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Auf diese Weisen können Sie Ihr Unternehmen umwandeln: Methoden der Umwandlung im Vergleich
Eine Umwandlung hat immer zum Ziel, Ihr bestehendes Unternehmen in eine vorteilhaftere Rechtsform umzuwandeln.
Die häufigsten Wege der Umwandlung sind:
- Einzelunternehmen in GmbH – die Gründer wünschen sich eine Haftungsbeschränkung und angesehenere Rechtsform sowie einen steuerlich vorteilhafteren Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr
- Einzelunternehmen in Holding – die Gründer wünschen sich eine Haftungsbeschränkung, angesehenere Rechtsform, steuerlich vorteilhafteren Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr, Vermögensschutz durch Risikoaufteilung auf die Tochtergesellschaften, eine risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion” und einen steuergünstigen Verkauf des operativen Unternehmens
- GmbH oder UG in Holding – die Gründer wünschen sich Vermögensschutz durch Risikoaufteilung auf die Tochtergesellschaften, eine risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion” und einen steuergünstigen Verkauf des operativen Unternehmens
- GbR in GmbH oder Holding – die Gründer wünschen sich eine Haftungsbeschränkung und angesehenere Rechtsform sowie einen steuerlich vorteilhafteren Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr. Wenn Sie zusätzlich eine Holding anstreben, wünschen sie sich auch Vermögensschutz durch Risikoaufteilung auf die Tochtergesellschaften, eine risikobefreite steuersparende “Spardosenfunktion” und einen steuergünstigen Verkauf des operativen Unternehmens
Die Umwandlungsmethoden sind jeweils gleich – unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und Folgen, insbesondere hinsichtlich Steuern, Haftung, Aufwand oder Rechtsnachfolge:
- Aufgeld-Sachagio
- Schnellste, einfachste und kostengünstigste – und deshalb häufigste Umwandlungsmethode
- Sachgründung
- Komplexer, dafür Ersetzung der Bareinlage
- Ausgliederung
- Komplex, dafür Ersetzung der Bareinlage und Gesamtrechtsnachfolge
- Abspaltung
- Am komplexesten und teuersten, dafür Ersetzung der Bareinlage und Gesamtrechtsnachfolge
- Aufspaltung
- Am komplexesten und teuersten, dafür Ersetzung der Bareinlage und Gesamtrechtsnachfolge
- Verschmelzung
- Am komplexesten und teuersten, dafür Ersetzung der Bareinlage und Gesamtrechtsnachfolge
- Exkurs: Beendung und Neugründung
- Liquidation erforderlich, Gefahr immenser Veräußerungsgewinnbesteuerung und keine Steuervorteile aller Umwandlungsmethoden
Mehr zu den einzelnen Methoden der Umwandlung erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.