• Impressum erstellen oder prüfen lassen: Bundesweit mit Anwalt

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Impressum & Datenschutzerklärung erstellen lassen

Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Webseitenbetreiber zur Bereitstellung eines so genannten Impressums. Das Impressum enthält die wesentlichen Kontaktinformationen des Betreibers, damit User – ob bloße   Website-Besucher oder  auch Wettbewerber mit ihm Kontakt aufnehmen können,  einen Ansprechpartner haben.

Alle geschäftlich betriebenen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Faktisch gilt sie somit für nahezu  jeden Onlineauftritt gegeben. Ausgenommen sind nur Internetseiten, die rein privaten Zwecken dienen und keinen geschäftlichen Bezug haben.   Wichtig zu wissen: Der Internetauftritt muss nicht der Gewinnerzielung dienen um impressumspflichtig zu sein. Auch Gratis- oder  Informationsportals sowie Blogs sind Telemedien, für die ein Impressum vorgeschrieben ist.

Betreiber, die ihre Impressumspflicht missachten oder unrichtige Angaben machen, drohen ernste Konsequenzen, insbesondere teure Abmahnungen durch Konkurrenten  wegen einer Wettbewerbsverletzung. 

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