• Dienstleistervertrag erstellen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Einen Dienstleistervertrag erstellen

Der Dienstleistungssektor gehört zu den dynamischsten und vielfältigsten Wirtschaftsbereichen. Neu entwickelte Services und sogar komplett neue Berufsfelder  sind für ihn geradezu charakteristisch.

Für Anbieter  von Dienstleistungen stellen Dienstleisterverträge, die passgenau auf die jeweiligen Services zugeschnitten sind, alle wichtigen Rahmenbedingungen schriftlich festhalten und  individuelle Vereinbarungen enthalten, die rechtliche Basis ihrer Beziehung zum Kunden dar.

Dienstleistungen sind durch Technisierung und Digitalisierung zunehmend komplexer geworden. Vielfach werden deshalb Regelungen benötigt, die detailreicher  sind als die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier hilft die so genannte Vertragsfreiheit. Sie macht es möglich, den Dienstleistervertrag an die individuellen Situation anzupassen und im zulässigen Rahmen auch von gesetzlichen Vorschriften abzuweichen.

Wir erstellen Ihren Dienstleistervertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Vertragserstellung beauftragen oder Anfrage senden

Sie können online eine Gratis-Erstberatung anfragen oder uns eine Nachricht senden.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung zur Erstellung Ihres Dienstleister-Vertrags. Hier beantworten wir Ihre  Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Kernthemen einer Dienstleister-Vertragserstellung,  den Kosten und dem Procedere.

Erstellung Ihres Dienstleistervertrags

Wir erstellen dann Ihren Dienstleistervertrag nach Ihren Wünschen und Vorgaben. In einem weiteren Termin legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und nehmen auf Wunsch  Änderungen und Anpassungen vor.  Sie haben  sodann einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Dienstleistervertrag.

Überblick Dienstleister-Vertrag

Arten von Dienstleisterverträgen

Bei Dienstleistungen sind zwei Vertragsarten zu unterscheiden: Werk- und Dienstvertrag, Die Einordnung hängt davon ab, was vertraglich genau geschuldet ist. 

Werkvertrag:

Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) hat der Dienstleister einen  bestimmten Erfolg, ein Werk zu erbringen.  Das Arbeitsergebnis ist vom Auftraggeber abzunehmen. Typische Beispiele sind handwerkliche oder Kreativleistungen (z.B. Gebäudetechnik einrichten, Logo-Entwicklung).

Dienstvertrag:

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) hat der Dienstleister dagegen zwar eine  Arbeitsleistung zu erbringen, es ist aber kein bestimmter Erfolg vereinbart.  Typische Beispiele sind Beratungs- oder Coachingleistungen. 

Was ist ein Dienstleistervertrag?

Dienstleister-Verträge treffen Bestimmungen über eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer. Dabei kann z.B. folgendes geregelt werden:

  • Wer sind die Vertragspartner?
  • Leistungsbeschreibung: Was soll durch die Leistung erreicht werden?
  • Wann soll sie erbracht werden?
  • Briefing und Vorbereitung
  • Was ist im Leistungsumfang inbegriffen und was nicht?
  • Welche Vergütung ist vereinbart?
  • Was ist extra zu vergüten?
  • Wann ist die Zahlung fällig, wie sind die Konditionen?
  • Hat der Kunde Mitwirkungsplichten?
  • Welche Rechte hat er bei Mängeln?
  • uvm

Um welche Art von Vertragstyp (Dienst-oder Werkvertrag) es sich handelt hängt von den vereinbarten Leistungen ab.  

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Ziele der Erstellung eines Dienstleistervertrags

Erstellung von Dienstleister-Verträgen

Dienstleistervertrag vom Anwalt

Überblick Ablauf einer Dienstleistervertrags-Erstellung

  1. Anwaltliche Dienstleistervertrags-Beratung
  2. Individueller Dienstleistervertrag
  3. Anwaltliche Abschlussberatung
  4. Abschlussanpassung

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Prüfung von Dienstleister-Verträgen

  • 1 Analyse Ihrer Dienstleister-Verträge

    Vor der eingehenden Prüfung Ihrer Dienstleister-Verträge analysieren wir die Grundinformationen zu Ihrem Business. Dies bildet die Grundlage der nachfolgenden anwaltlichen Beratung. Fehlende Informationen erfragen wir ggf. im persönlichen Gespräch.

  • 2 Anwaltlicher Vertrags-Check

    Sie erhalten sodann eine eingehende Vertrags-Beratung durch einen Anwalt. 

    Dieser untersucht alle Klauseln Ihrer Dienstleister-Verträge und gleicht sie mit der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage ab. Auch Ihre weiteren Rechtstexte, AGB usw prüfen wir auf Wunsch.  

  • 3 Hinweise und Änderungsvorschläge

    Sie bekommen von uns zeitnah das Ergebnis der Vertrags-Prüfung. Auf problematische Klauseln gehen wir dabei genau ein.   

  • 4 Abschlussberatung und -anpassung

    Anschließend erörtern  wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Dienstleister-Verträge  erforderlich oder ratsam sind. Auf  veraltete oder unsichere Klauseln weisen wir besonders hin, ebenso auf gesetzlichen Spielraum zu Ihren Gunsten, den Sie  nutzen können. Wir schlagen Ihnen für Sie vorteilhafte Klauseln vor, die  von Ihnen übernommen werden können.

  • 6 Überwachung und Aktualisierung

    Auf Wunsch übernehmen wir auch die laufende  Überwachung und Aktualisierung Ihrer geänderten Dienstleister-Verträge mit Blick auf etwaige Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen.

Vor- und Nachteile der Erstellung eines Dienstleistervertrags

Vorteile des Dienstleistervertrags

  • VERMEIDUNG VON RECHTSSTREIT

    Ein Dienstleistervertrag schreibt die zentralen Punkte des Verhältnisses zu Ihren Auftraggebern klar  fest  Eindeutige und rechtssichere Formulierungen beugen  Missverständnissen und Streitigkeiten vor.   

  • VERTRAGSINITIATIVE DES ERSTELLERS

    Als Gestalter eines Dienstleistervertrags ergreifen Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen die Initiative und starten diese an  einem für Sie günstigen Ausgangspunkt.  Sie kennen die getroffenen Vereinbarungen genau und   können z.B.  auch Ihre Haftung  begrenzen und sich gegen geschäftliche Risiken schützen.

Nachteile des Dienstleistervertrags

  • KOSTEN

    Die anwaltliche Erstellung eines Dienstleistervertrages ist mit Kosten verbunden.  Wasserdichte vertragliche  Regelungen machen sich allerdings  bezahlt, denn jangwierige spätere Rechtsstreitigkeiten aufgrund unklarer Verträge oder ungültiger Klauseln kosten erheblich mehr.   

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Dienstleistervertrag vom Anwalt

Viele machen den Fehler,  nur mündliche oder telefonische Absprachen zu treffen oder aber schriftlich bzw. per  E-Mail  lediglich grob die Leistungen zu skizzieren. Dies führt oft zu Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten.

Manche bedienen sich auch so genannter Musterverträge aus dem Internet. Auch dies ist nicht zu empfehlen. Die sind nicht auf Ihre individuelle Dienstleistung zugeschnitten und  regeln keine vertraglichen Details, sondern enthalten nur sehr allgemeine Klauseln. Sie können Ihre  Prozesse und Bedingungen in einem solchen Mustervertrag gar nicht berücksichtigen. Darüber hinaus sind viele Musterverträge veraltet und berücksichtigen die aktuelle Rechtslage nicht.

Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, für die  Vertragserstellung einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die vertragsrechtlichen Fragestellungen genau kennt, die es zu berücksichtigen gilt. 

  • Wir beraten Sie umfassend zum Thema Dienstleister-Verträge
  • Wir erstellen Ihre maßgeschneiderten Dienstleister-Verträge
  • Wir verhandeln Dienstleister-Verträge für Sie
  • Wir überprüfen Ihre bereits bestehenden Dienstleister-Verträge
  • Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Dienstleister-Verträgen

Kosten der Vertragserstellung

VertragErstellung

€599,–zzgl. € 113,81 USt.
  • Vertrag-Erstellung
  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Vorbesprechung
  • Erstellung und Prüfung
    • Vertrag Entwurf
    • Erstellung Ihres Vertrags
  • Abschlußanpassung und Abschlussgespräch
    • Einarbeitung Ihrer Änderungswünsche
    • Abschlussgespräch

Kosten Erstellung Vertrag

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Vertrag ErstellungAlle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, AbschlussgesprächFestpreis:599,– €

Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags

zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.

Kosten Prüfung Vertrag

Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.

DienstleistungBeschreibungKosten (Nettobeträge)
Vertrag PrüfungPrüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung
vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung
und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit).

START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde)
Rechtssicher (5 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 219,- je weitere Stunde)
PLUS (10 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 189,- je weitere Stunde)

Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- €

Kosten Erstellung individueller Vertrag

Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.

DienstleistungPaket(e)Preise
Individuelle VertragserstellungIndividueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung
individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist
eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit).

START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde)
Rechtssicher (5 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 219,- je weitere Stunde)
PLUS (10 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 189,- je weitere Stunde)

Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- €

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    • Reputationsrecht

    Prüfung EbayShop

    Hallo, ich möchte gerne meinen Ebay Shop (vertragspapst2016) Prüfen lassen was die Kompletten AGB’s betrifft und natürlich mit der neuen Datenschutzverordnung, es ist alles vorhanden nur wollte ich es gerne genau wissen ob wir mit dem Shop auf der grünen Seite sind! Können Sie uns da Helfen? M.F.G. Ali Zabihi

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    *Gilt nicht für Start-Up Pakete und Netto Honorare bis 150 €

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