• Eine Marke löschen lassen

Telefonische Erstberatung

Eine Marke löschen lassen

Eine einmal eingetragene Marke kann auch wieder gelöscht werden. Dies ist entweder auf Betreiben des Markeninhabers oder einer dritten Person möglich.

Den Löschungs-Antrag kann grundsätzlich jedermann stellen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Daneben gibt es auch noch das Mittel der Löschungsklage.

Mehr zum Thema Marke löschen erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.