• AGB prüfen: 7 Schritte

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Telefonische Erstberatung

Prüfung von AGB im Detail:

  • 1 Analyse Ihrer AGB

    Im Vorfeld der Prüfung Ihrer AGB analysieren wir die Grundinformationen Ihrer Unternehmung und Ihre AGB. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche AGB-Beratung. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erfragen wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.

  • 2 AGB Beratung durch einen Anwalt

    Nach der Analyse führen wir eine rechtliche AGB-Beratung durch einen Anwalt durch. Dabei wird Ihr Geschäftsmodell abschließend eingeschätzt.

    Beratungsgespräch ermöglicht Klärung offener Fragen: Wir gehen mit Ihnen einen detaillierten Fragenkatalog durch. Damit geben Sie uns eine umfassende Beschreibung Ihres Geschäftsmodells und seiner Durchführung ab. Dadurch können wir alle notwendigen Vorüberlegungen treffen, beispielsweise ob es sich um B2B oder B2C-AGB handelt oder welche Branchenteilnehmer Adressaten der AGB sind.

  • 3 Eingehender AGB-Check

    Auf Grundlage der AGB-Beratung prüfen wir alle Klauseln Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und überprüfen auch die wirksame Einbeziehung in Verträge. Zur vollständigen Absicherung überprüfen wir auch Erfüllung Ihrer  Informationspflichten sowie ggf.  weitere Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

  • 4 HINWEISE UND ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

    Sie erhalten von uns schnellstmöglich das Ergebnis des AGB-Checks

  • 5 Abschlussberatung durch einen Anwalt

    Nach Zusendung des Ergebnisses des AGB-Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihrer AGB notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erklärung, welche Klauseln ggf. veraltet oder unsicher sind. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, wenn gesetzlicher Spielraum zu Ihren Gunsten besteht. Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.

  • 6 Abschlussanpassung

    Bei gesondertem Wunsch setzen wir die eventuellen Änderungswünsche an den AGB I bei der Abschlussanpassung um.

  • 7 Überwachung und Aktualisierung

    Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten AGB. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihre AGB. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.

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