Der Abschluss einer Kapitalgesellschaft ist nach (§§ 242 ff. HGB) für die UG aufzustellen. Da es sich bei der UG & Co. KG um eine Mischform aus zwei Gesellschaften handelt, die einzeln zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, müssen zwei Abschlüsse erstellt werden. In der Regel setzt er sich zusammen aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Jahresabschlüsse einer UG & Co. KG – Die Grundsätze
Die Jahresabschlüsse der UG & Co. KG werden auf der Grundlage der laufenden Buchführung beider Gesellschaften erstellt. Allerdings unterscheiden sich der Jahresabschluss der UG und der der Kommanditgesellschaft leicht, da es sich um eine Kapital- und eine Personengesellschaft handelt.
Die UG muss ihrem Jahresabschluss einen Lagebericht hinzufügen, wenn die Bilanzsumme über 350.000 € liegt, der Umsatz höher als 700.000 € ist und mehr als 11 Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt sind.
Beide Jahresabschlüsse müssen von der jeweiligen Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
Vereinfachung der Anforderung durch UG & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft nach §267 a HGB
Die UG & Co. KG kann als Kleinstkapitalgesellschaft nach §267 a HGB kategorisiert werden. Dafür müssen zwei der drei typischen Merkmale zutreffen.
- Die Bilanzsumme darf 350.000 € nicht überschreiten, nachdem auf der Aktivseite der Fehlbetrag ausgewiesen wurde (§ 268 Abs. 3)
- Der Umsatz darf in den letzten zwölf Monaten nicht 700.000 € überschreiten
- In den letzten zwölf Monaten dürfen durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt worden sein.
Eine UG & Co. KG, die als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert wurde, darf sich über Erleichterungen des Jahresabschlusses freuen.
- Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB darf ein verkürztes Bilanzierungsschema angewandt werden.
- Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach §275. Abs. 5 HGB verkürzt werden.
- Auf den Anhang des Jahresabschlusses kann nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB verzichtet werden. Es bedarf lediglich einiger kurzer Erläuterungen der Bilanz.
- Die Publizitätspflicht wird eingeschränkt. Die Offenlegung ist nicht notwendig, sondern es reicht die Hinterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger.
Enorme Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaft
Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaft minimieren der Verwaltungsaufwand enorm. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss lediglich 8 angabepflichtige Posten vorweisen. Bei einer kleinen Kapitalgesellschaft, welche das nächstgrößere Format einer Kapitalgesellschaft darstellt, wären schon 20 Posten notwendig. Zudem kann die Bilanz nicht online eingesehen werden, sondern wird auf eine kostenpflichtige Anfrage eines Interessenten hin verschickt.
Ratschlag aus der Praxis: Jahresabschlüsse der UG & Co. KG aussondern
Wir haben zahlreiche Unternehmen durch den Gründungsprozess begleitet. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen ans Herz legen, die Buchführung und die Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens schnellstmöglich abzugeben, damit Sie sich auf den operativen Betrieb fokussieren können.