Dienstleistervertrag erstellen: Bundesweit mit Anwalt
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Einen Dienstleistervertrag erstellen
Der Dienstleistungssektor gehört zu den dynamischsten und vielfältigsten Wirtschaftsbereichen. Neu entwickelte Services und sogar komplett neue Berufsfelder sind für ihn geradezu charakteristisch.
Für Anbieter von Dienstleistungen stellen Dienstleisterverträge, die passgenau auf die jeweiligen Services zugeschnitten sind, alle wichtigen Rahmenbedingungen schriftlich festhalten und individuelle Vereinbarungen enthalten, die rechtliche Basis ihrer Beziehung zum Kunden dar.
Dienstleistungen sind durch Technisierung und Digitalisierung zunehmend komplexer geworden. Vielfach werden deshalb Regelungen benötigt, die detailreicher sind als die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier hilft die so genannte Vertragsfreiheit. Sie macht es möglich, den Dienstleistervertrag an die individuellen Situation anzupassen und im zulässigen Rahmen auch von gesetzlichen Vorschriften abzuweichen.
Wir erstellen Ihren Dienstleistervertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Dienstleister-Vertrag
Unsere Leistungen
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Vertragserstellung beauftragen oder Anfrage senden
Sie können online eine Gratis-Erstberatung anfragen oder uns eine Nachricht senden.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung zur Erstellung Ihres Dienstleister-Vertrags. Hier beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Kernthemen einer Dienstleister-Vertragserstellung, den Kosten und dem Procedere.

Erstellung Ihres Dienstleistervertrags
Wir erstellen dann Ihren Dienstleistervertrag nach Ihren Wünschen und Vorgaben. In einem weiteren Termin legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und nehmen auf Wunsch Änderungen und Anpassungen vor. Sie haben sodann einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Dienstleistervertrag.
Überblick Dienstleister-Vertrag
Arten von Dienstleisterverträgen
Bei Dienstleistungen sind zwei Vertragsarten zu unterscheiden: Werk- und Dienstvertrag, Die Einordnung hängt davon ab, was vertraglich genau geschuldet ist.
Werkvertrag:
Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) hat der Dienstleister einen bestimmten Erfolg, ein Werk zu erbringen. Das Arbeitsergebnis ist vom Auftraggeber abzunehmen. Typische Beispiele sind handwerkliche oder Kreativleistungen (z.B. Gebäudetechnik einrichten, Logo-Entwicklung).
Dienstvertrag:
Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) hat der Dienstleister dagegen zwar eine Arbeitsleistung zu erbringen, es ist aber kein bestimmter Erfolg vereinbart. Typische Beispiele sind Beratungs- oder Coachingleistungen.

Was ist ein Dienstleistervertrag?
Dienstleister-Verträge treffen Bestimmungen über eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer. Dabei kann z.B. folgendes geregelt werden:
- Wer sind die Vertragspartner?
- Leistungsbeschreibung: Was soll durch die Leistung erreicht werden?
- Wann soll sie erbracht werden?
- Briefing und Vorbereitung
- Was ist im Leistungsumfang inbegriffen und was nicht?
- Welche Vergütung ist vereinbart?
- Was ist extra zu vergüten?
- Wann ist die Zahlung fällig, wie sind die Konditionen?
- Hat der Kunde Mitwirkungsplichten?
- Welche Rechte hat er bei Mängeln?
- uvm
Um welche Art von Vertragstyp (Dienst-oder Werkvertrag) es sich handelt hängt von den vereinbarten Leistungen ab.
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Ziele der Erstellung eines Dienstleistervertrags
1. Ziel
Rechte und Pflichten festlegen
Gerade bei Dienstleisterverträgen kommt es häufig zu rechtlichen Streitigkeiten, die auf das Fehlen klarer vertraglicher Regelungen zurückzuführen sind.
Durch einen anwaltlichen Dienstleistervertrag können die wechselseitigen Rechte und Pflichten schon im Vorfeld klar und detailliert definiert werden.
Rahmenbedingungen und wichtige Details werden vertraglich festgehalten und Missverständnisse vermieden,
2. Ziel
Vertragsinitiative
Um Ihre Verhandlungsposition als Dienstleister zu verbessern, empfiehlt sich die Vorlage eines Vertragsentwurfes gegenüber Ihrem Geschäftspartner. Sind Sie der Erste, der den Entwurf vorlegt, schaffen Sie damit eine Ausgangslage, die Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen entspricht.
Sie können für Sie vorteilhafte Regelungen aufnehmen, die für Sie im Vergleich zu den zivilrechtlichen Standardklauseln günstiger sind.
3. Ziel
Rechtssicherheit
Dienstleisterverträge können viele Risiken bergen. Als im Unternehmensrecht versierte Kanzlei beraten wir Sie zu allen Einzelfragen und erstellen Ihren Vertrag in enger Abstimmung mit Ihnen. So kann die lückenlose Regelung Ihres Dienstleistervertrags erreicht werden – Sie erlangen Rechtssicherheit.
4. Ziel
Vertragstyp definieren
Es kann explizit festgehalten werden, um welchen Vertragstyp es sich handelt (Werk-, Dienstvertrag usw), mithin welches Recht Anwendung findet. Dies ist von entscheidender Bedeutung, denn bei Werkverträgen schuldet der Auftragnehmer z.B. einen Erfolg, während er bei Dienstverträgen nur die reine Tätigkeit vorzunehmen hat.
Erstellung von Dienstleister-Verträgen
Dienstleistervertrag vom Anwalt
Überblick Ablauf einer Dienstleistervertrags-Erstellung
- Anwaltliche Dienstleistervertrags-Beratung
- Individueller Dienstleistervertrag
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
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Prüfung von Dienstleister-Verträgen
1 Analyse Ihrer Dienstleister-Verträge
Vor der eingehenden Prüfung Ihrer Dienstleister-Verträge analysieren wir die Grundinformationen zu Ihrem Business. Dies bildet die Grundlage der nachfolgenden anwaltlichen Beratung. Fehlende Informationen erfragen wir ggf. im persönlichen Gespräch.
2 Anwaltlicher Vertrags-Check
Sie erhalten sodann eine eingehende Vertrags-Beratung durch einen Anwalt.
Dieser untersucht alle Klauseln Ihrer Dienstleister-Verträge und gleicht sie mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage ab. Auch Ihre weiteren Rechtstexte, AGB usw prüfen wir auf Wunsch.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Sie bekommen von uns zeitnah das Ergebnis der Vertrags-Prüfung. Auf problematische Klauseln gehen wir dabei genau ein.
4 Abschlussberatung und -anpassung
Anschließend erörtern wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Dienstleister-Verträge erforderlich oder ratsam sind. Auf veraltete oder unsichere Klauseln weisen wir besonders hin, ebenso auf gesetzlichen Spielraum zu Ihren Gunsten, den Sie nutzen können. Wir schlagen Ihnen für Sie vorteilhafte Klauseln vor, die von Ihnen übernommen werden können.
6 Überwachung und Aktualisierung
Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende Überwachung und Aktualisierung Ihrer geänderten Dienstleister-Verträge mit Blick auf etwaige Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen.
Vor- und Nachteile der Erstellung eines Dienstleistervertrags
Vorteile des Dienstleistervertrags
VERMEIDUNG VON RECHTSSTREIT
Ein Dienstleistervertrag schreibt die zentralen Punkte des Verhältnisses zu Ihren Auftraggebern klar fest Eindeutige und rechtssichere Formulierungen beugen Missverständnissen und Streitigkeiten vor.
VERTRAGSINITIATIVE DES ERSTELLERS
Als Gestalter eines Dienstleistervertrags ergreifen Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen die Initiative und starten diese an einem für Sie günstigen Ausgangspunkt. Sie kennen die getroffenen Vereinbarungen genau und können z.B. auch Ihre Haftung begrenzen und sich gegen geschäftliche Risiken schützen.
Nachteile des Dienstleistervertrags
KOSTEN
Die anwaltliche Erstellung eines Dienstleistervertrages ist mit Kosten verbunden. Wasserdichte vertragliche Regelungen machen sich allerdings bezahlt, denn jangwierige spätere Rechtsstreitigkeiten aufgrund unklarer Verträge oder ungültiger Klauseln kosten erheblich mehr.
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Dienstleistervertrag vom Anwalt
Viele machen den Fehler, nur mündliche oder telefonische Absprachen zu treffen oder aber schriftlich bzw. per E-Mail lediglich grob die Leistungen zu skizzieren. Dies führt oft zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten.
Manche bedienen sich auch so genannter Musterverträge aus dem Internet. Auch dies ist nicht zu empfehlen. Die sind nicht auf Ihre individuelle Dienstleistung zugeschnitten und regeln keine vertraglichen Details, sondern enthalten nur sehr allgemeine Klauseln. Sie können Ihre Prozesse und Bedingungen in einem solchen Mustervertrag gar nicht berücksichtigen. Darüber hinaus sind viele Musterverträge veraltet und berücksichtigen die aktuelle Rechtslage nicht.
Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, für die Vertragserstellung einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die vertragsrechtlichen Fragestellungen genau kennt, die es zu berücksichtigen gilt.
- Wir beraten Sie umfassend zum Thema Dienstleister-Verträge
- Wir erstellen Ihre maßgeschneiderten Dienstleister-Verträge
- Wir verhandeln Dienstleister-Verträge für Sie
- Wir überprüfen Ihre bereits bestehenden Dienstleister-Verträge
- Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Dienstleister-Verträgen
Kosten der Vertragserstellung
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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Meister
08 Jan. 2019/1 Kommentar/in Stille Gesellschaftbin Handwerksmeister im Angestelltenverhältnis, ein bekannter von mir will sich selbständig machen ohne Meisterbrief, daher soll ich mich mit meinem Meistertitel bei ihm einbringen. Geht das über eine stille Beteiligung oder gibt es eine andere möglichkeit?
AGB für eigene Vermittlungsplattform für High-Tech Dienstleistungen
19 Dez. 2018/0 Kommentare/in Vermittlungsportal AGBHallo, können Sie mir bitte mitteilen, in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Dienste in Bezug auf die Erstellung von AGB bewegen? Wie viel kostet die Neuerstellung bzw. Prüfung bestehender AGB? Ich benötige einen Anwalt, der für mein Start-Up die AGB formuliert und diesen rechtssicher gestaltet. Vielen Dank – beste Grüße
AGB’s und Datenschutzerklärung für APP’s
28 Nov. 2018/1 Kommentar/in Mobile App AGBSehr geehrte Damen und Herren, wir sind gerade dabei eine APP zu entwicklen. Diese soll voraussichtlich Ende Q1 2019 zur Verfügung stehen. Im Vorfeld möchte wir natürlich die AGB’s und Datenschutzerklärung ordentlich in die Wege leiten. Unsere APP wird sich um das Thema Wartung und Instandhaltung von Fahrrädern kümmern. Die APP wird für den User […]
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