• Impressum erstellen oder prüfen lassen: Bundesweit mit Anwalt

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Impressum & Datenschutzerklärung erstellen lassen

Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Webseitenbetreiber zur Bereitstellung eines so genannten Impressums. Das Impressum enthält die wesentlichen Kontaktinformationen des Betreibers, damit User – ob bloße   Website-Besucher oder  auch Wettbewerber mit ihm Kontakt aufnehmen können,  einen Ansprechpartner haben.

Alle geschäftlich betriebenen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Faktisch gilt sie somit für nahezu  jeden Onlineauftritt gegeben. Ausgenommen sind nur Internetseiten, die rein privaten Zwecken dienen und keinen geschäftlichen Bezug haben.   Wichtig zu wissen: Der Internetauftritt muss nicht der Gewinnerzielung dienen um impressumspflichtig zu sein. Auch Gratis- oder  Informationsportals sowie Blogs sind Telemedien, für die ein Impressum vorgeschrieben ist.

Betreiber, die ihre Impressumspflicht missachten oder unrichtige Angaben machen, drohen ernste Konsequenzen, insbesondere teure Abmahnungen durch Konkurrenten  wegen einer Wettbewerbsverletzung. 

Wir erstellen Ihr Impressum –  Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

Impressum Erstellung oder Prüfung beauftragen oder Anfrage senden

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Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung bzw. Prüfung Ihres Impressums. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Impressums-Erstellung wie den Kosten und dem Ablauf Ihrer Impressums-Erstellung.

Erstellung und Prüfung Ihres Impressums

Wir beginnen mit der Erstellung bzw. der Prüfung Ihres Impressums. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Online-Angebot und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in das Impressum ein. Sie verfügen nun über  ein rechtssicheres und lückenlos erstelltes Impressum.

Wer unterfällt der Impressumspflicht?

Grundsätzlich ist jeder Online-Auftritt als so genanntes Telemedium anzusehen. Das Telemediengesetz sieht nur wenige Ausnahmen von der Impressumspflicht vor. Dazu gehörten rein privat betriebene Seiten, zum Beispiel Internetseiten für die Familie. Ist auf einer privaten Website allerdings Werbung geschaltet, löst schon dies eine Impressumspflicht aus.

Jeder Gründer und Unternehmer, der sich im Internet präsentiert, ist impressumspflichtig, da er geschäftlich tätig ist. Dabei ist es unerheblich, ob er eine eigene Webseite betreibt oder  zum Beispiel eine Verkaufsplattform, wie den Amazon-Marketplace, nutzt. Es spielt auch keine Rolle, ob er im B2B oder B2C Bereich tätig ist. Doch auch der Betrieb eines  Portals ohne Gewinnerzielungsabsicht löst eine Impressumspflicht aus.

Wichtig zu wissen: Dass eine Seite aus Versehen schon online geschaltet wurde oder nicht mehr genutz wird, quasi in Vergessenheit geraten ist, entbindet den Betreiber nicht von der Impressumspflicht! Beispiele für impressumspflichtige Internet-Seiten:

  • Onlineshops und Anbieter auf Verkaufsplattformen
  • Dienstleistungsangebote im Netz
  • Vermittlungsportale
  • Blogs, Foren, Info.Portale
  • Chatrooms und Social-Media-Angebote

Welche Pflichtangaben gehören ins  Impressum?

Die Grund- und weitergehenden Angaben, die natürlich und juristische Personen im Impressum zu machen haben, richten sich nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes (TMG). Noch weitergehende Angaben haben Anbieter wiederkehrender  journalistisch-redaktioneller Inhalte zu machen, die der Meinungsbildung dienen. Dies regelt der Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 RStV).

Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Name, Vorname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach). Bei juristischen Personen und Personengesellschaften die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten und ihr Sitz
  • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen (Telefon, E-Mail). Mehrwertdienste-Nummern (z.B. 0180) reichen nicht aus Kontaktformulare statt E-Mail werden überwiegend nicht anerkannt
  • ggf Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde bei zulassungsbedürftigen Berufen (z.B. Makler, Gastronomie)
  • ggf,  Registernummer (z.B. Handelsregister,  Genossenschaftsregister usw)
  • bei reglementierten Berufen (z.B. Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Apothekern, Physiotherapeuten): Aufsichtsbehörde, Kammer, Angaben zur Haftpflichtversicherung, Berufsbezeichnung und  Staat, in dem sie verliehen wurde sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
  • ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Bei  Gesellschaften   sowie Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts die Rechtsform
  • bei juristischen Personen und Gesellschaften die  Vertretungsberechtigten (Geschäfstführer bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter ) und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
  • bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber
  • bei Online-Händlern verlinkte Angaben zur zuständigen Streitschlichtungsbehörde (OS-Plattform)
  • bei journalistisch-redaktionellen Inhalten einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift sowie ggf. Angaben über weitere Autoren
  • Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, weitere Voraussetzungen nach § 6 TMG zu beachten. Kommerzielle Kommunikationen müssen u.a. klar als solche zu erkennen und die Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.

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Platzierung und Einbindung des Impressums

Selbst wenn Sie bei der Erstellung Ihres Impressums alle  Pflichtangaben erfüllt haben, kann noch ein weiterer Fallstrick lauern: Die korrekte Einbindung. Nach § 5 TMG haben Diensteanbieter  für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die vorgeschriebenen  Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Leicht erkennbar

Für die leichte Erkennbarkeit des Impressums ist es erforderlich, dass die Informationen gut sichtbar platziert und nicht irgendwo auf der Website versteckt sind. Der Menupunkt oder Link  „Impressum”  oder „Anbieterkennzeichnung”  muss  ohne langes Suchen auffindbar sein.

Unmittelbar erreichbar

Die Informationen müssen unmittelbar ohne weitere Zwischenschritte erreichbar sein. Das Impressum muss also einzeln stehen und  darf nicht  nur Teil anderer Menupunkte, etwa der AGB, sein. Es muss zu den  statischen Elementen Ihrer Homepage gehören (Footer, Header,  Navigationsleiste oder Seitenmenu), die von jeder Unterseite  aus sichtbar  und erreichbar sind. Es darf nicht in einem Drop-down Menu verborgen sein und muss außerdem über maximal zwei Links zu erreichen sein. 

Ständig verfügbar

Die ständige Verfügbarkeit erfordert, dass das Impressum dauerhaft verfügbar und der Link intakt ist. Ein nur kurzer Server-Ausfall ist allerdings unschädlich. Das Impressum sollte aber mit allen gängigen Browsern  darstellbar sein.

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Datenschutzerklärung

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung Ihrer Website enthält Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR. Sie soll Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufklären  sowie darüber, welche Vorkehrungen zum Schutze der persönlichen Informationen getroffen werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Webseitenbetreiber zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung, Sie gilt für  die meisten Onlineauftritte. Sobald Daten verarbeitet werden – etwa bei Kontaktformularen oder der Verwendung von Google Analytics – ist eine Datenschutzerklärung Pflicht.

Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung drohen Geldbußen und Abmahnungen von Konkurrenten.

Die Datenschutzerklärung sollte, ähnlich wie das Impressum,  jederzeit abrufbar sein. Dazu bietet sich ein eigener Reiteri n den statischen Elementen Ihrer Homepage an.

Inhalt der Datenschutzerklärung  

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Inhalte von Datenschutzerklärungen. Dazu gehören

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. Vertreters
  • Ggf. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Aufklärung über die Bereitstellung personenbezogener Daten
  • Zweck und Rechtsgrundlage  ihrer Verarbeitung
  • Berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung
  • Ggf. Information über Empfänger der personenbezogenen Daten, Übermittlung in Drittstaaten
  • Speicherdauer der Daten
  • Rechte des Betroffenen
  • Aufklärung über jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit des Betroffenen und Löschung 
  • über Beschwerderecht      
  • Aufklärung über Profiling (Social Plugins, Cookies etc.), Hinweis auf Google Analytics

Nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO müssen alle Mitteilungen aus diesen  Informationspflichten  in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden. 

Rechtsfolgen bei Verstößen

Die Rechtsfolgen einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung ergeben sich aus Art. 83 DSGVO.  Unternehmens können bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes als Bußgeld drohen. Die rechtssichere und lückenlose Erstellung einer Datenschutzerklärung sollte daher nicht vernachlässigt werden.  

Wir erstellen Ihre Datenschutzerklärung – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

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Ziele der Impressums-Erstellung

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Impressum erstellen – Ablauf der Erstellung Schritt für Schritt

Überblick Ablauf Impressum Erstellung

  1. Analyse Ihrer Website
  2. Impressum Beratung durch einen Anwalt
  3. Erstellung individuell angepassten Impressums
  4. Datenschutzerklärung erstellen
  5. Abschlussberatung durch einen Anwalt
  6. Abschlussanpassung
  7. Überwachung und Aktualisierung

Ablauf der Impressums-Erstellung

  • Schritt 1 - Analyse Ihres Internet-Auftritts

    Im Vorfeld Ihrer Impressums-Beratung und Erstellung  sichten wir die Website Ihres Onlineauftritts. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erhalten wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche Impressums-Beratung.

  • Schritt 2 - Impressums-Beratung durch einen Anwalt

    Nach der Analyse führen wir eine Impressums–Beratung durch einen Anwalt durch.

    Im Unterschied zu rein onlinebasierten Lösungen („Impressums-Muster“) können  Fragen und eventuelle Missverständnisse bei einem Gespräch geklärt werden. Dadurch wird vermieden, dass das Impressum unrichtig oder unvollständig ausgestaltet wird.

    Anwaltliche Gewähr

    Hierbei besteht die anwaltliche Gewähr – im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern übernehmen wir die Gewährleistung für Ihr Impressum zu einem einmaligen Festpreis. Es werden alle relevanten Punkte besprochen und Ihre Fragen beantwortet.

    Schritt 2 - Impressums-Beratung durch einen Anwalt

  • Schritt 3 - Erstellung individuell angepassten Impressums

    Im nächsten Schritt entwerfen wir Ihr individuell auf Sie zugeschnittenes Impressum und ggf. auch eine Datenschutzerklärung. Damit wird sichergestellt, dass Sie Ihren Informationspflichten nachkommen und Bußgelder sowie Abmahnungen vermeiden.

  • Schritt 5 - Abschlussberatung durch einen Anwalt

    Nach Zusendung des Impressums an Sie führen wir eine weitere anwaltliche Abschlussberatung durch.   In vielen Fällen kommen nach erster Sichtung des Impressums -Entwurfes Fragen auf, an die Sie vorher gar nicht gedacht haben. Diese Fragen möchten wir mit Ihnen bei der Abschlussprüfung besprechen und eventuell erforderliche Änderungen anschließend vornehmen.

    Schritt 5 - Abschlussberatung durch einen Anwalt

  • Schritt 6 - Abschlussanpassung

    Schließlich setzen wir Ihre eventuellen Änderungswünsche bei der Abschlussanpassung um.

  • Schritt 7 - Überwachung und Aktualisierung

    Gerne übernehmen wir anschließend die konstante Überwachung und Aktualisierung Ihres Impressumsund Ihrer Datenschutzerklärung.   Sollte sich  aus neuen Gerichtsurteilen oder Gesetzesänderungen eine veränderte Rechtslage ergeben, setzen wir Sie bei Wunsch in Kenntnis und aktualisieren Ihr Impressum. Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.

    Schritt 7 - Überwachung und Aktualisierung

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Impressum prüfen – Ablauf Prüfung Schritt für Schritt

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung eines neue  Impressum . Gerne können wir Ihr bestehendes Impressum überprüfen und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Wir prüfen in diesem Fall Ihr e bestehendes Impressum und Ihre Website (eigene oder Seite bei einem Drittanbieter wie Amazon) und liefern Ihnen eine anwaltliche Einschätzung zur Abmahnsicherheit und Wirksamkeit Ihres Impressums. Wir weisen Sie ggf. auf Änderungsbedarf bei einzelnen Punkten hin. Falls Sie es wünschen, stellen wir Ihnen dann ein aktuelles und wirksames Impressum zur Verfügung.

Typische Fälle des Impressum -Checks und der nachträglichen Anpassung sind:

  • Wenn Ihr Impressum unprofessionell erstellt worden sind („Copy-Paste“, „Muster“)
  • Wenn Ihr Impressum professionell erstellt worden, aber veraltet ist
  • Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben
  • Wenn Sie Ihr Geschäftsmodell, Ihre Rechtsform usw. geändert haben

Überblick Ablauf Impressum Prüfung

  1. Analyse Ihres Impressums und Website
  2. Impressum Beratung durch einen Anwalt
  3. Impressums -Check: Überprüfung Ihres Impressum
  4. Hinweise und Änderungsvorschläge
  5. Abschlussberatung durch einen Anwalt
  6. Abschlussanpassung
  7. Überwachung und Aktualisierung

Ablauf der Impressums-Prüfung

  • Schritt 1 - Analyse Ihrer Website

    Im Vorfeld der Prüfung Ihres Impressums analysieren wir Ihren Online-Auftritt. Damit schaffen wir eine Basis für die folgende anwaltliche Impressums -Beratung. Wird Ihr genauer Geschäftsablauf nicht vollständig ersichtlich, erhalten wir die Informationen bei einem persönlichen Gespräch.

  • Schritt 2 - Impressums-Beratung durch einen Anwalt

    Nach der Analyse führen wir eine rechtliche Impressums -Beratung durch einen Anwalt durch. Dabei werden Ihr Online-Auftritt und Ihre Impressum, abschließend eingeschätzt.

    Wir gehen mit Ihnen dazu einen  Fragenkatalog durch, um Ihre Website und ggf. Ihr Geschäftsmodell  einzuschätzen

    Schritt 2 - Impressums-Beratung durch einen Anwalt

  • Schritt 3 - AGB-Check: Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auf Grundlage der Impressums -Beratung prüfen wir Ihr Impressum und checken Ihre Website auf die korrekte Einbindung. Zur vollständigen Absicherung überprüfen wir auch die Datenschutzerklärung auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

  • Schritt 4 - Hinweise und Änderungsvorschläge

    Anschließend werden wir Ihnen das Ergebnis des Impressums-Checks mitteilen.

    Schritt 4 - Hinweise und Änderungsvorschläge

  • Schritt 5 - Abschlussberatung durch einen Anwalt

    Nach Zusendung des Ergebnisses des Impressums -Checks an Sie besprechen wir mit Ihnen, welche Änderungen und Anpassungen Ihres Impressums notwendig sind. Es folgt eine detaillierte Erklärung, welche Passagen ggf. veraltet oder unsicher sind.  Die erarbeiteten Änderungen können dann natürlich sofort von Ihnen übernommen werden.

  • Schritt 6 - Abschlussanpassung

    Bei gesondertem Wunsch setzen wir Ihre eventuellen Änderungswünsche bei der Abschlussanpassung um.

    Schritt 6 - Abschlussanpassung

  • Schritt 7 - Überwachung und Aktualisierung

    Gerne übernehmen wir die konstante Überwachung und Aktualisierung der geänderten Impressums und ggf. der Datenschutzerklärung. Dazu setzen wir Sie bei Wunsch von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen in Kenntnis und aktualisieren Ihr Impressums . Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und benachrichtigen Sie, sobald eine Anpassung erforderlich wird.

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Vorteile und Nachteile der Impressums-Erstellung

Vorteile Impressums-Erstellung

  • RISIKOVERRINGERUNG

    Ein anwaltlich erstelltes Impressum verringert das rechtliche Risiko Ihres Online-Auftritts. Es wird sichergestellt, dass Ihre rechtlichen Pflichten erfüllt werden. Ein Verstoß gegen die Impressums. oder  Datenschutzerklärungs-Pflicht können sonst gravierende Folgen haben.

  • RECHTSSICHERHEIT

    Durch individuelle anwaltliche Erstellung, Anpassung und Überprüfung können Sie sich auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung dauerhaft verlassen.

  • ABMAHNSICHERHEIT

    Oft durchsuchen Wettbewerber das Internet nach fehlerhaften oder unvollständigen Impressen oder Datenschutzerklärungen Dies geschieht oft automatisch mithilfe entsprechender Software. Unseriöse Firmen melden Gewerbe in faktisch nicht betriebenen Geschäftszweigen an, um Abmahnungen zu provozieren.  Fehler begründen nämlich einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und können von Mitbewerbern abgemahnt werden (BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08 und Urteil vom 31.05.2012, Az: I ZR 45/11). Professionell erstellte Impressen und Datenschutzerklärungen verhindern dies.

  • PROFESSIONALITÄT

    Ein professionelles Impressum ist  für viele Käufer oder Kunden  ein Zeichen gewisser unternehmerischer Organisation und damit ein Merkmal von Professionalität. Durch die Verwendung werden Sie als seriöses Unternehmen wahrgenommen.

  • ANWALTLICHE GEWÄHR

    Als Anwaltskanzlei (§ 2 RDG) übernehmen wir die Gewähr für die Erstellung Ihres Impressums– zu einem Festpreis. Das ist ein Vorteil gegenüber  gewerblichen Anbietern von „Muster-Impressen“. Sie sind zur Rechtsberatung nicht berechtigt und übernehmen deshalb keine Gewähr.

Nachteile Impressums-Erstellung

  • KOSTEN

    Die Erstellung eines rechtssicheren Impressums durch eine Anwaltskanzlei ist mit Kosten verbunden. Allerdings erfordert auch die Erstellung durch Sie selbst Zeit und damit Geld.

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