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Unternehmenssitz und Gewerbesteuerhebesatz
Unternehmenssitz/ Standort und Gewerbesteuerhebesatz
Kommunen haben durch den Gewerbesteuerhebesatz die Möglichkeit, von Gewerbebetrieben Steuern zu erheben und somit ihre Einnahmen aus Gemeindesteuern zu gestalten.
Der Hebesatz stellt für Unternehmen einen signifikanten Faktor bei der Wahl des Standorts dar. Gemeinden, die im Vergleich zu anderen niedrigere Hebesätze vorweisen, machen sich für Unternehmen attraktiver, da dies zu geringeren steuerlichen Belastungen durch die Gewerbesteuer führt.
Im Folgenden bieten wir einen Einblick in diese Thematik.
Kernpunkte Unternehmenssitz und Gewerbesteuer
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.