Widerspruch gegen eine Markeneintragung
Ihre Marke steht als unverwechselbares, individuelles Kennzeichen für Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Ihr Unternehmen. Sie ist damit von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Auch wenn Sie eine DE Marke oder EU Marke eingetragen haben, sollten Sie sich allerdings nicht in Sicherheit wiegen, sondern für eine systematische und kontinuierliche Markenüberwachung sorgen. Der Grund: Die Markenämter führen kein Monitoring Ihrer Marke durch. Sie kontrollieren also nicht, ob neue Marken bereits bestehende Rechte verletzen. Wettbewerber können deshalb unbemerkt Ihren guten Ruf und Ihre Bekanntheit für sich nutzen oder Ihre Marke verwässern. Es drohen Verwechslungen, Imageschäden und der Verlust von Marktanteilen.
Unsere systematische Marken-Überwachung und -betreuung kann Sie hiervor schützen. Wir gehen für Sie auch im Wege des Widerspruchsverfahrens rechtzeitig gegen fremde Markeneintragungen vor.
Der Widerspruch beim Markenamt muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der neuen Markeneintragung erhoben werden. Durch unsere sorgfältige Markenüberwachung erfahren wir von Markenverletzungen rechtzeitig und können die entsprechenden rechtlichen Schritte für Sie einleiten.
Wir überwachen Ihre Marke – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.