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Schnell-Check - Löschung ohne Sperrjahr
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AWIN
Mit unserem Schnell-Check können Sie
kostenfrei, unverbindlich und anonym prüfen
, ob für Ihre Gesellschaft eine Auflösung, Löschung oder Liquidation in Frage kommt.
Natürlich können Sie uns jederzeit auch kostenfrei anrufen oder per E-Mail kontaktieren.
Um welche Gesellschaftsform handelt es sich?
*
UG
GmbH
UG & Co. KG
GmbH & Co. KG
Gesamtes Vermögen Ihrer Gesellschaft
*
Das gesamte Vermögen Ihrer Gesellschaft abzüglich aller Verbindlichkeiten / Schulden (z.B. auch gegenüber Gesellschaftern). Auch materielle und immaterielle Vermögensgegenstände / Sachanlagen.
Minusbetrag
0 € bis 1050 €
Über 1050 €
Gesamtes Vermögen ihrer Gesellschaft
*
Das gesamte Vermögen Ihrer Gesellschaft abzüglich aller Verbindlichkeiten / Schulden
außer Schulden gegenüber Gesellschaftern, auf die diese verzichten können.
Minusbetrag
0 € oder mehr
Mit Ihren Angaben liegt anscheinend eine
Überschuldungssituation
vor. Sofern von der Geschäftsführung keine prositive Aussicht erbracht wird, liegt in der Regel eine
Insolvenzastragspflicht
vor. Eine Löschung ist, sofern der Insolvenzantragsgrund nicht beseitigt wird, nicht möglich.
Wird nach der Beendung die Geschäftstätigkeit fortgeführt?
*
Ja
Nein
Eine
Löschung ohne Sperrjahr
ist nicht möglich, wenn die Geschäftstätigkeit fortgeführt werden soll und zugleich bestehende Verträge übergehen sollen.
Für eine Löschung ohne Sperrjahr müssen sämtliche Vertragsbeziehungen beendet werden.
In diesem Fall kann eine Umwandlung vorteilhafter sein.
Sind Gerichtsprozesse anhängig?
*
Ja
Nein
Für die
Löschung ohne Sperrjahr
dürfen keine Gerichtsprozesse anhängig sein.
Ist das Stammkapital voll eingezahlt?
*
Ja Einlagen wurden geleistet
Nein, es stehen noch Einlagen aus
Wenn Einlagen der Gesellschaft noch ausstehen, stellt dies ein
Vermögenswert
der Gesellschaft dar und es kommt keine Löschung ohne Sperrjahr in Frage.
Ihren Angaben nach, kann eine
Löschung ohne Sperrjahr
in Betracht gezogen werden.
Füllen Sie bitte das Formular aus und wir senden Ihnen umgehend unsere Unterlagen zu.
Ein Honorar wird erst
nach erfolgter
Löschung fällig.
Ihren Angaben nach, kann eine
Löschung ohne Sperrjahr
nicht
in Betracht gezogen werden.
Sie können uns dennoch gerne kontaktieren, um die Möglichkeiten der Auflösung oder Liquidation kostenfrei zu besprechen.
Derzeit nehmen wir aus Kapazitätsgründen keine neuen Beendungsmandate an.
Bald sind wir wieder für Sie da und unterstützen Sie bei der Löschung Ihrer Gesellschaft.
Honorar nach erfolgreicher Auflösung / Löschung
UG Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Sollte die Durchführung des Löschungsverfahrens vom Registergericht abgelehnt werden, werden wir automatisch auf eine Auflösung ( 649 € netto ) umstellen.
Preis:
GmbH Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Sollte die Durchführung des Löschungsverfahrens vom Registergericht abgelehnt werden, werden wir automatisch auf eine Auflösung ( 849€ netto ) umstellen.
Preis:
UG & Co. KG Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Sollte die Durchführung des Löschungsverfahrens vom Registergericht abgelehnt werden, werden wir automatisch auf eine Auflösung ( 1279 € netto ) umstellen.
Preis:
GmbH & Co. KG Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Sollte die Durchführung des Löschungsverfahrens vom Registergericht abgelehnt werden, werden wir automatisch auf eine Auflösung ( 1649 € netto ) umstellen.
Preis:
Unbedenklichkeitsverfahren Finanzamt
Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen.
Ja
Unbedenklichkeitsverfahren Finanzamt
Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen.
Ja
Unbedenklichkeitsverfahren Finanzamt
Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen.
Ja
Unbedenklichkeitsverfahren Finanzamt
Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen.
Ja
Honorar Netto
Menge
Preis:
0,00 €
Menge
Honorar inkl. 19% Umsatzsteuer
0,00 €
Die Löschung und Auflösung wegen Vermögenslosigkeit werden nicht von allen Registergerichten durchgeführt. Bei der Ablehnung einer Löschung wird automatisch auf eine Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk umgestellt.
Wir begleiten Sie in diesen Fällen zu unserem jeweils zum Beauftragungszeitpunkt gültigen Auflösungshonorar.
Wir werden eine kostenfreie Überprüfung der Erfolgsaussicht der Beendung ohne Sperrjahr durchführen. Dazu wer- den wir entsprechende Unterlagen anfordern (Kontoauszüge, Abschlüsse etc.) und kostenfrei überprüfen. Sollten wir von einer Erfolgsaussicht ausgehen, werden wir
bis zu einer erfolgreichen Austragung der Gesellschaft kostenfrei tätig - Das Honorar wird erst nach der erfolgten Austragung fällig.
. Sollten wir nicht von einer Vermögenslosigkeit ausgehen, bleibt unsere Überprüfung für Sie kostenfrei.
Wir senden Ihnen weitere Unterlagen per E-Mail zu und bitten diese schnellstmöglich an uns, ausgefüllt, zurückzusenden
Gesellschaftsname und -Form
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z.B. Musterfirma GmbH
Ansprechpartner
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Vorname
Nachname
Anschrift
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Anschrift
Ort
PLZ
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Telefon
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Jetzt Ihre Austragung beauftragen
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Ich beauftrage die Anwaltskanzlei die o.g. Gesellschaft auflösen / beenden zu lassen. Das Honorar ist erst
nach erfolgreicher Austragung
fällig.
Ich habe die
AGB und Datenschutzbestimmungen
gelesen und stimme zu.
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