UG auflösen oder löschen

Jährlich werden in Deutschland beinahe so viele Unternehmen liquidiert wie gegründet. Langfristig erfolgreich bleibt nur eine Minderheit aller Unternehmungen. Selbst eine erfolgreiche Geschäftsidee kann irgendwann aufhören, profitabel zu sein. Eine beliebte Gesellschaftsform ist die Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt), Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. In bestimmten Situationen ist es am einfachsten, eine UG wieder zu beenden.
Diese Entscheidung kann zahlreiche Gründe haben:

  • Der Unternehmenserfolg entspricht nicht den Erwartungen der Gründer. Trotz aller Bemühungen konnten keine bemerkenswerten Profite verzeichnet werden. Die Fortführung der Gesellschaft erscheint wirtschaftlich aussichtslos und belastet die Inhaber lediglich mit Kosten. Die Beendung der UG scheint die sinnvollste Entscheidung.
  • Nach der Veräußerung aller bestehenden Vermögensgegenstände soll die Gesellschaft beendet werden. Die UG führt schon längere Zeit nur noch ein Schattendasein.
  • Die erfolgreiche UG soll veräußert werden, doch aktuell findet sich auf dem Markt kein passender Interessent. Die laufenden Kosten sollen gestoppt werden, sodass eine Beendung der Rechtsverhältnisse am sinnvollsten erscheint.

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