Widerspruch gegen eine Markeneintragung
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Widerspruch gegen eine Markeneintragung
Ihre Marke steht als unverwechselbares, individuelles Kennzeichen für Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Ihr Unternehmen. Sie ist damit von nicht zu unterschätzender Bedeutung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Auch wenn Sie eine DE Marke oder EU Marke eingetragen haben, sollten Sie sich allerdings nicht in Sicherheit wiegen, sondern für eine systematische und kontinuierliche Markenüberwachung sorgen. Der Grund: Die Markenämter führen kein Monitoring Ihrer Marke durch. Sie kontrollieren also nicht, ob neue Marken bereits bestehende Rechte verletzen. Wettbewerber können deshalb unbemerkt Ihren guten Ruf und Ihre Bekanntheit für sich nutzen oder Ihre Marke verwässern. Es drohen Verwechslungen, Imageschäden und der Verlust von Marktanteilen.
Unsere systematische Marken-Überwachung und -betreuung kann Sie hiervor schützen. Wir gehen für Sie auch im Wege des Widerspruchsverfahrens rechtzeitig gegen fremde Markeneintragungen vor.
Der Widerspruch beim Markenamt muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der neuen Markeneintragung erhoben werden. Durch unsere sorgfältige Markenüberwachung erfahren wir von Markenverletzungen rechtzeitig und können die entsprechenden rechtlichen Schritte für Sie einleiten.
Wir überwachen Ihre Marke – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Online Marke überwachen lassen
Sie können Ihre Marke direkt online überwachen lassen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Überwachung Ihrer Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenüberwachung oder den Kosten und dem Ablauf.

Überwachung Ihrer Marke
Wir erarbeiten die richtige Strategie zur Verteidigung Ihrer Marke. Unsere Markenüberwachung informiert Sie durch Kollisionsberichte regelmäßig über Anmeldungen zum Markenregister, die Ihr Markenrecht verletzen können.
Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
Wenn wir bei der Markenüberwachung feststellen, dass ins Markenregister des DPMA eine neue Marke eingetragen wurde, die mit Ihrer identisch oder ihr zum Verwechseln ähnlich ist, können wir nach § 42 Abs. 1 MarkenG beim DPMA innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der neuen Eintragung Widerspruch für Sie einlegen.
Als Inhaber einer älteren Marke haben Sie ein Widerspruchsrecht, wenn die neue Markeneintragung Ihre Markenrechte beeinträchtigt. Ihre Marken hat Zeitrang vor der später eingetragenen.
Die ältere Marke kann eine deutsche, aber auch eine internationale Marke sein. Sie muss lediglich im selben Rechtsgebiet Schutz genießen, wie die jüngere Marke. Auch EU- oder IR-Marken können daher ein Widerspruchsrecht nach dem Markengesetz begründen.
Identität oder Verwechslungsgefahr
Eine Verwechslungsgefahr kann sich hinsichtlich der Waren oder Dienstleistungen, der phonetischen oder visuellen Kennzeichen bzw. deren Bedeutung sowie aus der Bekanntheit/Unterscheidungskraft der älteren Marke ergeben. Im Einzelnen:
- Beide Wort- oder Wort/ Bildmarken und Waren/ Dienstleistungen sind identisch.
- Die neue Wort- oder Wort/ Bildmarke ist Ihrer so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr besteht.
- Ihre Marke ist derart bekannt, dass sie auch gegen identische/ ähnliche Wort- oder Wort/ Bildmarken Schutz genießt, unter denen völlig andere Waren/ Dienstleistungen angeboten werden.
Wir führen die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für Sie durch. Insbesondere bei der anspruchsvollen Ähnlichkeitsrecherche ist die professionelle Unterstützung eines Anwalt nahezu unerlässlich.

Markenüberwachung – Unsere Pakete
Formelle Anforderungen an den Widerspruch
Zum Einreichung des Widerspruchs stellt das DPMA ein spezielles Formblatt bereit. Insbesondere folgende Angaben sind für den Widerspruch erforderlich:
- der Widersprechende mit Namen und Anschrift
- der Name und Anschrift des Inhabers der angegriffenen Marke
- die ältere Marke mit Registernummer, Darstellung des Kennzeichens sowie Waren- und Dienstleistungen.
- die neue fremde Marke samt Registernummer sowie Waren- und Dienstleistungen.
Innerhalb der o.g. 3-Monats-Frist muss der Widersprechende eine Widerspruchsgebühr von € 120 (Stand 2022) an das DPMA zahlen. Achtung: Bei verspäteter Zahlung gilt der Widerspruch als nicht eingelegt!
Bei ordnungsgemäß eingelegtem Widerspruch prüft das Markenamt, ob die neue Marke mit Ihrer kollidiert und veranlasst ggf. das teilweises Löschen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses oder aber der gesamten Marke.
Wenn Sie Widerspruch gegen eine EU-Marke einlegen wollen, folgt das Widerspruchsverfahren nicht den o.g. Regeln des DPMA und des deutschen Markengesetzes, sondern der UnionsmarkenVO und wird beim EUIPO durchgeführt.
Unsere Markenüberwachung ist monatlich oder jährlich buchbar. Nutzen Sie den günstigen Vorteilspreis bei jährlicher Buchung!
Alternativen zum Markenwiderspruch
Im Falle einer Markenkollision gibt es zum Markenwiderspruch folgende Alternativen:
- Kontaktaufnahme zum Inhaber der neu angemeldeten Marke und Aufforderung zur Rücknahme der Neuanmeldung.
- Inhaber der jüngeren Marke abmahnen und zur Unterlassung auffordern.
- Als letztes Mittel: Löschungsklage oder einstweilige Verfügung.
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Ziele des Markenwiderspruchs
1. Ziel
Marke schützen
Eine etablierte Bild- oder Wortmarke ist bei Kunden und der Öffentlichkeit verankert. Wir schützen sie mittels Überwachung und Widerspruch vor Nachahmung und Verwässerung.
2. Ziel
Verbrieftes Recht
Ihre Marke im Markenregister verbrieft Ihnen das Recht zur Nutzung und zur Abwehr von Nachahmern. Wir verteidigen Ihre Marke für Sie im Widerspruchsverfahren.
3. Ziel
Rechtssicher und bequem
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand: Eine lückenlose Markenüberwachung, die Verteidigung Ihrer Marke im Widerspruchsverfahren und die Begleitung der Löschung.

Vor- und Nachteile des Widerspruchs
Schnell und effektiv
Sie können mittels Widerspruchs schnell auf Markenrechtsverletzungen reagieren und so Schaden von Ihrer Marke abwenden.
Einfacher und günstiger als Abmahnung
Der Widerspruch erspart Ihnen den Aufwand und die Kosten einer Abmahnung.
Zeitsparender einfacher und günstiger als Klage
Der Widerspruch erspart Ihnen auch eine aufwändigere und teurere einstweiligen Verfügung oder das langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Unterlassungsklage.
Kosten für Überwachung und Widerspruch
Für die anwaltliche Betreuung einer DE- oder EU-Marke fallen Kosten an. Auch das Widerspruchsverfahren kostet Geld; das DPMA erhebt dafür eine Gebühr.
Markenüberwachung – Kosten
Kosten der Markenüberwachung im Überblick
| Beschreibung | Kosten netto | |
|---|---|---|
| Markenüberwachung EU Marke jährlich | Kontinuierliche Überwachung Ihrer Marke, Ähnlichkeitsüberwachung, Kollisionsberichte | 699,–€ jährlich |
Fragen und Antworten zum Markenwiderspruch
Zum Markenwiderspruch haben Mandanten häufig vertiefende Fragen. Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten dazu.
Wieviel Zeit hat man, um Widerspruch einzulegen?
Der Widerspruchs gegen eine neu eingetragene Marke ist nach § 42 Abs. 1 MarkenG nur binnen 3 Monaten nach der Veröffentlichung zulässig. Ob Sie möglicherweise erst später Kenntnis davon erlangt haben spielt dabei keine Rolle; deshalb ist eine lückenlose Markenüberwachung so wichtig.
Was kostet der Widerspruch?
Für den Widerspruch erhebt das DPMA eine Gebühr von €120 (Stand 2022). Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vor dem Markenamt hat normalerweise jede der Parteien ihre Kosten selbst zu tragen (§ 63 Abs. 1 S. 3 MarkenG). Je nach Lage des Falles kann das Deutsche Patent- und Markenamt aber – z.B. aus Gerechtigkeitsgründen – abweichende Entscheidungen treffen.
Wie legt man den Widerspruch ein?
Der Widerspruch ist schriftlich einzureichen. Das DPMA stellt dafür ein Formular bereit.
Was ist, wenn gleich mehrere Marken verteidigt werden sollen?
Nach § 29 MarkenV muss für jede Marke, die durch eine Neueintragung verletzt wird, einzeln Widerspruch eingelegt werden, sie sind also alle einzeln aufzuführen.
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Marke incl. Logo
28 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte für meine Firma eine Marke incl. Logo schützen lassen. Wie läufts der Antrag? Beste Grüsse, Diana
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