Markenförderung bis 700 Euro

+++ Jetzt noch bis 700 Euro Förderung erhalten! +++
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet auch dieses Jahr wieder eine Rabattaktion für die Markenanmeldung an. Der “Ideas Powered for Business SME Fund” soll kleinen und mittelständigen Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren geistigen Eigentumsrechten erleichtern.
Jedem Unternehmen kann ein Nachlass von 75 % auf die Anmeldegebühren für nationale und EU-weite Marken gewährt werden.
Erstattungsfähig sind die Gebühren für die Anmeldungen – nicht die Kosten für die Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur Überprüfung inkl. Recherche und Markenanmeldung.
Kernpunkte Markenförderung
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Kosten der Markenanmeldung
Die Amtsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Markenamt.
DE – Marke:
Die Markenanmeldung beim Deutschen Marken und Patentamt (DPMA) kostet Sie 290 € Amtsgebühr (inkl. 3 Nizzaklassen), hinzukommen ggf. weitere Klassen zu je 100 €, die ebenfalls zu 75 % förderfähig sind.
Ausgegangen von den 290 € beträgt die Förderung von 75 % eine erstattungsfähige Summe von 217,50 €. Somit zahlen Sie bei einer nationalen Markenanmeldung eine Amtsgebühr von lediglich 72,50 €.
Unser Preis für den Antrag auf Förderung für eine DE-Marke: 359,– € (“PLUS”)
EU – Marke
Die Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt kostet 850 € (inkl. einer Nizzaklasse).
Die Anmeldegebühren erhöhen sich bei einer zweiten Nizzaklasse um 50 €, sowie bei der dritten und jeder weiteren Nizzaklasse um 150 €. Diese weiteren Klassen sind ebenfalls zu 75 % förderfähig.
Ausgehend vom Rechenbeispiel der Anmeldegebühr von 850 € beträgt die Förderung 637,50 €. Damit bezahlen Sie nur 212,50 € für die Anmeldegebühr einer EU-Marke in einer Klasse.
Unser Preis für den Antrag auf Förderung für eine EU-Marke: Festpreis: 549,– € (“PLUS”)
[cta_button_unter title=”Marke anmelden” label=”JETZT ONLINE ANMELDEN” link=”#einreichen” link2=”/wp-content/uploads/2020/04/Markenanmeldung-DE.pdf” termintext=”oder kostenlose Erstberatung reservieren” terminlink=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/?click=CTATermin”]
Ablauf und Prüfung der Antragsberechtigung:
Sie sind bereits antragsberechtigt, wenn Sie
-
- ein kleines oder mittleeres Unternehmen haben (unter 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Jahresumsatz)
- Ihren Sitz in der Europäischen Union haben und
- eine Umsatzsteuernummer besitzen
- eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ungeachtet der
Rechtsform (also nicht nur GmbH, sondern auch Selbstständige und Einzelkaufleute)
Allerdings ist die Förderung der EU auf einen Antrag pro Jahr beschränkt. Daher erhalten Sie die Förderung nur, wenn Sie dieses Jahr noch keinen weiteren Antrag gestellt haben.
Die Einreichungsfrist beim EUIPO endet wahrscheinlich zum Ende des Jahres
Ablauf Markenförderung
Beauftragung
Nach der Beauftragung erhalten Sie von uns die benötigten Informationen und Unterlagen für die Beantragung Ihres Erstattungsgutscheins.
Eintragungsempfehlung
Danach erhalten von uns das Gutachten mit der Eintragungsempfehlung.
Beantragung
Wir registrieren Ihr KMU in unserem Portal und beantragen für Sie den Gutschein für eine nachträgliche Erstattung.
Der Gutschein ist ab Bewilligung zwei Monate gültig und kann einmalig um weitere zwei Monate verlängert werden. In dieser Zeit muss auch die Markenanmeldung beantragt werden.Markenanmeldung
Wir stimmen die Markenanmeldung mit Ihnen ab und übermitteln Ihre Markenanmeldung an das jeweilige Markenregisteramt.
Erstattungsantrag
Nachdem Sie die Amtsgebühr bezahlt haben, geben Sie uns eine kurze Auskunft und wir beantragen die Rückzahlung der Markenamtsgebühr durch das Markenamt.
Rückzahlung
Die Rückzahlung der Markenamtsgebühr durch das Markenamt erfolgt meist kurzfristig innerhalb weniger Wochen.

Informationen und Unterlagen
Für den Antrag benötigen wir
- Die Beauftragung einer konkreten Markenanmeldung mit Markennamen oder Markendarstellung
- Eine stichpunktartige Beschreibung zur mit der Marke verfolgten Tätigkeit, für die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Eine Einordnung der Größe Ihres Unternehmens (s. Tabelle unten)
- Einen aktuellen Kontoauszug des Unternehmens, der die IBAN-Nummer sowie BIC/SWIFT-Code erkennen lässt.
- Die Umsatzsteuerbescheinigung oder eine Bescheinigung der Steuernummer des Unternehmens
- Eine Vollmacht, damit wir die Förderung beantragen können.
| Unternehmenskategorie | Mitarbeiterzahl | Jahresumsatz in Mio. € | Jahresbilanzsumme in Mio.€ |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | unter 10 | bis 2 Mio. | bis 2 Mio. |
| Kleinunternehmen | unter 50 | bis 10 Mio. | bis 10 Mio. |
| Mittleres Unternehmen | unter 250 | bis 50 Mio. | bis 43 Mio. |
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