Gesellschaftsrecht – KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Telefonische Erstberatung

Unternehmensrecht – Gründung ihres Unternehmens

Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 im Unternehmensrecht tätig und seitdem auf die bundesweite Beratung von Unternehmern und Gründern in den wichtigsten unternehmerischen Situationen spezialisiert. Die Kanzlei hat in dieser Zeit mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht aktiv betreut.

Bei der Gründung eines Unternehmens begleiten wir unsere Mandanten – von der kostenfreien Erstberatung, einer anwaltlichen Gründungsberatung und der individuellen Erstellung eines Gesellschaftsvertrags bis hin zum Beurkundungstermin und der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

Unser wichtiges Prinzip ist dabei die Preistransparenz: Wir begleiten unsere Mandanten grundsätzlich gegen ein vor der Mandatierung feststehendes Pauschalhonorar.

Wir übernehmen die rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Online Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihr Unternehmen direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrers Unternehmens. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Firma

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Aktuelle Beiträge aus dem Unternehmensrecht

    Ihr Unternehmensrechtsteam

    Andre Kraus
    Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Ahaliya Kapilan
    Rechtsanwältin

    Oksana Enns
    Dipl. Wirtschaftsjuristin

    Sara Garcia Corraliza
    Rechtsanwältin

    und ein Team
    von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten

    Prinzipien

    • KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG

      Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

    • SCHNELL & EINFACH

      Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

    • RECHTSSICHERHEIT

      Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

    • PREISTRANSPARENZ

      Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

    • SPEZIALISIERUNG

      Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

    • LANGFRISTIGKEIT

      Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.

    Aktuelle Fragen unserer Besucher und unsere Antworten

    Die letzten Fragen

      UG als Holding einer GmbH

      Wir haben vor, für unsere Firma eine Holding bei Ihnen zu gründen. Macht es Sinn, eine Holding-UG zu gründen, die eine GmbH gründet. Die UG tritt ja nie nach außen auf. Deshalb müsste es meinem Verständnis nach egal sein, ob die Mutter UG oder GmbH ist. Mit einer UG würde ich aber die Stammeinlage sparen […]

      Verwaltungs-GmbH gründen (Immobilien)

      Hallo. Ich möchte eine GmbH zur Verwaltung meiner Immobilien gründen lassen. Fällt in diesem Fall Gewerbesteuer an? Vielen Dank!

      Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Rückwirkende Auswirkungen?

      Hallo, ich bin seit 14.10.2017 Kleinunternehmer und überlege aus verschiedenen Gründen, trotz eines Jahresumsatzes von unter 17.500EUR im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung zu wechseln. Ich habe dazu mit meiner Steuerberaterin gesprochen und habe Zweifel bzw. Schwierigkeiten, eine ihrer Aussagen nachzuvollziehen. Sie meint, wenn ich ab Januar 2018 zur Regelbesteuerung wechsle, müsste ich alle Rechnungen seit […]

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        • Unternehmensrecht

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