• UG & Co. KG gründen: Bundesweit vom Anwalt

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Eine UG & Co. KG gründen

Sie wollen eine UG & Co. KG gründen, um von einer soliden Gesellschaftsform zu profitieren, steuerliche Vorteile zu genießen und Ihre private Haftung kostengünstig auszuschließen? Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung mit  begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre UG & Co. KG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller UG & Co. KG Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.

  • Die UG & Co. KG ist eine abgewandelte Form der KG und damit eine Personengesellschaft
  • Die UG & Co. KG bietet Gründern die Möglichkeit der privaten Enthaftung
  • Komplementär der UG & Co. KG ist die UG als juristische Person
  • Als Kommanditist einer UG & Co. KG haften Sie nur bis zur Höhe der erbrachten Einlage

Wir gründen Ihre UG & Co. KG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Online UG & Co. KG Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre UG & Co. KG direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer UG & Co. KG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer UG & Co. KG

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen UG & Co. KG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation der  Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.

Überblick UG & Co. KG Gründung

Die UG & Co. KG ist eine Mischform aus einer Kapitalgesellschaft, der UG, und einer Personengesellschaft, der KG. Die KG ist die im Geschäftsverkehr auftretende Rechtspersönlichkeit, welche die Geschäfte mit Ihren Vertragspartnern schließt. Dabei können Sie die Möglichkeit der Kommanditisten-Einlage nutzen, um Ihre Unternehmung mit Hilfe von Freunden oder Bekannten zu finanzieren.

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, so dass der Komplementär grundsätzlich privat für Verbindlichkeiten haftet. Bei einer UG & Co. KG ist einzige Komplementärin die GmbH, weswegen eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter dennoch greift.

Besonders sinnvoll ist eine UG & Co. KG wenn Sie:

  • Ihre Privathaftung begrenzen möchten
  • Sie steuerlich ertragreich Geldgeber teilhaben lassen möchten, ohne dass diese Gesellschafter werden
  • Sie eine günstige Alternative zur GmbH & Co. KG suchen

Es werden die UG und KG kombiniert, um die besten Aspekte zu bewahren.

UG & Co. KG gründen: Unsere Pakete

Übersicht der Pakete

UG & Co. KGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

UG & Co. KGPlus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

Was ist eine UG & Co. KG?

Definition der UG & Co. KG

Die UG & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern viel mehr eine Sonderform einer Gesellschaft im deutschen Recht. Sie besteht aus der Kommanditgesellschaft (KG), einer Personengesellschaft, und einer Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH genannt.

Ihre rechtliche Grundlage fußt auf der Rechtsprechung der GmbH & Co. KG, deren kleinere Schwester sie ist. Im Grunde ist sie eine Kommanditgesellschaft, deren Kommanditist anstelle einer natürlichen Person, eine juristische Person in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Besonderheit: Zusammensetzung aus UG und KG

Die UG & Co. KG stellt eine Zusammensetzung aus der Rechtsform der UG und der der KG dar. Es werden dabei zwei Gesellschaften gegründet:

  • die UG als Kapitalgesellschaft
  • die KG als Personengesellschaft

Dabei wird die UG bei der Gründung einer UG & Co. KG in die Stellung des Komplementärs der KG eingesetzt und die Gesellschafter der KG als Kommanditisten werden von einer Haftung mit ihrem Privatvermögen befreit. Als Kommanditist haften Sie nämlich nur bis zur Höhe der erbrachten Einlage.

Haftung der UG & Co. KG

Vorteilhaft ist die UG & Co. KG deswegen, weil keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen haften muss. Der ansonsten vollhaftende Komplementär der KG, wird durch die UG ausgetauscht. Sie haftet höchstens in Höhe ihres Firmenvermögens. Der Komplementär der UG & Co. KG hingegen haftet nur mit seiner Einlage, die er in das Betriebsvermögen erbracht hat. Daher muss kein Beteiligter um einen privaten wirtschaftlichen Totalverlust fürchten. Es existieren allerdings Ausnahmen von der privaten Enthaftung. Diese entstehen meistens nur im Rahmen von privatem Fehlverhalten.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der UG & Co. KG Gründung

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Vorbereitung der UG & Co. KG Gründung

Die Gründung eines Unternehmens, besonders einer Rechtsform wie der UG & Co. KG , bedarf entsprechender Vorbereitung. Spätere Fehler in der Gründung können nur kostspielig korrigiert werden oder erfordern sogar eine Neugründung. Fehler sollten daher grundsätzlich vermieden werden, da sie mit hohen Kosten verbunden sind.

Grundsätzlich ist jede Gründung unterschiedlich. Ein Unternehmen zu gründen ist kein schematischer Prozess. Aufgrund unser langjährigen Erfahrung mit Unternehmensgründungen konnten wir Folgendes feststellen: Eine jede Unternehmensgründung sollte die folgenden vier Schritte durchlaufen, um erfolgreich zu sein.

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  • Schritt 1 - Businessplan

    Durch die Erstellung eines Businessplans erhalten nicht nur Sie selbst, sondern auch außenstehende Interessenten einen Überblick über Ihr Geschäftsvorhaben. Daher sollte die Darstellung möglichst realistisch sein. Die Grundbausteine eines erfolgreichen Businessplans bestehen aus einer Darstellung von:

    • Gründerpersonen
    • Idee
    • Marktsituation
    • Wettbewerbsanalyse
    • Marketingplan
    • Organisation
    • Mitarbeiter
    • Chancen und Risiken
    • Finanzierungsplan
  • Schritt 2 - Konzept für Marketing und Finanzierung

    Für einen erfolgreichen Unternehmensstart sind eine ausreichend geplante Finanzierung und ein erfolgsversprechender Marketingplan notwendig. Die Finanzierung überbrückt die Ausgaben des Unternehmens, bis die ersten Einnahmen realisiert werden können. Der Marketingplan dient der Generierung von Kunden.

    Schritt 2 - Konzept für Marketing und Finanzierung

  • Schritt 3 - Befassung mit juristischen Grundfragen

    Die juristischen Grundfragen einer Unternehmung bedürfen einer umfangreichen Klärung. Dabei sind die Anforderungen stark abhängig vom angestrebten Geschäftsmodell. Die wichtigsten Fragen sollten vor der Gründung geklärt werden, damit Sie Ihr Unternehmen so führen können, wie Sie es sich wünschen.

  • Schritt 4 - Wahl des Firmennamens

    Die Wahl des Firmennamens sollte mit ebenso großer Genauigkeit geplant werden, wie die sonstigen Gründungsaspekte. Bei der Namensgebung der UG & Co. KG haben Sie freie Wahl. Lediglich das entsprechende Kürzel muss angehängt werden.

    Anderweitig können Sie frei entscheiden, welchen Namen Sie wählen. Empfehlenswert ist es, einen Namen zu wählen, der im sonstigen Einklang mit Ihrer Marketing-Strategie steht. Behalten Sie dabei auch Ihre angestrebte Zielgruppe im Blick. Für ein lokales Unternehmen ist ein Firmenname empfehlenswert, der etwa auf regionale Einzigartigkeiten anspielt. Die Kunden sollen einen sofortigen Bezug haben.

    Für eine internationale Kundschaft sollten Sie einen Namen wählen, der auch in anderen Kulturkreisen einen guten Anklang hat.

    Rechtliche Rahmenbedingungen existieren durch den Zwang zur Einzigartigkeit (§ 30 Abs. 1 HGB) sowie der Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1 HGB). Nach Letzterem darf er nicht irreführend sein und muss von anderen Firmeneinträgen klar unterscheidbar sein.

    Schritt 4 - Wahl des Firmennamens

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UG & Co. KG gründen in 11 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt

Die Gründung einer UG & Co. KG läuft wie folgt ab:

  • 1. Kostenlose Erstberatung
  • 2. Intensive Gründungsberatung mit Anwalt
  • 3. Rechtliche Prüfung des Firmennamens
  • 4. Erstellung der Gründungsunterlagen
  • 5. Beurkundung durch Notar
  • 6. Eröffnung von Geschäftskonto und Einzahlung des Stammkapitals
  • 7. Eintragung der UG & Co. KG ins Handelsregister
  • 8. Abschlussgespräch
  • 9. Eröffnungsbilanz
  • 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
  • 11. Eintragung in das Transparenzregister

Die UG & Co. KG entsteht durch Gründung zweier Gesellschaften:

  • Der UG, die als Komplementärin auftritt und haftet sowie
  • der KG, die als Personengesellschaft nach außen auftritt.

Zusammengefasst finden Sie die Reihenfolge, in der eine Gründung stattfindet:

  1. Gründung der UG als Komplementärin
  2. Gründung der KG
  3. ggf. Einbringung der UG-Anteile in die KG

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Vorteile und Nachteile der UG & Co. KG Gründung

Die Rechtsform der UG & Co. KG bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei steuerlich vorteilhafter Behandlung des stillen Investors. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der doppelte Verwaltungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer UG & Co. KG.

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Vorteile der UG & Co. KG Gründung

  • Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

    Als Gründer einer UG & Co. KG können Sie Ihr Privatvermögen vor dem wirtschaftlichen Totalverlust schützen. Lediglich als Geschäftsführer könnten Sie privat haftbar gemacht werden, wenn Sie sich strafrechtlich etwas haben zu schulden kommen lassen oder Ihre Pflicht verletzt haben. Die Insolvenz der UG & Co. KG berührt weder das Privatvermögen des Inhabers der UG, noch dem Komplementär.

  • Steuerlich vorteilhafte Behandlung des stillen Investors

    Der Vorteil der UG & Co. KG ist, dass ein stiller Investor als Komplementär steuerlich vorteilhaft beteiligt werden kann. Bei der reinen UG müsste er Gewinne derart versteuern, dass der Gesamtsatz bei über 50% liegt. Als Komplementär einer UG & Co. KG müssen die Steuern nur in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes zahlen.

  • Eigener Firmenname

    Die UG & Co. KG tritt im Geschäftsverkehr als selbstständige juristische Person auf. Sie als Inhaber schließen also keine Geschäfte in Ihren eigenem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft. Wenn Sie nicht der Geschäftsführer sind, werden Sie namentlich in der Öffentlichkeit nicht erwähnt.

  • Führung durch Fremdgeschäftsführer möglich

    Sie können einen Geschäftsführer von außen für die Aufgabe bestimmen. Theoretisch können Sie sich so aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen oder zumindest die Haftung für die Geschäftsführerpflichten an einen Dritten abgeben.

  • Optimal für Einzelgeschäftsführer und familiäre Beteiligung

    Die UG & Co. KG eignet sich hervorragend für Unternehmer, die als Einzelperson agieren, aber dennoch Familienmitglieder oder andere stille Investoren steuerlich-vorteilhaft beteiligen möchten. Die günstige Gründung ermöglicht den Geschäftsstart für kleinere Betriebe, während Beteiligte als Komplementäre am Betriebsgewinn partizipieren können.

  • Vorteilhafte Mitarbeiterbeschäftigung bei Neugründung

    Wird Ihre UG & Co. KG neugegründet, können Sie Mitarbeiter ausnahmsweise mit einer Befristung von 4 Jahren beschäftigen. Diese Ausnahme gilt für die ersten vier Jahre nach der Gründung. Im Normalfall sind nur 2 Jahre gestattet (§ 14 Abs. 2a TzBfG),

Nachteile der UG & Co. KG Gründung

  • Doppelter Verwaltungsaufwand ➤ UG-Gründung

    Da es sich bei der UG & Co. KG faktisch um zwei Unternehmen handelt, müssen Sie fortlaufend mit einem doppelten Verwaltungsaufwand rechnen. Es müssen voneinander getrennt doppelt Bücher geführt werden. Somit ist der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer GmbH oder UG doppelt so hoch.

    Alternative: Gründen Sie anstatt einer Mischform die UG in Reinform. Zwar entfällt der Vorteil der steuerlich vorteilhaften Beteiligung der Komplementäre, doch es fällt langfristig kein doppelter Verwaltungsaufwand an.

  • Doppelte Gründungskosten ➤ UG Gründung

    Auch für die Gründung der UG & Co. KG fallen doppelte Kosten an. Es müssen für beide Gesellschaften Verträge angefertigt, Gewerbe und Steuern angemeldet sowie Anmeldungen im Handelsregister vorgenommen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss so abgestimmt sein, dass beide Gesellschaften ineinander verstrickt und somit der Charakter der UG & Co. KG erst hergestellt werden kann. Folglich fallen hohe Kosten für die Gründung an.

    Alternative: Auch hier wäre die UG in Reinform eine geeignete Wahl. Für die Gründung fällt lediglich ein einfacher Aufwand an. Da es keine Anforderungen an das Stammkapital gibt, kann theoretisch auch mit 1 € gegründet werden, obwohl faktisch eine höhere Einlagesumme erforderlich ist.

  • Schlechteres Image im Vergleich zur GmbH ➤ GmbH & Co. KG Gründung

    Die UG ist zwar eine anerkannte Rechtsform, bzw. Abwandlung der GmbH, doch genießt sie unter Unternehmern nicht immer dasselbe Ansehen. Das mag auch daran liegen, dass es keine Anforderungen an das Stammkapital gibt. Eine GmbH hingegen kann erst mit 12.500€ / 25.000€ gegründet werden. Daher sehen manche Unternehmer die UG oder auch die UG & Co. KG nicht als etabliert an.

    Alternative: Alternativ sollten Sie eine GmbH & Co. KG gründen, wenn Sie sich einen Imagevorteil verschaffen möchten und es sich gleichzeitig leisten können.

  • Keine Absetzbarkeit des Geschäftsführergehalts bei der KG ➤ UG-Gründung

    Der Geschäftsführer ist für die ordentliche Geschäftsführung verantwortlich. Ihm ist ein Geschäftsführergehalt auszuzahlen, wenn nicht anders vorgesehen. Allerdings kann bei der UG & Co. KG das Gehalt nicht als anteilige Kosten innerhalb der KG abgesetzt werden. Somit mindert das Gehalt lediglich den Betriebsgewinn der UG.

    Alternative: Als Alternative sollte die UG gegründet werden. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der Umfang der Geschäfte noch in überschaubaren Rahmen liegt und die Gewinne der UG gerade die Lebenskosten einer Person decken.

  • Geringere Kreditwürdigkeit ➤ GmbH (& Co. KG)-Gründung

    Die Vorteile der geringen Anforderung an das Stammkapital, das lediglich 1€ betragen muss, steht die geringere Kreditwürdigkeit gegenüber. Banken und Unternehmen wissen, dass die UG & Co. KG theoretisch mit 1€ Stammkapital gegründet wird, weshalb dieser Rechtsform generell eine geringere Kreditwürdigkeit zugeschrieben wird.

    Alternative: Gründen Sie eine GmbH & Co. KG, wenn Sie es sich leisten können. Schon ab einem Stammkapital von 12.500 € ist dies möglich.

  • Höherer steuerlicher Aufwand ➤ UG- oder GmbH-Gründung

    Die UG & Co. KG als Mischform bedarf höherer steuerlicher Expertise. Sie bietet zwar steuerliche Vorteile, doch müssen Betriebsgewinne auch rechtskonform und unter der Anleitung eines Steuerberaters verteilt werden. Grundsätzlich ist ein höherer Beratungsbedarf erforderlich, was seinerseits wiederum in höheren Kosten mündet.

    Alternative: Der Steuerberatungsaufwand ist bei einer UG oder einer reinen GmbH deutlich geringer.

Vergleich UG & Co. KG mit UG

Gemeinsamkeiten der UG und UG & Co. KG bestehen beim Haftungsausschluss – nach Erbringung der Stammeinlage haften die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Zu beachten ist, dass die UG & Co. KG im Verhältnis zur UG aus einer Personengesellschaft in Form der KG und einer Kapitalgesellschaft in Form der UG zusammengesetzt ist. Dabei übernimmt die UG die Rolle der Komplementärin innerhalb der KG, sodass eine juristische Person in Form der UG persönlich haftet und die Gesellschafter von ihrer persönlichen Haftung entbunden werden.

Mehr zu den Vorzügen der UG und der UG & Co. KG lesen Sie nachfolgend.

Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen?

Vielleicht werden Sie sich nun fragen, welche Rechtsform für die Gründung Ihres Unternehmens die richtige ist. Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrem Unternehmen geplant haben. Bei kleinen Unternehmen, die gerade am Anfang stehen und deren Auftragslage noch unsicher ist, reicht eine UG Gründung vollkommen aus.
Rechnen Sie dagegen bereits von Anfang an mit vollen Auftragsbüchern und hohen Gewinnsummen oder haben Sie vor, Geldgeber zu beteiligen oder evtl. auch Familienmitglieder in den Gründungsprozess zu integrieren, ist der UG & Co. KG der Vorzug zu geben.

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Dauer der UG & Co. KG Gründung

Grafik Dauer UG & Co. KG Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer einer UG & Co. KG beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister meist 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer UG & Co. KG 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der UG & Co. KG in das Handelsregister. Nachfolgend eine Übersicht über die durchschnittliche Dauer; je nach Einzelfall kann sie natürlich abweichen.

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Steuern, Buchhaltung und Stammkapital einer UG & Co. KG

Für die meisten Gründer hängt die Wahl der Rechtsform auch von steuerlichen Vergünstigungen und Ersparnissen ab. Daher entschließen sich viele für die Rechtsform der UG & Co. KG.

Die UG wird bei der Gründung einer UG & Co. KG in die Komplementärstellung der KG eingesetzt, was charakteristisch für die Rechtsform der UG & Co. KG ist.

Die UG & Co. KG als Zusammensetzung einer Personengesellschaft (KG) und einer Kapitalgesellschaft (UG) bildet sich steuerlich wie folgt ab:

Steuerliche Behandlung der UG & Co. KG

Bei der steuerlichen Behandlung der UG & Co. KG ist zwischen

  • der KG,
  • der UG und
  • den jeweiligen Gesellschaftern

zu unterscheiden.

Außerdem ist für jeden Mitwirkenden

  • die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
  • die Gewerbesteuer und
  • die Umsatzsteuer zu beachten

Sie sollten in dem Fall, dass Ihr Geschäftsgegenstand auch Grundstücke oder Immobilien beinhaltet, bedenken, dass bei Ihrer Gründung auch die Grunderwerbsteuer anfällt.

Die UG & Co. KG wird wie eine einfache KG und die Komplementär-UG wie eine UG besteuert.
Die Kommanditisten unterliegen als natürliche Personen der individuellen Einkommensteuer.
Für die UG in der Stellung der Komplementärin fällt die sog. Körperschaftsteuer an.
Die Umsatz- und Gewerbesteuer sind von der UG & Co. KG abzuführen.

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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine UG & Co KG während der Gründung

Falls Sie bereits ein Unternehmen haben, können Sie es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine UG & Co KG umwandeln lassen – vor allem:

Die Vorteile einer Umwandlung während Ihrer Gründung:

  • Steuergünstige Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
  • Steuergünstige Zurechnung Ihrer Einnahmen zur UG & Co KG mit bis zu 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer UG & Co KG.

Alle Infos zur Umwandlung Ihres Unternehmens 

Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Gründung

Nach der Unternehmensgründung müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen und können gleichzeitig neue Möglichkeiten nutzen. Zudem werden Sie möglicherweise Hilfe und Beratung benötigen.

Pflichten beinhalten die Anmeldung beim Transparenzregister, Steuer- und Gewerbeanmeldungen

Möglichkeiten umfassen die Erstellung von AGB, das Anmelden gewerblicher Schutzrechte und die Finanzierung bzw. Beantragung von Fördermitteln

Hilfe und Rat können Sie in Bereichen wie Steuerberatung, Abwehr von Abmahnungen, Umgang mit schlechten Bewertungen und anderen Rechtsverletzungen suchen.

Möglichkeiten nach der Gründung

  • AGB verfassen

  • Marke oder Design schützen

  • Mitarbeiterverträge aufsetzen

  • Finanzierung oder Förderung erhalten

  • Vertrag für Ihr Geschäftsmodell aufsetzen

  • Ehevertrag für Unternehmer

  • In Stiftung upgraden

  • Gesellschaftsvertrag upgraden

Pflichten nach der Gründung

  • Transparenzregister

  • Steuer- und Gewerbeanmeldung

  • USt.- Vor- Anmeldung, FIBU

  • Weitere Pflichten

Unterstützungen nach der Gründung

  • Steuerberatung nutzen

  • Betrugsrechnungen erkennen

  • Abmahnungen und Klagen abwehren

  • Vorgehen gegen Rechtsverletzungen

  • Mitarbeiter- oder Gesellschafterstreit

  • Unternehmensverkauf oder Nachfolge

Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung

Neben den zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Optionen gibt es viele unternehmerische Möglichkeiten, die Sie als Unternehmer kennen sollten:

  • IT optimieren
  • Zum Beispiel AI Automation- oder Operation- Apps, CRM usw.
  • Marketing optimieren
  • Zum Beispiel Webdesign, SEA, SEO, Callcenternutzung usw,
  • Finanzierung finden
  • Dispo, Investoren, Bankkredit, Investoren oder Fördermittel
  • Versicherung finden
  • Zum Beispiel Directors & Officers-Versicherung, Betriebshaftpflicht, Altersversorgung
  • Operation optimieren
  • Geschäftskonto, FIBU-Software, Geschäftsadresse usw.

Die Organe der UG & Co. KG

Die UG & Co. KG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und tritt bei Geschäften daher selbst als Vertragspartner auf (§ 13 GmbHG). Als juristische Person benötigt sie Organe, die ihre Handlungen bestimmen. Da es sich faktisch um ein Konstrukt aus zwei Gesellschaften handelt, das im Rahmen der Kommanditgesellschaft gleicht, sind die Organe ebenfalls ähnlich.

Die Geschäftsführung

Der Geschäftsführer der UG & Co. KG ist in der Regel der Geschäftsführer der UG. Wenn im Gesellschaftsvertrag so eingebracht, kann die Geschäftsführung der UG auch die KG führen. In der Regel hat die Geschäftsführung der Komplementär-UG die alleinige Geschäftsführungsbefugnis (§ 164 HGB).

Rechtliche Anforderungen an den Geschäftsführer

Als Geschäftsführer der UG kommt nur eine natürliche Person in Frage. Sie muss volljährig und uneingeschränkt rechtsfähig sein (§ 6 GmbHG). Zudem können Einschränkungen existieren, wenn die Person wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG).

Die Organe einer UG

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Kosten der UG & Co. KG Gründung

Übersicht der Pakete

UG & Co. KGRechtssicher

€689,–zzgl. € 130,91 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit umfassender anwaltlicher Beratung und individueller Vertragserstellung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video- oder Telefoncall 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • --
    • --
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • Muster-Eröffnungsbilanz
    • --
    • --
    • --

UG & Co. KGPlus

€939,–zzgl. € 178,41 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie alle Anmeldungen inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
    • Elektronische Durchführung Transparenzregisteranmeldung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung
    • Transparenzregisteranmeldung

UG & Co. KG Kosten im Überblick

Bei der Gründung einer UG & Co. KG entstehen die folgenden Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie VertragsunterlagenFestpreis: 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) für die UG und
zwischen 120,- und 236,- € für die KG
IHK Überprüfung FirmennameSoweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).Kostenfrei oder ab 45,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 170,- € für die UG und 120,- € für die KG
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei
IHK BeitragAb 115,- €
Eintrag TransparenzregisterEintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.

Gründung einer UG & Co. KG zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Gründungskosten steuerlich absetzbar

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.

Rabatt für Seriengründer oder Holdings

Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.

Fragen und Antworten zur Gründung einer UG & Co. KG

Bei der Gründung einer OHG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie haftet der Geschäftsführer der UG & Co. KG?”
  • “Wie wird der Gewinn einer UG & Co. KG verteilt?” oder
  • “Kann ich bereits vor der Eintragung ins Handelsregister mit der UG & Co. KG tätig werden?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur UG & Co. KG Gründung.

Die Firmengründung Ihrer UG & Co. KG ist bereits eingeleitet worden und Sie möchten so schnell wie möglich tätig werden? Sie können unter gewissen Umständen schon Ihre ersten Geschäfte tätigen, auch bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Dazu müssen Sie allerdings auf Folgendes achten:

  • Auf dem Briefkopf sollte an Ihren Unternehmensnamen und das Kürzel der Zusatz „i.G.“ für in Gründung angehängt werden.
  • Während dieser Zeit haften Gesellschafter der UG & Co. KG privat und nicht nur das Betriebsvermögen.
  • Damit Rechnungen gestellt werden können, bedarf es einer vorläufigen Steuernummer.

Auch wenn der Name der UG & Co. KG frei gewählt werden kann, unterliegt er gesetzlichen Anforderungen. Sie sollten den Namen in Einklang mit Ihrer Marketing-Strategie wählen. Generell dürfen Unternehmensnamen:

  • nicht irreführend (§30 Abs. 1 HGB)
  • müssen unterscheidungskräftig (§18 Abs. 1 HGB) und
  • einzigartig (§ 30 Abs. 1 HGB) sein.

Das offizielle Kürzel „UG & Co. KG“ muss zudem an den Namen angehängt werden, wenn Sie ihn im Geschäftsverkehr verwenden.

Der Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Komplementär-Gesellschaft. In beiden Fällen übernimmt die Kapitalgesellschaft die Rolle des Komplementärs in der KG. Die Unterschiede liegen vor allem in den Gründungsanforderungen an die Gesellschaft. Die GmbH kann erst mit 12.500 € bzw. 25.000 € gegründet werden.

Dafür genießt sie ein höheres Ansehen in Geschäftskreisen und meistens auch eine höhere Bonität.

Für die Gründung der UG existiert eine Anforderung an das Stammkapital in Höhe von 1€. Allerdings können keine Sacheinlagen erbracht werden, was bei der GmbH & Co. KG möglich ist.

Der Unterschied liegt darin, dass die UG (haftungsbeschränkt) eine Kapitalgesellschaft ist. Die UG & Co. KG ist wie eine Kommanditgesellschaft zu verstehen, die aus zwei einzelnen Unternehmen besteht. Hier wird anstelle des Komplementärs der Kommanditgesellschaft die haftungsbeschränkte UG eingesetzt.

Die UG & Co. KG ist in dem Sinne keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt. Der Vorteil besteht in der Aufhebung der privaten Haftbarkeit einer Privatperson. Die Vollhaftung wird auf das Betriebsvermögen der UG abgewälzt, weshalb am Ende keiner der Gesellschafter für Betriebsschulden mit seinem Privatvermögen haften muss.

Die UG & Co. KG bietet zudem steuerliche Vorteile, wenn es um die Beteiligung von stillen Investoren geht. Sie können als Kommanditisten am Geschäftserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Wenn Sie Gewinne entnehmen, müssen diese lediglich in der Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert werden.

Stille Gesellschafter einer UG hingegen zahlen über 50% Steuern, wenn sie dem Betriebsvermögen Geld entnehmen.

Die Geschäftsführung einer UG & Co. KG obliegt meistens der Geschäftsführung der UG. In den überwiegenden Fällen ist die Geschäftsführung deckungsgleich mit der KG, da der operative Geschäftsbetrieb in der UG liegt.

Geschäftsführer können auf unterschiedlichen Wegen privat haftbar gemacht werden. Das ist vor allem der Fall, wenn sie ein grobes Fehlverhalten zu verschulden haben.

Das Fehlverhalten stammt dabei häufig aus den Bereichen:

  • Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Schadensverursachung durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
  • Strafrechtlich-relevantes Verhalten

Sollte ihm Fehlerhalten nachgewiesen werden können, müssen Geschäftsführer mit privater Haftung und sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gründer und Inhaber einer UG & Co. KG können unter Umständen einer Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Tätigkeit nicht als Selbstständigkeit anerkannt wird. Ist etwa ein Gesellschafter als Geschäftsführer tätig, während er weniger als 49% der Anteile hält, handelt es sich eher um ein Nebeneinkommen aus Kapitalanlagen. Er ist sozialversicherungspflichtig.

Für die Gründer einer UG & Co. KG existieren keine Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherung. Er unterliegt der Sozialversicherungspflicht und muss sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen.

Für die Eintragung der UG & Co. KG ins Handelsregister muss das erforderliche Stammkapital sowie die Haftsummen auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt worden sein. Nach mehreren hunderten Unternehmensgründungen haben wir festgestellt, dass sich nicht jedes Geschäftskonto eignet.

Darauf sollten Sie bei der Kontoauswahl achten: 

  • Überprüfen Sie die einzelnen Kostensätze der unterschiedlichen Buchungsarten. Auf Dauer können sich zahlreiche unterschiedliche Buchungen zu einem hohen Kostensatz akkumulieren.
  • Online-Belege sind ausreichend. Auf schriftliche Belege kann verzichtet werden.
  • Reinen „Online-Banken“ stehen wir teilweise skeptisch gegenüber. Konservative Banken haben sich als nachhaltiger erwiesen. Sie sind kooperativer, wenn es um die Eröffnung eines Geschäftskontos im Rahmen eines Termins geht.
  • Prüfen Sie zudem, ob auch Ihre Mitarbeiter Zugriff auf Ihr Konto haben können. EC- und Kreditkarten sollten für Mitarbeiter ausstellbar sein.

Ja, sie können den Eintrag der UG & Co. KG beschleunigen. Wir helfen Ihnen bei einer schnellstmöglichen Eintragung. Sie können von Ihrer Seite mitwirken:

  • Wahl eines eintragungsfähigen Firmennamens: Sie sollten darauf achten, dass Ihr Firmenname eintragungsfähig ist. Er sollte weder irreführend noch bereits in Verwendung sein. Zudem muss er eine Unterscheidungskraft haben. Sollte Ihr Firmenname abgelehnt werden, verzögert dies die Eintragung um ca. einen Monat. Wir nehmen für Sie eine firmenrechtliche Anfrage bei der IHK vor.
  • Korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens: Die korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens ist elementar. Andernfalls können Ihre Unterlagen nicht zugestellt werden, was wiederum eine unnötige Verzögerung nach sich zieht.
  • Korrekte Angabe des Unternehmenszwecks: Eine korrekte Bezeichnung des Unternehmenszweckes ist für eine Eintragung bei der IHK vorausgesetzt. Die pauschale Beschreibung ist für einen Eintrag ins Handelsregister nicht ausreichend. Wir beraten Sie bei der Ermittlung der korrekten Bezeichnung.
  • Einzahlung des Kostenvorschusses: Sie müssen den Kostenvorschuss für die Eintragung beim zuständigen Registergericht einzahlt haben. Der Betrag kann entweder auf Anforderung bezahlt, beim Notar hinterlegt oder in die Kasse eingezahlt werden.

Es existiert eine kriminelle Branche, die darauf spezialisiert ist, neugegründete Unternehmen zu betrügen. Gerade Neugründern fehlt häufig Erfahrung einschätzen zu können, welche Rechnungen gerechtfertigt sind und welche ignoriert werden können.

Da Ihre Geschäftskontaktdaten im Handelsregister veröffentlicht sind, kann jeder darauf zugreifen und Ihnen eine ungerechtfertigte Rechnung ausstellen. Prüfen Sie daher in der Anfangsphase Ihre Rechnungen genau und hinterfragen Sie dessen Rechtfertigung.

Generell obliegt die Gewinnverteilung der UG & Co. KG den Eigentümern des Unternehmens. Die Höhe und Häufigkeit der Gewinnverteilung ist Gegenstand des Gesellschaftsvertrags. In den meisten Fällen findet die Gewinnverteilung einmal pro Jahr statt.

In den meisten Fällen hängt die Höhe des Gewinnanteils vom Verhältnis des eingezahlten Stammkapitals oder der Haftsumme des jeweiligen Gesellschafters oder Kommanditisten zum Gesamtkapital des Unternehmens ab. Wer mehr einzahlt erhält eine höhere Gewinnbeteiligung.

Eine Ausschüttung kann un- oder regelmäßig erfolgen, sofern ein Betriebsgewinn erzielt wurde.

Eine pauschale Bezifferung der Buchführungskosten einer UG & Co. KG wäre irrsinnig. Die genauen Kosten sind von der Komplexität der Unternehmensstruktur und der Art des Geschäftsmodells abhängig. Dabei kommen unterschiedliche Faktoren zur Geltung:

  • Die Komplexität des Geschäftsmodells
  • Die Anzahl der Buchungsvorgänge
  • Die Anzahl der Mitarbeiter
  • Die Ausrichtung des Betriebs
  • Der Umfang der Unternehmensstruktur
  • Die Anzahl der Gesellschafter
  • Steuerrechtliche Anforderungen

Eine UG & Co. KG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Da es sich um zwei Unternehmen handelt, müssen auch zwei unabhängige Bücher geführt, Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt werden. Dadurch sind die Kosten der Buchführung einer UG & Co. KG in der Regel höher als bei einer reinen UG. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 1.500 € bis 3.000 € pro Jahr. Die Kosten können verringert werden, wenn etwa der Geschäftsbetrieb lediglich in einer der beiden Gesellschaften abgewickelt wird.

Unter bestimmten Umständen kann es eine Nachschusspflicht für die Gesellschafter der UG & Co. KG geben. Anders als bei der GmbH oder der GmbH & Co. KG existiert keine gesetzliche Nachschusspflicht.

Sie muss bei der UG & Co. KG sowohl für Gesellschafter der UG als auch für Kommanditisten der KG vertraglich geregelt werden. Meistens wird sie für Krisenzeiten bei drohender Insolvenz oder mangelnder Liquidität zum Einsatz kommen.

Das Werben ist ein elementarer Bestandteil Ihrer Selbstständigkeit. Jeder Unternehmer muss sich damit auseinandersetzen, um neue Kunden zu generieren und den Gewinn zu maximieren. Es herrscht jedoch ein gesetzlicher Maßstab, der das Werben reguliert. Um teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder Vereinen zu vermeiden, sollten Sie sich mit dem Wettbewerbsrecht und dem rechtssicheren Werben vertraut machen. Die häufigsten Formen des Werbens sind:

  • Telefonakquise
  • Werbung per Fax
  • SMS-Werbung
  • Email-Marketing
  • Werbebriefe
  • Anzeigen in Social Media und Suchmaschinen

Unabhängig von Ihrem Werbeformat, muss die Werbung rechtlich zulässig sein. Häufige Fehler geschehen bei vergleichender oder irreführender Werbung.

Bei einer vergleichenden Werbekampagne sollte darauf geachtet werden, dass das erwähnte Angebot der Konkurrenz in einem rechtlich zulässigen Rahmen verglichen wird. So darf die Werbung nicht sittenwidrig sein (§ 6 Abs. 2 UWG).

Zudem darf die Werbung nicht irreführend sein. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Ihre Werbung eindeutig und wahrheitsgemäß ist. Jegliche Aussagen müssen belegbar sein und dürfen nicht die Möglichkeit bieten, vom angesprochenen Klientel falsch verstanden zu werden.

Sollten Sie rechtswidrig geworben haben, müssen sie mit juristischer Gegenwehr durch Wettbewerber rechnen. Diese könnten Sie abmahnen oder unter Umständen sogar vor Gericht ziehen. Das hat hohe Anwaltskosten und ggf. Strafzahlungen zur Folge.

Wir beraten Sie im Rahmen unserer Gründungsberatung zum rechtssicheren Werben und geben Ihnen praktische und individuelle Beispiele für Ihr Geschäftsmodell an die Hand.

Gerade im digitalen Zeitalter sind Urheberrechtsverletzungen im Internet an der Tagesordnung. Es herrschen leider fehlgeleitete Meinungen vor, die diesen Umstand begünstigen. So sind viele der Meinung, dass Werke Dritter verwendet werden können, wenn diese namentlich erwähnt werden. Dem ist nicht der Fall.

Auch hier sind Abmahnungen die Folge, die teuer ausgehen können. Im Internet werden Urheberrechtsverletzungen leicht aufgedeckt. Es genügt ein Screenshot als Beweis.

Jegliche geschaffene Werke unterliegen dem Urheberrecht.

Dazu gehören:

  • Bilder
  • Fotos
  • Grafiken
  • Logos
  • Texte und Artikel
  • Software
  • Filme
  • Musikstücke
  • Tabellen
  • etc (§ 2 UrhG).

Verwenden Sie derartige Stücke für Ihre Werbung oder auf Ihrer Webseite, benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers. Meistens wird diese in Form einer Nutzungslizenz erteilt.

Wir haben häufig festgestellt, das Unternehmer in urheberrechtliche Konflikte geraten, wenn sie ungenehmigte Bilder von Dritten auf Ihrer Webseite verwenden. Es ist dabei egal, ob es sich um einen schwammigen Schnappschuss oder eine teure Fotografie eines Profis handelt. Es bedarf der Einwilligung.

Ein weiteres häufiges Problemfeld sind die Produktbeschreibungen. Viele Händler nehmen fälschlicherweise an, dass sie die Beschreibungen der Hersteller oder Ihrer Lieferanten übernehmen dürfen. Nicht nur im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung, sondern auch aus urheberrechtlicher Perspektive führt dies zu Problemen.

Als Unternehmer sollten Sie sich umfangreich über das Thema informieren. Lesen Sie unseren umfangreichen Artikel zum Thema Urheberrecht für Unternehmer!

Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen. Es gibt dubiose Agenturen, die ihr Handwerk nicht beherrschen und für die gerade Neueinsteiger mit unrealistischen Erwartungen täuschen wollen. So könnte es sein, dass Ihnen ein Werbeplatz auf einer Webseite verkauft wird, deren Besucherzahlen tatsächlich nur fingiert sind. Ihre Anzeige bekommt niemand zu Gesicht.

Eine weitere zweifelhafte Maßnahme betrifft die „Black-Hat-SEO“. Hier werden Ihnen schnelle Rankings in den Google Suchmaschinenergebnissen versprochen. Auch wenn diese Platzierungen schnell erreicht werden, ist die Lebensdauer nur von kurzer Zeit. Sie könnten eine Abstrafung von Google erhalten, was einen nachhaltigen und teuren Schaden für Ihre Unternehmenswebseite nach sich führen könnte.

Wenn Sie sich weiter zum Thema informieren wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Start-Up-Betrug. 

Unternehmen verfolgen in der Regel sich ähnelnde oder sogar wiederholende Geschäfte. Damit die Bedingungen nicht jedes mal ausgehandelt werden müssen, lohnt es sich allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen zu lassen. Sie beschreiben die Konditionen und Bedingungen für die abzuschließenden Geschäfte. Die Kunden können sich mit den AGB vertraut machen und dann entscheiden, ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Häufige Inhalte der AGB sind etwa:

  • Lieferfristen
  • Zahlungsarten
  • Haftung
  • Porto- und Versandkosten
  • Eigentumsvorbehalte
  • Gerichtsstand
  • Widerruf und Rückgabe
  • Nutzungsrecht
  • etc.

Die AGB dienen der einheitlichen Ausgestaltung Ihrer geschäftlichen Prozesse. Sie sind dadurch in der Lage Ihre Geschäfte juristisch so ausgestalten, dass sie von der gesetzlichen Norm abweichen. Die AGBs müssen in der Inhaltskontrolle standhalten, damit sie rechtlich gültig sind.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung rechtsgültiger AGBs.

Sie sollten die einzigartigen und schützenswerten Produkte und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen. Gerade im digitalen Bereich ist es in Mode, erfolgreiche Marketing-Ansätze, Dienstleistungen oder Produkte zu kopieren. Um sich dagegen zu schützen, können Sie eine Marke anmelden.

Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, so stehen Ihnen zahlreiche rechtliche Mittel zur Verteidigung zur Verfügung, um sich gegen die Konkurrenz zu schützen.

Sie können Ihre Konkurrenzen, sollten Sie sich einer markenrechtlichen Rechtsverletzung schuldig gemacht haben, abmahnen, vor Gericht verklagen oder einen vorzeitigen gerichtlichen Rechtsschutz erwirken.

Das deutsche Markenrecht ist sehr umfangreich und effizient. So ist es kein Zufall, dass es dem europäischen Markenrecht als Vorbild dient.

Sie Interessieren sich für die Markenanmeldung?
Lesen Sie unsere Artikel zur:

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    • Gründung

    Notartermin

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir würden gerne noch dieses Jahr eine GmbH und Co. KG gründen. Können Sie uns noch für dieses Jahr einen Notartermin garantieren? Zum Beispiel in 74722 Buchen oder 74821 Mosbach? Oder notfalls im Raum Frankfurt am Main oder Heilbronn oder Heidelberg? Mit freundlichen Grüßen Markus Pfeil

    Gehalt vs. Privatentnahmen

    Guten Tag. Ich arbeite seit einigen Jahren als Einzelunternehmer. Nun möchte ich eine Gesellschaft für diesen Betrieb gründen, um im Fall der Fälle nicht mit meinem Privatvermögen zu haften. Da sich meine Einnahmen meist aus mehrmonatigen Projekten ergeben sind die Zahlungseingänge zur Zeit jedoch zu unregelmäßig um daraus ein fixes Geschäftsführergehalt kalkulieren zu können (zumindest […]

    Dauer der UG & Co KG Gründung

    Hallo, wie lange dauert die Gründung einer UG & Co KG bei Ihnen?

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