Markenrecherche

Markenrecherche
Wer eine Marke neu anmelden möchte , der sollte schon im Vorfeld eine so genannte Markenrecherche durchführen. Diese ist zwar nicht Voraussetzung der Markenanmeldung. Sie ist aber stets ratsam, da auf diese Weise sowohl Widersprüche gegen die Markenregistrierung als auch potenzielle Risiken einer Markenrechtsverletzung frühzeitig vermieden werden können.
Die Kosten für eine Markenrecherche sind deutlich geringer als die Kosten, die im Falle eines Rechtsstreits wegen einer Markenrechtsverletzung anfallen könnten.
Zur Markenrecherche gehört eine gründliche Untersuchung auf Identität und Ähnlichkeit. Sollten bereits identische oder ähnliche Marken existieren, ist es oft ratsam, die angestrebte Marke anzupassen. Wir geben einen Überblick.
Kernpunkte Markenrecherche
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Online Marke anmelden
Sie können Ihre DE oder EU Marke zu einem Festpreis von 239,- oder 389,- Euro (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) direkt online anmelden oder online eine kostenfreie Erstberatung reservieren.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Anmeldung Ihrer Marke. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen der Markenanmeldung oder den Kosten und dem Ablauf der Anmeldung.

Anmeldung Ihrer Marke
Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess Ihrer Markenanmeldung: Von der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, über die Schutzfähigkeitsprüfung bis hin zur Anmeldung der Marke beim Markenamt. Dies geschieht zu einem Festpreis von 239,- (DE Marke) oder 389,- (EU Marke) – jeweils mit umfassender Ähnlichkeitsrecherche.
Risiken bei Markenkollision
Wenn ein anderer Markeninhaber im Rahmen der Markenüberwachung bemerkt, dass beim Markenamt eine neue Marke registriert wurde, die identisch oder zu ähnlich zu seiner ist, hat er nach § 42 Abs. 1 MarkenG das Recht, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der neuen Registrierung Widerspruch einzulegen. Dies gilt dann, wenn die neu registrierte Marke seine Markenrechte beeinträchtigt. Seine Marke hat Vorrang gegenüber einer später registrierten.
Die ältere Marke kann eine deutsche Marke sein, oder sogar eine internationale. Wichtig ist nur, dass sie im gleichen rechtlichen Bereich Schutz bietet wie die jüngere Marke. Das bedeutet, dass auch EU- oder IR-Marken das Recht begründen können, gemäß dem Markengesetz Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch hindert die Eintragung der neuen Marke in das Markenregister.
Weitere Möglichkeiten des Inhabers der älteren Marke sind das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen, die markenrechtlichen Abmahnung oder das Erheben einer Markenrechtsklage.
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Was wird bei einer Markenrecherche geprüft?
Bei der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche wird nicht nur geprüft, ob zwei Marken und die zugehörigen Waren/ Dienstleistungen identisch sind. Es wird auch untersucht, ob eine neue Marke einer älteren so ähnlich ist, dass Verwechslungsgefahr besteht oder ob die ältere Marke so bekannt ist, dass sie auch gegen identische bzw. ähnliche Marken Schutz genießt, unter denen völlig andere Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
Wichtig zu wissen: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das EUIPO nehmen keine Markenrecherche vor. Sie prüfen neu anzumeldende Marken nur auf so genannte absolute Schutzhindernisse. Die können z.B. Gattungsbegriffe oder irreführende Bezeichnungen sein.

Wie erfolgt die Markenrecherche?
Der Zweck der Markenrecherche ist es, Marken zu identifizieren, deren Schutzrechte durch die Anmeldung einer neuen, bisher ungeschützten Marke verletzt werden könnten.
Während eine Identitätsrecherche auf die Suche nach Marken, deren Zeichenfolge mit der der geplanten Marke übereinstimmt oder nur geringfügig von ihr abweicht abstellt, werden bei einer Ähnlichkeitsrecherche auch Marken erfasst, die in Bezug auf Wortlaut, Schriftbild oder Design der geplanten Marke ähneln.
Identitätsrecherche
Die Identitätsrecherche beginnt meist mit einer einfachen Internetsuche. Gibt es schon ein Unternehmen, ein Produkt, eine Dienstleistung, die ihren Wunsch-Namen trägt? Ist möglicherweise sogar eine Internet-Domain auf diesen Namen registriert? Eine Antwort auf letzteres liefert z. B das DE- Network Information Center, kurz DENIC. Dort sind alle Domains mit der Länderkennung .de registriert. Die Registrierungsstelle verwaltet das Register aller .de-Domains –und stellt sicher , dass es jede Domain nur einmal gibt.
Ferner werden die Markenregister (insbesondere DPMA-Register, EUIPO Datenbank) nach dem genauen Wortlaut identischer älterer Marken sowie nach deren Nizza-Klassen (Waren, Dienstleistungen) durchsucht. Bei der Identitätsrecherche geht es um identische Zeichenfolgen. Minimale Abweichungen (z.B. Groß- statt Kleinschreibung) werden mit erfasst.
Eine professionelle Identitätsrecherche erstreckt sich auch auf nicht allgemein zugängliche, teils kostenpflichtige Datenbanken und Register.
Ähnlichkeitsrecherche
Deutlich aufwändiger ist die so genannte Ähnlichkeitsrecherche. Bei ihr werden z.B. auch die grafische Ähnlichkeit, leichte Abwandlungen usw. untersucht und geprüft, ob bei zwei Marken eine Verwechslungsgefahr besteht.
Dabei gilt: Je mehr sich zwei Marken ähneln, desto größer muss der Unterschied zwischen ihren Nizzaklassen sein, damit kein Rechtsverstoß droht. Selbst wenn die Ähnlichkeitsrecherche Ergebnisse liefert, bedeutet das nicht unbedingt, dass auf eine gewünschte Marke verzichtet werden muss. Denn bei dieser Entscheidung sind die ausgewählten Nizzaklassen ein entscheidender Faktor.
Die korrekte Einordnung und Bewertung erfordert Erfahrung und Sachverstand. Von Laien ist das kaum zu leisten, weshalb insbesondere mit der Ähnlichkeitsrecherche ein Markenrechts-Anwalt beauftragt werden sollte.
Ergebnis der Markenrecherche
Das Ergebnis der Markenrecherche ist
- eine Auflistung identischer bzw. ähnlicher Marken
- eine Bewertung der möglichen Markenkollision auch hinsichtlich der Nizzaklassen
- ein entsprechender Rat hinsichtlich der Markenanmeldung.
Wir führen die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche für Sie durch
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