• Marke verkaufen oder übertragen

Telefonische Erstberatung

Marke verkaufen oder übertragen

Sie verfügen über eine eingetragene  Marke und möchten diese verkaufen, übertragen oder auch nur Lizenzen für Ihre Marke vergeben?

Die Übertragung einer Marke ist grundsätzlich möglich. Sie kann entweder durch Vertrag oder kraft Gesetzes erfolgen.

Der Übergang des durch die Eintragung einer Marke begründeten Rechts wird auf Antrag eines Beteiligten in das Markenregister  eingetragen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen wird. Die Umschreibung der Marke im Register  beim DPMA ist kostenlos.

Soll nicht die Marke selbst veräußert, sondern nur das Nutzungsrecht an ihr gewährt werden, kann dies durch Einräumung einer Lizenz geschehen.

Wir geben einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.