• Bewertung entfernen - Internetbewertungen löschen lassen

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Telefonische Erstberatung

Schlechte Internetbewertungen entfernen lassen

Zahlreiche Internet-Nutzer verfassen auf Portalen wie Google, Jameda, Yelp, DocInsider oder Facebook Bewertungen. Nicht alle halten sich dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir Ihre Ansprüche  auf Löschung/Entfernung unzulässiger Rezensionen durch  – nach kostenfreier Vorab-Überprüfung und zum Festpreis. 

Internet-Bewertungen ersetzen  persönliche Empfehlungen

Internet-Bewertungen haben persönlichen Empfehlungen längst den Rang abgelaufen:

  • 77 % aller Verbraucher vertrauen auf  Internet-Bewertungen, wenn sie vor einer wichtigen Kaufentscheidung stehen oder einen Dienstleister suchen (Kunden-Studie 2014 – HTW Berlin).
  • Wichtigste Informationsquelle sind zunächst  Suchmaschinen oder Bewertungsportale. 90,8 % aller Anfragen von Usern erfolgen dabei über  Google (12 Monate ab März 2016 – StarCounter, Web-Stats).

Guter Ruf im Internet immer wichtiger

Internet-Bewertungen haben erhebliche Auswirkungen  auf  Unternehmensgewinn, Kundenbindung und Geschäfts-Erfolg. Ihr guter Ruf im  Netz ist wertvoll. Seine Pflege durch ein professionelles Reputationsmanagement sowie entschiedenes Vorgehen gegen schlechte Bewertungen sollte hohe Priorität haben.

Wir löschen Ihre negative Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Mehr Informationen

Online Bewertung einreichen oder Termin abstimmen

Sie können Ihre Bewertung hier online einreichen  oder uns eine Nachricht senden.

Erstberatung gratis

Wir überprüfen die umstrittene Bewertung vorab gratis für Sie. Dann informieren wir Sie über die Erfolgsaussichten der Entfernung und besprechen mit Ihnen das mögliche Vorgehen.

Entfernung Ihrer Bewertung

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren der Löschung. Vom ersten Gespräch über die Gratis-Vorab- Prüfung,  das Anschreiben des Portals bis zur Löschung und möglichen weiteren Steps.

Überblick Bewertung löschen

Wann ist eine Bewertung unzulässig? Wie kann man sie entfernen lassen? Wie ist die Vorgehensweise zur Löschung und was muss man dazu wissen? Wir kennen den genauen Ablauf des Verfahren und Sie erhalten bei uns schnelle und professionelle  anwaltliche Hilfe.

Rechtswidrige Bewertungen müssen Sie keinesfalls klaglos erdulden. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei setzen wir  Ihren Anspruch auf Löschung einer schlechten Bewertung konsequent durch  – nach kostenloser Vorab-Prüfung.

Wichtige Kernpunkte:

  • Viele Verbraucher setzen bei ihrer Entscheidungsfindung auf Internet-Bewertungen
  • Der Löschung kann auch noch Jahre nach der Bewertung durchgesetzt werden
  • Sie verbessert Ihr Ansehen bei Kunden erheblich
  • Beim Vorgehen gegen Bewertungsportale entstehen keine Gerichtskosten
  • Zu Unrecht schlecht Bewertete haben gute Aussichten, ihre Anwaltskosten ersetzt zu erhalten

Richtlinien der Portale und Suchmaschinen für die Löschung und Entfernung von Bewertungen

Internetbewertungen nehmen einen immer höheren Stellenwert bei Entscheidungen von Kunden, Patienten, Gästen oder Käufern ein. Sie stellen sich Fragen wie:

  • Schmeckt das Essen in dem Restaurant?
  • Behandelt der Arzt gründlich?
  • Wie sind die Erfahrungen von Kunden mit diesem Handwerker?
  • Ist das Hotel sauber?
  • Ist das Produkt oder die Dienstleistung für meine Absichten geeignet?

Bewertungsportale in allen Branchen

Hierbei werden in unterschiedlichen Branchen verschiedene Bewertungsportale genutzt:

  • Google, Facebook, Yelp – Allgemein – alle Branchen
  • Amazon, Ebay – Vor allem Handel mit Waren
  • Jameda, DocInsider, Sanego – Bewertungen von Ärzten
  • Tripadvisor, Holidaycheck – Hotelbewertungen
  • Kununu – Bewertungen von Arbeitgebern

Auffindbarkeit von Bewertungen

Regelmäßig wird zuerst auf Suchmaschinen Google, Yahoo, Bing etc. nach dem Produkt oder der Dienstleistung recherchiert. Die Suchergebnisse liefern die Anbieter oder Verweise auf Bewertungsportale. Bewertungsportale geben dem Nutzer verschiedene Bewertungsmöglichkeiten. Diese sind nicht unproblematisch. Negative Bewertungen für Produkte oder Dienstleistungen können geschäftsschädigend sein und Kunden vom Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhalten.

Bewertungen grundsätzlich erlaubt

Viele Mandanten sind sich nicht sicher, ob sie sich überhaupt im Internet bewerten lassen müssen. Vielfach finden Sie einen Eintrag Ihres Unternehmens in einem Portal, obwohl eine Registrierung dessen nicht vorgenommen wurde. In mehreren Urteilen hat der BGH diesbezüglich entschieden (“Spickmich”-Urteil VI ZR 196/08 und VI ZR 358/13), dass sich  Unternehmer und Selbstständige auf  Portalen bewerten lassen müssen und dass solche Rezensionen unter die  Meinungsfreiheit fallen.  Bewertungen seien aber dann zu entfernen, wenn sie gegen die Portal-Richtlinien verstießen  oder das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzten (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

Verfahren und Richtlinien zur Löschung und Entfernung

Um unwahre oder beleidigende und somit schlechte Bewertungen auszuschließen und ihren Usern einen höheren Qualitätsstandard zu gewährleisten, haben Internetportale Verfahren entwickelt und  entsprechende Richtlinien aufgestellt. Zwischen den einzelnen Portalen bestehen dabei Gemeinsamkeiten.

Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Entfernung dieser Bewertungen.

Abgabe von negativen Bewertungen auf Internetportalen

Um eine schlechte Bewertung abzugeben, verlangen die Portale häufig die Einrichtung eines Kontos, welche meist kostenfrei ist. Bewertungen bestehen dabei oft aus Sternen (1 Stern = am schlechtesten / maximale Anzahl an Sternen = am besten) und der Möglichkeit, eine Rezension zur gemachten Erfahrung zu verfassen und diese sodann zu hinterlassen.

Interne Entfernungs- und Löschungsrichtlinien der Bewertungsportale

Die internen Richtlinien der einzelnen Portale ähneln sich zumeist und verbieten i.d.R.:

  • Illegale, gesetzeswidrige Bewertungen,  z.B. Lügen oder Beleidigungen,  Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Reklame:  Negative Bewertungen die werbliche Ziele verfolgen
  • Netiquette-Verstöße: Obszöne oder sonst unangemessene Bewertungen
  • Bewertungen der eigenen Firma oder gekaufte Fake-Bewertungen
  • Bewertungen unter falschem Namen oder für jemand anderen

Wir gehen für Sie nach einer Doppelstrategie vor und beanstanden bei den Portalen  sowohl  Verstöße gegen die Portal-Richtlinien als auch gegen Ihr Persönlichkeitsrecht.

Kontaktaufnahme mit einem Portalbetreiber

Eine eigene Kontaktaufnahme mit einem Internetportal gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierig. Schon das Herausfinden der zuständigen Ansprechpartner ist mitunter kaum möglich. Im Fall von Google ist beispielsweise die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg nicht die richtige Ansprechpartnerin. Obwohl die Gesellschaft Google in Deutschland repräsentiert, ist sie nicht die Betreiberin des Google My Business Dienstes. Daher kontaktieren wir unmittelbar die  Rechtsabteilung oder sonst zuständige Abteilung des Portals- im Fall von Google die Google Inc., die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten hat – mit einem anwaltlichen Schreiben („notice-and-take-down-letter“).

Google Bewertung

Wann ist eine Google Bewertung angreifbar? Wie kann sie entfernt werden? Wie ist das Procedere zur Entfernung und auf was ist dabei alles zu achten? Wir sind mit dem gesamten Verfahren bestens vertraut und  bieten Ihnen schnelle anwaltliche Hilfe.

Wir entfernen Ihre negativen Google Bewertungen – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. 

Jameda Bewertung

Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen haben eine negative Bewertung auf Jameda erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung. Wir bieten Ihnen unverzügliche Hilfe bei einer negativen Bewertung auf Jameda an – nach kostenfreier Überprüfung.

Kununu Bewertung

Sie sind zum Beispiel als Handwerker, Architekt oder in der Hotelbranche tätig und beschäftigen einen oder mehrere Angestellte. Möglicherweise sind Sie für das Recruiting eines mittelständischen Unternehmens verantwortlich. Sie oder Ihr Unternehmen haben eine negative Bewertung auf Kununu erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung.

Yelp Bewertung

Sie haben eine negative Bewertung auf Yelp erhalten und Sie möchten diese entfernen lassen? Wir kennen das Löschungsverfahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die Rechtsprechung. Wir bieten Ihnen unverzügliche Hilfe bei einer negativen Bewertung auf Yelp an – nach kostenfreier Überprüfung.

Facebook Bewertung

Sie haben eine negative Bewertung auf Ihrer Facebook Fanpage bekommen und möchten diese entfernen? Wir kennen das Löschungsverfahren und die Kriterien von Facebook und bieten Ihnen sofortige Hilfe bei einer negativen Facebookbewertung. 

Viele Unternehmen und Dienstleister haben eine Fanpage auf Facebook. Auf dieser können Facebook User sowohl Sterne vergeben als auch Beiträge über die Produkte oder Dienstleistungen erstellen.

Docinsider Bewertung


Sie sind in der Gesundheits- und Pflegebranche tätig, beispielsweise der Human- oder Zahnmedizin, der Psychotherapie oder einem weiteren Heilberuf. Ihre Praxis oder ihr Unternehmen wurden auf DocInsider negativ bewertet. Sie möchten die negative Bewertung gerne entfernen lassen. Wir kennen das Löschungsverfahren, den rechtlichen Rahmen sowie die Rechtsprechung. Wir offerieren Ihnen sofortige Unterstützung bei einer negativen Bewertung auf DocInsider.

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Ziele der Beseitigung einer negativen Internetbewertung

  • Reputation wiederherstellen

    Die Entfernung Ihrer schlechten Bewertung wirkt sich sofort positiv auf Ihre Reputation im Netz aus.

  • Kostenfreier Check

    Wir checken die Erfolgsaussichten für ein Entfernen der schlechten Bewertung kostenlos. Bei positivem Ergebnis können Sie uns mit der  Bewertungsentfernung beauftragen. Besteht keine Aussicht, sich zu wehren, haben Sie auch keine Kosten.

    Kostenfreier Check

  • Hohe Erfolgsquote

    Die meisten Bewertungen löschen die Portale bereits kurz nach dem Erhalt des ersten Anwalts-Briefes.

  • Schnell und Einfach

    Wir kümmern uns um die Entfernung  Ihrer schlechten Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

    Schnell und Einfach

Entfernung einer negativen Bewertung Schritt für Schritt

So gehen wir für Sie vor

  • ZUSENDUNGEN DER SCHLECHTEN BEWERTUNG AN UNS

  • GRATIS ÜBERPRÜFUNG

  • ANWALTSSCHREIBEN AN PORTAL

  • LÖSCHUNG

  • GGF. PRÜFUNG UND DURCHSETZUNG WEITERER ANSPRÜCHE

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Mehr Informationen

Rechtsschutz gegen negative Rezensionen

Mit einer schlechten Bewertung im Internet kann fast jeder konfrontiert sein, ob Unternehmer, Freiberufler  oder Privatperson.

Viele Mandanten fragen uns, ob sie es hinnehmen müssen,  überhaupt im Internet bewertet zu werden.

BGH: Bewertungen auf Bewertungsportalen sind im Grundsatz erlaubt

Der BGH hält Bewertungen für zulässig (Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Die Richter entschieden wiederholt, dass z.B.  Ärzte, Unternehmen und Selbstständige Bewertungen auf öffentlichen Portalen tolerieren müssen, wenn sie ihr Angebot öffentlich machen. Das heißt allerdings nicht, dass jegliche Rezensionen akzeptiert werden müssen. Gegen rechtswidrige Bewertungen können Sie sich wehren.

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Unerlaubte und zu löschende schlechte Bewertungen

Bestimmte negative Bewertungen im Netz sind unerlaubt und können gelöscht werden. Das ist insbesondere der Fall,  wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht und wenn die Rezension nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist.  Negative Bewertungen können sowohl Private, Unternehmer oder Freiberufler treffen als auch “juristische Personen”, d.h. z.B. Firmen.

 Interessenabwägung

Ob eine schlechte Bewertung zu  entfernen ist hängt auch von einer Interessenabwägung ab.  Dem Interesse an einer unverletzten Persönlichkeit steht das Interesse  der freien Meinungsäußerung gegenüber. Unter anderem Wortlaut, Kontext und Schutzsphäre spielen hierbei eine Rolle. Außerdem genießen Meinungen einen höheren Schutz als Tatsachenbehauptungen.

Beispiele unerlaubter schlechter Bewertungen im Internet

Welche schlechten Bewertungen im Netz noch erlaubt sind und welche entfernt werden müssen ist  nicht leicht zu  entscheiden. Hier kommt es auf unterschiedliche Faktoren an. Wurden Bewertungs-Sterne vergeben oder auch eine Rezension geschrieben? Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung? Hält sich diese noch im Rahmen des Zulässigen?

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele erlaubter und verbotener Online-Bewertungen.

Häufige Fragen und Antworten zur Bewertungs-Löschung

Für juristische Laien ist es oft schwierig, die Löschung einer negativen Bewertung durchzusetzen. Vielfach reagieren die Portale nicht auf ihre Anfragen. Insbesondere wenn diese juristisch nicht präzise und professionell formuliert sind, sehen sie meist keinen Handlungsbedarf. Mit anwaltlicher Hilfe stehen die Chancen auf Löschung deutlich besser.

Wir prüfen für Sie im Vorfeld, ob die Löschung der Bewertung möglich und erfolgversprechend ist. Senden Sie sie uns z.B. als Screenshot zu. Ist das Ergebnis der Vorab-Prüfung positiv, so schreiben wir das Portal auf Wunsch an und fordern für Sie die Löschung der Bewertung. Oftmals wird die Rezension schon nach dem ersten anwaltlichen Schreiben gelöscht.

Die meisten negativen Bewertungen sind juristisch angreifbar und können gelöscht werden. Am besten stehen die Chancen bei offensichtlich rechtswidrigen Rezensionen, etwa Verleumdungen oder Beleidigungen.  Schmähkritiken, aber auch unwahre Tatsachenbehauptungen müssen gelöscht werden. Der Verfasser hat ggf. zu beweisen, dass seine Behauptungen wahr sind. Die Voraussetzungen müssen allerdings  in jedem Einzelfall geprüft werden.

In der Regel ist davon abzuraten, auf eigene Faust gegen eine Bewertung vorzugehen oder den Bewerter zu kontaktieren. Laien können dabei in der Argumentation viele Fehler machen und es kann dann schnell so aussehen, als sei die schlechte Rezension doch in Teilen irgendwie berechtigt. Wenden Sie sich lieber an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die richtigen Schritte zur Bewertungslöschung genau kennt.

Behauptet ein Bewerteter, eine negative Rezension auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde  war, so hat das  Bewertungsportal das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs  hervor (BGH Urt. v. 27.08.2020, Az. 15 U 309/19).).

Häufige Irrtümer zur Bewertungs-Löschung

Diese Annahme ist falsch. Nicht nur rechtswidrige Beleidigungen oder Verleumdungen sind zu löschen, Auch gegen Rezensionen, die gegen die Richtlinien des Portals verstoßen oder gegen unbewusst unwahre Behauptungen können Sie sich wehren, etwa wenn der Bewerter sich geirrt hat. Er ist  in der Plicht nachzuwiesen, dass seine Behauptung zutrifft. Leitet das Portal das Anwaltsschreiben an den Rezensenten weiter und reagiert dieser gar nicht, wird die Bewertung ebenfalls gelöscht.

Auch diese Annahme ist falsch. Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Insbesondere Meinungen, welche als so genannte Schmähkritik anzusehen sind, oder Beleidigungen sind verboten und zu löschen.

Oft glauben Bewertete, sie sollten einfach nur höfflich auf die Rezension antworten und die Dinge richtigstellen. Das ist meist keine gute Idee. Allzu schnell verliert sich der juristische Laie hier in Details oder verwickelt sich in Widersprüche. Manchmal wirken die Antworten sogar wie ein teilweises Schuldeingeständnis.

Es bedarf  juristischen Fachwissens, welche Details des Falles relevant sind und welche nicht. Ein anwaltliches Anschreiben an das Portal ist deutlich erfolgversprechender und führt in den meisten Fällen zügig zur Löschung der negativen Bewertung.

Viele Kunden lesen sich die einzelnen Bewertungen gar nicht durch, sondern achten nur auf den Gesamtdurchschnitt. Haben Sie z.B. weniger Sterne/Bewertungen als ein Wettbewerber, so entgehen Ihnen Kunden. Auch kann eine einzige schlechte Bewertung mehrere positive überlagern; negative  Rezensionen werden von Usern besonders aufmerksam wahrgenommen.

Kosten Löschung negative Google Bewertung

Unsere Löschungspakete

1 Google
Bewertung

€149,–zzgl. € 28,31 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-20 €

2-9 Google
Bewertungen

€129,–zzgl. € 24,51 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-50 €

ab 10 Google
Bewertungen

€99,–zzgl. € 18,81 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.

Rabatt für Dauermandanten

Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Google Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:

  • Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 79,– €
  • Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 49,– €

pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.


Kosten Löschung negative Bewertung

Unsere Löschungspakete

1
Bewertung

€229,–zzgl. € 43,51 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
    Wir überwachen den Löschungsvorgang des Löschungsportals.
  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-30 €

2-9
Bewertungen

€199,–zzgl. € 37,81 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
  • Tracking
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  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.
-80 €

ab 10
Bewertungen

€149,–zzgl. € 28,31 USt.
  • Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussicht.

  • Festhonorar
    Unser anwaltliches Honorar ist ein Festpreis. Wir überprüfen die Erfolgsaussicht der Löschung und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Erst dann gehen wir auf Basis des Festhonorars gegen das Portal vor. Durch unsere Expertise ist das Festhonorar deutlich günstiger als die sonst übliche anwaltliche Abrechnung nach RVG - bei einem gewöhnlichen Anwalt beträgt das Honorar für das Vorgehen gegen eine Bewertung meist mehr als 400,- €.
  • Kostenlose Überprüfung
    Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussicht des Vorgehens gegen Ihre negative Bewertung und kontaktieren Sie mit dem Ergebnis. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, bleibt die Überprüfung für Sie kostenfrei.
  • Prüfungsergebnis
    Im Fall der Erfolgsaussicht erhalten Sie ein positives Prüfungsergebnis. Sie teilen uns mit, ob wir gegen das Portal vorgehen wollen. Bis dahin bleibt unser Vorgehen für Sie grundsätzlich kostenfrei. Gleich nach Ihrer Mitteilung gehen wir gegen das Portal vor.
  • Anwaltliche Aufforderung
    Wir erstellen einen anwaltlichen "notice-and-take-down-letter" und fordern das Portal zur Löschung der Bewertung auf. Unser Anschreiben zur Löschung der Bewertung wird an das Portal geschickt. Nach der Blogspot-Rechtsprechung wird es in den meisten Fällen auch an den Verfasser weitergeleitet. In den Meisten von uns betreuten Fällen wird die schlechte Bewertung sofort nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben gelöscht.
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  • Löschung
    Ihre Bewertung wird vom Portal gelöscht. Unterbleibt die Löschung, klären wir Sie über Ihre weiteren Alternativen auf (Klage Portal, Klage Verfasser) und begleiten Sie auf Wunsch.

Rabatt für Dauermandanten

Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:

  • Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
  • Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €

pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.


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    • Reputationsrecht

    Löschen lassen einer Rezensione

    Ich habe auf meiner Seite eine Rezension einen Eintrag von ein Stefan Bayer er hatte mir in der Tat einen Zylinder mit einem Schlüssel zugesagt. Mir ging es gesundheitlich nicht gut und es gab auch einige Schwierigkeiten. Wenn jemand eine Negativbewertung macht, nun gut, da kann ich mit leben. Es läuft nicht immer alles rund […]

    IT

    We got 1* review on Kununu with no explanation nor justification. As we value our reputation and always deliver as well as possible, we believe this review is fake and want to get rid of it.

    Bewertung löschen

    Guten Tag, ich habe auf die App ImmoScout24 eine falsche Bewertung abgegeben und der Anbieter möchte dass ich die Bewertung rückgängig mache sonst wird er mich anklagen. Die Bewertungen in der App zu löschen ist nicht möglich! Könnten Sie selbst die Bewertung löschen? Und wie viel wird das kosten?

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