Ihr Unternehmenssitz: Gewerbesteuerhebesatz, Betriebsaufspaltung & Co.

Ihr Unternehmenssitz: Günstiger Gewerbesteuerhebesatz, Vermeidung der Betriebsaufspaltung & Co.
Der Sitz Ihres Unternehmen ist nach § 3 Abs. 1 GmbHG Pflichtinhalt einer GmbH, einer UG oder einer Holdingsatzung. Er muss keine konkrete Geschäftsanschrift enthalten; es wird eine Stadt bzw. Gemeinde aufgenommen. Innerhalb dieser Stadt oder Gemeinde kann die Geschäftsanschrift beliebig verändert werden, ohne dass die Satzung (notariell) geändert werden muss – es reicht jeweils eine deutlich kostengünstigere Ummeldung.
Sitz und Geschäftsanschrift haben Relevanz für den Gewerbesteuerhebesatz, eine “Betriebsaufspaltung” und die Standortwahl
- Der Sitz bestimmt den Gewerbesteuerhebesatz – Sie könnten einer geringeren Gewerbesteuer unterfallen
- Die Geschäftsanschrift in einer Ihnen gehörenden Immobilie kann zur “Betriebsaufspaltung” führen – sie sollten unbedingt getrennt – oder eine Beherrschung durch Satzungsregelungen vermieden werden
- Der Sitz der Gesellschaft und ihre Standorte können auseinanderfallen – Sie können als Geschäftsführer auch in einer anderen Stadt (oder in einem anderen Staat) sitzen und Bereiche Ihres Unternehmens an anderen Standorten betreiben und so von Vorteilen der jeweiligen Städte, Gemeinden und Jurisdiktionen profitieren
- Der Sitz kann die Standortwahl bestimmen – die Standortwahl kann zu einem Kernfaktor Ihrer Unternehmertätigkeit werden
Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Sitz Ihres Unternehmens.
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Gewerbesteuerhebesatz und seine Bestimmung
Der Gewerbesteuerhebesatz ist
- ein Multiplikator, der zusammen mit
- dem Steuermessbetrag
die Höhe der Gewerbesteuerschuld eines Unternehmens bestimmt.
Die Gewerbesteuer richtet sich somit nach dem
- Gewerbesteuerhebesatz und dem
- Gewinn des Gewerbes.
Die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes basiert auf dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nach § 16 GewStG dürfen Gemeinden seine Höhe eigenständig festlegen.
Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent, falls von der Gemeinde kein höherer Wert festgesetzt wird. Die meisten Gemeinden haben jedoch deutlich höhere Hebesätze.
Der Bundesweit durchschnittliche Hebesatz beträgt 475 %.
Einen gesetzlichen Höchsthebesatz gibt es nicht. Statistisch beträgt der Höchsthebesatz 600 % (Gemeinde Wettlingen).
– hier erhalten Sie eine Übersicht des Statistischen Bundesamt über die Hebesätze in Deutschland –
Eine wichtige Rolle spielt auch der Steuermessbetrag. Dieser ergibt sich durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das heißt, bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen, der durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln ist.
Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden und bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro zu kürzen.
Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent.
Empfehlenswert: Sitz in einer Gemeinde mit geringem Gewerbesteuerhebesatz wählen
Aus alldem folgt, dass es empfehlenswert ist, den Sitz eines Unternehmens in eine Gemeinde mit einem geringen Gewerbesteuerhebesatz zu wählen.
Solche Gemeinden sind beispielsweise:
- Langenwolschendorf: 200 %
- Kemnath, Rettenbach, Wolfertschwenden: 230 %
- Lützen: 240 %
- Leverkusen, Monheim am Rhein: 250 % – Anbieter einer Geschäftsadresse: INTERLEV GmbH
Durch richtig gewählte Geschäftsanschrift Betriebsaufspaltung vermeiden
Bei der Gründung eines Unternehmens besteht die Gefahr einer Betriebsaufspaltung, wenn Sie eine in Ihrem Eigentum stehende Immobilie als Geschäftsanschrift oder Betriebsstätte nutzen. Eine Betriebsaufspaltung kann entstehen, wenn Sie diese Immobilie einer neu gegründeten Gesellschaft, etwa einer GmbH, einer UG oder einer Holding, zur Verfügung stellen und gleichzeitig die Kontrolle über beide Einheiten – also das Besitzunternehmen (Sie als Immobilieneigentümer) und die Betriebsgesellschaft (die GmbH usw.) – ausüben.
Rechtliche Nachteile einer Betriebsaufspaltung
- Gewerbliche Prägung des Besitzunternehmens: Die Überlassung der Immobilie an die Betriebsgesellschaft führt dazu, dass das Besitzunternehmen steuerlich als gewerblich eingestuft wird. Dadurch werden Einkünfte aus der Vermietung, die normalerweise als private Vermögensverwaltung gelten, in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen, insbesondere wenn stille Reserven in der Immobilie gebildet wurden.
- Steuerliche Verstrickung der Immobilie: Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Immobilie durch die Betriebsaufspaltung steuerlich “verstrickt” wird. Dies bedeutet, dass die Immobilie im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens verhaftet bleibt und bei einer späteren Veräußerung oder Übertragung steuerlich nicht mehr als privat gehaltenes Vermögen betrachtet wird. Der Verkauf der Immobilie könnte somit steuerpflichtig werden, selbst wenn sie länger als zehn Jahre im Eigentum des Besitzunternehmens war.
- Risikobehaftete Beendigung der Betriebsaufspaltung: Sollte die Betriebsaufspaltung später beendet werden, z.B. durch Aufgabe der Nutzung der Immobilie durch die Betriebsgesellschaft oder durch Verkauf der Gesellschaftsanteile, kann dies erhebliche steuerliche Belastungen nach sich ziehen. Bei der Auflösung der Betriebsaufspaltung werden oft die stillen Reserven in der Immobilie und die Wertsteigerungen der Gesellschaftsanteile besteuert, was zu unerwartet hohen Steuerforderungen führen kann.
- Umsatzsteuerliche Organschaft: Es kann zudem zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft kommen, in der das Besitzunternehmen als Organträger haftet. Dies erhöht das Haftungsrisiko erheblich, da das Besitzunternehmen für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft einstehen muss.
Vorbeugende Maßnahmen
Um die oben genannten Risiken zu vermeiden, sollten folgende Maßnahmen in Erwägung gezogen werden:
- Andere Geschäftsanschrift: Erwägen Sie, eine andere Geschäftsadresse für die Betriebsgesellschaft zu wählen, die nicht im Eigentum des Gründers oder dessen Familie steht. Die Anmietung von Büroräumen von einem unabhängigen Dritten könnte eine einfache Lösung sein.
- Übertragung der Immobilie in eine separate Gesellschaft: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Immobilie in eine separate Gesellschaft auszulagern, die nicht mit der Betriebsgesellschaft verbunden ist. Dies kann die Entstehung einer Betriebsaufspaltung verhindern, sollte jedoch sorgfältig geprüft und geplant werden.
- Beherrschung im Gesellschaftsvertrag aufheben: Eine andere Lösung ist die Aufhebung der Beherrschung im Gesellschaftsvertrag. Dazu werden andere Personen als Gesellschafter aufgenommen und ihr Stimmrechte eingeräumt, die eine Beherrschung durch Sie ausschließen (BFH Urteil 14.04.2021, X R 5/19). Dazu wird sowohl persönliche als auch sachliche Verflechtung insoweit aufgehoben, als das gegen Ihren Willen (und den Willen einer sich nahe stehenden Personengruppe) abgestimmt werden kann. Dies ist nach dieser Entscheidung der Fall, wenn ein das Unternehmen beherrschende Gesellschafter über exakt 50 Prozent (oder weniger als 50 Prozent) der Stimmen verfügt. Dadurch wird die Beherrschung aufgehoben. In diesem Fall entfällt kann jedoch das “Sozialversicherungsprivileg” des Einzelgründers entfallen, konkret, wenn er dann überstimmt werden kann; dem kann durch eine Holdingstruktur inkl. oder auch ohne Managmentholding abgeholfen werden.
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Sitz des Unternehmens und seine anderen Standorte und Sitze der Geschäftsführung
Der Sitz Ihres Unternehmens ist zwar von besonderer Wichtigkeit – er kann allerdings von den andren Standorten oder auch dem Sitz der Geschäftsführung unterschieden werden:
1. Sitz der Gesellschaft
Der Sitz der Gesellschaft ist der rechtliche Unternehmenssitz, der in der Satzung der GmbH, der UG oder Ihrer Holding festgelegt wird. Dieser Sitz bestimmt unter anderem das zuständige Registergericht und das anwendbare Recht. Der Sitz der Gesellschaft muss nicht mit dem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung oder den operativen Standorten übereinstimmen.
- Beispiel: Eine GmbH usw. mit Sitz in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Dieser Sitz bestimmt auch die steuerliche Zuständigkeit des Finanzamtes.
2. Geschäftsanschrift
Die Geschäftsanschrift ist die Adresse, unter der die GmbH usw. für den geschäftlichen Verkehr erreichbar ist. Hierbei handelt es sich um die offizielle Kontaktadresse für Behörden, Geschäftspartner und Kunden. Die Geschäftsanschrift kann mit dem Sitz der Gesellschaft übereinstimmen, muss es jedoch nicht.
- Beispiel: Die GmbH hat ihren Sitz in München, nutzt jedoch eine Büroadresse in Berlin als Geschäftsanschrift, um in der Hauptstadt präsent zu sein.
3. Verwaltungssitz
Der Verwaltungssitz bezeichnet den Ort, an dem die wesentlichen Verwaltungstätigkeiten der GmbH durchgeführt werden. Hier befinden sich in der Regel die Buchhaltung, Personalabteilung und andere administrative Funktionen. Der Verwaltungssitz kann sich an einem anderen Ort als der Sitz der Gesellschaft oder die Geschäftsanschrift befinden.
- Beispiel: Eine GmbH hat ihren Sitz in München, doch die Verwaltung erfolgt in einem Büro in Hamburg.
4. Betriebsstätten
Betriebsstätten sind die Orte, an denen die GmbH ihre operativen Tätigkeiten ausführt. Dies können Produktionsstätten, Verkaufsfilialen oder Lagerhäuser sein. Betriebsstätten können sich an verschiedenen Orten befinden und sind häufig nicht mit dem Sitz der Gesellschaft oder der Geschäftsführung identisch.
- Beispiel: Eine GmbH hat ihren Sitz in München, betreibt jedoch eine Produktionsstätte in Stuttgart und ein Logistikzentrum in Leipzig.
5. Sitz der Geschäftsführung
Der Sitz der Geschäftsführung ist der Ort, an dem die Geschäftsleitung ihre Entscheidungen trifft und von wo aus die Gesellschaft tatsächlich geführt wird. Der Sitz der Geschäftsführung kann sich sowohl im Inland als auch im Ausland befinden und muss nicht mit dem Sitz der Gesellschaft übereinstimmen.
- Beispiel: Die GmbH hat ihren Sitz in München, jedoch arbeitet der Geschäftsführer überwiegend von einem Büro in Zürich, Schweiz.
6. Steuerliche und rechtliche Implikationen
Die Trennung der verschiedenen Standorte und Sitze kann sowohl rechtliche als auch steuerliche Auswirkungen haben. Besonders bei der Bestimmung des Verwaltungssitzes und des Sitzes der Geschäftsführung ist Vorsicht geboten, da dies Einfluss auf die steuerliche Ansässigkeit der GmbH haben kann. Ein Verwaltungssitz im Ausland könnte dazu führen, dass die GmbH in mehreren Ländern steuerpflichtig wird, was zu komplexen Steuerstrukturen führen kann.
7. Flexibilität und strategische Vorteile
Die Trennung von Sitz, Geschäftsanschrift, Verwaltungssitz und Betriebsstätten bietet Unternehmen große Flexibilität. Sie ermöglicht es, strategisch günstige Standorte für verschiedene Unternehmensfunktionen zu wählen. So kann beispielsweise der Sitz der Gesellschaft in einer Stadt mit günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen liegen, während die Betriebsstätten in Regionen mit niedrigen Kosten oder spezifischen Marktanforderungen angesiedelt sind.
Bedeutung des Sitzes für die Standortwahl
Unternehmensgründer sollten bei der Standortwahl zwar den Hebesatz als Standortfaktor im Hinterkopf behalten – dies gilt zumindest für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften, die ihre Leistungen unabhängig vom Standort erbringen. Personengesellschaften und kleinere Unternehmen profitieren ja von den bereits zuvor erörterten Freibeträgen und zahlen dadurch wenig oder keine Gewerbesteuer.
Große Kapitalgesellschaften müssen dagegen genau abwägen, ob sie sich z.B. in einer Stadt mit Hebesätzen über 400 Prozent ansiedeln. Mitunter werden sie sich trotz hoher Steuerlast dafür entscheiden, etwa weil Kommunen mit hohen Hebesätzen oft eine besonders gute Infrastruktur zu bieten haben, dies ist z.B. bei einigen Großstädten der Fall. Aber auch Faktoren wie Zielmarkt und Kundennähe, Wettbewerb vor Ort oder die Verfügbarkeit von Arbeitskräften spielen natürlich eine wichtige Rolle bei der Standortwahl.
Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass Sitz und Standort nicht immer zusammenfallen müssen. Der Unternehmenssitz ist die offizielle, rechtliche Adresse eines Unternehmens, während Standorte die physischen Orte repräsentieren, an denen das Unternehmen tatsächlich tätig ist. Ein Unternehmen kann mehrere Standorte haben, z.B. Produktionsstätten. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte in unterschiedlichen Kommunen, wird der Messbetrag aufgeteilt und sodann werden die Hebesätze angewendet.
Faktoren der Standortwahl
1 - Hebesatz der Kommune
Von der Höhe des Hebesatzes hängt ab, wie hoch die Gewerbesteuerlast auf den Gewinn des Unternehmens letztlich ist.
2 - Zielmarkt und Kundennähe
Der Standort sollte in der Nähe Ihrer Zielkunden sein. Überlegen Sie, wer Ihre Kunden sind und wo sie sich aufhalten. Dies ist besonders wichtig für Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen, die direkten Kontakt mit ihren Kunden haben.
Durchführen von Marktforschung und Standortanalysen kann helfen, potenzielle Standorte basierend auf demografischen Daten, Kundenverhalten und anderen relevanten Faktoren zu bewerten.
2 - Zielmarkt und Kundennähe
3 - Wettbewerbsanalyse
Berücksichtigen Sie die Präsenz von Wettbewerbern in der Gegend. Ein Standort mit weniger direkten Wettbewerbern kann vorteilhafter sein, es sei denn, eine hohe Wettbewerbsdichte spricht für eine starke Nachfrage.
4 - Verfügbarkeit von Arbeitskräften
Der Standort sollte Zugang zu einem Pool von potenziellen Mitarbeitern haben, die über die Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die Ihr Unternehmen benötigt. Dies ist besonders wichtig, wenn Ihr Unternehmen spezialisierte Talente erfordert.
4 - Verfügbarkeit von Arbeitskräften
5 - Verkehrsanbindung und Infrastruktur
Eine gute Erreichbarkeit für Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten ist wichtig. Überlegen Sie, wie einfach es ist, den Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Autos oder anderen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auch die Verfügbarkeit von nötiger Infrastruktur wie Breitbandinternet kann je nach Geschäftsmodell entscheidend sein.
6 - Kosten
Die Kosten für die Anmietung oder den Kauf von Gewerberäumen können je nach Standort stark variieren. Berücksichtigen Sie auch andere standortbezogene Kosten wie Steuern, Versicherungen und Versorgungsleistungen.
6 - Kosten
7 - Rechtliche und regulatorische Bedingungen
Prüfen Sie lokale Gesetze, Vorschriften usw,, die für Ihr Geschäft relevant sein könnten. Einige Standorte bieten möglicherweise Steuervergünstigungen oder Anreize für Unternehmen, die sich dort ansiedeln.
8 - Lebensqualität
Die Lebensqualität kann für die Anziehung und Bindung von Talenten wichtig sein. Standorte, die eine hohe Lebensqualität bieten, können es leichter machen, hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.
8 - Lebensqualität
9 - Zukunftsperspektiven
Berücksichtigen Sie das langfristige Potenzial des Standorts. Denken Sie darüber nach, wie sich die Gegend voraussichtlich entwickeln wird und wie das Ihr Geschäft beeinflussen könnte.
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