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Einkaufs- und Lieferbedingungen

Im Kaufrecht werden AGB meist vom Verkäufer gestellt, ohne dass der Käufer Einfluss nimmt. Speziell im B2B Bereich verweisen  aber auch oft beide Vertragspartner, Lieferant und Einkäufer, jeweils auf ihre  eigenen (für sie vorteilhafteren) AGB.  Liefer- und  Einkaufsbedingungen spielen hier eine große Rolle.

Soweit sie miteinander übereinstimmen, ist die Gültigkeit kein Problem. Meist widersprechen sich Liefer- und Einkaufsbedingungen jedoch. In solchen Fällen  kollidierender AGB  gelten i.d.R. die gesetzlichen Vorschriften, also die des Kaufrechts (BGB) oder Handelsrechts. Viele Liefer- und Einkaufsbedingungen enthalten auch eigens so  sogenannte Abwehr- oder Kollisionsklauseln, die verhindern sollen, dass die AGB des Vertragspartners eingreifen.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über besonders gebräuchliche Liefer-/ Zahlungsbedingungen und Einkaufsbedingungen im B2B Bereich.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.