• Verein gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Einen Verein gründen

Einen Verein zu gründen ist für die verschiedensten Zwecke möglich. Vom Musik- über den Sport- bis zum Naturschutz-Verein.  Oftmals werden dabei gemeinnützige Ziele verfolgt.

Die Gründung eines  Vereins  bietet sich immer dann an, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben nicht in erster Linie Profit machen, sondern sich z.B. gesellschaftlich oder sozial engagieren  möchten. 

Umfangreiche Erfahrung mit Vereinsgründungen ermöglichen es uns, Ihren Verein schnellstens, rechtssicher und zum Fixpreis zu gründen.

Man unterscheidet mehrere  Arten von Vereinen.

  1. Eingetragene Vereine (e.V. ) und
  2. nicht eingetragene Vereine (Idealvereine, nicht rechtsfähige Vereine). 
  3. Ein Schattendasein führen die so genannten wirtschaftlichen Vereine. Ihr Zweck ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und sie erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.

Wir gründen Ihren Verein– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

  • Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründer
  • Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind sieben Personen notwendig
  • Der Verein muss einem gemeinsamen Zweck dienen, der  genau zu beschreiben ist

Ein Verein, der in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird,  erlangt als “e.V.” selbst Rechtsfähigkeit als juristische Person.   

Ein nicht eingetragener Verein gilt dagegen als Körperschaft, nicht als juristische Person.  

Alternativen zum Verein sind die gemeinnützige Gesellschaften gUG und gGmbH.  Unternehmen mit  gemeinnützigen Zielen  profitieren bei ihnen von Haftungsvorteilen. Die Gründung ist jedoch aufwändiger als beim e.V. 

Verein online gründen oder Anfrage senden

Sie können Ihren Verein direkt online gründen oder  telefonisch/  über das Kontaktformular auf uns zuzukommen, um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren.

Kostenlose Erstberatung

Sie bekommen bei uns eine  kostenlose Erstberatung zur Vereinsgründung. Dabei können Sie Fragen stellen und wir erörtern die essenziellen Grundthemen der Vereinsgründung, die  Rechtsformwahl, Kostenfragen und das Gründungsverfahren.

Gründung Ihres Vereins

Dann folgt die Gründung Ihres Vereins. Wir kümmern uns um alles –  von der  Gründungsberatung, dem Aufsetzen der Unterlagen bis zur steuerlichen und gewerblichen Anmeldung.

Übersicht der Pakete

VereinRechtssicher

€799,–zzgl. € 151,81 USt.
  • Für Gründer die eine Gründung mit anwaltlicher Beratung wünschen.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung 60 Min.
    • --
  • Begleitung und Organisation
    • Durchgängig erreichbar
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Vereinsregister
    • --
    • --
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individuelle Satzung
    • Vorstandsvertrag
    • Mustervertragspaket
    • --
    • --
    • --

VereinPlus

€1.129,–zzgl. € 214,51 USt.
  • Für Gründer die den gesamten Prozess an uns abgeben wollen. Wir kümmern uns um alles.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung 60 Min.
    • Abschlussgespräch 60 Min.
  • Begleitung und Organisation
    • Durchgängig erreichbar
    • Notartermin zur Beurkundung
    • Vereinsregister
    • Steuerliche Anmeldung
  • Umfangreiches Vertragspaket
    • Individuelle Satzung
    • Vorstandsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Finanzamtfragebogen
    • Steueranmeldung

Überblick Verein Gründung

Einfache und günstige Gründung

Einen Verein kann jeder mit geringem Aufwand und wenig Formalitäten gründen. Der Aufwand ist geringer als etwa bei der Gründung einer Gesellschaft. Auch sind die Kosten vergleichsweise niedrig und es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Eigene Rechtspersönlichkeit

Eingetragenen Vereine sind juristische Personen. Sie handeln im eigenen Namen und werden somit eigenständig Schuldner und Gläubiger ihrer Rechtsgeschäfte.

Steuerliche Vergünstigungen

Vereine können von  öffentlichen Steuermitteln profitieren.

Die rechtssichere und saubere Gründung Ihres Vereins ist der Grundbaustein für eine erfolgreiche Tätigkeit. Mit unserer Hilfe können Sie die Probleme der Gründung vermeiden und den Verein ganz nach Ihren Wünschen gründen.

Wir gründen Ihren Verein– Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein Zusammenschluss  mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Vereine dienen i.d.R. keinen kommerziellen, sondern gemeinnützigen Zwecken. Grundsätzlich darf in Deutschland jeder einen Verein gründen. Beispiele sind

  • Turnvereine
  • Musikvereine
  • Natur- und Tierschutzvereine
  • Gesellschaftsvereine,  wie Vertretungen bestimmter Interessengruppen
  • Karnevalsvereine
  • Soziale und Rettungsvereine z.B. freiwillige Feuerwehren 
  • Fördervereine z.B. für  Kultureinrichtungen  u.v.m.

Auch wenn der Hauptzweck eines e.V.  gemeinnützig zu sein hat, ist ein wirtschaftlicher Betrieb innerhalb des Vereins möglich. Die Einnahmen hieraus dürfen aber  nur für den gemeinnützigen Zweck Verwendung finden.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

Ziele der Vereins Gründung

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Verein gründen – Ablauf der Gründung eines Vereins Schritt für Schritt

Überblick Ablauf Verein Gründung

Eine Vereins Gründung läuft wie folgt ab:

  1. Mitglieder finden,  Zweck bestimmen
  2. Gründungs­versamm­lung abhalten, Vorstand wählen
  3. Satzung aufsetzen
  4. Einstufung als gemeinnützig beantragen
  5. Verein eintragen lassen
  6. Vereinskonto eröffnen
  7. Abschlussberatung

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Mehr Informationen

Ablauf der Gründung

  • Schritt 1 - Gründungsmitglieder, Zweck

    Ein eingetragener  Verein benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder. Es müssen Personen gefunden werden. die  ein gemeinsames Ziel verfolgen und sich dazu zusammenschließen möchten. 

  • Schritt 2: Gründungsversammlung, Vorstandswahl, Name

    Es ist sodann eine Gründungsversammlung abzuhalten, bei der.mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Hier wird der Name des Vereins bestimmt und ein  Vorstand (eine oder mehrere Personen) gewählt, der die Geschäftsführung und Vertretung übernimmt. 

    Beim Vereinsnamen ist sicherzustellen, dass dieser keine Marken- oder Namensrechte verletzt.  Ggf, kann der Vereinsame auch als Wortmarke geschützt werden.

    Schritt 2: Gründungsversammlung, Vorstandswahl, Name

  • Schritt 3 - Satzung

    Der Verein benötigt ferner eine  Satzung, die  von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben ist. In der Vereinssatzung werden bestimmt:

    • Name und Sitz 
    • Zweck  des Vereins
    • Eintragung ja/nein
    • weitere  Regelungen, etwa zum zum Ein-/Austritt von Mitgliedern, Mitgliedsbeiträgen,  Bildung des Vorstands,  Einberufung der Mitgliederversammlung usw.  
  • Schritt 4 - Einstufung als gemeinnützig

    Soll der Verein von Steuervergünstigungen profitieren, ist beim  Finanzamt die Einstufung als gemeinnützig zu beantragen. Grundlage ist die Vereinssatzung.  Das Finanzamt prüft, ob  Gemeinnützigkeit  gegeben ist. 

    Schritt 4 - Einstufung als gemeinnützig

  • Schritt 5 - Eintragung

    Ein e.V. ist ins Vereinsregister einzutragen.   Dazu werden Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung eingereicht. In der Regel müssen außerdem die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigt werden.

  • Schritt 6 - Geschäftskonto

    Zur steuerlichen Abwicklung benötigt der Verein ein Konto.   Um es  zu eröffnen wird ein beglaubigter Registerauszug benötigt (bei nicht eingetragenem Verein:  Protokoll der Gründungsversammlung).

    Schritt 6 - Geschäftskonto

  • Schritt 7 - Abschlussberatung

    Sie bekommen bei uns auch noch eine detaillierte anwaltliche Abschlussberatung. Manche Fragen stellen sich erst im Zuge der Gründung.  Wir geben Ihnen die Antworten und informieren Sie auch über alles Wichtige, das nach der Gründung noch auf Sie zukommt.

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Vorteile und Nachteile der Vereins-Gründung

Vorteile der Vereins Gründung

  • Einfache Gründung

    Jeder kann einen Verein  gründen. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalien. Der bürokratische Aufwand ist wesentiich geringer als bei einem Wirtschaftsunternehmen.

  • Günstige Gründung

    Anders als z.B. bei einer GmbH, gibt es bei einem Verein kein erforderliches Mindestkapital. Die Gründungskosten sind insgesamt gering

  • Steuervorteile

    Vereine haben einfachen Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und genießen steuerliche Vergünstigungen.

  • Juristische Person

    Eingetragenen Vereine sind juristische Personen. Sie handeln im eigenen Namen.

Nachteile der Vereins Gründung

  • Mindest-Mitgliederzahl

    Für einen eingetragenen Verein sind mindestens sieben Gründungs-Mitglieder  erforderlich. Auch darf die Mitgliederzahl  nicht unter drei sinken.

    Demgegenüber kann z.B. eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) auch alleine gegründet werden.

  • Satzung erforderlich

    Der Verein benötigt eine Satzung,  die dem Finanzamt vorzulegen ist. Satzungsänderungen sind gerichtlich anzumelden.

  • Notwendige Organe

    Der Verein benötigt die Organe Vorstand und Mitgliederversammlung

  • Keine wirtschaftlichen Zwecke

    Vereine dürfen keine rein wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.  Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb innerhalb und zu Zwecken des Vereins ist aber möglich.

  • Haftung

    Im Unterschied zur gUG oder  gGmbH, bei denen nur das Stammkapital, haftet,  muss der Verein mit seinem gesamten Vermögen einstehen,

Die Besteuerung eines Vereins

Steuervergünstigungen

Welche Steuern ein Verein zu zahlen hat hängt vom Vereinszweck ab.  Die Rechtsform,  e.V. oder nicht rechtsfähiger Verein (nicht im Vereinsregister eingetragen), spielt hierfür keine Rolle.

Steuerliche Vergünstigungen können beansprucht werden, wenn der Verein entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 52 AO) verfolgt. Dies prüft das Finanzamt anhand seiner Satzung. Bei positivem Ergebnis erlässt es einen Freistellungsbescheid. Das Finanzamt prüft aber später regelmäßig, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist.

Bei Gemeinnützigkeit ist der Verein  von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Als Arbeitgeber hat er ggf.  Lohnsteuer abzuführen.

Eine Umsatzsteuerbefreiung gibt es für Tätigkeiten im ideellen Bereich, im Übrigen gilt ein ermäßigter Steuersatz von derzeit 7 %. Ausgenommen sind  Tätigkeiten im Bereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für die der Regelsteuersatz gilt.

Gemeinnützig

Ein Verein dient gemeinnützigen Zwecken, wenn er ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem,  geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Beispiele sind Sport, Bildung oder Kultur.

Mildtätig

Ein Verein dient  mildtätigen Zwecken, wenn er  Personen, die z.B. wegen ihres körperlichen Zustandes auf  Hilfe  angewiesen sind, selbstlos unterstützt.

Kirchlich

Ein kirchlicher Zweck wird  verfolgt, wenn der Vereins eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts fördert  

Spenden

Vereine , die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von  §10b Abs.1 EStG  verfolgen, können unmittelbar Spenden empfangen und  Spendenbescheinigungen ausstellen.

Man unterscheidet zwei Arten von Spenden: Geldspenden und Sachspenden. 

Zu beachten ist die  Spendenhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2–4 Einkommensteuergesetz (EStG).  Werden Spenden beispielsweise statt im ideellen im wirtschaftlichen Bereich verwendet, muss der Verein dem Finanzamt die entgangenen Steuern des Spenders ersetzen.

Kosten der Gründung eines Vereins

Gründung eines Vereins zum Festpreis

Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie

  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihrer individuellen Satzung
  • keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
  • keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen.

zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie dass die Erstellung einer individuellen Satzung selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist.

Fragen und Antworten zur Gründung eines Vereins

Bei der Gründung eines Vereinshaben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Kann ich einen Verein allein gründen?”
  • “Wie haftet ein Verein?” oder
  • “Brauche ich eine Satzung?”

Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur Vereins Gründung.

Im Unterschied zur gUG oder  gGmbH, bei denen nur das Stammkapital, haftet,  muss der Verein mit seinem gesamten Vermögen einstehen.

Vereine dürfen keine rein wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.  Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb innerhalb und zu Zwecken des Vereins ist aber möglich

Für einen eingetragenen Verein sind mindestens sieben Gründungs-Mitglieder  erforderlich. Auch darf die Mitgliederzahl  nicht unter drei sinken. Ein nicht eingetragener Verein braucht mindestens zwei Gründer. Demgegenüber kann z.B. eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) auch alleine gegründet werden.

Ja. Der Verein benötigt eine Satzung,  die dem Finanzamt vorzulegen ist. Satzungsänderungen sind gerichtlich anzumelden.

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