Vertrag für partiarisches Darlehen erstellen lassen: Bundesweit mit Anwalt
[headertxt_unter]

Vertrag für partiarisches Darlehen erstellen lassen
Viele Gründer, Unternehmer und Selbstständige statten ihr Unternehmen mit Kapital aus, indem sie einen Investor am Unternehmenserfolg durch ein partiarisches Darlehen beteiligen:
- Bei der Gründung: Oft benötigt ein Unternehmen beim Start eine Anschubfinanzierung. Gleichzeitig möchten viele Gründer Investoren aber mit möglichst geringem Einfluss ausstatten. Die Gründer schließen dann vor der Gründung oder kurz nach Errichtung einer Firma mit einem Investor ein partiarisches Darlehen. Der Investor erhält über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine feste Dividende sowie eine Beteiligung am Gewinn. Nach Ablauf des Darlehens zahlen die Gründer dem Investor das Darlehen zurück
- Im Geschäftsbetrieb: Auch Investitionen im laufenden Betrieb können oft nicht allein aus dem Cash-Flow und dem Eigenkapital des Unternehmens bezahlt werden. Ein partiarisches Darlehen wird häufig verwendet, um die Strukturen des organisch gewachsenen Unternehmens anzupassen und seine Kapazitäten zu erhöhen. Unternehmer müssen dabei keine Änderungen des Gesellschafterbestands vornehmen oder den partiarisch Beteiligten gesondert beim Finanzamt anmelden. Firmen nutzen im laufenden Betrieb oftmals Vorlagen für partiarische Darlehensverträge, mit immer ähnlich bleibenden Konditionen.
Wir erstellen Ihren partiarischen Darlehens-Vertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Erstellung oder Prüfung
[akinfo-unter]

Vertragserstellung beauftragen oder Anfrage senden
Sie können online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Überblick partiarisches Darlehen
Eine Eigenkapitalbeteiligung als Gesellschafter einer Firma oder Stille Gesellschaft ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen den Einfluss und die gesellschaftsrechtliche Stellung des Investors und wollen die größtmögliche Kontrolle über ihr Unternehmen behalten.
Beim partiarischen Darlehen wird mit dem Investor als Darlehensgeber eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens vereinbart. Bei gewissen Gewinnunterschreitungen kann sogar die Aussetzung jeglicher Zinszahlungen vereinbart werden. Auch die Rückzahlung kann im Einzelfall zum Teil oder sogar ganz abbedungen werden.
Möglich ist ein individuell formuliertes partiarisches Darlehen, das zur Anwendung auf einen spezifischen Fall vorgesehen ist. Es kann aber auch ein Vertrag über ein partiarisches Darlehen als Vorlage für immer wiederkehrende Finanzierungen ähnlicher Art erstellt werden. Die Vorlage kann dann bei erneutem Finanzierungsbedarf wieder aus der Schublade geholt werden.
Unsere Pakete
Was ist ein Partiarisches Darlehen?
Partiarisches Darlehen für zeitlich beschränkte Finanzierung ohne viel Einfluss
Das partiarische Darlehen ist als eine Darlehensform (§ 488 BGB) ausgestaltet und von einem geringeren Einfluss des Investors geprägt als etwa eine stille Gesellschaft. Gleichzeitig werden partiarische Darlehen zumeist auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
Der Investor erhält weniger als eine stille Beteiligung – er erhält keine Mitbestimmungsrechte im Unternehmen, nur nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns und meistens eine zeitlich beschränkte Beteiligung. Er erhält auch deutlich weniger als eine Gesellschafterstellung – er ist in keiner Weise in die laufenden unternehmerischen Entscheidungen einbezogen.
Anders als bei den gängigen Gesellschaftsformen wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG – ist das partiarische Darlehen anonym und diskret – der Investor als Darlehensgeber wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Im Gegensatz zum Bankkredit ist es außerdem bei der Verzinsung flexibel.
Partiarischer Darlehensvertrag
Wenn sich Investor und Gesellschafter auf eine Beteiligung in Form eines partiarischen Darlehens einigen, benötigen sie einen partiarisches Darlehensvertrag. Im Vorfeld der Erstellung eines partiarischen Darlehensvertrags setzen wir uns daher mit Ihnen zusammen, um step by step die wichtigsten Regelungsbereiche des Darlehens zu besprechen. Möglich ist entweder ein partiarischer Darlehensvertrag für eine konkrete Beteiligung oder als Vorlage für künftige Anwendung.
Stellung des partiarischen Darlehensgebers
Der Investor ist Kreditgeber und gewährt dem Unternehmen einen Geldbetrag zur zeitlich befristeten Nutzung (§§ 488 ff. BGB). Dabei hat der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz nur einen nachrangigen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens hinter den sonstigen Gläubigern des Unternehmens. Er partizipiert aber stärker am Unternehmenserfolg, denn häufig beinhaltet das partiarische Darlehen auch eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens bei einem Unternehmensverkauf.
[cta_button_unter title=”Vertrag erstellen” label=”Termin anfragen” link=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/” termintext=”” pdftext=”” ]
Erstellung partiarisches Darlehen-Vertrag
Ablauf partiarischen Darlehensvertrag erstellen
- Anwaltliche Beratung partiarischer Darlehensvertrag
- Individueller partiarischer Darlehensvertrag
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
[cta_button_unter title=”Vertrag erstellen” label=”Termin anfragen” link=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/” termintext=”” pdftext=”” ]
Prüfung partiarisches Darlehen-Vertrag
1 Analyse Ihrer Verträge
Wir analysieren vorab die Grundinformationen Ihres Unternehmens und Ihrer Darlehens-Verträge. Hierauf stützt sich später die anwaltliche Beratung. Rückfragen klären wir in einem persönlichen Gespräch.
2 Anwaltlicher Vertrags-Check
Sie erhalten danach eine Vertrags-Beratung durch einen Anwalt .
Alle Klauseln Ihrer Darlehens-Verträge werden sodann einer Prüfung unterzogen, unter Berücksichtigung von aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Das Ergebnis des Vertrags-Checks erhalten Sie im Anschluss. Sind problematische Klauseln aufgefallen, so werden sie erörtert.
4 Abschlussberatung durch einen Anwalt
Nach Zusendung des Ergebnisses des Vertrags-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Verträge für künftige partiarisches Darlehen notwendig sind bzw. ob die bestehenden Verträge rechtlich Bestand haben. Es folgt eine detaillierte Erläuterung, welche Klauseln ggf. problematisch sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht.
Für Sie günstige Klauseln werden Ihnen für künftige Verträge vorgeschlagen, Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.
5 Abschlussanpassung
Auch die fortlaufende Überwachung und Aktualisierung Ihrer Vertragsvorlagen können Sie bei uns in Auftrag geben. Bei Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen können sie so schnell aktualisiert werden. Wir verständigen Sie, sobald derartige Anpassungen erforderlich werden.
6 Überwachung und Aktualisierung
Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten AGB. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre AGB. Als vorwiegend im Unternehmensrecht tätige Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
Ziele der Erstellung eines partiarischen Darlehens
1. Ziel
KEINE VERSCHIEBUNG DER GESELLSCHAFTERSTRUKTUR
Durch den Zu- oder Abfluss des partiarischen Darlehens ändert sich nichts an der Gesellschafterstruktur und den Stimmrechten. Der Investor wird als Darlehensgeber kein Gesellschafter. Es kommt also zu keiner Verschiebung der Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft.
2. Ziel
INVESTOR ERSCHEINT NICHT NACH AUSSEN
Als Investor bleiben Sie mit einem partiarischen Darlehen für Dritte anonym. Es wird in keinem Register geführt und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Als positiver Nebeneffekt entfällt dadurch auch die bei einer stillen Gesellschaft übliche steuerliche Anmeldung und die bei einer Gesellschaft übliche Eintragung ins Handelsregister.
2. Ziel
3. Ziel
VERZINSUNG NACH IHREN WÜNSCHEN REGELN
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Beteiligung des Investors – die maßgeblichen Vorschriften der §§ 488 ff. BGB sind “disponibel”. Sie sind also frei in der Gestaltung des partiarischen Darlehens. Die Verzinsung wird deshalb meistens sehr variabel gestaltet – beispielsweise wird sie zeitlich beschränkt oder bei Gewinnkennzifferunterschreitungen ausgesetzt, um Liquiditätsprobleme auszuschließen. Auch kann die Rückzahlung des Darlehens wunschweise abbedungen oder reduziert werden.
4. Ziel
VERTRAGSINITITATIVE
Starten Sie die Verhandlungen über das partiarische Darlehen aus einer vorteilhaften Ausgangsposition. Wenn Sie einen vorformulierten Vertrag in der Schublade haben, geben Sie den Takt der Verhandlungen vor. So wird der als Verhandlungsgrundlage dienende Beteiligungsvertrag zunächst nach Ihren Wünschen und Interessen gestaltet.
4. Ziel
5. Ziel
RECHTSSICHERHEIT
Als im Unternehmensrecht erfahrene Anwälte beraten wir Sie zu allen Einzelheiten des partiarischen Darlehens. Wir gehen mit Ihnen die relevanten Klauseln des Vertrags step by step durch. So stellen wir sicher, dass keine Klausel vergessen und überflüssige oder nachteilige Regelungen vermieden werden. Sie gehen kein rechtliches Risiko mit Ihrem Vertrag ein und kennen sämtliche Klauseln genau.
6. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wir übernehmen für Sie die gesamte Erstellung des partiarischen Darlehensvertrags. Sie können sich derweil allein auf Ihr Geschäft konzentrieren.
6. Ziel
[cta_button_unter title=”Vertrag erstellen” label=”Termin anfragen” link=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/” termintext=”” pdftext=”” ]
Vorteile der Vertragsgestaltung
DARLEHENSGEBER BLEIBT ANONYM
Für das partiarische Darlehen besteht keine Publizitätspflicht. Es wird nicht im Handelsregister eingetragen. Der Investor erscheint auch nicht im Jahresabschluss bzw. der Bilanz. Niemand muss wissen, wer am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist und wie sich die Firma finanziert.
ZINSLAST FLEXIBEL VERLAGERN
Der größte Vorteil des partiarischen Darlehens ist, dass der Zinssatz flexibel an den Unternehmenserfolg angepasst ist. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie die gewinnabhängige Verzinsung aussehen soll. Sie sind also frei in der Gestaltung des partiarischen Darlehens. Bleibt der wirtschaftliche Erfolg hinter den Erwartungen zurück, so drücken den Unternehmer die Zinslasten aus dem Darlehen nicht noch zusätzlich. In guten Jahren liegt die Verzinsung aber über den Marktzins, so dass für einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmers und des Darlehensgebers gesorgt ist.
KEIN EINTRAG INS HANDELSREGISTER UND STEUERLICHE ANMELDUNG
Das partiarische Darlehen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Zudem muss es – anders als eine stille Gesellschaft – nicht steuerlich angemeldet werden.
KEINE MITBESTIMMUNGSRECHTE FÜR DEN DARLEHENSGEBER
Beim partiarischen Darlehen bleibt der Unternehmer frei in seiner Entscheidungsbefugnis. Der Darlehensgeber erhält keine Mitbestimmungsrechte, wie sie etwa ein Gesellschafter oder ein atypisch still Beteiligter erhält.
GERINGERE AUSKUNFTS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN
Im Gegensatz zur stillen Gesellschaft besitzt der Darlehensgeber in der Regel auch geringere Auskunftsrechte. Gesetzlich sind nahezu keine Auskunftsrechte vorgesehen. Diese werden aber oftmals dennoch im partiarischen Darlehensvertrag vereinbart, damit der Darlehensgeber kontrollieren kann, ob er seine Gewinnbeteiligung in voller Höhe erhalten hat.
VORRANGIGES GEWINNBEZUGSRECHT FÜR DEN INVESTOR
Die gewinnabhängige Verzinsung hat einen wichtigen Vorteil für den Darlehensgeber. Die Gesellschafterversammlung kann nicht beschließen, dass der Gewinn anders verwendet werden soll. Der Gewinnanteil muss vorrangig an den Darlehensgeber ausgeschüttet werden – dieser kann also nicht überstimmt werden.
EXIT-PRÄFERENZ
Der partiarische Darlehensgeber ist meistens auch an Erlösen beteiligt, die durch eine Veräußerung des Unternehmens während der Vertragszeit erzielt werden.
VERTRAGSINITITATIVE
Bei den Verhandlungen sind Sie im Vorteil, wenn der von uns ausgearbeitete Vertragsentwurf mit Ihnen abgestimmt worden ist. Er enthält alle von Ihnen gewünschten Regelungen als Verhandlungsgrundlage. Dabei spricht man auch vom “Ankereffekt” des ersten Angebots.
RECHTSSICHERHEIT
Ein von uns erstellter Partiarischer Darlehensvertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Wir gehen mit Ihnen step-by-step die relevanten Klauseln durch. So können die relevanten Vertragspunkte lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden. Dadurch haben Sie es in der Hand, sinnvolle und individuell angepasste Regelungen zu finden, um so spätere Unklarheiten, Nachschusspflichten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
KEINE FORMALITÄTEN
Wir übernehmen für Sie die gesamte Erstellung des partiarischen Darlehensvertrags. Sie können sich derweil allein auf Ihr Geschäft konzentrieren.
[cta_button_unter title=”Vertrag erstellen” label=”Termin anfragen” link=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/” termintext=”” pdftext=”” ]
6 typische Formen der Beteiligung
Man unterscheidet insbesondere die folgenden typischen Beteiligungsformen:
- GmbH oder UG
- GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
- Treuhandvertrag
- Atypische stille Beteiligung
- Typische stille Beteiligung
- Partiarisches Darlehen
[cta_button_unter title=”Vertrag erstellen” label=”Termin anfragen” link=”https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/” termintext=”” pdftext=”” ]
Checkliste partiarisches Darlehen
HÖHE UND ZWECK DES DARLEHENS FESTLEGEN
Stellen Sie sicher, dass die Darlehensgewährung in der genau definierter Höhe zu einem genau definiertem Zweck erfolgt.
KEINE GESELLSCHAFTSBETEILIGUNG
Ein partiarisches Darlehen begründet keine Beteiligung als Gesellschafter. Dies sollten beide Parteien im Vertrag klarstellen.
KONTROLL- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Einigen Sie sich mit Ihrem Geschäftspartner über die Kontrollrechte und Einsichtsrechte in die finanzielle Situation der Gesellschaft. Möglich ist es auch, vor Abschluss des partiarischen Darlehens Einblick in die Gewinn- und Verlustrechnung zu nehmen. Auch im Falle einer drohenden Insolvenz könnte der Darlehensgeber besondere Einsichtsrechte erhalten.
KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNGSGRÜNDE
Der Zeitpunkt, zu dem das partiarische Darlehen ausläuft, sollte genau festgelegt werden. In der Regel ist eine einseitige vorzeitige Kündigung des partiarischen Darlehens nicht vorgesehen.
QUALIFIZIERTER RANGRÜCKTRITT
Häufig vereinbaren die Parteien eine qualifizierte Nachrangklausel im partiarischen Darlehen. Die Auswirkung dieser Klausel ist, dass der Darlehensgeber seine Forderung auf Rückzahlung des partiarischen Darlehens erst nach Befriedigung der übrigen Gläubiger geltend machen kann. Bei einer Insolvenz geht er daher mit Sicherheit leer aus. Dies ist in Verbindung mit den begrenzten Einsichts- und Kontrollrechten ein Risiko für den Darlehensgeber.
RÜCKZAHLUNG
Es ist wichtig, dass die Form der Rückzahlung des partiarischen Darlehens und das Datum der Fälligkeit der Rückzahlung genau bestimmt sind. Die Parteien sollten sich einig sein, welche Fristen einzuhalten sind und welche Art der Rückzahlung akzeptiert wird.
SCHRIFTFORMKLAUSEL
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollten nur in Schriftform möglich sein. Gleiches gilt für die Aufhebung des partiarischen Darlehens.
SICHERHEITEN
Üblich ist es, dass keine Sicherheiten für die Gewährung des partiarischen Darlehens gestellt werden. Falls beide Seiten zustimmen, können jedoch Bürgschaften, Garantien, Sicherungsabtretungen und andere Sicherheiten aller Art vereinbart werden.
TILGUNG
In der Regel ist das partiarische Darlehen komplett endfällig, das heißt es wird keine Tilgung vereinbart.
VERZINSUNG
Einigen Sie sich über die Höhe der Verzinsung. Die Verzinsung des partiarischen Darlehens sollte das Risiko wiederspiegeln.
Kosten der Vertragserstellung für ein partiarisches Darlehen
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
[teambox-unter]
[prinz-unter]
Jetzt direkt Ihren Vertrag erstellen lassen!
Sie haben eine allgemeine Fragen zum Thema? Wir beantworten Sie hier gerne kostenfrei!
Stellen Sie hier Ihre Frage
Vertrag Stille Gesellschaft
19 Juni 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftSehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einem Vertragsentwurf für mich als Einzelperson als stillen Gesellschafter in einem neu gegründeten Unternehmen, bestehend auch aus einer Person, interessiert. Was kostet so ein Entwurf ?? Mit freundlichen Grüßen, A. B. REIM
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
LÖSCHEN
AGB
ERSTELLEN
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).



