Vertrag erstellen: Bundesweit mit Anwalt
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Einen Vertrag für Ihr Unternehmen erstellen lassen
Die meisten Gründer, Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige sind in typisch unternehmerischen Situationen darauf angewiesen, einen Vertrag zu schließen:
- Gründung: Zur Gründung eines Unternehmens benötigen Gründer Gesellschaftsverträge – beispielsweise eine UG oder GmbH Satzung
- Finanzierung: Gründer erhalten Geld von einem Investor – beispielsweise in Form einer stillen Beteiligung oder eines partiarischen Darlehens
- Einstellung von Mitarbeitern: Der Gründer einer GmbH benötigt einen Geschäftsführervertrag. Ein Unternehmer sucht Verstärkung durch einen Freelancer oder einen Angestellten
- Optimierung der Geschäftsabläufe: Die Unternehmer statten ihre Webseite und ihren Shop mit AGB aus
Wenn Sie oder Ihre Firma sich in einer dieser typischen Situationen befinden, benötigen Sie einen rechtssicheren Vertrag.
Wir erstellen Ihren Unternehmensvertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Erstellung oder Prüfung
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Vertragserstellung beauftragen
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Überblick Unternehmensvertrag
Mit dem Unternehmensvertrag gestalten Sie das Verhältnis zwischen einem
- Unternehmen,
- Selbstständigen,
- Freiberufler oder
- Gründer
sowie seinen zahlreichen denkbaren Geschäftspartnern wie
- Mitgesellschaftern – Gesellschaftsvertrag
- Investoren – Beteiligungsvertrag
- Mitarbeitern – Arbeitsvertrag, Freelancervertrag, Geschäftsführervertrag
- Kunden – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei der Erstellung des Vertrages liegt der Augenmerk darauf, möglichst vorteilhafte Regelungen zur Stärkung Ihrer Interessen zu finden und gleichzeitig ein ausgewogenes und vertrauenswürdiges Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern zu gestalten.
Unsere Pakete
Was ist ein Unternehmensvertrag?
Mit dem Unternehmensvertrag gestalten Sie das Verhältnis zwischen einem
- Unternehmen,
- Selbstständigen,
- Freiberufler oder
- Gründer
sowie seinen zahlreichen denkbaren Geschäftspartnern wie
- Mitgesellschaftern – Gesellschaftsvertrag
- Investoren – Beteiligungsvertrag
- Mitarbeitern – Arbeitsvertrag, Freelancervertrag, Geschäftsführervertrag
- Kunden – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei der Erstellung des Vertrages liegt der Augenmerk darauf, möglichst vorteilhafte Regelungen zur Stärkung Ihrer Interessen zu finden und gleichzeitig ein ausgewogenes und vertrauenswürdiges Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern zu gestalten.
Vertragsinitiative des Gestalters eines Unternehmensvertags
Unabhängig davon, ob Sie selbst ein Unternehmen haben und einen Vertrag benötigen oder selbst Investor oder potentieller Mitgesellschafter sind: bei der Vertragsgestaltung ist es vorteilhaft, die Initiative zu übernehmen. Auf diese Weise stammt der erste Entwurf aus Ihrer Feder. Er ist an Ihre Bedürfnisse angepasst, damit die Vertragsverhandlungen aus einer für Sie günstigen Lage beginnen. Zudem kennen Sie sich gut mit den Vertragspunkten aus und haben eine eigene Position gebildet.
Berücksichtigung aller relevanter Vertragsklauseln
Bei der Erstellung eines Unternehmensvertrages werden die wichtigsten Regelungsbereiche eines Vertrages step-by-step durchgegangen, um lückenlos alle einschlägigen Klauseln aufzunehmen und überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen. Dies ist ein Hauptvorteil gegenüber Musterverträgen – diese können entweder lückenhaft sein oder Klauseln enthalten, die Ihnen schädigen.
Unternehmensvertrag als Vorlage oder für eine konkrete Situation
Die Erfahrung zeigt, dass es zwei unterschiedliche Herangehensweisen zur Erstellung von Unternehmensverträgen gibt:
- Allgemeine Vorlage: Wir erstellen einen Vertrag für Ihr Unternehmen, den Sie für eine Vielzahl gleich gelagerter Situationen einsetzen können:
- Es wird ein freier Mitarbeiter Vertrag für freie studentische Mitarbeiter erstellt, die von einem Unternehmen zum Schreiben von Texten beschäftigt werden
- Ein Unternehmen lässt sich einen partiarischen Darlehensvertrag aufsetzen, den es bei ähnlich gelagerten Finanzierungen nutzt
- Vertrag für eine konkrete Situation: Es wird ein Vertrag für eine konkrete Situation erstellt. Dabei handelt es sich meist um einen besonders wichtigen und deshalb einzelfallgeregelten Vorgang:
- Es wird ein hoch bezahlter Mitarbeiter/Geschäftsführer eingestellt, dessen Einsatzgebiet genau definiert werden soll
- Eine Firma benötigt bei der Gründung eine Finanzierung durch eine atypische stille Beteiligung
Typen des Unternehmervertrags
Im Folgenden sehen Sie eine Aufzählung einiger wichtiger Vertragstypen, die in einem Unternehmen typischerweise verwendet werden.
Besonders häufig benötigte Vertragstypen für Unternehmen sind:
- Gesellschaftsvertrag
- Finanzierungsvertrag
- Mitarbeitervertrag
- Geschäftsabläufe optimieren
- Reputation schützen
- Marke schützen
- Marken-Übertragungsvertrag
- Marken-Lizenzierungsvertrag
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Ziele der Erstellung eines Vertrags für Unternehmen
1. Ziel
RECHTSSICHERHEIT
Ein von uns erstellter Vertrag verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Seine wichtigsten Klauseln werden mit Ihnen step-by-step durchgegangen. So können die relevanten Vertragspunkte lückenlos geregelt und unnötige oder gar belastende Punkte ausgeschlossen werden. Dadurch haben Sie es in der Hand, sinnvolle und individuell angepasste Regelungen zu finden, um so spätere Unklarheiten, Rechtsverstöße und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
2. Ziel
VERTRAGSINITIATIVE
Als federführender Gestalter eines Vertrags im geschäftlichen Bereich übernehmen Sie die Initiative bei den Vertragsverhandlungen mit Ihren Vertragspartnern. Dadurch verschaffen Sie sich einen Vorteil. Durch die Vorlage eines zunächst nach Ihren Vorstellungen entworfenen Vertrages setzen Sie den Rahmen für die folgenden Verhandlungen, die an einem für Sie günstigen Ausgangspunkt beginnen. Außerdem kennen Sie sich mit dem Inhalt aus und können so in der Verhandlungssituation gründlicher und spontaner agieren.
2. Ziel
3. Ziel
KEINE FORMALITÄTEN
Wir übernehmen die komplette Gestaltung Ihres Vertrags. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Vorteile der Vertragsgestaltung
VERMEIDUNG VON RECHTSSTREIT
Ein Unternehmensvertrag regelt die wichtigsten Punkte des Verhältnisses zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspartner in einer für das Unternehmen typischen und unumgänglichen Situation. Je eindeutiger die Formulierungen und Bestimmungen, desto weniger Missverständnisse gibt es zwischen dem Unternehmer und seinen Vertragspartner. Eine klar Regelung aller relevanter Bereiche vermeidet späteren Rechtsstreit durch klar definierte Rechtspositionen.
VERTRAGSINITIATIVE DES ERSTELLERS
Als federführender Gestalter eines Vertrags übernehmen Sie die Initiative bei den Vertragsverhandlungen mit Ihren künftigen Vertragspartnern. Dadurch beginnen die Verhandlungen an einem für Sie günstigen Ausgangspunkt. Zudem kennen Sie sich mit den Problempunkten gut aus und können deshalb freier verhandeln. Sie verschaffen sich einen klaren Vorteil.
Erstellung von Unternehmens-Verträgen im Detail:
Überblick Ablauf einer Vertrags-Erstellung
- Anwaltliche Vertrags-Beratung
- Individueller Vertrag
- Anwaltliche Abschlussberatung
- Abschlussanpassung
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Prüfung von Unternehmens-Verträgen im Detail:
1 Analyse Ihrer Verträge
Im Vorfeld der Prüfung Ihrer Verträge analysieren wir die Grundinformationen Ihrer Unternehmung und Ihrer Verträge. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche Beratung. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erfragen wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.
2 Anwaltlicher Vertrags-Check
Nach der Analyse führen wir eine rechtliche Vertrags-Beratung durch einen Anwalt durch.
Auf Grundlage der Beratung prüfen wir alle Klauseln Ihrer Verträge im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung und Gesetzeslage. Zur vollständigen Absicherung überprüfen wir ggf. auch weitere Rechtstexte auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
3 Hinweise und Änderungsvorschläge
Sie erhalten von uns schnellstmöglich das Ergebnis des Vertrags-Checks. Auf einzelne kritische Klauseln wird besonders eingegangen.
4 Abschlussberatung und Anpassung
Nach Zusendung des Ergebnisses des Vertrags-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer Verträge notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erläuterung, welche Klauseln ggf. veraltet oder unsicher sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht.
Für Sie günstige Klauseln werden Ihnen vorgeschlagen, Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.
5 Überwachung
Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten Verträge . Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre Verträge. Als im Unternehmensrecht erfahrene Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.
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Unternehmen oder Firma gründen
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind ab einem gewissen Zeitpunkt darauf angewiesen, einen Gesellschaftsvertrag – auch Satzung genannt – zu schließen:
- Während der Gründung: Die Gründer oder ein einzelner Unternehmer wollen ihr Geschäft von Beginn an mit einer Firma wie GmbH oder UG starten – meistens, um ihre persönliche Haftung auszuschließen. Dazu schließen sie miteinander einen Gesellschaftsvertrag.
- Im Geschäftsbetrieb: Ein Unternehmer hat sein Unternehmen als Einzelfirma begonnen. Er entscheidet sich nach einiger Zeit, eine andere Gesellschaftsform zum Ausschluss seiner privaten Haftung zu wählen und gründet eine GmbH & Co. KG (oder beispielsweise eine UG & Co. KG).
Wenn sich die Gründer nach einer Gründungsberatung für eine Rechtsform entschieden haben, benötigen sie für ihre Firma eine rechtssichere Satzung.
Ohne Satzung gelten nachteilige gesetzliche Regelungen
Ein Gesellschaftsvertrag ist für viele Rechtsformen Pflicht – insbesondere bei der Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG und einer UG & Co. KG. Aber auch bei Gesellschaften wie der OHG oder GbR, die prinzipiell ohne Satzung auskommen können, ist er empfehlenswert. So sind die sonst anwendbaren gesetzlichen Regelungen sehr nachteilhaft – dies gilt auch bei der Nutzung eines Musterprotokoll.
Beispiel: Bei der Gründung einer GmbH oder UG mit einem Musterprotokoll und einer späteren Kündigung eines Gesellschafters durch die übrigen Mitgesellschafter wegen eines wichtigen Grundes – z. B. schweren Pflichtverstoßes wegen einer Zusammenarbeit mit einem Konkurrenten – wird die Gesellschaft aufgelöst. Auf diese Weise sind die Gesellschafter von einem unredlichen Gesellschafter „erpressbar“ – er kann sie vor die Wahl stellen, ihn zu kündigen und die Auflösung der Gesellschaft zu riskieren oder ihn auf eine für ihn vorteilhafte Weise auszuzahlen.
Gesellschaftsvertrag vermeidet Streit zwischen Gesellschaftern
Mit dem Gesellschaftsvertrag legen die Gründer zudem die gegenseitigen Rechte und Pflichten genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Stammkapital und Sitz kommen Faktoren wie Gesellschafterbeschlüsse, Kündigung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, Nachfolgeregelungen oder ein Wettbewerbsverbot. Die dezidierte Regelung der wichtigsten Felder vermeidet langfristig Streit zwischen den Gesellschaftern. Die Rechte der Gründer werden klar abgesteckt – jeder Gesellschafter kann sich auf seine anfängliche Rechtsposition verlassen.
Nachträgliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags vermeiden
Wenn wir den Gesellschaftsvertrag erstellen, werden im Rahmen einer Gründungsberatung alle wichtigen Regelungen des Gesellschaftsvertrags step-by-step besprochen, so dass nachträgliche Änderungen weitestmöglich vermieden werden. So wäre eine nachträgliche Anpassung einer Satzung mit einem hohen Aufwand verbunden:
- Gültiger Änderungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
- (Erneute) notarielle Beurkundung der geänderten Satzung
- (Erneute) Veröffentlichung im Handelsregister
In einigen Fällen ist die nachträgliche Satzungsänderung unvermeidlich – beispielsweise beim Wechsel der Gesellschafter. Doch bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags achten wir von Beginn an darauf, dass die meisten nachträglichen Änderungen vermieden werden. Beispielsweise beraten wir Sie zu einem möglichst vorausschauenden Unternehmenszweck, um eine Firma auch für künftige Geschäftsideen tauglich zu machen.
Satzung für jede Gesellschaftsform
Eine Satzung lässt sich für jede gängige Gesellschaftsform erstellen – meistens unabhängig davon, ob Sie eine Firma alleine oder mit anderen zusammen gründen wollen:
- GmbH oder UG Satzung: Sie wollen Ihre private Haftung vermeiden und suchen eine angesehene oder besonders günstige Rechtsform
- GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG Satzung: Sie wollen Ihre private Haftung vermeiden sowie Investoren beteiligen und suchen eine besonders angesehene oder günstige Rechtsform
- OHG oder GbR: Sie wollen gemeinsam mit anderen eine Gesellschaft gründen, ohne Ihre persönliche Haftung zu vermeiden
Wir übernehmen die Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags – zu einem Festpreis.
Überblick
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind ab einem gewissen Zeitpunkt darauf angewiesen, einen Gesellschaftsvertrag – auch Satzung genannt – zu schließen. Dies geschieht meistens während der Gründung. Ausnahmsweise wird ein Unternehmen auch im Geschäftsbetrieb gegründet, falls ein Unternehmer sein Unternehmen als Einzelfirma begonnen hat und nach einer gewissen Zeit entscheidet, eine andere Gesellschaftsform zum Ausschluss seiner privaten Haftung zu wählen.
Ein Gesellschaftsvertrag ist für viele Rechtsformen Pflicht. Aber auch bei Gesellschaften, die prinzipiell ohne Satzung auskommen können, ist er empfehlenswert, weil die sonst anwendbaren gesetzlichen Regelungen sehr nachteilhaft sind.
Wenn wir den Gesellschaftsvertrag erstellen, werden im Rahmen einer Gründungsberatung alle wichtigen Regelungen des Gesellschaftsvertrags step-by-step besprochen, so dass nachträgliche Änderungen weitestmöglich vermieden werden.
-
Die häufigsten Typen des Gesellschaftsvertrags sind:
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Unternehmen gründen – GmbH Gesellschaftsvertrag
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – abgekürzt GmbH – ist eine Rechtsform mit einem soliden Ruf. Sie hat sich über Jahrzehnte hinweg im Geschäftsverkehr bewährt und ist der absolute “Klassiker” unter den Kapitalgesellschaften.
GmbH entbindet ihre Gesellschafter von der persönlichen Haftung
Sie als Gründer und Gesellschafter einer GmbH haften nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dennoch genießt die GmbH einen hervorragenden Ruf, was unter anderem an dem Stammkapital von 12.500 / 25.000 € liegt.
Pflichtbestandteile des GmbH Gesellschaftsvertrags
Aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG) ergeben sich die Mindestanforderungen, die an einen ordnungsgemäßen Gesellschaftsvertrag gestellt werden. Insbesondere muss der Gesellschaftsvertrag, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, folgende Elemente regeln und ausführen:
- Die Firma (Unternehmensname) und den Sitz des Unternehmens
- Den Gesellschaftszweck des Unternehmens
- Das Stammkapital der GmbH
- Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt, also die sogenannte Stammeinlage der Gesellschafter
Weitere Bestandteile des GmbH Gesellschaftsvertrags
Dem Gesetzgeber genügen diese Anforderungen, um einen ordnungsgemäßen und wirksamen GmbH Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dann würde der Gesellschaftsvertrag jedoch zahlreiche Regelungslücken aufweisen, die spätestens bei Meinungsverschiedenheiten über Pflichten der Gesellschafter zu vermeidbaren Problemen bis hin zur persönlichen Haftung der Gesellschafter sowie der Auflösung der Gesellschaft führen können. Daher enthält der GmbH Gesellschaftsvertrag typischerweise die folgenden ergänzenden Regelungen:
- Vorgehen bei und Voraussetzungen für das Ausscheiden einzelner Gesellschafter, beispielsweise Abfindungsregelungen
- Vorgehen bei Ausscheiden von Gesellschaftern wegen Vermögensverfall/Insolvenz
- Regelungen und Einschränkungen zum Gesellschafterwechsel sowie zur Übertragbarkeit der Geschäftsanteile, hier kann beispielsweise ein Vorkaufsrecht bzw. eine Andienungspflicht vereinbart werden
- Klare und eindeutige Regelung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter, beispielsweise Informationspflichten
- Nachfolge bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters
- Ein abweichend vom Kalenderjahr festgelegtes Geschäftsjahr (womöglich aus steuerlichen Gründen)
- Aufführung der Organe der Gesellschaft, auch die Bestellung des Geschäftsführers in der Satzung ist möglich
- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse, insbesondere Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung
- Einberufung und Beschlussfassung bei der Gesellschafterversammlung
- Regelungen zur Einbringung des Gesellschaftskapitals
- Ausgestaltung von Geschäftsberichten, Jahresabschlüssen und der Gewinnverteilung der GmbH
- Regelungen zur möglichen Entziehung von Geschäftsanteilen einzelner Gesellschafter
- Regelungen zu Kapitalerhöhungen, beispielsweise Verwässerungsschutz
- Salvatorische Klausel: Diese Klausel kann unter Umständen Regelungen im Gesellschaftsvertrag “retten”, indem bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen die gesetzlichen Vorschriften an deren Stelle treten sowie der restliche Gesellschaftsvertrag wirksam bleibt.
Überblick
Die GmbH ist eine Rechtsform mit einem soliden Ruf. Sie hat sich über Jahrzehnte hinweg im Geschäftsverkehr bewährt und ist der absolute “Klassiker” unter den Kapitalgesellschaften. Sie als Gründer und Gesellschafter einer GmbH haften nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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Unternehmen gründen – UG Gesellschaftsvertrag
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG ist eine kleine Unterform der GmbH, weshalb sie denselben Regeln unterfällt (§ 5a GmbHG).
UG befreit Gesellschafter von persönlichen Haftung, Stammkapital ist niedrig
Wie bei der GmbH besteht eine Haftungsbeschränkung. Zur Gründung einer UG ist aber nur ein Stammkapital von 1 symbolischen Euro erforderlich, ein großer Vorteil insbesondere für Startups und Jungunternehmer ohne großes Finanzpolster.
Inhalt des UG Gesellschaftsvertrags
Der UG Gesellschaftsvertrag/ die Satzung ist das wichtigste Gründungs-Dokument. Organisation und Gliederung der UG sind darin festgeschrieben. Die UG und ihre Organe sind daran gebunden.
Pflichtbestandteile des UG Gesellschaftsvertrags
Die zwingend notwendigen Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind wenige und entsprechen denen bei einer GmbH. Pflichtangaben sind insbesondere Firma/ Bezeichnung, Gesellschaftssitz, Unternehmensgegenstand sowie das Stamm-/ Einlagekapital.
Weitere Bestandteile des UG Gesellschaftsvertrags
Diese Regelungen sind zur Gründung ausreichend. Empfehlenswert ist es aber, genauere eigene individuelle Regelungen mit aufzunehmen und z.B. für Krisen- oder Streitfälle vorzusorgen und die UG in unvorhergesehenen Situationen zu schützen. Auch Ihr privates Vermögen kann im Krisenfall in Gefahr sein, wenn Sie unklare Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen haben oder Regelungslücken bestehen. Individuelle, vertiefende Regelungen im UG Gesellschaftsvertrag umfassen die folgenden Punkte:
- Nachfolge bei Ausscheiden von Todes wegen
- Abfindungen Ausscheidender
- Procedere des Gesellschafterwechsels
- Vertretungsregelungen
- Beschlussfassung und Stimmverteilung u.v.m.
Überblick
Die UG ist eine Abwandlung der GmbH, die bereits mit einem Stammkpital von lediglich 1 € gegründet werden kann und deshalb für Start-Ups besonders geeignet ist. Sie als Gründer und Gesellschafter einer UG haften – wie bei einer GmbH – nicht mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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Unternehmen gründen – GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag
Die GmbH & Co. KG genießt mittlerweile einen hervorragenden Ruf. Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform zweier Gesellschaften: einer KG (Personengesellschaft) und einer GmbH (Kapitalgesellschaft) als voll haftende Komplementärin.
GmbH & Co. KG entbindet ihre Gesellschafter von der persönlichen Haftung
Durch Wahl einer GmbH als voll haftender Komplementärin der KG entbindet Gründer/ Gesellschafter von der persönlichen Haftung, sobald die volle Stammeinlage der GmbH von 25.000 € geleistet ist.
Steuerliche Vorteile bei Beteiligung von Investoren oder Familienmitglieder
Bei der GmbH & Co. KG können sich nicht in der Geschäftsführung aktive Gesellschafter steuerlich günstig als Investoren beteiligen. Sie brauchen mit dem Tagesgeschäft nichts zu tun zu haben.
Inhalt GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag
Wir stimmen die Gesellschaftsverträge der KG und GmbH genau aufeinander ab und widmen der KG besondere Aufmerksamkeit, da diese nach außen handelt. Zu den typischen Klauseln einer GmbH & Co. KG Satzung gehören:
- Gesellschafter mit Kapitalanteilen und Einlagen
- Geschäftsführung und Vertretung durch Komplementärin
- Geschäftsführung und Vertretung durch Kommanditisten
- Ausscheiden oder Ausschluss von Gesellschaftern
- Nachfolgeregelungen bei Ausscheiden
- Beschlussfassung auf der Gesellschafterversammlung
- u.v.m.
Überblick
Die GmbH & Co. KG genießt einen hervorragenden Ruf. Sie ist ein „Hybrid“ aus zwei Gesellschaften: einer KG und einer GmbH als voll haftende Komplementärin. Dabei sind Sie als Gründer von Ihrer persönlichen Haftung entbunden. Gleichzeitig ermöglicht die GmbH & Co. KG es Ihnen, auf eine steuerlich günstige Art und Weise nicht an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter zu beteiligen – insbesondere Investoren und Familienmitglieder.
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Unternehmen gründen – UG & Co. KG Gesellschaftsvertrag
Die UG & Co. KG ermöglicht ihren Gründern, eine steuerlich günstige Gewinnauszahlung an Investoren vorzunehmen und eine Firma mit geringen Gründungskosten zu gründen. Sie ist eine Mischung zweier Gesellschaften: einer KG (Personengesellschaft) und einer UG (Kapitalgesellschaft) als voll haftende Komplementärin. So verbinden sich die Vorzüge einer günstigen Gründung (UG) mit denen einer vorteilhaften Beteiligung.
UG & Co. KG entbindet Gesellschafter von persönlicher Haftung; Gründung ist günstig
Durch die Wahl einer UG als haftender Komplementärin sind Gründer von Ihrer persönlichen Haftung befreit, bereits mit einem Mindestkapital von einem Euro. Dies ist weitaus weniger, als das Stammkapital der Komplementärs-GmbH einer GmbH & Co. KG von 25.000 €.
Reputationsvorteil gegenüber einer UG
Gegenüber der UG genießt die UG & Co. KG ein höheres Renommee.
Steuerliche Vorteile bei Beteiligung von Investoren oder Familienmitgliedern
Zu den Vorteilen der UG & Co. KG gehören die einfache Aufnahme neuer Gesellschafter (nur deren Anmeldung ist notariell zu beurkunden) und die steuerlich günstige Beteiligung nicht auf den Betrieb Einfluss nehmender Gesellschafter als Investoren.
Inhalt UG & Co. KG Gesellschaftsvertrag
Wir stimmen die Gesellschaftsverträge passgenau aufeinander ab und achten besonders auf die Satzung der KG, die nach außen handelt. Typischen Klauseln einer UG & Co. KG Satzung sind:
- Gesellschafter mit Kapitalanteilen und Einlagen
- Geschäftsführung und Vertretung durch Komplementärin
- Geschäftsführung und Vertretung durch Kommanditisten
- Ausscheiden oder Ausschluss von Gesellschaftern
- Beschlussfassung auf der Gesellschafterversammlung
- u.v.m
Überblick
Die UG & Co. KG ermöglicht Ihnen eine günstige Gründung mit einem Stammkapital von theoretisch 1 €, schließt Ihre persönliche Haftung als Gesellschafter aus und ermöglicht gleichzeitig steuerlich günstige Gewinnauszahlungen an Investoren oder Familienmitglieder.
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Unternehmen gründen – OHG Gesellschaftsvertrag
Überblick
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haften. Unternehmenszweck ist der Betrieb eines Handelsgewerbes.
Für die OHG können Phantasienamen verwendet werden. Ein Gesellschaftsvertrag ist für eine OHG zwingend erforderlich.
Unternehmen gründen – GbR Gesellschaftsvertrag
Überblick
Die GbR ist eine Gesellschaft, welche die persönliche Haftung der Gründer nicht ausschließt. Auch ein Phantasiename durch die Führung eines Firmennamens ist mit der GbR nicht möglich.
Die Gesellschaft bürgerlichen rechts – meistens GbR, aber auch BGB-Gesellschaft genannt – ist eine Gesellschaft, welche die persönliche Haftung der Gründer nicht ausschließt. Auch ein Phantasiename durch die Führung eines Firmennamens ist mit der GbR nicht möglich. Die GbR ist deshalb vor allem für kleinere Unternehmungen geeignet.

Unternehmen oder Firma finanzieren
Ein Bankdarlehen ist für viele Gründer keine Alternative, um Kapital in ein Unternehmen einzubringen. Sie scheuen die persönliche Haftung und wollen auch keine Bürgen durch das Darlehen belasten. Häufig werden deshalb die folgenden drei Arten der Unternehmensbeteiligung bevorzugt:
- Eigenkapitalbeteiligung: Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Der Investor hat den Einfluss eines Gesellschafters. Seine Beteiligung ist öffentlich einsehbar.
- Stille Gesellschaft: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt. Er hat weniger Einfluss, als ein Gesellschafter.
- Partiarisches Darlehen: Der Investor wird als Darlehensgeber beteiligt. Er hat nur Auskunftsrechte hinsichtlich des Gewinns.
Typische Zeitpunkte für die Beteiligung eines Investors
Die meisten Gründer oder Unternehmer beschaffen Kapital für ihr Unternehmen von außen. Mit einem Investor, der Kapital ins Unternehmen einbringt, schließt das Unternehmen einen Beteiligungsvertrag ab. Typische Zeitpunkte dafür sind:
- Bei der Gründung: Insbesondere Start-UPs möchten mit ihrer Geschäftsidee gleich durchstarten und benötigen eine Anschubfinanzierung
- Im laufenden Geschäftsbetrieb: Das Wachstum des Unternehmens erfordert weiteres Kapital. Nicht immer sind die bestehenden Investoren oder Gesellschafter bereit, neues Kapital nachzuschießen. Dann benötigt das Unternehmen neue Investoren.
Der Ablauf einer Finanzierung
Eine Finanzierung verläuft üblicherweise wie folgt:
- Ausarbeitung eines Businessplans
- Investorensuche
- Erstellung des Entwurfs einer Vertraulichkeitsvereinbarung und eines Letter of Intent
- Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung und Verhandlung des Letter of Intent
- Abschluss des Letter of Intent
- Due Dilligence Prüfung
- Erstellung des Entwurfs eines Beteiligungsvertrags
- Verhandlung
- Abschluss des Beteiligungsvertrags
Der Abschluss des Beteiligungsvertrags geht mit der Tatsache einher, dass die Verhandlungen erfolgreich waren und die Unternehmer mit dem Investor über die Art und Höhe der Beteiligung einig geworden sind. Die jeweiligen Vertragsentwürfe werden zuvor – bestenfalls – nach Ihren Vorstellungen erstellt, um Sie bestmöglich auf die Verhandlungen vorzubereiten und Ihnen die bestmögliche Verhandlungsposition zu verschaffen.
Regelung aller potentiellen Streitpunkte der stillen Gesellschaft
Bei der Erstellung eines Finanzierungsvertrags gehen wir mit Ihnen alle Regelungsbereiche des Gesellschaftsvertrags step by step durch. Diese Beratung ist ein Hauptvorteil gegenüber einem Mustervertrag. Solche Verträge können entweder Lücken aufweisen, die später zu Streit führen, oder Klauseln enthalten, die Sie nicht benötigen oder die sogar nachteilig für Sie sind.
Wir übernehmen die Erstellung eines Beteiligungsvertrags für Ihr Unternehmen – zu einem Festpreis
Überblick
Viele Investoren scheuen die persönliche Haftung eines Bankkredits – meistens wird deshalb auf die folgenden drei Arten der Unternehmensbeteiligung zurückgegriffen:
- Eigenkapitalbeteiligung: Der Investor wird als Gesellschafter an der Firma beteiligt, häufig durch die Gründung einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG.
- Stille Gesellschaft: Der Investor wird als anonymer stiller Gesellschafter beteiligt.
- Partiarisches Darlehen: Der Investor wird als Darlehensgeber beteiligt.
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Unternehmen finanzieren – Eigenkapitalbeteiligung
Die Eigenkapitalbeteiligung durch die Gründung einer Gesellschaft wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG ist eine sehr beliebte Finanzierungsform – besonders bei Start-UPs. Die Eigenkapitalbeteiligung bietet dem Investor viel Mitspracherecht im Unternehmen.
Mögliche Gesellschaftsformen für eine Eigenkapitalbeteiligung
Die möglichen Gesellschaftsformen für eine Eigenkapitalbeteiligung sind:
- GmbH – Renommierte Gesellschaftsform, der Investor als Gesellschafter haftet nicht privat, die Entnahme wird sehr hoch besteuert (Körperschafts- und Kapitalertragssteuer), wenn der Investor keine Holding hat, die eine Gesellschaft ist
- UG – Günstige Gesellschaftsform, der Investor als Gesellschafter haftet nicht privat, die Entnahme wird sehr hoch besteuert (Körperschafts- und Kapitalertragssteuer), wenn der Investor keine Holding hat, die eine Gesellschaft ist
- GmbH & Co. KG – Renommierte Gesellschaftsform, der Investor als Gesellschafter haftet nicht privat, die Entnahme wird vorteilhaft besteuert (Einkommenssteuer)
- UG & Co. KG – Günstige Gesellschaftsform, der Investor als Gesellschafter haftet nicht privat, die Entnahme wird vorteilhaft besteuert (Einkommenssteuer)
- OHG Satzung – Der Investor als Gesellschafter haftet privat, die Gesellschaft hat Buchführungspflicht, die Entnahme wird vorteilhaft besteuert (Einkommenssteuer) – aufgrund der privaten Haftung untypisch
- GbR Satzung – Der Investor als Gesellschafter haftet privat, die Entnahme wird vorteilhaft besteuert (Einkommenssteuer) – aufgrund der privaten Haftung untypisch
Überblick
Die Eigenkapitalbeteiligung eine sehr beliebte Finanzierungsform – insbesondere für Start-UPs. Mit dem Abschuss des Gesellschaftsvertrags wird der Investor als Gesellschafter am Eigenkapital einer Firma beteiligt – er ist damit als Gesellschafter am Gewinn (und bei einigen Gesellschaften auch am Verlust) beteiligt.
Mit dem Abschuss des Gesellschaftsvertrags einer Firma wird der Investor als Gesellschafter am Eigenkapital einer Firma beteiligt – er ist damit als Gesellschafter am Gewinn (und bei einigen Gesellschaften auch am Verlust) beteiligt.
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Unternehmen finanzieren – Stille Beteiligung
Viele Gründer, Unternehmer und Selbstständige sind zu einem bestimmten Zeitpunkt darauf angewiesen, Ihr Unternehmen mit Kapital durch Beteiligung eines Investors durch eine stille Gesellschaft – auch stille Beteiligung genannt – auszustatten:
- Bei der Gründung: In der Startphase müssen sich Gründer Kapital zum Aufbau des Business beschaffen, für die Gründungskosten und den Beginn des Geschäftsbetriebs- Mitunter kommt es als stille Beteiligung von einem Investor.
- Im Geschäftsbetrieb: Auch bei bereits laufenden Geschäften sind häufig noch Investitionen nötig. Gesellschafter, die einen weitreichenden Investoren-Einfluss verhindern wollen, entscheiden sich oft für eine stille Gesellschaft.
Stille Beteiligung ist eine diskrete Beteiligungsform
Die stille Beteiligung ist insbesondere dann attraktiv, wenn der Kapitalgeber nicht nach außen in Erscheinung treten möchte. Anders als bei den gängigen Gesellschaftsformen wie GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG wird die Gesellschafterliste nicht veröffentlicht. Dadurch bleibt der stille Gesellschafter anonym.
Typische und atypische stille Gesellschaft – Variable Mitwirkungsrechte des Investors
Man unterschiedet zwischen typischen und die atypischen stillen Gesellschaften:
- Die typische stille Gesellschaft ähnelt dem partiarischen Darlehen – es gibt eine Beteiligung am Gewinn aber keine Entscheidungsrechte – Besteuerung: niedrig, nur Kapitalertragssteuer
- Anders bei der atypischen stillen Gesellschaft – der stille Gesellschafter hat Mitwirkungsrechte an Entscheidungen, ähnlich einem KG- Kommanditisten – Besteuerung: gemäßigt, wie Gesellschafter
Überblick
Die stille Beteiligung ist insbesondere dann attraktiv, wenn der Kapitalgeber nicht nach außen in Erscheinung treten möchte. Die Gesellschafterliste der stillen Gesellschaft wird nicht veröffentlicht.
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Unternehmen finanzieren – Partiarisches Darlehen
Ein partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist ein Darlehen, bei dem der Kreditgeber regelmäßig keine feste Verzinsung erhält. Stattdessen wird eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens vereinbart. Bei gewissen Gewinnunterschreitungen kann sogar die Aussetzung jeglicher Zinszahlungen vereinbart werden. Auch die Rückzahlung kann im Einzelfall zum Teil oder sogar ganz abbedungen werden. Das partiarische Darlehen wird in der Bilanz als Verbindlichkeit – also als Fremdkapital – ausgewiesen. Zudem erfolgt ein Rangrücktritt des Darlehensgebers im Falle der Insolvenz (Nachrangdarlehen).
Inhalt des partiarischen Darlehens
Das partiarische Darlehen vereint
- Merkmale des Fremdkapitals – Rückzahlungspflicht nach einer bestimmten Zeit, keine Mitspracherechte des Kreditgebers sowie
- Merkmale des Eigenkapitals – Gewinnbeteiligung und Nachrangigkeit.
Die Verzinsung des partiarischen Darlehens ist abweichend zum klassischen Darlehen ganz oder zumindest größtenteils gewinnabhängig. Sie vereinbaren mit dem Investor also eine variable Verzinsung seines Kapitals, die sich nach bestimmten Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet (z.B. Jahresüberschuss vor Steuern [EBT]). Häufig wird auch vereinbart, dass der Darlehensgeber nur an den Gewinnen partizipiert, die bei jenen Geschäften erzielt wurden, für die das Darlehen verwendet wurde. Ebenso kann die Beteiligung auf einen bestimmten Bereich des Unternehmens bezogen werden. Bei aller Flexibilität dieser Finanzierungsform sollte auch beachtet werden, dass die Berechnung des Gewinns komplex sein kann und von der Ausübung des Bilanzierungswahlrechts des Geschäftsführers abhängt. Daher kommt auch eine leichter zu berechnende Umsatzbeteiligung in Betracht.
Falls daneben eine gewinnunabhängige, feste Mindestverzinsung vorgesehen ist, wird diese in der Regel niedriger als der marktübliche Zinssatz angesetzt. Sie als Unternehmer können somit in Geschäftsjahren ohne oder mit nur geringen Gewinnen Ihre Fixkosten niedrig halten. Das Darlehen belastet Ihr Unternehmen flexibel je nach Geschäftserfolg.
Investor ohne Mitbestimmungsrechte im Unternehmen
Obwohl das partiarische Darlehen den Investor am Unternehmenserfolg beteiligt, wird er kein Gesellschafter. Ihm werden höchstens eingeschränkte Kontrollrechte eingeräumt, wie etwa Einblick in die Auftragsbücher oder den Jahresabschluss.
Überblick
Das partiarische Darlehen ist eine sogenannte mezzanine Beteiligungsform. Es ist als eine Darlehensform (§ 488 BGB) ausgestaltet und deshalb von minderem Einfluss des Investors geprägt, als die Beteiligung durch eine stille Gesellschaft. Gleichzeitig werden partiarische Darlehen meistens auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
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Exkurs: NDA
Überblick
Das NDA ist rechtlich bindend und verpflichtet den Vertragspartner, die Informationen, die Sie ihm offenbaren, vertraulich zu behandeln. Dies ist insbesondere für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen von Bedeutung, wenn der Investor mit seinem Wissen einen Wettbewerber unterstützen könnte.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung, auch Verschwiegenheitserklärung oder Non Disclosure Agreement (NDA) wird häufig benötigt:
- Wenn ein Gründer Mitgesellschafter sucht und ihnen seine Idee präsentieren will
- Wenn ein Gründer oder Unternehmer einen Investor oder Gesellschafter aufnehmen möchte
Geheimhaltungsvereinbarung ist Voraussetzung für Verhandlungen
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung möchte ein Unternehmen den Investor überzeugen, dass sein Geld gut angelegt ist. Ebenso will ein Gründer potentielle Partner eine Zusammenarbeit schmackhaft machen. Oder Sie schreiben eine sehr sensible Stelle in Ihrer Firma aus. In diesen Situationen kann es notwendig sein, Dritten Einblick in die Interna Ihres Unternehmens zu gewähren. Die Risiken, die mit der Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen und Zahlen einhergehen, können durch den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung abgefedert werden. Das NDA verpflichtet in der Regel beide Seiten zur Geheimhaltung. Denn auch der Investor selbst könnte ein Interesse daran haben, die Konditionen seines Angebots gerne geheim halten.
Exkurs: Absichtserklärung
Überblick
Mittels einer Absichtserklärung bekunden künftige Geschäftspartner ihre Absicht, einen bestimmten Vertrag abschließen zu wollen – ohne sich rechtlich zu binden. Damit greifen Sie Verhandlungen vorweg und fixieren die wichtigsten Punkte. So können viel Zeit und unnötige Verhandlungen erspart werden.
Mittels einer Absichtserklärung – auch Letter of Intent oder abgekürzt „LoI“ genannt – bekunden künftige Geschäftspartner ihre Absicht, einen bestimmten Vertrag abschließen zu wollen:
- Gründer – meistens bekunden künftige Partner eines Start-Up’s ihren Wunsch, gemeinsam eine Unternehmung zu beginnen
- Unternehmer – im Geschäftsbetrieb werden oft Entscheidung mit einer weit reichenden Wirkung gefällt. Steht beispielsweise eine große Investition an, kann vor dem „technischen“ Verhandlungsstadium eine Absichtserklärung erarbeitet werden, die bereits die Grundmodalitäten festlegt – oder Sie von weiteren Verhandlungen und Zeitverlust abhält
Absichchtserklärung offenbart wichtige Verhandlungspunkte
Die Absichtserklärung bildet bei diesen Verhandlungen einen wichtigen Meilenstein. Die Parteien drücken erstmalig ihren ernsthaften Willen aus, zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Durch die Erstellung der Absichtserklärung und die Reaktion der Gegenseite können Sie erfahren, welche Punkte Ihrem Verhandlungspartner wichtig sind. Die Absichtserklärung zeigt Ihnen auch, wie wahrscheinlich eine Einigung ist.

Mitarbeiter beschäftigen
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind ab einem gewissen Zeitpunkt darauf angewiesen, Mitarbeiter einzustellen:
- Bei Gründung: GmbH, UG, GmbH & Co. KG und UG & Co. KG brauchen sofort nach der Gründung einen Geschäftsführer. Meistens werden die Gründer selbst zu Geschäftsführern. Denkbar ist die Einstellung eines Fremdgeschäftsführers
- Nach der Gründung: Das Geschäftsmodell sieht vor, unmittelbar nach der Gründung eines Unternehmens Arbeitnehmer zu beschäftigen oder bestimmte Tätigkeiten von freien Mitarbeitern erledigen zu lassen. Die Gründer starten ihre Unternehmung mit einer Investition und sind auf ein beschleunigtes Wachstum aus
- Im Geschäftsbetrieb: Das Unternehmen erwirtschaftet im Betrieb einen Umsatz, der die Beschäftigung der ersten oder neuer Mitarbeiter bzw. die Beauftragung von Freelancern zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes erforderlich macht. Das Unternehmen wächst „organisch“
Wenn Sie einen Geschäftsführer bestellen müssen, Arbeitnehmer einstellen wollen oder einen Auftrag an einen Freelancer erteilen wollen, benötigen Sie als nächstes einen rechtssicheren Mitarbeitervertrag.
Mitarbeitervertrag legt die Pflichten und Aufgaben Ihrer Mitarbeiter fest
Mit dem Mitarbeitervertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben eines Mitarbeiters genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn/Gehalt kommen Faktoren wie Kündigung, Verschwiegenheit, Konkurrenzschutz oder spezifische Klauseln der jeweiligen Vertragsart dazu. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags werden deshalb die wichtigsten Regelungsbereiche eines Mitarbeitervertrags step-by-step durchgegangen, um lückenlos alle einschlägigen Klauseln aufzunehmen und überflüssige oder gar schädliche Klauseln auszulassen. Dies ist ein Hauptvorteil gegenüber Muster-Mitarbeiterverträgen– diese können entweder lückenhaft sein oder Klauseln enthalten, die Ihnen schaden.
Mitarbeitervertrag als Vorlage oder für einen konkreten Mitarbeiter
Ein Mitarbeitervertrag wird auf eine der folgenden zwei Situationen zugeschnitten:
- Vorlage für künftige Mitarbeiter: Wir erstellen einen Mitarbeitervertrag, den Sie für alle künftigen Mitarbeiter eines bestimmten Bereiches einsetzen können
- Mitarbeitervertrag für einen konkreten Mitarbeiter: Es wird ein Mitarbeitervertrag für einen konkreten Mitarbeiter erstellt. Er ist auf den Aufgabenbereich dieses Mitarbeiters zugeschnitten
Mitarbeitervertrag für jeden Mitarbeitertyp
Folgende Mitarbeiterverträge gibt es:
Wir übernehmen die Erstellung Ihres Mitarbeitervertrags – zu einem Festpreis.
Überblick
Die meisten Gründer, Unternehmer oder Selbstständige sind ab einem gewissen Zeitpunkt darauf angewiesen, Mitarbeiter einzustellen. Bereits bei der Gründung braucht eine GmbH oder UG einen Geschäftsführer. Nach der Gründung oder im Geschäftsbetrieb werden Arbeitnehmer oder Freie Mitarbeiter eingestellt – dazu werden Arbeitsverträge oder Freelancerverträge benötigt.
Ein Mitarbeitervertrag wird als Vorlage für künftige Mitarbeiter oder bei besonders qualifizierten und meistens hoch bezahlten Mitarbeitern als Mitarbeitervertrag für einen konkreten Mitarbeiter ausgestaltet.
Typische Mitarbeiterverträge sind:
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Mitarbeiter beschäftigen – Arbeitsvertrag erstellen
Mit dem Arbeitsvertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihres Mitarbeiters genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn/Gehalt kommen Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gilt es deshalb, alle wichtigen Felder des Verhältnisses zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihrem Angestellten genau zu regeln.
Arbeitsvertrag im Rahmen der arbeitsrechtlichen Grundsätze
Im Arbeitsrecht ist die Vertragsfreiheit – als die Möglichkeit, jede beliebige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen – nur eingeschränkt vorhanden. Unverhältnismäßige Klauseln sind unwirksam. Es gelten gesetzliche Regelungen des Arbeitsrechts (§§ 611-630 BGB) und eine ausgeprägte Rechtsprechung. Außerdem muss der Arbeitsvertrag den Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz genügen. Daneben bestehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. Von Teilen der arbeitsrechtlichen Vorschriften kann dann abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer dem ausdrücklich zustimmt. Andere Bereiche sind zwingend vorgeschrieben und müssen in jedem Fall beachtet werden. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages gestalten wir die Klauseln maximal im Interesse des Mandanten, jedoch unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, um keine Unwirksamkeit der jeweiligen Klauseln zu bewirken.
Umfang des Arbeitsvertrags
Der Umfang des Arbeitsvertrages ist von den folgenden Faktoren abhängig:
- Komplexität der Aufgabe des Arbeitnehmers
- Betriebliche Besonderheiten Ihres Unternehmens
- Vorliegen eines Tarifvertrages
Grundsätzlich erstellen wir Arbeitsverträge so umfangreich wie möglich, um das Potential für spätere Streitigkeiten zu minimieren. Generell gilt jedoch, dass ein Arbeitsvertrag für einen Arbeitnehmer mit einem “einfacheren” Tätigkeitsgebiet einen geringeren Regelungsbedarf besitzt, als ein Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten. Außerdem reduziert sich der Umfang des Arbeitsvertrages, wenn in der Branche Ihres Unternehmens ein Tarifvertrag existiert.
Typen des Arbeitsvertags
Folgende Arbeitsvertragstypen werden von uns für unsere Mandanten erstellt:
- Vollzeit Arbeitsvertrag
- Teilzeit Arbeitsvertrag
- Jobsharing Arbeitsvertrag
- Minijob Arbeitsvretrag
- Werkstudent Arbeitsvertrag
- Ausbildung Arbeitsvertag
- Praktikantenvertrag
Überblick
Mit dem Arbeitsvertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben Ihres Mitarbeiters genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn/Gehalt kommen Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu. Bei der Erstellung des Arbeitsvertrags gestalten wir die Vertragspunkte strikt nach den aktuellsten arbeitsrechtlichen Vorgaben. Dabei gilt es, im Einzelfall Augenmaß zu bewahren. Übermäßige Bestimmungen – beispielsweise die Unterschreitung des Mindestlohnes oder unzulässige Überstundenregelungen – führen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel.
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Mitarbeiter beschäftigen – Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen
Unternehmen beauftragen oft freie Mitarbeiter, wenn
- keine Kapazitäten vorhanden sind oder
- besondere Expertise nötig ist.
Ein freier Mitarbeiter ist kein Arbeitnehmer und hat viele Freiheiten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Diese Freiheiten lassen aber auch viele Streitigkeiten und Unklarheiten zu, die es bei der Erstellung des freier Mitarbeiter Vertrags zu vermeiden gilt.
Freier Mitarbeiter Vertrag regelt die Pflichten und Aufgaben des Freelancers
Mit dem Freier Mitarbeiter Vertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben eines Freelancers genau fest. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie Vergütung und Aufgabenbereich kommen Faktoren wie Sozialversicherungspflicht, steuerliche Verantwortlichkeit, Inhaberschaft an Ergebnissen wie Urheberrechten oder Patentrechten oder Konkurrenzschutz hinzu.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei der Erstellung des Freelancervertrags gestalten wir die Vertragspunkte strikt nach den aktuellsten rechtlichen Vorgaben. Dabei gilt es, im Einzelfall Augenmaß zu bewahren. Die zu detaillierte Ausgestaltung bestimmter Vertragspunkte – beispielsweise eine zu weite Regelung des Tätigkeitsablaufes – führen zur Weisungsgebundenheit des freien Mitarbeiters. In diesem Fall könnte der freie Mitarbeiter als Arbeitnehmer eingestuft werden. Für den Auftraggeber hätte dies das Aufleben der Sozialversicherungspflicht und eine hohe Nachzahlung zur Folge.
Freie Mitarbeit eröffnet Möglichkeiten
Die Beauftragung von freien Mitarbeitern eröffnet Ihnen als Unternehmer einige Möglichkeiten:
- Vergütung kann individuell bestimmt und angepasst werden
- Der jeweilige Auftrag kann genau beschrieben und konkretisiert werden, um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden
- Die Erstattung von Reisekosten kann optional geregelt werden
- Urheberrechte wie z.B. Nutzungsrechte können eingeräumt werden
- Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom freien Mitarbeiter selbst erstellt werden
Typen des freier Mitarbeiter Vertrags
Die häufigsten Vertragstypen für freie Mitarbeiter sind:
- Beratervertrag
- Fotografenvertrag
- Webdesignervertrag
- Grafikdesignervertrag
- Software-Programmierervertrag
- Studentischer Freiberufler Vertrag
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter Vertrag
Überblick
Unternehmen beauftragen oft freie Mitarbeiter, wenn keine Kapazitäten vorhanden sind oder besondere Expertise nötig ist. Mit dem Freier Mitarbeiter Vertrag legen Sie die Pflichten und Aufgaben eines Freelancers genau fest. Dabei gilt es, im Einzelfall Augenmaß zu bewahren. Die zu detaillierte Ausgestaltung bestimmter Vertragspunkte – beispielsweise eine zu weite Regelung des Tätigkeitsablaufes – führen zur Weisungsgebundenheit des freien Mitarbeiters und einer Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Abläufe durch AGB optimieren
Allgemeine Geschäftsbedingungen – insbesondere AGB, aber auch „Kleingedrucktes“ genannt – sind die rechtliche Basis Ihrer Beziehung zu Ihrem Kunden.
AGB schaffen den rechtlichen Rahmen für die Abläufe Ihres Unternehmens
Egal, ob Sie in Ihrem Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, ob Sie sich an Verbraucher (B2C) oder ander Unternehmer (B2B) richten. Ob Sie Ihr Geschäft online in Ihrem eigenen Shop oder über eine Plattform wie Amazon oder eBay abwickeln, oder klassisch offline im eigenen Ladengeschäft.
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
AGB werden in allen Bereichen des täglichen Geschäftslebens verwendet. Jeder Verbraucher ist in seinem Leben schon einmal mit ihnen in Kontakt gekommen und hat sie akzeptiert, ob bewusst oder unbewusst. AGB sind Teil des Vertrags und regulieren die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Verwender und Ihrem Kunden.
AGB finden Anwendung
- beim Einkaufen auf Amazon oder eBay
- beim Kauf auf einem Onlineshop
- beim Kauf von Dienstleistungen im Internet
- in Versicherungsverträgen
- in Mobilfunkverträgen
- uvm.
Durch AGB stellen Sie die Regeln Ihres Geschäfts selbst auf
Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen schaffen für Sie Ihren eigenen rechtlichen Rahmen für die Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte. Dadurch läuft Ihr Geschäftsbetrieb nach Ihren eigenen Regeln. Bei der Erstellung Ihrer individuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen handeln wir vor allem in Ihrem Interesse. Nachteilige gesetzliche Bestimmungen oder fremde AGB werden dadurch modifiziert.
AGB rationalisieren und optimieren Ihre Geschäftsabläufe
Wenn Sie keine eigenen AGB verwenden, sind Ihre Verträge nicht einheitlich. Es gelten dann ggf. für jeden Vertrag unterschiedliche Regelungen – beispielsweise unterschiedliche Gerichtsstände im Fall von Streitigkeiten. Auch müssen ohne individuellen AGB für Sie günstigen Klauseln bei jedem neuen Geschäft neu aushandeln. Individuellen AGB schaffen Ihnen immer gleich bleibende Abwicklungsprozesse. So optimieren AGB Ihr Geschäft.
Rechtssicherheit und Abmahnschutz
Falsche AGB haben zur Folge, dass ganze Klauseln unwirksam werden. An ihre Stelle treten unter Umständen ungünstige gesetzliche Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Dies wird durch individuelle Anpassung und fortlaufende regelmäßige Überprüfung verhindert. Gleichzeitig werden Sie vor Abmahnungen Ihrer Konkurrenten geschützt: Vor allem im Online-Handel herrscht starke Konkurrenz. Viele Anbieter sind auf der Suche nach Möglichkeiten, gegen ihre Wettbewerber vorzugehen. Dazu gehört auch die Abmahnung veralteter und unwirksamer AGB. Als Anwaltskanzlei übernehmen wir die Gewähr für die Rechtssicherheit Ihrer AGB.
Typen von AGB
Folgende AGB sind typisch:
Überblick
AGB sind die rechtliche Basis Ihrer Beziehung zu Ihrem Kunden. AGB werden in allen Bereichen des täglichen Geschäftslebens verwendet. Jeder Verbraucher ist in seinem Leben schon einmal mit ihnen in Kontakt gekommen und hat sie akzeptiert, ob bewusst oder unbewusst. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen schaffen für Sie Ihren eigenen rechtlichen Rahmen für die Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte. Dadurch läuft Ihr Geschäftsbetrieb nach Ihren eigenen Regeln. Falsche AGB haben zur Folge, dass ganze Klauseln unwirksam werden. An ihre Stelle treten unter Umständen ungünstige gesetzliche Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB). Dies wird durch individuelle Anpassung und fortlaufende regelmäßige Überprüfung verhindert.
Das sind die häufigsten AGB-Typen:
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Reputation schützen – Löschung einer Bewertung und Unterlassungserklärung
Eine negative Bewertung im Internet kann jeden Bereich treffen:
- Unternehmer – wie E-Commerce-Betreiber, Restaurants, Hotels, Gastronomen, Handwerker,
- Freiberufler – wie Ärzte, Architekten, Steuerberater oder
- Privatpersonen – wie Lehrer oder Professoren
Unrichtige oder beleidigende Bewertungen löschen lassen
Schlechte Bewertungen im Internet sind verboten und können entfernt werden lassen, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind (Art. 5 GG).
Insbesondere ist das der Fall, wenn die Bewertung unwahr ist oder einen beleidigenden Inhalt hat.
Entfernung einer schlechten Bewertung von einem Portal
Liegt eine schlechte Internet-Bewertung vor, wenden wir zur Entfernung und Löschung der Bewertung folgendes Vorgehen an:
- Beweissicherung: Machen Sie zur Beweissicherung einen Screenshot von der negativen Bewertung und lassen Sie uns diesen zukommen.
- Kostenfreie Überprüfung: Als erstes prüfen wir kostenfrei, ob die Bewertung gegen die Richtlinien des Portals oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gehen wir auf Wunsch gegen das Portal vor. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, so entstehen Ihnen keine Kosten.
- Aufforderung zur Entfernung: Bei Erfolgsaussicht fordern wir das Portal schnellstmöglich zur Löschung der schlechten Bewertung auf („notice-and-take-down-letter„). Die Aufforderung wird von uns entsprechend der Blogspot-Kriterien des BGH gestaltet.
- Entfernung der Bewertung: Sehr oft erfolgt bereits nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben die Löschung und Entfernung der unberechtigten Bewertung durch das Portal. Anderenfalls übernehmen wir auf Wunsch das gerichtliche Vorgehen gegen das Portal oder den Bewerter selbst. Wir erarbeiten eine gemeinsame Strategie und setzen diese anwaltlich für Sie durch.
- Schadensersatz und Unterlassung: Ist die negative Bewertung entfernt, gehen wir auf Wunsch gegen den Verfasser vor, um einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten und weitere negative Bewertungen zu verhindern (Unterlassungserklärung).
Unterlassungserklärung abgeben lassen
Nach der Löschung einer schlechten Bewertung kann der Schädiger veranlasst werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Er verpflichtet sich darin Ihnen gegenüber einseitig,
- eine bestimmte Behauptung nicht zu wiederholen und
- bei erneutem Verstoß eine Strafe an Sie zu zahlen.
Typische Bewertungsportale
Falls Sie eine schlechte Bewertung erhalten haben, unterstützen wir Sie bei der Löschung und Abgabe einer Unterlassungserklärung – insbesondere bei folgenden Portalen:
Schlechte Bewertungen im Internet sind verboten und können entfernt werden lassen, wenn sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) oder nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind.
Nach der Löschung einer schlechten Bewertung unterschreibt der Schädiger eine Unterlassungserklärung. Er verpflichtet sich Ihnen gegenüber einseitig eine bestimmte Behauptung nicht zu wiederholen und bei erneutem Verstoß eine Strafe an Sie zu zahlen.
Marke schützen
- Die Marke ist der geschützte Name oder Bezeichnung
- eines Produkts oder
- einer Dienstleistung
eines Unternehmens. Sie wird durch die Anmeldung einer Marke geschützt – meistens in Form einer
- DE Markenanmeldung – Markenschutz im deutschen Bundesgebiet
- EU Markenanmeldung – Markenschutz im EU-Gebiet
- IR Markenanmeldung – Internationaler Markenschutz in fast allen Staaten
Marke ist das erste Merkmal Ihres Unternehmens für einen Kunden
Die Marke ist häufig das erste Merkmal Ihres Unternehmens, mit dem Kunden in Kontakt kommen. Eine einprägsame Marke mit Wiedererkennungswert verankert sich im Gedächtnis Ihrer Kunden. Ihre Marke ist daher sehr wichtig für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine Marke aufzubauen erfordert Zeit, Geduld und Aufwand. Daher ist es wichtig, sich diesen Aufwand schützen zu lassen.
Marke wird oftmals übertragen
In vielen Unternehmen liegt die Konstellation vor, dass die Markenrechte bei einem der Gesellschafter persönlich liegen. Oft meldet einer der Gründer die Marke vor der Gründung auf seinen Namen an und überlässt sie stillschweigend seinem Unternehmen zur Nutzung. Zur steuerlichen Absetzbarkeit der Anmeldekosten, einer Vereinfachung und meistens auch auf Wunsch der Mitgesellschafter wird die Marke auf die Gesellschaft übertragen. Auch ein Investor wird meistens verlangen, dass die Marke auf das Unternehmen übertragen wird, so dass die Marke zu den Vermögenswerten des Unternehmens zählt. Hierzu wird ein entgeltlicher oder unentgeltlicher Markenübertragungsvertrag benötigt.
Es kann eine Lizenz an der Markennutzung erteilt werden
Alternativ kann ein Nutzungsrecht an der Marke durch einen Lizenzvertrag vereinbart werden. Der Nutzer kann die Marke dann – unter Umständen zeitlich, sachlich oder örtlich begrenzt – entgeltlich oder unentgeltlich nutzen.
Überblick
Die Marke ist häufig das erste Merkmal Ihres Unternehmens, mit dem Kunden in Kontakt kommen. Eine einprägsame Marke mit Wiedererkennungswert verankert sich im Gedächtnis Ihrer Kunden. Daher ist es wichtig, sie schützen zu lassen.
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Marke schützen – Markenübertragungsvertrag
Eine permanente Übertragung der Marke geschieht durch einen Markenübertragungsvertrag. Rechtlich gesehen ist dies
- ein entgeltlicher Kaufvertrag oder
- ein unentgeltlicher Schenkungsvertrag.
Übertragung der Marke auch als Teilübertragung möglich
Dabei kann es vorkommen, dass die Marke für zahlreiche Waren- und Dienstleistungsgruppen eingetragen ist, die der neue Markeninhaber gar nicht verwendet. Dann sollte der Markeninhaber nur eine Teilübertragung anbieten. In diesem Fall wird eine Teilung der Marke vorgenommen (§ 27 Abs. 4 i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 MarkenG). Für die Waren und Dienstleistungen, die der neue Eigentümer der Marke nicht benötigt, verbleiben die Markenrechte bei Ihnen.
Gewährleistungsansprüche vermeiden
Beachten Sie auch, dass Sie als Verkäufer der Marke bei nachträglicher Löschung der Marke aus dem Markenregister wegen absoluter Schutzhindernisse möglicherweise Schadensersatzpflichtig sein können. Dies können Sie vermeiden, indem Sie den Käufer ausdrücklich auf dieses Risiko hinweisen und jegliche Haftung für derartige Ansprüche ausschließen. Außerdem sollten Sie den Käufer selbstverständlich auch darauf hinweisen, wenn Nutzungsrechte Dritter bestehen – anderenfalls gelten sie als Mangel.
Inhalte des Markenübertragungsvertrags
Die typischen Klauseln des Markenübertragungsvertrags regeln folgende Bereiche:
- Definition der Marke (Registernummer, Wort- oder Bildmarke, Anmeldedatum)
- Umfang des Schutzbereichs der Marke (die Waren- und Dienstleistungsklassen)
- Abtretung der Rechte an der Marke
- Zusicherung und Gewährleistungen über den Registerstand der Marke
- Kaufpreis und Kosten
- Salvatorische Klausel
Überblick
Eine permanente Übertragung der Marke geschieht durch einen Markenübertragungsvertrag – entgeltlich oder unentgeltlich
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Marke schützen – Markenlizenzierungsvertrag
Vom Markenübertragungsvertrag zu unterscheiden ist der Markenlizenzvertrag. Beim Lizenzierungsvertrag bleibt der Inhaber der Marke gleich. Dem Lizenznehmer werden Nutzungsrechte an der Marke eingeräumt – dieses wird typischerweise wie folgt eingeschränkt:
- Zeitlich – bestimmte Zeitdauer
- Räumlich – bestimmtes Gebiet wie Deutschland oder ein Bundesland
- Sachlich – bestimmte Waren oder Dienstleistungen
- Persönlich – exklusive Nutzung durch eine bestimmte Person oder Firma
Ein Markenlizenzierungsvertrag ist deshalb ein typisches Franchiseinstrument – Unternehmen erlauben durch die Gestattung der Nutzung eines bestimmten Markennamens anderen Unternehmern eine meistens örtlich begrenzte Möglichkeit, ein Geschäft auszuüben. Die besten Beispiele sind die Fastfoodketten „McDonalds“, „Burger King“ oder „Kentucky Fried Chicken“.
Inhalte des Markenlizenzeriungsvertrags
Die typischen Klauseln des Markenlizenzierungsvertrags regeln folgende Bereiche:
- Definition der Marke sowie Informationen über die Marke (zuständiges Markenamt, Registernummer, Anmeldedatum)
- Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Marke angemeldet ist
- Nutzungsrecht (ausschließliches oder nicht ausschließliches Nutzungsrecht; räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen des Nutzungsrechts sind möglich)
- Unterlizenzierung: Verhindern Sie, dass der Lizenznehmer die Marke gegen Ihren Willen an Dritte lizenziert
- Ausschluss der Verpfändung: Verhindern Sie, dass sich Dritte das Lizenzrecht im Falle einer Pfändung des Lizenznehmers aneignen.
- Vereinbarung der Nutzung der Marke: Lizenzieren Sie die Marke nicht an ihr eigenes Unternehmen sondern einen unabhängigen Lizenznehmer, können Sie diesen verpflichten, die Marke auch zu nutzen. Somit verhindern Sie eine Löschung der Marke wegen Verfalls.
- Besonders wenn Ihre Marke bereits einen guten Ruf hat, sollten Sie dem Lizenznehmer Kontroll- und Qualitätspflichten auferlegen, damit der Ruf Ihrer Marke beim Kunden nicht wegen schlechterer Qualität leidet. Sie können den Lizenznehmer zu einem einheitlichen und konsistenten Außenauftritt verpflichten.
- Gewährleistung: Verpflichten Sie sich keinesfalls zu umfassender Gewährleistung. Ansonsten kann der Lizenznehmer Ansprüche gegen Sie geltend machen, falls er die Marke wegen Rechten Dritter nicht nutzen kann.
- Lizenzgebühren: Wie die Lizenzgebühr ausgestaltet wird, können die Vertragspartner frei entscheiden. Bei der Übertragung an Ihre eigene Firma kann die Lizenz auch unentgeltlich eingeräumt werden. Auch bei einer Lizenz kann eine Einmalzahlung vereinbart werden. Auch monatliche oder umsatzabhängige Zahlungen sind möglich. Bei der umsatzabhängigen Lizenz sollte sich der Lizenzgeber auch das Recht einräumen lassen, Abrechnungen zu erhalten.
- Vertragsdauer: Vereinbaren Sie eine unbestimmte Laufzeit oder eine beschränkung auf 2-3 Jahre
- Kündigungsfrist und Beeindigungsgründe
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Salvatorische Klausel
Überblick
Beim Lizenzierungsvertrag bleibt der Inhaber der Marke gleich. Dem Lizenznehmer werden Nutzungsrechte an der Marke eingeräumt – dies ist das typische Instrument beim Franchising.
Kosten der Vertragserstellung
Kosten Erstellung Vertrag
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Vertrag Erstellung | Alle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, Abschlussgespräch | Festpreis:599,– € |
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags
zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.
Kosten Prüfung Vertrag
Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
|---|---|---|
| Vertrag Prüfung | Prüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
Kosten Erstellung individueller Vertrag
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.
| Dienstleistung | Paket(e) | Preise |
|---|---|---|
| Individuelle Vertragserstellung | Individueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit). START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde) | Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- € |
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Vertrag Stille Gesellschaft
19 Juni 2018/1 Kommentar/in Stille GesellschaftSehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einem Vertragsentwurf für mich als Einzelperson als stillen Gesellschafter in einem neu gegründeten Unternehmen, bestehend auch aus einer Person, interessiert. Was kostet so ein Entwurf ?? Mit freundlichen Grüßen, A. B. REIM
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).



