Marke verkaufen oder übertragen
Sie verfügen über eine eingetragene Marke und möchten diese verkaufen, übertragen oder auch nur Lizenzen für Ihre Marke vergeben?
Die Übertragung einer Marke ist grundsätzlich möglich. Sie kann entweder durch Vertrag oder kraft Gesetzes erfolgen.
Der Übergang des durch die Eintragung einer Marke begründeten Rechts wird auf Antrag eines Beteiligten in das Markenregister eingetragen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen wird. Die Umschreibung der Marke im Register beim DPMA ist kostenlos.
Soll nicht die Marke selbst veräußert, sondern nur das Nutzungsrecht an ihr gewährt werden, kann dies durch Einräumung einer Lizenz geschehen.
Wir geben einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Kernpunkte Marke übertragen
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.