Mail-Marketing
  • Werbung in Social Media
  • Werbebriefe

Generell gilt, dass die Werbung nicht irreführend und nicht verboten vergleichend sein darf.

Irreführend ist eine Werbung dann, wenn sie nicht deutlich oder nicht wahrheitsgemäß ist (5b UWG). Es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die von der angesprochenen Zielgruppe falsch verstanden werden können.

Vergleichende Werbung ist nur in einem rechtlich zulässigen Rahmen erlaubt. Es mag attraktiv erscheinen, sich durch eine entsprechende Kampagne vom Angebot der Konkurrenz abzusetzen und auf die eigenen Alleinstellungsmerkmale aufmerksam zu machen. Dabei sollten Sie beachten, dass sie den Rahmen der Sittenwidrigkeit (§6 Abs. 2 UWG) nicht überschreiten.

Sollten Sie den rechtlichen Rahmen überschritten haben, könnten Konkurrenten und Verbände Sie abmahnen oder verklagen, was in der Regel hohe Rechtskosten und Strafgebühren zur Folge hat.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung erörtert wird mit Ihnen den Spielraum der rechtlichen Zulässigkeit passender Werbung für Ihre gemeinnützige UG.

Das Urheberrecht ist ein wichtiger Aspekt des Unternehmertums. Gerade im Zuge der Digitalisierung und er einfacheren Zugänglichkeit von Medien jeglicher Art sollten Sie die Grundzüge der rechtlich zulässigen Verwendung von Medien kennen. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann zu einer Abmahnung oder einer Klage führen, was wiederum in hohen Kosten mündet.

Viele Urheberrechtsverstöße geschehen im Internet. Die Nachweisbarkeit ist dabei auch für vergangene Verstöße einfach, da ein Screenshot als Beweis ausreicht.

Oft ist der Umfang des Urheberrechts nicht bekannt. Geschützt werden jegliche Werke aus Kunst, Literatur oder Wissenschaft, wie:

  • Bilder
  • Fotos
  • Grafiken
  • Logos
  • Texte
  • Software
  • Filme
  • Musikstücke
  • Tabellen
  • etc. (§ 2 UrhG)

Dabei ist die kommerzielle Absicht irrelevant. Selbst das Foto eines Amateurfotografen, das spontan mit dem Handy aufgenommen wurde, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung. Selbes gilt für Produktbeschreibungen von Händlern, deren Ware gekauft wurde. Sie dürfen nicht einwilligungslos übernommen werden.

Verweis auf Urheber ist ungenügend

Ein vorherrschender Irrlaube ist, dass ein Werk verwendet werden kann, wenn der Nutzer an entsprechender Stelle gewürdigt wird. Dem ist nicht so. Es bedarf stets der ausdrücklichen Zustimmung durch den Urheber in Form einer Nutzungslizenz.

AGB steht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie dienen der Vereinfachung sich wiederholender und ähnelnder Geschäfte. Als gUG können Sie für Ihren eigenen Geschäftsbetrieb AGB anwaltlich erstellen lassen.

Dadurch entfällt der Bedarf, Bedingungen für Ihre Geschäfte stets neu aushandeln lassen zu müssen. Kunden stimmen durch Geschäftsabschluss Ihren Bedingungen zu. Häufig sind folgende Aspekte Vertragsinhalt der AGB:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsweisen
  • Haftung
  • Porto- und Verpackungskosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrechte

Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die AGB von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Wichtig ist jedoch, dass sie einer Inhaltskontrolle standhalten und nicht absurd von den Gesetzen abweichen. Um dies sicherzustellen, sollten Sie die AGB anwaltlich erstellen lassen.

Der Diebstahl von intellektuellen Eigentümern ist ein enormer Schadfaktor für die Wirtschaft. Erfolgreiche Produkte, Dienstleistungen oder Marketingkonzepte werden häufig kopiert. Um dem entgegenzuwirken können Sie eine Marke anmelden lassen.

Ist Ihre Marke eingetragen, stehen Ihnen zahlreiche rechtliche Mittel zur Gegenwehr zur Verfügung.

Sie können

  • eine Berechtigungsanfrage stellen
  • abmahnen,
  • klagen oder
  • eine einstweilige Verfügung erwirken.

Das deutsche Markenrecht ist sehr umfangreich und effizient. So hat es auch dem europäischen Markenrecht als Vorbild gedient. Dabei können nicht nur Logos, Grafiken oder Markennamen, sondern auch Produktformen, Jingles und Slogans geschützt werden.

Wir empfehlen die Anmeldung einer Marke für die schutzwürdigen Elemente Ihrer gemeinnützigen UG. Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Anmeldung einer deutschen Marke.

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