UG Holding gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine UG Holding gründen
Sie wollen eine UG Holding gründen? Diese solide Gesellschaftsstruktur bringt Ihnen neben steuerlichen Vorteilen eine Verteilung geschäftlicher Risiken und Haftungsbeschränkungen. Wir gründen Ihre UG Holding. Schnell, rechtssicher und zum Festpreis.
- Günstig: Die Gründung einer UG Holding ist ab 1 € Startkapital möglich
- Haftungsbeschränkt: Sie haften nicht privat für die Unternehmensverbindlichkeiten
- Spardosenfunktion: Langfristige, nur mit 1,5 % besteuerte Investition durch die Muttergesellschaft
- Günstiger Exit: Mit lediglich 1,5 % besteuerter Verkauf einer UG Tochter möglich
- Vermögensschutz: Probleme einer UG Tochter treffen das Vermögen der anderen Gesellschaften nicht
Wir gründen Ihre UG Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Kernpunkte UG Holding Gründung
Inhaltsverzeichnis
Online UG Holding Gründung
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Online UG Holding Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre UG Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer UG Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung, wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer UG Holding
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen UG Holding Gesellschaftsvertrags über die Organisation der Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick UG Holding Gründung
Wichtige Szenarien der UG-Holding Gründung
Die Gründung einer UG-Holding lohnt sich vor allem in 3 Szenarien – die häufig nebeneinander auftreten:
- Sie erzielen einen regelmäßigen jährlichen Gewinn ab 70.000 € – Sie betreiben bereits eine UG oder ein mit Einkommenssteuer besteuertes Unternehmen, wie ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Sie erzielen einen stabilen, jährlich über ca. 70.000 € liegenden Gewinn, den Sie in das nächste Geschäftsjahr übertragen. Dieser Überschuss macht es Ihnen mit der UG-Holding möglich, Investitionen besonders steuerlich vorteilhaft zu tätigen (“Spardosenfunktion”) – mit Investitionen ist ein breiter Kreis an “vermögensverwaltenden” Ausgaben gemeint, wie die Gründung von Tochtergesellschaften, der Erwerb von Immobilien oder der Aktienkauf. Insgesamt fällt die Besteuerung Ihres “Investitionsvermögens” durchschnittlich von 45 % auf 30 %.
- Sie wollen in mehreren Geschäftsfeldern tätig sein – Die UG-Holding macht Ihnen möglich, mehrere Geschäftsfelder unabhängig voneinander zu betreiben. Durch die Verteilung auf mehrere UG-Holding-Tochtergesellschaften besteht keine gegenseitige Haftung für die Verbindlichkeiten der anderen Töchter – dies gilt auch für die Muttergesellschaft, die keine Haftung übernehmen muss.
- Sie haben eine Exitabsicht – Wollen Sie eine operatives Geschäftsfeld sicher veräußern, lohnt es sich, diesen in einer Holding zu halten. Der Verkauf kann zu einem besonders günstigen Steuersatz von ca. 1,5 % erfolgen (statt > 25 % des Veräußerungsgewinns). Für den Eintritt dieses Steuerprivilegs gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren.
Umwandlung Ihres bestehenden Unternehmens in eine Holding
Sehr häufig besteht bereits ein Unternehmen. Es wird während der UG Holding Gründung
- Ihr bestehendes Einzelunternehmen oder auch
- Ihre UG
in eine UG-Holding umgewandelt. Die Umwandlung passiert im UG-Holding-Gründungsprozess und führt zu einer rückwirkenden Einbeziehung der Eingänge- und Ausgänge Ihres Ursprungsunternehmens von bis zu 8 Monaten – dies ist häufig steuerlich vorteilhaft.
Die Unternehmesstruktur UG-Holding
Die Holding-Gesellschaft, kurz: Holding, ist eine Organisationsform aus mehreren Kapitalgesellschaften. Bei der UG-Holding bestehen die Mutter und Tochter-Gesellschaften dabei aus Unternehmergesellschaften. Die Mutter hält typischerweise alle Anteile an den Töchtern. Dadurch lassen sich viele Vorteile erzielen:
- Bei Gewinnausschüttungen an die Mutter werden nur 5 % des Gewinns versteuert, das gleiche gilt beim Verkauf der Tochtergesellschaften.
- Das Risiko aus dem laufenden Geschäft liegt alleine bei den operativen Tochtergesellschaften. Die Mutter wird nicht beeinflusst.
- Unternehmensbereiche können ausgelagert werden, um die Verwaltung oder Unternehmensführung effizienter zu gestalten.
- Durch die Rechtsform der UG greift die Haftung nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter durch.
Die UG-Holding ist im Vergleich zu anderen Holding-Modellen deutlich günstiger in der Gründung und lohnt sich daher besonders für neue und mittelgroße Unternehmen oder Start-Ups, die schnell expandieren wollen.
Die Günstigste Form der Holding
Eine UG kann bereits mit 1 € Startkapital gegründet werden. Dadurch ist die UG-Holding im Vergleich zur GmbH- oder AG-Holding sehr viel günstiger. Daher ist sie besonders lohnenswert für Gründer mit begrenztem Kapital, die die Vorteile der Holding dennoch genießen möchten. Auch mit einer UG-Holding genießen Sie alle Vorteile der privaten Enthaftung und können als Gesellschafter unbeschwert unternehmerisch tätig sein.
Wir gründen Ihre UG-Holding, Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Unsere Pakete
Was ist eine UG Holding?
Eine Holding ist keine Rechtsform, sondern eine Konstruktion aus mehreren Gesellschaften. Die UG Holding wird meistens mit mehreren UGs realisiert, in den meisten Fällen eine vermögensverwaltende Mutter-UG (vv UG) und eine oder mehrere operative Tochter-UGs.
Wann lohnt sich die Gründung einer UG-Holding?
Die Gründung einer Holding lohnt sich:
- Ab einem stabilen Jahresgewinn > 70.000 € – Hiernach überwiegen die Nachteile der aufwändig zu betreibenden Rechtsform der UG-Holding, insbesondere weil sich die UG-Holding besonders steuerlich vorteilhaft zeigt (“Spardosenfunktion”).
- Bei einer Tätigkeit in mehreren Geschäftsfeldern – Die UG-Holding-Gesellschaften müssen keine gegenseitige Haftung übernehmen.
- Bei einer Exitabsicht – Eine Veräußerung der Anteile an einer operativen UG-Tochtergesellschaft ist steuerlich besonders vorteilhaft.
Wer gründet die UG-Holding?
Die Gründung einer UG-Holding kann durch eine Person vorgenommen werden. Gründen mehrere gemeinsam eine Holding, empfiehlt es sich unbedingt, dass jeder eine eigene vv UG errichtet.
Wie wird ein bestehendes Unternehmens in eine Holding umgewandelt?
Sehr oft gibt es bereits ein Unternehmen, aus dem die Holding entstehen soll. In diesen Fällen wird im Gründungsprozess der UG Holding das bestehende Einzelunternehmen oder beispielsweise eine UG in eine UG-Holding umgewandelt. Die Umwandlung führt zu einer rückwirkenden Einbeziehung der Einnahmen des eingebrachten Unternehmens von bis zu 8 Monaten.
Definition: Was ist eine UG-Holding?
Der Begriff der Holding ist ein Anglizismus und bedeutet „innehabend“. Er wird als Synonym für die Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft verwendet. Sie besteht aus:
- Gesellschaftern, die Inhaber der Muttergesellschaft sind
- Einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft) die Inhaberin der Töchtergesellschaften ist und diese verwaltet
- Einer oder mehreren Tochtergesellschaften, welche die operative Speerspitze der Struktur darstellen.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Ziele der UG Holding Gründung
1. Ziel
Erzielung steuerlicher Vorteile
Mit einer Holding-Struktur können Sie steuerliche Vorteile erzielen. Die Gewinne der subordinierten Holding-Tochter werden an das Mutterunternehmen ausgeschüttet. Dabei werden diese nur zu 5% versteuert. Ihre Steuerlast sinkt von ca. 45 % auf 30 %. Wird eine Tochtergesellschaft im Rahmen eines „Exits“ verkauft, bleiben 95% des Veräußerungsgewinns steuerlich unberührt.
2. Ziel:
Langfristige Investition
Die “Spardosenfunktion” der Holding-Mutter erlaubt Ihnen langfristige und steuerlich vorteilhafte Investitionen, die durch die Trennung von den Töchtern abgesicherter sind. Ihnen bleiben ca. 15 Prozentpunkte mehr zum Investieren. Sie können insbesondere in Immobilien (nur ca. 15 statt 45 % Besteuerung), andere Unternehmen (Ausschüttung nur mit 1,5 % besteuert) oder Aktien (Veräußerung 1,5 %, Dividenden 30 %) investieren.
3. Ziel
Verlagerung des Risikos
Mit der Gründung einer UG als Holding-Mutter und anschließenden Gründungen mehrerer UGs als Töchter kann das unternehmerische Risiko verlagert werden. Jedes Tochterunternehmen haftet für seinen Geschäftsbereich. Gescheiterte Töchter belasten die wirtschaftliche Gesundheit erfolgreicher Töchter nicht.
4. Ziel
Private Enthaftung
Als Gründer einer UG-Holding profitieren Sie von der beschränkten persönlichen Haftung. Sie sind zu keinem Zeitpunkt von der Privatinsolvenz bedroht, da die Gesellschaften ihrerseits für die betrieblichen Schulden haften. Durch die Aufteilung der Risiken in mehrere Gesellschaften ist zudem Ihr Vermögensaufbau geschützt.
5. Ziel
Rechtssichere Gründung
Damit die steuerlichen und risikominimierenden Vorteile einer Holding voll zur Geltung kommen, muss die Gründung mit tiefgründiger juristischer Expertise vorgenommen werden. Durch die Realisierung Ihrer UG-Holdingstruktur mit einer erfahrenen Unternehmenskanzlei gründen Sie rechtssicher und mit anwaltlicher Gewähr.
6. Ziel
Minimierung des formalen Aufwands
Indem Sie unsere Kanzlei mit der Gründung beauftragen, können Sie nicht nur mit einer rechtssicheren Gründung, sondern auch einer Minimierung des formalen Aufwands rechnen.
Für Sie bleibt mehr Zeit, um sich auf das operative Tagesgeschäft zu fokussieren.
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UG Holding gründen in 15 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Die Gründung einer UG Holding durchläuft 15 Schritte, siehe unten stehender Link.
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Exkurs: Umwandlung Ihres Unternehmens in eine UG Holding während der Gründung
Falls Sie bereits ein Unternehmen haben, können Sie es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine UG Holding umwandeln lassen – vor allem:
- Ihr Einzelunternehmen in eine Holding
- Ihre UG in eine Holding
Die Vorteile einer Umwandlung während Ihrer Gründung:
- Steuergünstige Entnahme des Wertes Ihres eingebrachten Unternehmens
- Steuergünstige Zurechnung Ihrer Einnahmen zur Holding mit bis zu 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer Holding.
Alle Infos zur Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Holding
Pflichten, Möglichkeiten & Unterstützungen nach der Gründung

Gleich nach der Gründung ergeben sich Pflichten, die Sie beachten sollten. Gleichzeitig ergeben sich auch Möglichkeiten, die Ihnen Wachstum, Steuervorteile oder Rechtsvorteile bescheren können. Schließlich werden sich Situationen ergeben, in denen Sie wissen sollten, wie Sie Unterstützung erhalten:
- Pflichten: Transparenzregister, Steueranmeldung, Gewerbeanmeldung, Finanzbuchhaltung und Abschluss, Datenschutzbeauftragter
- Möglichkeiten: AGB erstellen, Marke & Design schützen, Upgrade in GmbH oder in Holding, Mitarbeiter einstellen, Finanzierung & Förderung erhalten, Upgrade in Familiengesellschaft, Ehevertrag schließen, Upgrade in Stiftung, Gründungsunterlagen upgraden
- Unterstützungen: Steuerberatung, keine Zahlung von Betrugsrechnungen, Werbung und Verpackungen ohne Abmahnungsgefahr gestalten, Abwehr von schlechten Bewertungen oder Abmahnungen, Vorgehen gegen Verletzer Ihrer Rechte, Vorgehen gegen Nichtzahler, Mitarbeiterstreit, Gesellschafterstreit, Unternehmensverkauf
Möglichkeiten nach der Gründung
AGB erstellen
Sie können sich individuelle AGB erstellen lassen, um für Ihre Geschäfte einen für Sie günstigen Rechtsrahmen zu schaffen und insbesondere für vorteilhafte Haftungs-, Zahlungs- und Rechtsschutzvorschriften zu Ihren Bedingungen sorgen zu lassen.
Marke & Design anmelden
Sie können eine Marke und ein Design anmelden lassen, um die Bezeichnung, das Logo ihres Unternehmens oder Leistung sowie das Aussehen und Design ihrer Produkte vor Nachahmern zu schützen.
In GmbH oder Holding upgraden
Sie können Ihre gegründete Gesellschaft in eine vorteilhaftere Rechtsform upgraden. So lässt sich eine UG in eine GmbH umwandeln, sobald 12.500 € Kapital bereitstehen – Sie erhalten eine angesehenere Rechtsform. Eine GmbH oder UG lässt sich in eine Holding umwandeln, sobald der Gewinnvortrag so hoch ist (> 70.000 €), dass er steuervorteilhaft angespart und investiert werden kann.
Mitarbeiter & Subunternehmer beschäftigen
Lassen Sie sich zur rechtssicheren Einstellung von Mitarbeitern arbeitgeberfreundliche Arbeitsverträge erstellen – auch gerne mit einer Mitarbeiterbeteiligung. Oder beschäftigen Sie sozialversicherungsfrei freie Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer.
Finanzierung & Förderung erhalten und Investoren beteiligen
Um frisches Geld für Ihr Unternehmen zu erhalten, lassen Sie sich zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Fördermitteln, Investoren oder Bankfinanzierungen beraten oder einen Businessplan für ein Bankgespräch erstellen.
Wollen Sie Investoren beteiligen (oder Sie sind selbst Investor), können Sie Ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigende Finanzierungsverträge, wie stille Beteiligungen, partiarische Darlehen oder Wandeldarlehen, erstellen lassen oder eine Finanzierungsrunde durch Instrumente wie Term Sheets, eine Gesellschaftervereinbarung oder einen NDA vorbereiten lassen. Denkbar sind dabei auch mit einer Finanzierung kombinierte Wachstumsmodellverträge, wie Franchiseverträge.
Vertrag für Ihr Geschäftsmodell erstellen
Haben Sie eine komplexe Leistung, die nicht mit einem “einfachen” Auftrag nebst AGB abdeckbar ist, können Sie sich einen unternehmerfreundlich gestalteten Vertrag oder individuelle Auftragsunterlagen für Ihre Dienstleistung oder Ihr Geschäftsmodell erstellen lassen.
In Familiengesellschaft upgraden
Ihre Gesellschaft lässt sich zu einer Familiengesellschaft upgraden. Eine Familiengesellschaft ist manchmal bereits eine operative GmbH & Co. KG oder GmbH, häufiger eine vermögensverwaltende Gesellschaft, eine Familienholding und in manchen Fällen eine Familienstiftung. In allen Fällen können Sie als Gründer die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten, gleichzeitig aber Ihre Nachkommen erbschafts- und schenkungssteuermildernd am Unternehmenserfolg beteiligen.
Ehevertrag abschließen
Um für den Fall einer Scheidung die finanzielle Belastung geringer zu halten, empfiehlt es sich für Unternehmer und Gesellschafter, einen Ehevertrag abzuschließen und das Unternehmensvermögen ganz oder teilweise aus der Zugewinngemeinschaft herauszunehmen, nebst einer ausgleichenden, den Ehegatten auf eine andere Weise – z. B. durch eine Rentenversicherungseinzahlung – kompensierenden Regelung.
In Stiftung upgraden
Sie können die Inhaberstruktur Ihres Unternehmens in eine Stiftung umwandeln, um das entnommene Vermögen dauerhaft zu schützen und es vor Ihrer privaten Haftung abzuspalten.
Satzung upgraden
Häufig ergeben sich im Geschäftsbetrieb neue Regelungsbedürfnisse – meistens mit der Aufnahme neuer Gesellschafter, einer Änderung des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander, einer Ergänzung der Tätigkeit oder Änderung der Investitionsstruktur. Beispiele sind andere Abfindungsrechte, abweichende Abstimmungsbefugnisse, eine andere Festlegung der Kompetenzbereiche, die Schaffung eines Beirats oder Aufsichtsrats, Geheimhaltungsverpflichtungen, Schiedsabreden oder Ausnahmen von der Einschränkung der Übertragbarkeit, wie “Tag-Along” oder “Drag-Along” Klauseln. Diese können nachträglich in die Satzung aufgenommen werden.
Besonders sensible Inhalte können in einer Gesellschaftervereinbarung geregelt werden. Sie wird meistens in einem weiteren, der Beurkundung der Satzung parallel laufenden Notartermin geschlossen – mit der Konsequenz, dass eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger nicht stattfinden muss. Ein anderer Anwendungsfall sind geheime Stimmrechtsabreden nicht notwendigerweise aller Gesellschafter. Beispiele sind Stimmrechtsabreden, Poolingvereinbarungen, Besoldung von Organen, Investoren und Co-Investorenvereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen, Ankaufs- und Verkaufsrechte sowie Verfügungen, Leistungs- und Unterlassungspflichten, Mitwirkungspflichten, Personal- und Unternehmenspolitik, Zusatzrechte für Gesellschafter, Strafklauseln, Mitarbeiterbeteiligungen, Rechtsnachfolgeklauseln.
Täglich relevante, aber nicht besonders einschneidende Bestimmungen für die Geschäftsführung, die ohne Notartermin abänderbar bleiben sollen – beispielsweise die Kompetenzen der Geschäftsführer oder Zustimmungsvorbehalte – werden der Einfachheit halber in der Geschäftsordnung geregelt. Ein Muster ist bei der Gründung im Mustervertragspaket “Rechtssicher” und “PLUS” enthalten.
Weitere Möglichkeiten
Weitere beachtenswerte Möglichkeiten sind: Stille Beteiligung Ihrer Erben, zur Verhinderung ihres Eintrittsrecht bei gleichzeitiger Gewinnbeteiligung, Steuerliche Gestaltungsberatung zur Auffindung eines optimalen Steuerrahmens, Unternehmenssitz mit einem geringeren Gewerbesteuerhebesatz, Anmeldung von Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern sowie der Verwertung von Lizenzrechten.
Pflichten nach der Gründung
Transparenzregister anmelden
Unverzüglich nach der Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister sollte die Anmeldung in das Transparenzregister durchgeführt werden.
Steuer & Gewerbe anmelden
Sie sollten die Steueranmeldung sowie die Gewerbeanmeldung durchführen. Im PLUS Paket führen wir die Steueranmeldung für Sie durch und bereiten die Gewerbeanmeldung vor. Daneben müssen bei zahlreiche Tätigkeiten Genehmigungen beantragt oder Qualifikationen angezeigt werden.
USt.- Vor- Anmeldung, FIBU und Abschlüsse
Sie sollten sogleich mit der Führung der vorbereitenden Finanzbuchhaltung beginnen, insbesondere dabei die Umsatzsteuer-Voranmeldungen durchführen. Zum Schluss des Geschäftsjahres sollten Sie für die Erstellung des Abschlusses sorgen. Diese Pflichten können von Ihnen selbst erfüllt werden – insbesondere durch professionelle Software, welche die Buchungen voll automatisiert durchführt – oder an externe Dienstleister wie Buchhaltungsanbieter oder Steuerberater ausgelagert werden.
Weitere Pflichten
Weitere beachtenswerte Pflichten direkt nach der Gründung sind: Datenschutzerklärung erstellen, ggf. Datenschutzbeauftragten bestellen, ggf. Mitarbeiteranmeldung beim Sozialversicherungsträger durchführen, Impressum erstellen, im Falle einer als gewerblich eingestuften Tätigkeit IHK nach automatischer Aufforderung bezahlen
Unterstützungen nach der Gründung
Steuerberater beauftragen
Für die Regelung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen – insbesondere für die laufende FIBU inkl. der Umsatzsteuervoranmeldungen, Ihre Abschlüsse, aber auch zur Gestaltungsberatung und Steueroptimierung.
Betrugsrechnungen nicht bezahlen
Gleich nach der Gründung erhalten Unternehmer oft Rechnungen von Betrügern – dies passiert sowohl nach Handelsregisteranmeldungen als auch nach Anmeldungen in die Markenregister. Ihr Muster ist immer gleich: Sie erwecken den Eindruck, für eine erforderliche amtliche Leistung Geld erhalten zu müssen. Eine Leistung ist dabei nicht geschuldet. Achten Sie darauf, dass es nur bestimmte Gründungskosten gibt – andere Kosten werden von Ihnen nicht geschuldet.
Abmahnungen für Ihre Werbung vermeiden
Achten Sie bei Ihrem Außenauftritt genau darauf, nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Ihre Werbemaßnahmen dürfen zwar offensiv sein, sollten aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen, um insbesondere bei einer großen Reichweite Abmahnungen zu vermeiden.
Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte
Es sind viele Szenarien denkbar, in denen Ihre Wettbewerber gegen Ihre Rechte verstoßen: Ihr Markenrecht wird durch einen Produktpiraten verletzt, der sich fast wie Sie nennt. Ein Wettbewerber verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, indem er nachweislich falsche Versprechungen macht oder verbotene Werbetechniken nutzt, die Sie nachweisen können. Ein Wettbewerber nutzt (leicht abgewandelt) Ihre Texte oder Bilder. Sie können sich gegen solche Verstöße rechtlich wehren, indem Sie die Verletzer anwaltlich anschreiben lassen, Abmahnungen aussprechen, einstweilige Verfügungen erwirken oder auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.
Sehr häufig kommt es daneben vor, dass Unternehmer von ihren Kunden – und manchmal von Konkurrenten – negativ bewertet werden. Solche Bewertungen lassen sich durch ein anwaltliches Anschreiben des Portals wie Google löschen.
Werden Sie von Ihren Kunden nicht bezahlt, obwohl Sie Ihre Leistung (überwiegend) richtig erbracht haben, und ist Ihr Kunde nicht zahlungsunfähig, können Sie gegen säumige Kunden im Wege des Inkassos vorgehen.
Abwehr gegen Abmahnungen & Klagen
Häufig erhalten Unternehmer Abmahnungen – meistens wird von Konkurrenten eine Verletzung von Schutzrechten im Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht behauptet. Dagegen können Sie sich anwaltliche verteidigen: Reagieren Sie nicht überstürzt. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung. Bezahlen Sie keine ungeprüfte Zahlungsaufforderung. In vielen Fällen sind sowohl die Zahlungsaufforderung als auch die Unterlassungserklärung zu drastisch formuliert – Sie können mit einer deutlich geringeren Zahlung rechnen und haben bei einer übertriebenen Aufforderung das Recht, selbst Kosten gegen den Gegner geltend zu machen. Unter Beachtung dessen lässt sich mit professioneller Abmahnungsabwehr meistens ein günstiger Vergleich erzielen, der Ihnen ein Gerichtsverfahren und eine weitere Beschäftigung mit dem Fall erspart. Sollten Sie verklagt werden, können Sie sich bei der Verteidigung anwaltlich vertreten lassen.
Mitarbeiter- & Gesellschafterstreit
Als Gründer werden Sie häufig Arbeitnehmer beschäftigen. Im Fall eines Streites werden Sie über Mittel wie Abmahnung, Mediation, Kündigung oder sogar Schadensersatz nachdenken – zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen können Sie anwaltliche Hilfe beim Mitarbeiterstreit in Anspruch nehmen.
Führen Sie ein Unternehmen gemeinsam mit anderen Mitgesellschaftern, kann sich leider ein ernsthafter Streit ergeben. Dieser lässt sich häufig durch Mediation und eine gütliche Einigung, in manchen Situationen leider nur durch Kündigung, gerichtliche Auseinandersetzung und einstweiligen Rechtschutz lösen. Lassen Sie sich im Falle eines Gesellschafterstreits anwaltlich vertreten.
Unternehmensverkauf & Nachfolge
Ein Exit kann auf viele Weisen erfolgen. Eine rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge gibt Ihnen die Möglichkeit, die Übernahme Ihres Unternehmens sorgfältig vorzubereiten und so für eine optimale Weiterführung und Entlohnung zu sorgen. Eine Nachfolge kann dabei intern (Familienmitglieder, Management) oder extern (Kauf, Pacht, kombinierte Modelle) erfolgen. Insbesondere bei einem Unternehmensverkauf ist neben einer immer sinnvollen Bewertung Ihres Unternehmens eine genaue Planung, vorgelagerte Steigerung des Firmenmarktwerts und später eine versierte Führung der Verkaufsverhandlungen sinnvoll.
Weitere Unterstützungen
Weitere beachtenswerte Unterstützungen sind: Prüfung Ihres Gewerbemietvertrags oder einer Mieterhöhung, Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrags, Prüfung Ihres Bauträgervertrages, Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung sowie Ihrer Webseite auf Abmahngefahr.
Unternehmerische Möglichkeiten nach der Gründung
Neben den zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Optionen gibt es viele unternehmerische Möglichkeiten, die Sie als Unternehmer kennen sollten:
- IT optimieren
- Wichtige Bereiche Ihres Unternehmens können mit Tools wie AI Automation- oder Operation- Apps, einem CRM, VOIP-Telefonie, Projektmanagement- oder Messengertools optimiert oder automatisiert werden. Denken Sie spätestens jetzt an die Digitalisierung Ihrer Abläufe
- Marketing optimieren
- Das Marketing entwickelt sich rasant, insbesondere mit dem Aufkommen der künstlichen Intelligenz und immer neuer Channels. Lassen Sie sich unterstützen bei Fragen wie Webdesign, SEA, SEO, Verkaufsfunnel, AI Tools wie Chatbots oder dem Outsourcing Ihres Callcenters oder Social Media Tätigkeit
- Finanzierung finden
- Sie sollten an eine rechtzeitige Finanzierung denken. Angefangen bei einem DIspo bei Ihrer Geschäftsbank über Finanzierunsmöglichkeiten, wie Crowdfounding, Investoren oder einem klassischen Bankkredit, bis hin zu spezifischen Sonderfinanzierungen, wie der KfW oder APO Bank
- Versicherung finden
- Sie können sich umfänglich versichern: Von der Directors & Officers Geschäftsführer- Versicherung über eine Inhaltsversicherung bis hin zu einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer häufig sinnvollen Rentenversicherung oder Renteninstrumenten für Ihre Mitarbeiter
- Operation optimieren
- Grundlegend und wichtig sind operative Fragen wie das Geschäftskonto, eine FIBU-Software, Abteilungsoutsourcing, eine repräsentative Geschäftsadresse (ggf. im Ausland), ein Geschäftssitz an einem Ort mit geringem Gewerbesteuer- Hebesatz oder eine virtuelle Geschäftsadresse
Exkurs: Transparenzregister
Alle Gesellschaften einer UG-Holdings sind verpflichtet, sich in das Transparenzregister eintragen zu lassen – so bestimmt es das Geldwäschegesetz (GwG). Die Pflicht trifft die Geschäftsführer.
Einzutragen als “wirtschaftlich Berechtigte” sind Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % bzw. sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte.
Unterbleibt die Eintragung, drohen Bußgelder bis 150.000 €.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Transparenzregister-Eintragung . Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.
Vorteile und Nachteile der UG Holding Gründung
Die Rechtsform der UG Holding bietet Vor- und Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht dazu.
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Vorteile der UG Holding Gründung
Steuervorteil Gesamtbesteuerung
Mit einer UG-Holding können Unternehmer enorme Steuervorteile erzielen. Ihre Gesamtbesteuerung fällt von ca. 45 % auf 30 % im Vergleich zu einem Einzelunternehmen. Das operative Geschäft wird durch eine Tochter-UG realisiert. Die Gewinne der UG-Tochtergesellschaft fließen in das Gesellschaftsvermögen der Mutter-UG. Dabei fällt lediglich eine Steuer von ca. 1,5 % an (5 % der sonst anfallenden Kapitalertragssteuer von 25 %) – die Gewinne können danach frei investiert werden.
Steuervorteil Investitionen
Die “Spardosenfunktion” der UG-Holding-Mutter ermöglicht Ihnen langfristige und steuerlich sehr vorteilhafte Investitionen. Indem die UG-Mutterebene von der UG-Tochterebene getrennt ist, bleibt das sehr gering besteuert ausgeschüttete Investitionsvermögen auch bei einer Insolvenz einer Tochter geschützt. Ihnen stehen ca. 15 Prozentpunkte mehr zum Investieren zur Verfügung. Die vermögensverwaltende Muttergesellschaft kann in fast alle Investitionsklassen investieren: In Immobilien (nur ca. 15 statt 45 % Besteuerung). In andere Unternehmen (Ausschüttung nur mit 1,5 % besteuert). Oder in Aktien (Veräußerung 1,5 %, Dividenden 30 %).
Steuervorteil Verkauf Unternehmensanteile
Ein weiterer enormer Steuervorteil ergibt sich bei einem Verkauf der Unternehmensteile. Wird die UG-Tochter veräußert, fällt ebenso lediglich ein Steuersatz von ca. 1,5 % an (ebenso nur 5 % der sonst anfallenden Steuerbelastung von > 25 % des Veräußerungsgewinns).
Vermögensschutz
Mit der Gründung einer Holding-UG wird das Gesamtrisiko der Unternehmung auf die einzelnen UG-Tochtergesellschaften übertragen und somit minimiert. Verfolgt das Unternehmen etwa unterschiedliche Geschäftszweige, so ist im Falle eines Scheiterns und der Insolvenz eines Geschäftszweigs lediglich die jeweilige Tochtergesellschaft betroffen. Diese kann Insolvenzantrag stellen, während das Betriebsvermögen der anderen Tochter-UG und auch das “Investitionsvermögen” der Muttergesellschaft unberührt bleiben.
Keine Privathaftung
Eine UG beschränkt das private Haftungsrisiko. Während Sie als Gründerperson zwar unter Umständen Geschäftsführer der Muttergesellschaft sind, kann diese Gesellschaft als Geschäftsführer der Tochter-UGs auftreten. Damit wird sogar die Geschäftsführerhaftung minimiert. Zudem haften Sie in keiner Situation mit Ihrem Privatvermögen.
Günstigere Gründung
Die Gründung einer Holding-UG bietet eine enorm günstigere Gründungsmöglichkeit im Vergleich zur klassischen GmbH-Holding. Während die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 12,500 – € benötigt, kann eine UG bereits mit 1,- € gegründet werden. Darüber hinaus sind auch die Termine zur notariellen Beurkundung für die UG kostengünstiger als die Beurkundung der GmbH. So können Sie mit der Gründung einer UG-Holding mehrere tausend Euro sparen.
Besseres Wachstum
Mit einer Holdingstruktur lässt sich eine Expansion in andere Branchen leichter realisieren. Es wird eine zusätzliche UG als Tochter gegründet, während die bisherige Unternehmensstruktur nicht mit den Risiken des neuen Geschäftszweigs belastet wird.
Positives Image
Mit der Realisierung einer UG-Holding demonstrieren Sie gegenüber Kunden im B2B-Bereich oder Geschäftspartnern ein entwickeltes Unternehmerbewusstsein.
Einfache Übertragbarkeit
Durch die Aufspaltung Ihres Unternehmens in mehrere Teilbereiche ist eine Veräußerung bestimmter Geschäftssparten deutlich simpler – und steuerlich vorteilhafter. Im Rahmen eines Asset-Deals wird eine Tochtergesellschaft veräußert und nicht ein Teil des Unternehmens, der aufwändig abgespaltet werden muss.
Effektivere Verwaltung
Mit einer Holdingstruktur lassen sich ähnliche bürokratische Aufgaben bündeln. Oder bei Bedarf und starker Unterschiedlichkeit der Geschäftsbereiche in der eigenen Gesellschaft verwalten
Nachteile der UG Holding Gründung
Höherer Verwaltungs- und Gründungsaufwand ➤ Kapitalgesellschaft
Die Gründung einer UG-Holding bedeutet immer einen höheren Gründungs- und Verwaltungsaufwand als eine einfache Kapitalgesellschaft. Es werden zunächst mehrere Unternehmen gegründet. Zudem müssen die Unternehmen laufend verwaltet werden, es sind IHK-Gebühren zu zahlen und eigene Bilanzen aufzustellen. Die höheren Kosten lohnen sich daher erst, wenn gewisse Umsätze und Gewinne erwirtschaftet werden können. Dank der geringen Anforderungen an das Stammkapital der UG ist das typische Gründungshindernis einer GmbH (25.000 € Stammkapital) außer Kraft gesetzt.
Wir vertreten allerdings die Meinung: Planen Sie ohnehin die Gründung mehrerer Kapitalgesellschaften, sollten Sie in jedem Fall eine Holdingstruktur vorziehen. Denn hier lohnt sich eine Holding ohne Zweifel.
Alternative: Wenn Sie den höheren Gründungs- und Verwaltungsaufwand einer UG-Holding umgehen möchten, müssen Sie auf die steuerlichen und sonstigen unternehmerischen Vorteile verzichten. Es existiert keine ebenwürdige Alternative, außer die Gründung einer AG, GmbH oder UG.
Schlechteres Image ➤ Gründung einer GmbH-Holding
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat aufgrund ihrer relativen Neuheit und des fehlenden Stammkapitals ein schlechteres Image als die GmbH. Gerade im Handelsverkehr wirken UG-Holdings deshalb nicht so professionell wie Holding-Strukturen auf der Basis anderer Kapitalgesellschaften.
Alternative: Zur Gründung einer Holding-Struktur mit einem besseren Ansehen und einer gefestigteren Position im Rechtsverkehr als die UG-Holding bietet sich die GmbH-Holding an. Diese ist die beliebteste und renommierteste Rechtsform in Deutschland, dafür jedoch in der Gründung um einiges teurer.
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Dauer der UG Holding Gründung
Die Gründung der UG Holding-Mutter nimmt durchschnittlich 21 Tage in Anspruch.
Die Gründung der Holding-Tochter oder der Töchter nimmt im Schnitt denselben Zeitraum ein.
Wir können im Bedarfsfall unseren Teil des Gründungsprozesses (Anwaltliche Gründungsberatung, Erstellung der Gründungsunterlagen inkl. Gesellschaftsverträge) oft innerhalb von 24 Stunden erfüllen.
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Steuern, Buchhaltung und steuerliche sowie gewerbliche Anmeldung einer UG Holding
Um die gesamte Besteuerung einer UG-Holding zu erfassen gilt es, alle drei einzelnen Akteure zu beleuchten. Dazu gehören:
- UG-Holding-Tochter: Die operativen Gesellschaften sind UGs, die operative Geschäftszweige der Mutter betreiben. Dabei gilt bei den UGs eine Ansparpflicht von 25 % des Jahresgewinns – die Ansparpflicht endet bei Umwandlung in eine GmbH. Die anfallenden Steuern sind die Gewerbe- und die Körperschaftssteuer, die zusammengenommen i.d.R. einer Steuerlast von ca. 29 % entsprechen.
- UG-Holding-Mutter: Die Mutter ist die vermögensverwaltende Gesellschaft (vv UG). Bei einer UG-Holding ist sie meistens selbst eine UG. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet. Auch hier gilt die jährliche Ansparpflicht von 25 % des Gewinns. Die bei der Ausschüttung anfallende Steuer beträgt ca. 1,5 % (5 % der sonst üblichen Kapitalertragssteuer). Den so entnommenen und bis dahin mit ca. 30 % besteuerten Gewinn (statt ca. 45 % bei der sonst üblichen Einkommensbesteuerung) kann die vv Mutter-UG nun auf unterschiedliche Art investieren – mit folgender Besteuerung:
- Immobilien – Mieteinnahmen nur ca. 15 % statt 45 % Besteuerung (bitte gesonderte Immobilien-vv-Tochter gründen),
- Unternehmensanteile – Ausschüttung oder Veräußerung nur mit 1,5 % Besteuerung oder
- Aktien – Veräußerung 1,5 %, Dividenden 30 % Besteuerung.
- UG-Holding-Gesellschafter: Für die Ausgaben des täglichen Lebens zahlt die UG-Holding-Tochter dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewöhnlich ein Geschäftsführergehalt aus. Dieses muss angemessen sein und darf keine “Achterbahnfahrt” vollführen, also nicht von Monat zu Monat an den Bedarf des Geschäftsführers angepasst werden, weil es sonst als “verdeckte Entnahme” gleich einer UG-Entnahme besonders hoch besteuert würde- mit mehr als 50 % Steuerlast. Für das Gehalt fällt der gewöhnliche Einkommenssteuersatz ist. Das Gehalt dient den persönlichen Lebensausgaben und nicht den Investitionen, die über die UG-Mutter getätigt werden. Wird privat spontan ein Geldbetrag benötigt, zahlt die UG-Mutter oder eine der UG-Töchter dem Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen aus, welches dieser tilgt – dafür fällt keine Steuer an, es sind lediglich marktübliche Zinsen zu leisten.
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der UG-Holding
Nach der Eintragung der Unternehmen Ihrer Holding ins Handelsregister ist die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen. Diese erfolgt durch Ausfüllen eines Steuerfragebogens für jede einzelne Gesellschaft Ihrer UG-Holding.
Steuertipp: Gründungskosten absetzbar machen
Die Kosten der Gründung einer UG (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) können nur dann über die UG abgesetzt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Bei Gründung mit einem Musterprotokoll ist dies nicht möglich. Meistens werden für eine Holding mehrere Kapitalgesellschaften gegründet, für jede der Gesellschaften ist eine solche Vorschrift sinnvoll.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Das Tätigkeitsfeld der UG ist in der Regel auf die dauerhafte Erzielung von Einnahmen ausgelegt und meistens handelt es sich um ein Gewerbe. Jede der Holding-Gesellschaften muss daher beim Gewerbeamt angemeldet werden. Der Prozess ist unkompliziert. Lediglich die Bezeichnung der Geschäftstätigkeit ist zu treffen, damit das richtige Gewerbe und die Geschäftstätigkeit vollständig erfasst wird. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Verfolgt Ihre Holding ein Geschäftsmodell, dessen Regulierung zum Schutz der Öffentlichkeit sinnvoll ist, könnte eine Sondergenehmigung für Ihr Gewerbe anfallen. Wir beraten Sie über diese Genehmigung im Vorfeld und bereiten sie gegebenenfalls für Sie vor!
Die Umwandlung einer UG-Holding in eine GmbH-Holding kann bereits mit 12.500 € je Holding-Gesellschaft vorgenommen werden. Die Umwandlung von der UG in eine GmbH kann also auch erfolgen, bevor Sie als Gesellschafter 25.000 € Stammeinlage zurückgelegt haben.
Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). So dürfen Gründer von UGs nicht gegenüber den Gründern von GmbHs benachteiligt werden – diese können die GmbH bereits mit der Einzahlung von 12.500 € Stammkapital zum Handelsregister anmelden (siehe §§ 7 Abs. 2, 5 Abs. 1 GmbHG).
Zunächst wird meistens die Tochter-UG in eine GmbH umgewandelt. Diese ist operativ tätig, so dass das bessere Image die Außenwirkung der Holding verbessert. Danach kommt es zur Umwandlung der Mutter-UG. Alternativ können beide Umwandlungsvorgänge natürlich gleichzeitig erfolgen.
Der vorzugswürdige Umwandlungsweg ist eine Umwandlung aus Eigenmitteln: Es werden 12.500 € (oder 25.000) in Eigenmitteln angespart. Dann wird ein Umwandlungsbeschluss gefasst, das Stammkapital auf 12.500 € (oder 25.000 €) zu erhöhen und die Firmierung von UG (haftungsbeschränkt) auf GmbH zu ändern. Die Ansparung erfolgt dabei meistens aus Beträgen, die zuvor über das Geschäftsführergehalt an den geschäftsführenden Gesellschafter geflossen sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umwandlung Ihrer UG-Holding zur GmbH-Holding. Schnell, rechtssicher – und zu einem Festpreis.
Mehr zur Umwandlung der UG zur GmbH:
Der UG Geschäftsführer ist zur sogenannten „doppelten Buchführung“ verpflichtet – er muss die laufende Buchhaltung erledigen und am Ende des Jahres für den Jahresabschluss Sorge tragen.
Alle Mutter- und Tochtergesellschaften einer Holding-Struktur sind einzelne Unternehmen, die jeweils eigenständig für sich Bücher führen müssen. Dadurch ist die Buchführungspflicht bei Holding Strukturen besonders intensiv.
Für die Buchhaltung und Abschlussaufstellung der UG ist der Geschäftsführer zuständig (§ 41 GmbHG). Das trifft auf jede Gesellschaft der Holding zu.
Die laufenden Aufgaben des Geschäftsführers bestehen aus:
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sowie Erfassung auf allen Konten im Sinne der doppelten Buchführung
- Erstellung des Jahresabschlusses basierend auf den Anforderungen der UG-Holding
Bei der UG-Holding besteht die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Der UG-Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch geregelt (§§ 242 ff. HGB). Der Geschäftsführer ist zu seiner Erstellung verpflichtet – Er besteht mindestens aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen, wenn die Unternehmen wegen ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße dazu verpflichtet sind.
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Kosten der UG Holding Gründung
UG Holding Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer UG Holding entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 689,– € (“Rechtssicher”) oder 939,– € (“Rechtssicher PLUS”) |
| Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) je Gesellschaft |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € je Gesellschaft | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Eintrag Transparenzregister | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. | Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister. |
Gründung einer UG Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
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Fragen und Antworten zur Gründung einer UG Holding
Bei der Gründung einer UG-Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Was ist der Unterschied zwischen einer UG-Holding und einem Konzern?”
- “Warum ist die Gründung einer UG-Holding sinnvoll?” oder
- “Wer kann eine UG-Holding gründen?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur UG Holding Gründung.
Was ist der Unterschied zwischen einer UG-Holding und einem Konzern?
Der maßgebliche Unterschied zwischen einem Konzern und einer Holding ist die Risikohaftung. Während bei einer Holding die anhängenden Unternehmen jeweils eigenständig haften, haftet bei einem Konzern die Mutter für die betrieblichen Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen.
Für Gründer ist diese Konstellation nachteilhaft. Der Konzern entsteht jedoch automatisch aus einer Holding, wenn ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag geschlossen wurde. Deshalb raten wir von seinem Abschluss ab.
Warum ist die Gründung einer UG-Holding sinnvoll?
Erfahrene Unternehmer gründen häufig eine UG-Holding, da dieses Unternehmenskonstrukt unterschiedliche steuerliche und risikominimierende Vorteile bietet. Gründer können Ihr Unternehmensvermögen steuerlich vorteilhaft aufbauen und neu investieren oder aber bestimmte Geschäftsbereiche abstoßen, indem sie die Tochterunternehmen verkaufen.
Auch Start-Ups vertrauen mittlerweile gerade auf die UG-Holding, wenn sie einen klaren Wachstumsplan mit einer Exit-Option verfolgen.
Die meisten Gründer gründen eine UG-Holding aus folgenden Motiven:
- Steuerliche Motive: Die UG-Holding ermöglichtes auch kleineren und mittelständischen Unternehmen von den steuerlichen Vorteilen einer Holding zu profitieren. Leitet ein Tochterunternehmen seine Gewinne an die Mutter weiter, so werden lediglich 5% der Gewinne zu herkömmlichen Steuersätzen versteuert. 95% können steuerfrei übernommen werden.
- Risikominimierende Motive: Durch die Aufspaltung des Geschäftes in mehrere Unternehmen, kann das wirtschaftliche Gesamtrisiko verringert werden. Ist eine Sparte des Unternehmens nicht mehr profitabel und gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so bleibt das restliche Unternehmensvermögen davon unberührt. Die Tochter kann in die Insolvenz gehen, während die anderen Unternehmenssparten weiterlaufen.
- Image-Motive: Mit einer Holding-Struktur beweist der Gründer fortgeschrittenes unternehmerisches Denken.
Eine UG-Holding ist immer dann sinnvoll, wenn die Gründung mehrerer Unternehmen geplant ist.
Wer kann eine UG-Holding gründen?
Grundsätzlich kann schon eine Einzelperson eine UG-Holding gründen. Durch die geringen Anforderungen an das Stammkapital einer UG ist eine diese vorteilhafte Unternehmensstruktur auch günstig realisierbar.
Die einfachste Variante der Gründung besteht aus 2 UGs, wobei die eine UG 100% der Anteile der Tochter-UG hält. Da es jedoch eines Geschäftsführers bedarf, sind die Anforderungen eines Geschäftsführers hier analog für die Voraussetzungen einer UG-Holding anzuwenden. Um eine UG-Holding zu gründen muss eine natürliche Person somit:
- Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig sein,
- Darf nicht wegen Vermögensstraftaten verurteilt worden sein (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG) und
- Keinem Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG) unterliegen.
Ist es sinnvoll, einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen?
Durch den Abschluss eines Stimmbindungs- und Gewinnführungsvertrags, wird die UG-Holding zum Konzern. Der gesamte Gewinn der Töchter wird automatisch an die Mutter abgeführt.
Das hat einerseits den Vorteil, dass der Gewinn der Töchter zu 0% versteuert wird und zu 100% in das Vermögen der Mutter übergeht. Nachteilhaft ist bei diesem Vertrag, der auch Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag genannt wird, dass die risikominimierenden Vorteile der UG-Holding schwinden.
Die Mutter haftet nämlich für die betrieblichen Schulden der Töchter. Wir raten daher von Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Kann eine existierende UG ein eine UG-Holding umgewandelt werden?
Die Eingliederung einer bestehenden UG in eine UG-Holding ist möglich. Gründen Sie etwa eine weitere UG, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete Kapitalgesellschaft ist, wandeln Sie Ihr Unternehmen in eine Dachgesellschaft Ihrer Holding um.
Nachteilhaft ist die Angliederung des bestehenden Unternehmens an eine Holding-Struktur. Ist ein späterer Exit geplant, so greifen die steuerlichen Vorteile erst, wenn das Unternehmen bereits 7 Jahre Teil der Holding ist.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können außerdem eine Checkliste herunterladen um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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UG zur Gmbh+Holding Ontop
17 Jan. 2021/1 Kommentar/in HoldingHallo, meine UG (Red Android) existiert jetzt seit 2 jahren und ich würde gerne für 2021 eine GmbH daraus firmieren und eine Holding darüber setzen. Für dieses Vorhaben bräuchte ich ein Angebot zur den versch. Optionen und letztlich natürlich auch Ihre Hilfe beim umsetzen. Beste Grüße Thomas K.
Holding UG gründen
04 Nov. 2020/1 Kommentar/in HoldingHallo Ich bin aus Wesseling in nähe von Köln. Ich habe ein Geschäft (Nitrile Handschuhe buyer zu seller) vermittelt und dadurch erhalte ich ein COMMISSION.. Dafür brauche ich ein Kapitalgesellschaft UG schnell wie möglich (ca 1woche bis 2 wochen) um mein commission zu erhalten.. Wie können wir es schnell machen? Vielleicht vorratsgesellschaft kaufen… Ist es […]
Holding gründung
19 Okt. 2020/0 Kommentare/in HoldingHallo, Ich führe seit 2001 eine Einzelfirmen als handelsvertreterin Und seit 4,5 Jahren eine GmbH im Einzelhandel Will eine Holding gründen, was wären die kosten da dafür? Lg kalmbach
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